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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1850
- Strukturtyp
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- 1850-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1850
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- Deutsch
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752 60 Nichtamtlicher Th eil. lieber Verpackung der Rcmittcnda. Zu den erheblichsten Uebelständen im Buch- und Kunsthandel ge hört unstreitig die sorgenlose Aufbewahrung und die schlechte Verpackung der Bücher und Kunstsachen bei der Remmission- Alle Handlungen, welche jemals etwas in Commission versandten, haben in dieser Be ziehung ohne Zweifel die traurigsten Erfahrungen gemacht. Es ließe sich dies noch ertragen, wenn Falle, wo fremdem Eigenthum von Ge schäftsgenossen so wenig Achtung gezollt würde, vereinzelt da ständen; dem ist aber leider nicht so, die Sorglosigkeit in dieser Bezie hung ist so cingerissen, daß die Zahl der Handlungen nicht sehr groß ist, welche die Remittenden in brauchbarem Zustande zurückliefern. Be sonders rücksichtslos verfahren in der Regel die Buchhandlungen den Kunsthandlungen gegenüber; da jene oft ihnen anvertraute Kunst- sachen oder Landkarten ganz zerknillt, bestäubt, eingecissen und durch Fliegen verunreinigt zurücksenden und zu glaube» scheinen, es sei) schon genug, wenn nur das Papier, worauf die Abdrücke gezogen sind, zurück geliefert werde. Was sind die Folgen solcher Rücksichtslosigkeit t Daß die Verleger von Prachtwerken oder guten Kunstsachen die Versendung ü Oouck fast ganz unterlassen, obgleich man annehmen kann, daß manches Exemplar mehr abgesetzt werden würde, wenn die Sachen dem Publicum vor gezeigt werden könnten. Der Nachtheil ist nicht gering, welcher da durch dem Verleger wie dem Sortimenter erwächst, da Manches sich nur allein durch Vorlage der Sache selbst anbringen läßt. Hervorzuheben ist noch, daß die Lehrlinge, denen in viele» Hand lungen die Verpackung übertragen wird, wenn sie nicht von ihren Prin- cipalen auch in dieser Beziehung scharf überwacht werden, sich an eine Sorglosigkeit und Mißachtung fremden Eigenthums gewöhne» und daher auch spater bei eignem Etablissement der Sache wenig Auf merksamkeit schenken. Wer da wünscht, daß ihm oft sehr werthvolle Gegenstände in Commission anvertraut werden, ist nicht weniger verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Sachen nicht bei der Aufbewahrung bis zur Remission verdorben werden. Es ist nicht genug, die Commissions- arlikel gegen Feuersgefahr zu versichern; eben so wichtig ist es, sie in gutem, verkäuflichem Zustande zu erhalten. Wie leicht ist dies und wie oft wird nicht dagegen gesündigt! Es liegt doch gewiß sehr nahe, daß Bücher insbesondere, die gebundenen Werke, in verschließbare» Schrän ken, Kunstsachen und Landkarten in guten starken Mappen mit steifem Rücken und leinenen Klappen am besten aufbewahrt werden; daß Schaufenster Doppelfenster seyn müssen, um die ausgestellten Sa chen gegen Staub und Fliegen schützen zu können; und doch scheinen die Einrichtungen dieser Art in vielen Handlungen sehr mangelhaft zu sevn, weil es sonst unmöglich wäre, daß so viele Sachen verderben wer den könnten. Möchte doch ein Jeder diesen Uebelständen eine größere Aufmerk samkeit wie bisher zuwenden und daraus bedacht seyn, den gerechten Klagen der Verleger, soviel an ihm ist, abzuhelfen. Es ist dies eine heilige Pflicht des Sortimenters nicht nur gegen den Verleger, der ihm sein Eigenthum in gutem Glauben anvertraut, sondern auch gegen sich selbst, da ihm das Geschäft sehr erschwert werden würde, wenn das s Oonch-Versenden ganz aufhöcen sollte. Braunschweig. C. W. Ramdohr. Korrespondenz. Dresden, 19. Juni 1850. Gestern kam in jede hiesige Buchhandlung ein gewöhnlich geklei deter Mann und fragte nach „Dülon, Kampf um Völkerfceiheit". Wenn nun der harmlose Buchhändler 1 Exempl. brachte, so fragte jener Mann, ob er nicht noch mehr Exemplare bekommen könnte. Natürlich wurde seinem Wunsche, wo dies möglich, nackgekommen. So wie dies jedoch geschehen war, declarirte sich derselbe als Po lizeimann und consiscirtc mit Gemüthsruhe alle Exemplare, wogegen der Buchhändler eine Empfangsbescheinigung der Polizeibehörde, als Saldo für den Verleger, Herrn Geister in Bremen, erhielt. Dies Buch mag nun vielleicht sehr schlecht und der Vernichtung werth sevn, ich kenne es nicht, da ich selbst keine Exemplare auf Lager hatte, aber das System, welches bei dieser Consiscirung beobachtet wurde, dürfte doch für den Sächs. Buchhandel etwas zu denken geben. v. Aufforderung. In der Nr. 41 des Börsenblattes vom 1. Mai d. I. befindet sich folgender Aufsatz „Hamburger Inserate betreffend:" „Ich empfing am 14. April d. I. über Leipzig von einer Hamburger Handlung die vom 31. Deccmber 1849 datirte Insertions-Note über ein von mir beordertes Inserat im Korrespondenten nebst Beleg. Da ich in der von der Hand des Besitzers jener Handlung geschriebenen, auf 6 2 N-^ 5 H lautenden Berechnung seines Inserates sofort einen „Jrrthum" vermuthete und mir natürlich daran lag, entweder diese Vcrmuthung be stätigt, oder aber selber eines Jrrthums überführt zu werden, so sandte ich am 17 April die Jnsertions - Note an die Expedition des Correspondcnten" zur Prüfung ein, und erhielt von derselbe am 19. April eine Zuschrift, in welcher sie mir u. A. schreibt: „Was die Anzeige, welche in unserer Zeitung inserirt worden, anbe- tcifft, so kostet sie 5 Pr.-Ct. u. s. w. Es stellt sich also heraus, daß man bei directer Einsendung seiner Inserate an den Hamburger Korrespondenten — der Gefahr überhoben ist, durch einen „Jrrthum" — denn jener Aufschlag von 1 2'/z S-s läßt sich schlechterdings n i ch t motiviren — um 21^gh übervorlheiltzu werden". Bremen- Franz Schlodtmann. Zehn hiesige, sich dadurch verletzt fühlende College» beauftragten uns, Herrn Schlodtmann zu veranlassen, die im Sinnegetragene Handlung zu nennen- Eine briefliche Aufforderung fand indeß bei demselben keine Beachtung. — Wir betrete» daher diesen Weg und erwarten von der Ehrenhaftigkeit des Herrn S., daß er die geforderte Auskunft jetzt nicht ferner verweigert — die als Consequenz an seine Rüge sich knüpft! — Ein Versehen, ein „Jrrthum" mag vorliegen, ge wiß ist eine solche Berechnung, die an das Prello streifte, in keinem hiesigen Geschäfte als Norm bestehend. — Würde keine Vertheidi- gung dieser Berechnung von dem Betreffenden versucht, so möchte eine solche Behandlung des Gegenstandes kaum zu rechtfertigen seyn. Hamburg, Juni 1850. Hoffmann L Campe- Mi scelle. In Nr-143 der „Leipziger Zeitung" macht die Redaction auf ein neues literaturgeschichtliches Werk mit folgenden Worten auf merksam : „Freunde der Literaturgeschichte werden gern einem Buche einige Beachtung schenken, dessen erste Hälfte so eben unter dem Titel: „Die letzten hundert Jahre der vaterländischen Literatur, in ihren Meistern dargestellt und auf den Geist der Gegenwart bezogen von vr. Tr. Ferd. Scholl- Erste Lieferung", erschienen ist. Der Verfasser macht bei Weitem mehr die sittliche Natur und Wirksamkeit der Dichtungen, von denen er spricht, zum Gegenstände seiner Betrachtungen, als ihre ästhetische Eigenthümlichkeit, und erörtert also mehr ihre culturgeschichtliche als ihre eigentlich literärgeschichtliche Bedeutung; aber gerade darum wird er vielen Lesern willkommen seyn, da die Neigung der Zeit sich dieser Betrachtungweise immer entschiedener zuwendet. Das vorliegende Bändchen beschäftigt sich in ausführlicher Darstellung mit Lessing,
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