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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1843
- Sprache
- Deutsch
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3621 103 3622 wären entweder brieflich oder durch das Organ der Bank, j das Börsenblatt, binnen einer in demselben vorher bekannt zu machenden Frist zu erkennen zu geben. Hierdurch alles gehörig vorbereitet, kann bei Anwesen heit der Herren Bctheiligten, nächste Messe, das Statut berathen, festgesetzt, angenommen und das Verwaltungs- Personal gewählt werden. Die Eröffnung der Bank bliebe vom Eingänge der Eonzession abhängig. Wegen Organisation der Bank—, eines weniger wich tigen Gegenstandes —, würden zu Beschaffung größerer Si cherheit noch einige Erinnerungen zu machen sein, wogegen bei dem, was Herr Frommann über Differenzen, SchH denausmittelung, Correspondenzführung, Umfang der Bank, und wer zur Versicherung berechtigt, sagt, wesent lich etwas nicht zu bemerken ist. Nur der Umstand, daß sowohl eigene wie fremde Buch druckereien unter gleichen Begünstigungen wie Buchläger sollen versichert werden können, erregt Bedenken, da nach allen bisherigen Erfahrungen Buchdruckercien, selbst ohne Schwärzebcreitung, einer viel größern Gefahr unterworfen sind, als Buchläger, und der Unterschied im Risiko zu groß ist, als daß man den Betheiligtcn, welche blos letztere ver sichern, gleichmäßige Uebertragung der Schäden anmulhcn könnte. — Jedenfalls würde dieser Umstand Viele vom Bei tritt abhalten und das schöne Unternehmen dadurch wesent lich leiden. Aber eben so nachtheilig ist ein Ausschluß der Drucke reien, nicht nur daß der Gesellschaft dadurch große Summen entgingen, sondern es würden auch, um nicht die Unbe quemlichkeit einer zweiten Versicherung zu haben, gewiß die mehrstcn Buchhändler mit der Druckerei auch ihre Buchläger bei einer andern Anstalt versichern. Man lege diesem Gegenstand nicht geringe Wichtigkeit bei, er ist cs, nicht nur weil er Unwillen erregen muß, son dern er vectheuert auch in der Wirklichkeit die Versicherung so sehr, daß eine Ausgleichung unbedingt erforderlich ist. Es läßt sich diese auch, ohne das Rechnungswesen dadurch zu erschweren, recht leicht treffen, und behält der Verfasser sich vor, späterhin dieserhalb Vorschläge zu machen. Was endlich die jährlichen Beiträge, die Act und Weise der Einhebnng und das Rechnungswesen überhaupt anbe langt, so möchte der Vorschlag des Herrn Frommann: beim Eintritt 3 Prozent Prämie von der Versicherung zu deponi- rcn, nicht nur störend und dem Aufkommen hinderlich, son dern auch kaum ausführbar sein. Die Hauptsache, oder worauf am mehrsten Rücksicht zu nehmen ist, bleibt stets, den Eintritt, so weites ohne Gefahr für die Bank geschehen kann, zu erleichtern. Wollte man aber 3j) verlangen, was selbst den Jahresbeitrag bei andern Anstalten unter weicher Dachung übersteigt, so würden nur wenige im Stande sein bei uns versichern zu können. Wie wenige möchten wohl, — was bei einer Versicherung von 100,000-/? — 3000 beträgt, — ihrem Geschäft solche Kapitale entziehen wollen? Gleiches Verhältnis findet bei kleinern Versicherun gen statt- *) *) Die Forderung von 3 proCent beruht auf einen Druck fehler, cs sollte 3 pro Mille heißen, wie auch in Nr. 29 be richtigend bemerkt wurde. d. R. Um nun mit wenig Opfer den Zweck zu erreichen, würde man folgenden Vorschlag machen: 1) Es werde beim Eintritt ein Depositum von 1 pro ^1>»e der Versicherungssumme erlegt; 2) mit jedem halben Jahre') schließe man die Rechnung und ziehe den für etwaige Schäden und Kosten in dieser Zeit nöthig gewordenen Beitrag durch die Eommissio- näre in Leipzig ein. Sollte binnen 4 Wochen der Bei trag nicht gezahlt werden, so verfällt das Depositum als Strafe dem Rcservefond und der Beitrag wird, nach Befinden, gerichtlich beigetrieben. 3) Dieses Depositum dient einerseits als Eaution für pünktliche Zahlung der Beiträge, ganz besonders aber dazu, um, da die Beiträge erst >>e>8tn»marnn<I„ cin- gezogen werden, die nilhigen Mittel zur sofortigen Vergütung der inzwischen vorfallcnden Brandschäden und Kosten in Händen zu haben. Diese Gelder werden inzwischen auf eine Art zinsbar an gelegt , daß sie leicht wieder mobil gemacht werden können. Vorstehende Andeutungen werden hoffentlich zu weiterer Beleuchtung dieses Gegenstandes beitragen, inzwischen aber bei allen Betheiligten die Ueberzeugung von der hohen Wich tigkeit und Nützlichkeit befestigen, und die Verwirklichung der Frommannschen Idee minder schwierig erscheinen lassen. * . * Eben als vorstehender Aufsatz dem Druck übergeben werden sollte, kommt dem Einsender noch das Börsenblatt Nr. 94 zu Gesicht, das die Mittheilung enthält, wie obiger Gegenstand auch bei der am 16. und 17. Octbr. d. I. in Erfurt abgehaltenen Kreisversammlung wiederum zur Sprache gebracht und in Berathung gezogen worden ist. Man hat nun zwar auch hier den Nutzen anerkannt, den eine eigene Feuerversicherung für Buchhändler haben würde;— geäußerte Bedenken wegen Nachschußverbindlich- jkeit wurden auf schlagende Weife widerlegt—, allein den noch hat das Gute der Sache die kleinen Bedenklichkeiten nicht überwinden können, und es ist sonach durch die Ver sammlung für die Idee nichts geschehen. Die beschlossene Anfrage bei der Gothaer Bank, — „ob ^ selbige nicht aus den bei ihr versicherten Buchhändlern und Buchdruckern eine eigene Gesellschaft zu gleichen Prämien- I sähen bilden wolle?" —wird zu Nichts führen, da diese Anstalt auf einen derartigen Vorschlag nach ihren, durch das eigne Statut bedingten Grundsätzen, nicht entgehen kann und, ohne Zustimmung aller ihrer Mitglieder, nicht eingehen darf. Es könnte auch daraus nicht viel gewonnen, wenigstens eine Kostenersparniß nicht herbeigeführt werden, weil die Gesammtkosten dieser Bank auf die buchhändlerischen Ver sicherungen zu vertheilen wären und diese bekanntlich sehr hoch sind. Fast will cs scheinen als ob man im Verlaus der Bera thung, oder schon früher (?) auf die Idee gekommen sei — Leipzig und Stuttgart von der Versicherung auszuschließen. Könnte ein solcher Gedanke in der Wirklichkeit jemals *) Soll der Rechnungsschluß nur einmal im Jahre statt finden, so müßte das Depositum verstärkt, d. h. mehr als 1 erlezt werden. 247»
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