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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1847
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18471210
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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1529 1847.1 Brügmann hatte veranlassen sollen, mindestens auf ein volles Jahr zurückzugehen. Freilich sielen dann gar gewichtige Stimmen in diesen Zeitraum, die dem Zwecke des Hrn. Br., den Naumburgschen Zettel zu stützen, resp. die Abgabenlast für den Buchhandel zu verewigen, störend in den Weg getreten sein würden. Doch so leichten Kaufs werde ich nicht weichen. Ich will jetzt nur die im Laufe des gegen wärtigen Jahres, also seit nur elf Monaten, laut gewordenen Stimmen hier anführen: In No. 3 erklärt ein Ungenannter, daß Hr. G. W. F- Müller gewiß Recht habe, wenn er in No. 108 des Jahrg. 1846 annehme, daß ein allgemeiner Wahlzettel nur dann seine Bedeutung vollständig erfüllen würde, wenn derselbe als Beilage des Bör senblatts eine allgemeine Verbreitung und Beachtung fände. In No. 4 wird über die vielen Eirculaire und Ankündigungen geklagt, die durch den Naumburgschen Zettel nun noch vermehrt seien, und dabei der Wunsch ausgesprochen, man möge sich zu den Ankün digungen nur des Börsenblatts, des Organs und der Südd. Buchh.- Zeitung bedienen. In No. 7 spricht sich Hr. Dietze wiederholt für eine Verbin dung der Novazettel mit dem Börsenblatt aus. In No. 27 bringt Hr. Dietze diese Angelegenheit abermals zur Sprache. In No. 30 kommt Hr. Volke auf seinen schon früher ausge sprochenen desfallsigen Vorschlag zurück. In No. 35 spricht Hr. Lindemann sich ebenfalls für einen vom Börsenblatt ausgehenden Novazetkel aus. Nun, soll denn etwa jede Nummer des Börsenblatts sich mit un fruchtbaren Dingen beschäftigen? Ich dächte, wir schritten auch endlich einmal zur Thal oder erklärten entschieden: wir wollen nicht. Meine Vorschläge bezwecken, es zu einer solchen Entscheidung zu bringen und ich wiederhole meine Bitte an Alle, die es angeht, jetzt kräftig dazu mitzuwirken. »6 5. Diese Bemerkung möchten die Herren M. und N. dem Herrn Br. doch wohl kaum Dank wissen. Was Wahres darin liegt, habe ich bei meinem Vorschläge in billige Rücksicht genommen. Wie stand es aber um diese Billigkeit bei der dem Hrn. Mauke durch den Naumburgschen Zettel bereiteten Eoncurrenz? Und welche Rück sicht wurde auf den ersten Begründer des Wahlzettels, Hrn. Zimmer mann, genommen? Mit welchem Rechte konnte Hr. Naumburg dem Hrn. Mauke, Hr. Mauke dem Hrn. Zimmermann die „viel leicht einzige Stütze" entziehen? 6. Da der Maukesche Zettel mindestens ebensoviel Recht zur Forteristenz hat wie der Naumburgsche, ja nach der Logik des Hrn. Br. sogar ein größeres; da ferner Hrn. Mauke dieselben Mittel und Wege wie Hrn. Naumburg zu Gebote stehen, um seinen Zettel zu er halten, so sehe ich die Nothwendigkeit des baldigen Verschwindens des Maukeschen Zettels nicht ein. Aber angenommen, dem wäre so — und es könnte wohl so werden, wenn Hr. Mauke es ferner verschmähen sollte, die ihm zu Gebote stehenden Mittel zur Aufrechthaltung seines Unternehmens anzuwenden — wer bürgt denn dafür, daß der Naum burgsche Zettel nicht einen andern Eoncurrenten findet, der ihn ebenso bei Seite schiebt, wie das an dem Maukeschen versucht und früher schon dem Zimmermannschen widerfahren ist. Hrn. Bcügmanns Ein willigung dazu wird man doch wohl nicht nachzusuchen haben? Meines Bedünkens können die Leser des Börsenblatts, die großen Theils zugleich Eigenthümer desselben sind, verlangen, daß ihnen ihr eignes Blatt alle die geschäftlichen Vortheile und Bequemlichkeiten darbiete, die es seiner Natur nach darbieten kann. Wie, sollte es dem Besitzer eines Hauses nicht gestattet sein, in seiner eignen Wohnung Einrichtungen zu treffen, die ihm und seiner Familie Bequemlichkeiten darbieten oder Zeit und Kosten ersparen? — soll er nicht selbst für Küche und Keller sorgen dürfen, weil ihm dadurch etwa sein Nachbar, ein Gast- und Speisewirth, dessen „vielleicht einzige Stütze" er war, ent behrlich wird? Niemand wird so etwas zu behaupten wagen. Die Ausführung meines Vorschlags erspart 1. dem Sorlimentshandel viele jetzt unnütz vergeudete, auf Besseres zu verwendende Zeit, 2. dem Verlagshandel vieles Geld. Sie führt 3. eine größere geschäftliche Ordnung herbei — an der Stelle jetzt herrschender Verwirrung. Irre ich mich — nun gut, so kann es ja beim Alten bleiben. Ich habe es für Pflicht gehalten, die Sache endlich einmal zu einem ent schiedenen Ja oder Nein zu führen, und bin mir bewußt, dabei von jeder billigen Rücksicht gegen Bestehendes geleitet worden zu sein. Die Bemerkung, ich solle die Arbeit unentgeltlich machen, ist der Ausfluß einer gereizten Stimmung über meinen dem Hrn. Br. aus irgend einem Grunde unbehaglichen Vorschlag. Es ist von einem den Herren M. und N. zu erhaltenden, nach Abzug aller Kosten gar nicht unbedeutenden, Gewinnedie Rede. Was läge denn darin Ge meinnütziges , wenn ich diesen Gewinn durch unentgeltliche Arbeit mei nerseits steigerte? Sind denn diese Herren etwa so bedürftig gewor den, um des Almosens einer unentgeltlich für sie zu leistenden Arbeit zu bedürfen? Auf diese Schmeichelei mögen die genannten Herren dem Hrn. Br. selbst antworten. I. de Marle. Ein neues Lehrbuch für den Buchhanvel. Das in diesen Tagen im Selbstverläge desHrn.Verf. erschienene Praktische Rechenbuch zum Selbstunterricht für die Zöglinge des deut schen Buchhandels, zur Repetition und Nachhilfe, so wie zur wei tern Fortbildung in der Rechenkunst. Ein nothwendiges Supple ment zu des Verfassers „Vorschule für den deutschen Buchhandel." I. Abtheil.: Kurzer Inbegriff der Schule. Entworfen von Albert Höpstein. Hoch 4. Preis für completin 2 Abtheilungen 1 »/) baar. verdient in der Thal als ein nützliches Buch für die Lehrlinge im deut schen Buchhandel empfohlen und darauf aufmerksam gemacht zu wer den, denn die Erfahrung beweist leider zur Genüge, daß ein praktisches Rechenbuch für angehende Buchhändler sehr noch thut. In diesem Werke wird den jungen Leuten das in der Rechenkunst von früher Ver gessene, theils nicht gründlich oder auch gar nicht Erlernte auf recht faßliche und praktische Methode gelehrt und durch Uebungsbei- spiele erläutert, welche schon in dieser I. Abtheilung dem buchhänd lerischen Geschäftsbetrieb zum Theil angepaßt sind, was man in den gewöhnlichen kaufmännischen Rechenbüchern nicht findet. Diese I. Abtheilung zerfällt, außer der Einleitung, in folgende Ab schnitte: I. Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen. II. Rechnung mit benannten Zahlen. III. Von den Brüchen.IV. Regel de Tri und die aus derselben abgeleiteten Regeln. V. Decimalbrüche. VI. Logarithmen. Die II. Abtheilung wird die „sgeciellen Rechnungsarten für das Geschäftsleben" enthalten und ehemöglichst erscheinen, wie der Herr Verfasser in seiner Anzeige verspricht. Jz. Jz. Erwiederung. Daß es so sehr lächerlich nicht ist, auf jeden Versendungs-Bestell zettel „Ort" und „Name" zu drucken, wird derjenige mit mir finden, der schon Zettel erhalten hat, wo trotz dieserBemerkungder Name w. nicht darauf stand. Ohne dieseBemerkung würde es aber noch mehr geschehen, weil die Herren Verschreiber an die Ver lang zette l gewöhnt sind, wo die Firmaschon gedruckt steht und die Verlangzeltel in der Regel mit großer Eile ausgeschrieben werden. Es wäre nach meiner Ansicht sogar auch besser, das Wort „Da tum" mit hinzudrucken, denn seitdem es üblich ist, das nicht zu thun, finde ich, daß dieser oft weggelassen wird, was, streng genom men, nicht ordnungsmäßig ist. Daß Raum genug zur Ausfüllung bleibt, hängt blos davon ab, daß die Zettel stets darnach eingerichtet werden. e.
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