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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1916
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- Deutsch
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102, 4. Mai 1016. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Eins darf ich an mir selbst loben: das; ich gesund und immer einer und derselbe blieb, unverstümmelt nach allen Richtungen meiner Schaf fenskräfte. Mein Vater war Bauer, und ich bewirtschafte noch immer seinen Grund und Boden. Mein Vater redete den Dialekt, und ich rede ihn auch, — nur mit dem Unterschiede, daß ich ihn in Verbindung mit Gotisch und Althochdeutsch auch auf der Universitätskanzel er kläre, ihn auch meiner neuhochdeutschen Schulgrammatik zugrunde lege. Die interessanten Ortsnamen meiner deutschen Heimat, eines gemischtstämmigen Kolonialgebietes, führten mich zur topographischen Namenskunde, die ich im Gothaer Geographischen Jahrbuch vertrete. Da muhte ich um so mehr in die deutsche Vergangenheit zurückgreifen, und die altdeutsche Sprache eröffnete mir die deutsche Literatur des Mittelalters in ihren besonderen Beziehungen zu Österreich: es ent stand meine »Deutschösterreichische Literaturgeschichte«. »Der Osten kam in unsere Hut, davon tun wir uns schreiben«, und so führte mich, den geborenen Landwirt, die kaiserliche Kavallerie nach Mähren, Schlesien, Galizien. Freilich immer nur in der Urlaubszeit aus dem Zivil. Doch wurde ich nach und nach Oberstleutnant bei den Land wehrulanen. Wir kantonierten fast immer in Dörfern, und ich, der österreichische Bauer, lernte — trotz der verschiedenen Sprache, die ich mir bald aneignete — das tiefer liegende gemeinsame Osterreichertum, das Grundwasscr der deutschen Kultur herausfühlen. Ich war überall wie zuhause, von Moravzen, Polen und Nuthenen gern ausgenommen. Mein Leben ist wie ein Lied, und zwar wie ein Volks lied. Meiner Mutter Lieder, die ich nicht vergesse, habe ich dem Wiener Volkslied-Ausschuß, dem ich auch ange höre, vorgesungen und znm Eigentum übergeben. Meine Be obachtungen über Volkstum, Literatur und Ortsnamen sind in zahlreichen Artikeln der »Wiener Zeitung«, der ehemaligen Monats schrift »Alt-Wien«, auch in Sievers' »Beiträgen« n. a. zerstreut, und es wäre ein Verdienst des Buchhandels, sie gesammelt herauszugeben. Denn einen Vorzug darf man mir nicht streitig machen: daß mein geistiger llberlieferungsschay in Sprache und Volkspoesie tiefer hinabreicht, als der meiner meisten Zeitgenossen. Ich selbst fühle einen inneren Vorwurf, wenn ich mir sage, daß mit meinem Hingang soviel Altes und Echtes erlöschen wird, zur Freude allfälliger, auf dem Straßenpflaster gediehener oder aus einem min der konservativen Bauerngebict kommender Konstruktoren. Dieses Fremdwort gebrauche ich bewußt zur Kennzeichnung des nndentschen Schwindels, besonders in der Sprachwissenschaft. Sie sehen, — ich habe auch meinen Haß. Denn ich bin ja auch Dichter: den niedersächstschen Reinke de vos habe ich, nicht ohne von Goethe zu profitieren, in die Anschauungsweise und Sprache des Nie derösterreichers übertragen. Dafür hat mich der »Neichsbund deutscher Mundartdichter Österreichs« zu seinem Präsidenten erkoren. Auch hier umgeben mich die altgewohnten Elemente der Bauernsprache. Neben der »Zeitschrift für deutsche Mundarten« von Heilig und Lenz, die - gewiß auch in wissenschaftlich rationeller Weise — vorherrschend Sammelarbeit betreibt, zielt meine Zeitschrift »Deutsche Mundarten« ans Bearbeitung des mundartlichen Materials zur Erledigung höherer Fragen hin. Nach dem Kriege soll sie wieder fortgesetzt werden. So blieb ich also wirklich, trotz scheinbarer Verschiedenheit der Berufe, ein und derselbe im Lehr-, Wehr- und Nährstande. Auf letzteren lege ich noch besonderes Gewicht. Er bedeutet meine Hausmächt. Und obwohl mir der Staat trotz 25jährigcr Tätigkeit als Privatdozent noch nie und nirgends ein Gehalt gezahlt hat, konnte ich mein väterliches Gut vervielfachen und sogar erkleckliche Kapitalien erübrigen, damit mir praktischem Menschen nicht wie anderen Privat dozenten oder sonstigen Geistesmännern nach dem Tode ein Snngerlied gesungen oder gar eine Hungcrtafel ans Hans gehängt wird. Wien, April 1916. Or. Johann W i l l i b a l d N a g l. Kleine Mitteilungen. Presse-Notizen. Auf dem roten, dieser Nnmer beiliegenden Be stellzettel sind einige Presse-Notizen abgedruckt worden, deren Be nutzung wir anheimgeben. Bestandscrhebung und Zuteilung von Druckpapier svgl. Bbl. 94 u. 99). — Die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs- gewerbc G. m. b. H., Berlin 0. 2, gibt bekannt, daß nnbedrncktes maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier in einer Schwere über 130 Gramm für den Quadratmeter der Meldepflicht nach der Bekannt machung des Reichskanzlers vom 19. April 1916 über Druckpapier nicht unterliegt. Dagegen ist unbedrucktes, maschinenglattes holzhaltiges Druckpapier unter 130 Gramm, ohne Rücksicht auf die Färbung oder den Verwendungszweck, ausnahmslos meldepflichtig. Wir weisen noch darauf hin, daß die Einsendung der Melde bogen und L über unbedrucktes, maschinellglattes, holzhaltiges Druckpapier bis zum 8. Mai 1916 in eingeschriebenen Briefen an die Krtegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe G. m. b. H., Berlin 0. 2 zu erfolgen hat. Auf dem Meldebogen L sind die am 4. Mai 1916 abends 6 Uhr vorhandenen Bestände an unbedrucktem, maschinenglattem, holzhaltigem Druckpapier anzugeben. Sollte diese Bestandsaufnahme aus irgend welchen Gründen unter lassen worden sein, so raten wir dringend, der Kriegswirtschaftsstelle davon schleunigst schriftlich oder persönlich Meldung zu machen, weil andernfalls mit Rücksicht auf die Strafen mit Weiterungen gerechnet werden muß. Langcwieschc, Frciligrath, Schücking, Annette v. Droste svgl. Nr. 98). — Herr H e l l m u t Fischer in Fa. E. Th. Nürmberger's Buchhandlung in Königsberg i/Pr. schreibt uns: Die aus »Jugend und Heimat« sLangewiesche-Brandt) von E. Jsolani wiedergegebene Episode aus Freiligraths Leben ist in Annette v. Droste-Hiilshoffs literarisch und buchhändlerisch interessantem, wenn auch künstlerisch unbedeutendem Lustspiel »Perdu« humoristisch behandelt; der Ver leger, die beiden Dichter und die Dichterin — diese in verzeihlicher Eitelkeit nahezu die einzige nicht karikierte Person des Einakters — werden unter den Namen Speth, Sonderrath, Seybold und Frau von Thielen eingesührt. Mit poetischer Freiheit wird die Auseinander setzung zwischen Dichter und Verleger so dargestellt, als hätte sie bei einem Besuche Freiligraths bei Langemiesche stattgesunden, nicht in dem Wohnorte des Dichters. Die Schlußszene schildert in humorvoller Weise die Verzweiflung des geplagten Verlegers, während der Ver tragsbrüchige »x>06ta laurealrn;«, von seinen Verehrern umjubelt, auf dem Rhein davon fährt. Bekanntmachung, betreffend Ausnahme von dem Zahlungsvcrbore gegen Rußland und von der Sperre feindlichen Vermögens. Vom 19. April 1916. — Auf Grund des 8 7 Abs. 1 der Verordnung, betreffend Zahlungsverbvt gegen England, vom 30. September 1914 und der Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Rußland, vorn 19. November 1914 sowie der 88 8, 10 der Verordnung über die Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 wird folgendes bestimmt: 1. Das Verbot, Zahlungen nach Rußland zu leisten und Geld oder Wertpapiere dorthin abzuführen oder zu überweisen (8 1 Abs. 1 der Verordnung vom 30. September 1914 in Verbindung mit Artikel 1 der Bekanntmachung vom 19. November 1914), findet gegenüber den unter deutscher oder österreichisch-ungarischer Verwaltung stehenden Ge bieten Rußlands keine Anwendung. 2. Für natürliche Personen, die in den unter deutscher oder öster reichisch-ungarischer Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands ihren Wohnsitz nnd in diesen Gebieten oder im Inland ihren gegenwärtigen Aufenthalt haben, sowie für juristische Personen, die in den genannten Gebieten Rußlands ihren Sitz und ihre gegenwärtige Verwaltung haben, werden folgende Ausnahmen zugelassen: 1. Die Veräußerung, Abtretung oder Belastung ihres im Inland befindlichen Vermögens zugunsten von Personen der bezeich- neten Art oder von Personen, die im Inland ihren Wohnsitz, Sitz oder dauernden Aufenthalt haben, wird gestattet. 2. Es wird gestattet, Sachen, insbesondere Wertpapiere und Geld stücke, die im Eigentume der bezeichneten Personen stehen, nach den unter deutscher oder österreichisch-ungarischer Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands abzuführen. 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Bekanntmachungen vom 4. Februar 1915, betreffend Zahlungsverbot gegen Rußland, und vom 21. Oktober 1915, betreffend Ausnahme von der Sperre feindlichen Vermögens. Berlin, den 19. April 1916. Der Reichskanzler. Im Aufträge: von Jonquieres. iDentscher Neichsanzeiger Nr. 97 vom 25. April 1916.) Das russische Einsuhrvcrbot auf alle gebundene« uud kartonierten Bücher. — Das Märzheft des englischen »Noarä ok IVarle ckournsl« bringt die Meldung, daß Rußland die Einfuhr aller gebundenen und kartonierten Bücher verboten habe, »pudliskers' Eirculrrr« druckt diese Nachricht ab und bemerkt erklärend dazu, daß dies Verbot erfolgt sei, weil die Deutschen hinterlistig in den Einbanddecken von Büchern, die durch neutrale Länder eingesührt wurden, Werbeschriften für die deutsche »Kultur« verborgen hätten. Der russische Finanzminister könne Ausnahmen gestatte«, nnd es werde, fügt das Blatt siegesgewiß hinzu, keine Schwierigkeiten machen, diese für englische Bücher zu er- 531
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