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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller TeU. ^ 108, 11. Mai 1916. Krankheit an der gewohnten Tätigkeit hinderte. Sein Heim gang wird nicht nur von seiner Familie und seinen vielen Freunden betrauert werden, sondern ganz besonders werden ihn seine Arbeiter und Angestellten vermissen, denen er ein Borbild treuester Pflichterfüllung und ein wohlwollender Berater und Helfer gewesen ist. Oskar Piloty f. Seit mehreren Monaten wurde Prof. Or. Oskar Piloty, der als Leutnant d. L. Führer eines bayerischen Ma- schinengcwehrzuges war, vermißt. Jetzt kommt die Kunde, daß der 50jährige Gelehrte am 0. Oktober 1915 gefallen und seinem ältesten Sohn, der bei einem Sturmangriff am 25. September 1914 fiel, in den Tod gefolgt ist. Er war 1889 einem Rufe an die Münchener Uni versität als außerordentlicher Professor für Chemie gefolgt und be faßte sich neben seiner Lehrtätigkeit, die hauptsächlich der Chemie der Kohlenstoffverbindung galt, mit Untersuchungen über die Konstitution der Blutfarbstoffe. O. Th. Winkler f. In Leipzig ist der Direktor der Papier-Prü- fungsanstalt Otto Theodor Winkler im 76. Lebensjahre gestorben. W. war ein außerordentlich kenntnisreicher Fachmann der Papierkunde, der in früheren Jahren auch wiederholt im Börsenblatt zu Worte ge kommen ist. ^ Eprechsail. ^ Teure und billige Ausgabe. Die Firma Alexander Duncker in Weimar zeigte im Februar 1916 mit Rundschreiben an, daß bei ihr demnächst erscheint: »Max Geißler, Jockelc und die Mädchen«. Wir bestellten darauf 5 Exemplare geheftet und gebunden, bar und erhielten diese mit Barfaktnr vom 20. März unter 13.80 Nach nahme. Schon im Börsenblatt Nr. 84 vom 11. April 1916 findet sich die Voranzeige der Firma Ullstein, daß das gleiche Werk anfangs Mai als Band 75 der Ullsteinbücher zu ^ 1.— ord. erscheinen wird. Etwas überrascht über diese Schnelligkeit des Erscheinens einer billigeren Ausgabe, forderten wir die Fa. A. Duncker auf, die Exemplare zurück- zun^hmen. Unterm 15. April antwortete Alexander Duncker, daß die end gültige Entscheidung, welche Ausgabe allein berechtigt sei, erst in einer anderen Instanz fallen solle, und er also auch keine Veranlassung habe, die bar gelieferten Exemplare zurückzunehmen. Man solle nur ruhig seine Ausgabe weitcrvertreiben. Da wir uns aber doch den Vorwürfen unserer Kundschaft nicht anssetzen wollen, die mit Recht erfolgen, wenn ein neuer Roman im April mit 4. verkauft wird, der im Mai für ./( 1. zu haben ist, so müssen wir dieses Ansinnen ablehnen. Nach unserer Meinung ist Alexander Duncker verpflichtet, die Exemplare zurückzunehmen. Er kann sich ja, wenn die Firma Ullstein wirklich im Unrecht ist, wegen Schadloshaltung an diese wenden. Da bei Erlassung der Verkehrsordnnng an solche Dinge nicht ge dacht wurde, wären wir für Meinungsäußerung dankbar. München. I. Lindauersche Universitäts-Buchhandlung Carl Schöpping. Erklärungen. Hierzu erkläre ich, daß ich bereits in meinem Rundschreiben an das deutsche Sortiment vom 13. April 1916 die Gründe für die dop pelte Ausgabe des Geißlerschen Romans »Jockcle und die Mädchen« dargelegt habe. Die Berechtigung meiner Ausgabe ist weder vor noch nach ihrem Erscheinen seitens des Gerichts angefochtcu worden. Als ich das Buch ausgab, hatte der Verlagsredaktenr der Firma Ullstein K Co., Berlin, die eidesstattliche Erklärung abge geben, daß »das Erscheinen in teurer Ausgabe ein späteres Erscheinen als Ullstein-Buch verlegerisch unmöglich machen würde«. Ich konnte also unmöglich vor- anssehcn, daß die Firma Ullstein L Co. dieser Erklärung ihres Ver treters ins Gesicht schlagen und durch Ankündigung der billigen Aus gabe den jetzigen Zustand schaffen würde. Unbegreiflich ist mir jedenfalls, warum die Lindanersche Univ- Buchhandlung in München gerade gegen meine Ausgabe protestiert: es liegt meines Erachtens näher, den Vorwurf der Schädigung, wenn ein solcher überhaupt erhoben werden kann, gegen die Firma Ullstein L Co. zu richten, die an zweiter Stelle auf den Plan getreten ist. Warum will die Lindauersche Untv.-Buchhandlung gerade meine teure Ausgabe, an der doch mehr zu verdienen ist, boykottieren und nicht die Ullsteinsche billige? Ich möchte doch empfehlen, die Angelegenheit mit möglichster Ob jektivität anzusehen und in Geduld das endgültige Urteil abzuwartcn, durch das entweder meine oder die Ullsteinsche Ansgabe vom Markte verschwinden wird. Weimar, den 1. Mai 1916. Alexander Duncker Verlag. Am 13. Mai 1914 hatten wir von dem Schriftsteller Max Geißler »das alleinige und ausschließliche Verlagsrecht« seines Romans »Jockele und die Mädchen« erworben. Vorgesehen waren für die Ausnutzung dieses Verlagsrechtes Journalabdruck, Übersetzungen und Buchausgabe; für letztere war eine Veröffent lichung bis Ende Dezember 1915 in Aussicht genommen. Das ver einbarte Honorar betrug 9000.— und wurde am 20. Mai 1914 an den Verfasser voll ausbezahlt. Knapp ein Vierteljahr nach Vertragsabschluß brach der Krieg aus, der alle Verlagsdispositionen verschob. Infolgedessen erklärte sich der Verfasser, zumal sich der Vorabdruck des Romans in unserer Vossischen Zeitung bereits beträchtlich verzögert hatte, gelegentlich einer anderen Verhandlung, damit einverstanden, daß der Zeitpunkt der Buchausgabe unserem Ermessen überlassen sein sollte. Nach träglich bestritt Herr Max Geißler diese Abmachung und behauptete, daß unser Buchrecht mit Ablauf des Jahres 1915 erloschen sei. Mit dieser Behauptung trat er am 30. November 1915 hervor, mithin zu einem Zeitpunkt, an dem wir nur noch einen Monat, also eine völlig unzulängliche Frist, für die Herausgabe hatten. Wir erhoben hiergegen Einspruch und verlangten Anerken nung unseres Rechtes, das Buch April oder Mai 1916 hcrauszubringcn. Die jetzige Rechtslage erhellt am besten aus den bisher ergangenen Entscheidungen des zuständigen Gerichts (Landgericht Weimar). Dieses fällte am 1. April d. I. gegen den Schriftsteller Max Geißler folgen des Urteil: »Der Beklagte (Geißler) ist nicht berechtigt, der Klägerin (Ull stein L Co.) zu untersagen, eine Buchausgabe seines Romans .Jockele und die Mädchen' im April oder Mai 1916 heranszubringen, und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen«. Des weiteren hielt das Landgericht Weimar mit Urteil vom 4. April d. I. die unterm Datum vom 22. Februar 1916 erlassene einstweilige Verfügung aufrecht. Nach dieser einstweiligen Verfügung »wird dem Schriftsteller Max Geißler in Weimar im Wege der tinstweiligen Verfügung bei Meidung einer Geldstrafe von 1000.— oder einer Haftstrafe von einem Monat für jeden Zu- widerhandlnngsfall verboten: den Roman ,Jockele und die Mädchen vor rechtskräftigem Austragen der Streitsache im Dunckerschen Verlag oder an einer anderen Stelle als bei der A n t r a g st e I l e r i n (Ullstein L Co.) in Buchform er scheinen zu lassen«. Was den Verlag Alexander Duncker, Weimar, betrifft, so ist fol gendes zu bemerken: Sobald wir von den Verhandlungen zwischen dem Schriftsteller Max Geißler und dieser Firma und von deren Vorhaben, das Buch heranszubringen, Kenntnis erhielten, haben wir den Verlag Alexander Duncker, und zwar am 12. Februar 1916, ausdrücklich vor der Heraus gabe gewarnt. Wir übersandten dieser Firma unseren Vertrag, boten ihr Einsicht in unsere in Weimar befindlichen Akten an und machten ihr den Vorschlag, daß sic von der Veranstaltung einer Buchausgabe absehen möge, bis der Prozeß gegen Geißler völlige Klarheit gebracht habe. Hierauf ging die Firma Alexander Duncker nicht ein, brachte vielmehr, obwohl auf Grund der am 22 Februar 1916 erlassenen einstweiligen Verfügung dem Autor eine Veröffentlichung des Buches in einem anderen als unserem Verlage ausdrücklich gegen eine hohe Geldstrafe untersagt war, das Buch Anfang April d. I. heraus. Selbst wenn also festgestellt werden könnte, daß wir die für die Buchausgabe in Aussicht genommene Frist zu Unrecht versäumt hät ten, blieb die Tatsache bestehen, daß die Firma Alexander Duncker ein Werk, an dem wir das alleinige und ausschließliche Verlagsrecht erworben und mit .,/( 9000.— bezahlt haben, unter Umständen für sich in Anspruch nahm, die Verfasser und Verlag von vornherein prozessuale Verwicklung und eine Unsicherheit und Arbeitserschwerung für das Sortiment voraussehen lassen mußten. Berlin, den 9. Mai 1916. Ullstein L Co. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zn Leipzig, Deutsches Buchdändlerhauß. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. - Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhauS). 568
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