Redaktioneller Teil Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Sekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den 21. Mai 191«, pünktlich vormittags 10 st Uhr, im Deutschen Pnchhändlerhaus zu Leipzig lEingang Portal III) Tagesordnung. >. GkslhÜftSbkkilhI über das Vereinsjahr 1915/16. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die RklhllMIg 1915. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Bükallslhlüg 1916. 4. Prüsung und Genehmigung des Vemaltliugsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutsche» Bücherei. 5. Antrag des Ehreuausschllssks des BLrsenvereins, das Bildnis von vr. Eduard Brockhaus im Buchhändlerhaus aufzustellen. 6. Antrag des BvrstüllbkS, einer um den Boisenverein und den deutschen Buchhandel verdienten Persönlichkeit die Ehren- mitgliedschast des Vereins zu verleihen. 7. Antrag des Parstülldes, die Hauptversammlung wolle im Hinblick aus die Erwerbung verschiedener bibliographischer Unternehmungen die Einsetzung eines a. o. Ausschusses sVerlagsausschuffes) beschließen, der aus acht Mit gliedern besteht, deren Wahl dem Vorstand überlassen bleibt. 8. Antrag des Herrn GkVkg Echlllidt "> Hannover. Der Börsenverein wolle in, Einvernehmen mit dem Verlegerverein beschlichen, daß vom I. Juli ab ans alle Bücher ein Kriegsznschlag von lü>)s, aus den Ladenpreis mit Abrundung auf ö Pf. nach oben seitens aller Sorti menter und lO°)h auf den Nettopreis seitens aller Verleger eingeführt werde, desgleichen aus Zeitschriften, soweit sie quartalsweise oder für den Jahrgang oder ein Semester berechnet werden. Ausgenommen sollen nur Einzelnummern sein, die ohnehin schon einer höheren Berechnung und Rabattierung unterliegen. Auf Disponenden O.-M. 1916 würde ebenfalls der 'Aufschlag seitens der Verleger zu berechnen sein, wie auch der Sortimenter aus seinen festen Lager bestand den Kriegszuschlag auszuschlagen hätte. Durch Aushang und gemeinsame Ankündigung in Blättern wäre das Publikum davon zu verständigen. Die Berechnung des Kriegsaufschlages mühte dem gesamten Buch- und Zwischen- Handel ebenso zur Pflicht gemacht werden wie bisher die Einhaltung fester Ladenpreise. Verstöße gegen die Anord nung würden mit Beschränkung des Rabatts zu ahnden sein resp. mit Entziehung der Verkehrsmittel des Buchhandels.*) 9. Anträge der Herren vr. B. LehNUNIN und R. V0U BlMicher, beide in Danzig, und Genossen.**) 5K9