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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1847
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- Deutsch
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1496 105 1. Ich habe Herrn Picrer nicht den Vorwurf gemacht, daß er die letzten Tafeln zum Univcrsallexikon noch nicht geliefert habe u. s. w., son dern ich habe ausdrücklich auf S. 1367, Sp. I, diese Verzögerung ent schuldigt und nachdem ich den Grund derselben erfahren habe, entschuldige ich sie noch viel lieber; ich habe auch Herrn Picrer nicht den Vorwurf ge macht, daß er sein Werk an Antiquare verschleudert habe — hätte ich das blos gewollt, so hätte ich ihn in eine und dieselbe Kategorie mit Herrn von Cotta gestellt, obwohl ich mich auch dort nicht des Wortes schleu dern bedient habe; ich habe auch nicht nach den Gründen gefragt, war um cs Herrn Picrer etwa beliebt haben mochte, das von mir getadelte Verfahren einzuschlagcn, denn daß er seine Gründe dazu werde gehabt haben, war von vorn herein vorauszusetzen; ich habe nur die Thatsache als einen Mißbrauch im Buchhandel bezeichnet, daß einzelne Verleger, z. B. Herr Picrer, die bei ihnen erschienenen Werke, noch ehe sie vollständig in den Händen ihrer Subskribenten sind, zu antiquarischer Waarc machen, weil das nothwendigerweisc das Vertrauen des Publikums zu dem Buchhändlerstande untergraben und für die Zukunft die Herausgabe eines Werkes auf Subscription unendlich erschweren, ja fast ganz unmöglich machen müsse. Diese Thatsache vermag Herr Picrer nicht in Abrede zu stellen, und weil er in seiner Entgegnung den Vorwurf (ich will das Wort einmal beibehalrcn), den ich ihm machte, in zwei Hälften spaltete, die aber zusammen keineswegs dasselbe besagen, was ich als Miß brauch bezeichnet,:, so mögen zwar die Enrschuldigungsgründc, die er auf führt, das entschuldigen, was als von mir gemachter Vorwurf bezeichnet wird, was ich aber wirklich vorgcworfen habe, entschuldigen sie nicht- 2. Wenn weiterhin gesagt wird, daß es im Verlagshandel Sitte sei, nach Vollendung größerer Werke dieselben zu Partieprcisen abzugebcn u. s. w-, so will ich das gern glauben, — wüßte ich selbst ja unzählige Beispiele dazu anzugebcn. Aber ist cs nicht gerade diese Sitte, die als ein rechter Mißbrauch im Buchhandel erscheint? — wer wird noch subscribiren wollen, wenn er mit Bestimmtheit voraussieht, du bekommst, wenn nur das Buch erst vollständig erschienen ist, dasselbe um einen bedeutend ermäßigten Preis? sollte man nicht Jeden für einen Verschwender declariren und ihn unter Curatcl stellen, wenn er künftig noch auf irgend ein Buch subscribirt? — Ich habe oft gelesen, daß ein Unterschied zwischen Subscriptions- und La denpreis gemacht und daß bei der Einladung zur Subscriplion gesagt wurde, „nach Ablauf von so und so viel Zeit tritt unabänderlich der erhdhelc Laden preis ein," — da halte die Subscription einen Reiz, man subscribirtc, um etwas zu ersparen; wenn man jetzt subscribirt, kann man nur verlieren und hat noch das besondere Vergnügen, sich von den guten Freunden, die fein gewartet haben, und das Buch um den halben Preis kaufen, auslachen zu lassen*)- Durch Schaden wird man klug — wer aber schließlich am meisten Scha den haben wird, wenn das Publikum klug geworden ist, scheint mir keinen Augenblick zweifelhaft zu sein. — Soll ich aber sagen, welches Verfahren ich für das würdigste und gewiß auch das vortheilhafteste für den Verleger halte, so glaube ich auf das, welches die Cotta'sche Buchhandlung bei der Herausgabe der Werke Schillers beobachtet hat, verweisen zu dürfen. Hätte Herr von Cotta die Schiller'schen Werke z. B. zu 10 fl. 48 kr. angeboren, so hätte er gewiß auch bei diesem Preise einen bedeutenden Absatz gehabt, und wenn er dann das Buch zu Partieprcisen abgegeben hätte, so wäre auch dann zuverlässig noch ein schön Stück Geld gewonnen worden, jedenfalls aber wäre bei dem ganzen Unternehmen nicht so viel für den Verleger hcraus- gekommen, als bei dem Preise von 5 fl. 24 kr. hcrausgekommcn ist, und an das Verdienst, die Werke Schillers im wahren Sinne des Worts zum Volksbuche gemacht zu haben, wäre ohnehin nicht zu denken gewesen. Die Lehre, die aus dem Gesagten genommen werden kann und die ich auch in meinem ersten Artikel unter pos. 2 am Schluffe schon fragweise ausge sprochen habe, läßt sich wohl leicht erkennen. 3. Herr Piercr sagt, ich hätte mich gewisser Ausdrücke bedient, die nahe an Injurien streifen. Ach nein — ich habe nur die Wahrheit gesagt, die Wahrheit aber hak es an sich, daß sic nicht allemall gefällt. Gesetzt aber, meine Ausdrücke streiften wirklich nahe an Injurien, konnte ich deshalb gerichtlich belangt werden? Ist denn das Vorbeistreifcn an einem verbotenen Wege — wcnn's auch noch so nahe geschehen ist — strafbar, oder ist cs das wirkliche Betreten dieses Weges? — Es möchte wohl schwerlich ein Gericht zu finden sein, das Jemanden, weil er etwas Uebles nicht gethan, verurtheiltc, als ob cr es gethan. Ich weiß recht gut, was ich sage, ich weiß auch, w> e ich cs sage und — „bange machen gilt nicht." Uebrigcns versichere ich Herrn Picrer und jeden Leser, daß mir auch die '> Ich lasse diese Worte mit gesperrten Buchstaben abdruckin. weil in ihn.» eine Wahrheit liegt, deren ganz besrnrere Hervorhebung leider nolh thut 2. de Marie. Absicht zu injuriren, oder auch nur wehe zu thun — wie ich mich über haupt nicht erinnere, sie jemals gehabt zu haben — so bei der Verfassung meines ersten Artikels ganz und gar fern gelegen hat und daß, wenn ich die bercgtcn Mißbräuche hätte zur Sprache bringen können, ohne einen Namen zu nennen, dies sicherlich geschehen wäre. 4. Herr Picrer sagt, es wäre Unrecht gewesen, daß ich mich nicht an ihn persönlich gewendet hätte u. s. w. Ich bin der Meinung, daß diese Aeußcrung» wenn ich sie urgiren wollte, mehr als ein bloßes Vorbeistreifen an Injurien ist, aber ich will sie nicht urgiren, sondern ich nehme sie für das, was sie ohne Zweifel ist, — für ein in momentaner Erregtheit hinge- worfcnes, nicht gewogenes Wort, und indem ich sie so nehme, glaube ich zu beweisen, daß das Streiten und Prozeffiren keineswegs meine Liebhaberei ist. Die Sache betreffend aber bemerke ich, daß, wenn cs mir blos um eine Belehrung für meine Person wäre zu thun gewesen, ich vielleicht den bezeichncten Weg würde eingeschlagcn haben. Doch wollte ich weniger mich belehren, als Mißbräuche aufdecken, und das hätte ich doch durch eine Privat- correspondenz nicht zu Wege gebracht. 5. Da aus der Entgegnung des Herrn Picrer hervorgeht, daß er den Antiquaren es verübelt, daß sie das Univcrsallexikon zu so niederm Preise öffentlich feilgebotcnhaben, und also daraus,daß ich einige derselben mit Namen angeführt habe, leicht ein Nachtheil für sic entstehen könnte, so halte ich es für Pflicht, zu erkläre», daß es auf einem Jrrthume beruht, wenn ich den Antiquar Levy von Bockcnheim in jener Verbindung genannt habe, und zwar auf einem Jrrthume, der aus ganz zufälliger Verwechselung einzelner schriftlicher Notizen, die ich mir für verschiedene Zwecke gemacht harte, hervorgegangen ist. An die Stelle Lcvy's könnte ich 5 — 6 andere Antiquare und Sortimentsbuchhändlcr setzen, wenn es darauf für die Sache, um die es sich handelt, irgendwie ankämc. 6. Zum Schluffe noch die Bemerkung, daß ich die Verfahrungsweise der Pierer'schen Buchhandlung nicht darum getadelt habe, weil dieselbe zu Gunsten der Antiquare war, — den Leuten gönne ich den Vortheil von Herzen, — sondern weil ich sic als eine Beeinträchtigung des Publikums, sofern dasselbe auf das Universallexikon subscribirt hatte, und als dem wohlver standenen Interesse des Buchhandels, in dem ich einen Hebel der Volksbil dung und Bolkssittigung erkenne und achte, zuwidcrlaufend gehalten habe und noch halte. Friedberg in der Wetterau. Or. Matthias. Berliner Schleuderet. Die in No. 102 mikgetheilte Anzeige aus der Voß'schen Zeitung veranlaßt mich, meine Abwehr in der nächsten No., um Mißdeutun gen zuvor zu kommen, hier folgen zu lassen: Abwehr! Bon dem in meinem Verlage erschienenen Werke: Erster Vereinigter Landtag, hcrausgegeben unter Aufsicht des Herrn Canzleirath Bleich, Vorsteher des Ccntral-Büreaus im hohen Ministerium des Innern. Vollständige Ausgabe mit sämmtlichcn Aktenstücken. Vier Bände 15h/z ^ sind auf eine mir bis jetzt noch unbekannte Weise einige Exem plare in den Bücherhandel gekommen und zu einem auffälligen Preise aus- geboten worden. Dies könnte bei dem rcsp. Publikum leicht zu der Mei nung Veranlassung geben, als hätte ich den Preis dieses Werkes herabge setzt, oder stände in irgend einer Beziehung zu dem Anzeigenden. Dagegen will ich mich hierdurch verwahren und erkläre: daß ich kein Exemplar dieses Werkes anders als zu den im Buchhandel üblichen Bedingungen verkauft habe und eine Preisherabsetzung weder geschehen ist noch beabsichtigt wird. Au dieser Erklärung glaube ich noch speziell den zahlreichen resp. Sub skribenten gegenüber verpflichtet zu sein. Berlin, d. 13. November 1847. Carl Reimarus. Die in der gedachten Bücherhandlung vorralhigen Drei Erpl- waren am 13. Abds. verkauft und konnten weitere Aufträge von der selben nicht ausgeführt werden; auf gesetzlichem Wege ist es nicht zuläs sig, die Bezugsquelle dieser Expl. zu ermitteln und muß daher den Herren Eollegen überlassen, Überdieselben ihr Urtheil sich selbst zu machen. Berlin, den 30. Novbr. 1847. Carl Neimarus.
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