Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1848
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18480317
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184803173
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18480317
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1848
- Monat1848-03
- Tag1848-03-17
- Monat1848-03
- Jahr1848
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
314 Gebiete der „Preßpolizei-Contraventionen" ab in das der Criminalge- setzgebung überstreift, so wird doch vom Standtpunkte des Buchhan dels eine solche von ihm verlangte Prüfung des Inhaltes der ihm von deutschen Verlagühandlungen eingesandten Schriften entschie den verweigert werden müssen. Einmal wird eine solche dem Buch händler zugemuthete Censur dem Geschäftsmanns aus Gründen der Zeit unmöglich: dann aber hat gerade der Buchhändler, welcher eine solche Prüfung vorgenommcn und nach dessen subjectivem Ermessen die Schrift durchaus nicht verbrecherischen Inhalts ist und von ihm nach der Prüfung verbreitet wird, wird der Inhalt von der com- petetenCriminalbehörde doch für verbrecherisch erkannt, offenbar den Ver dacht der wissentlichen Verbreitung gegen sich, während er sonst stets, was er auch seiner Stellung nach sein muß, ganz unbethei- ligt am Inhalte ist. Diese Prüfung hat also gerade eine sehr gefähr liche Seite. Eine freudige Kunde aus Kurhcsscu. Bei der allgemeinen Bewegung der Völker Deutschlands ist das biedereVolk der Hessen nicht zurück geblieben, — es hat in diesen ereigniß- reichen Tagen nicht gesäumt, auf seine vortreffliche Verfassung fußend, dem Landesherrn seine dringendsten Wünsche, die Noth der Zeit — so wie die Bitte um Abhülfe durch verständige Reformen vorzutragen. — Seine Wünsche sind erhört! — Z)as heilige Wort des Für sten und die gegebenen Verheißungen verbürgen uns auch die noch zur Thal zu verwirklichende Ausführung desselben. Die Censur ist aufgehoben! — Wort und Gedanke von schmachvollen Fesseln be freit! — uno ein einstweiliges PreßgeseH steht unter Mitwirkung der am 11. d. M. zusammentcetenden Scändeversammlung zu erwarten. — Bis zu der Zeit, wo die Hoffnungen der Völker, durch den deut schen Bund das längst versprochene gleichförmige Prcßgesetz, für alle Staaten des deutschen Vaterlandes gültig, in Erfüllung gehen, liegt eö jetzt auch uns Buchhändlern ob, mit Kraft und Umsicht unsererseits zu handeln; bietet doch wahrlich die Geschichte des deutschen Buchhan- vels keinen wichtigeren Zeitabschnitt, als den gegenwärtigen dar! — An uns ist jetzt die Aufgabe gestellt, daß wir dazu beizutragen be strebt sein mögen, daß dieses PreßgeseH ein ächt deutsches, alle Interessen, die der deutschen Nntion sowohl, als der Schriftsteller, Verlags - und Sortimentsbuchhändler ausgleichendes sei, daß der gute, von denkenden und sachverständigen Männern oft schon anerkannte Einfluß, den die eigenthümliche Gestaltung des deutschen Buchhandels auf Wissenschaft, Kunst und Literatur ausübte, mit in die Wagschale 0er Erwägungen komme, denn Wohl und Weh des deutschen Buchhan dels wird von diesem PreßgeseH abhängig sein! — — Unser verehrter Vorstand der deutschen Buchhändlerbörse wird ohne Zweifel schon Sorge tragen, daß die Gelegenheit der bevorstehenden Leipziger Ostermesse d. I. in dieser Hinsicht nicht unbenützt vor über gehe. Kassel, am 7. März 1848, am Tage der Verkündigung nachste hender Proklamation. I. I. Bohn e. Proklamation. Von Voltes Sunden IVir Friedrich Ivithclm der Istc, Kurfürst und fou- vcraincr Landgraf von Kessen, Vroschcrgog von Fulda, Fürst zu Kcrsfcld, Hanau, Fritzlar und Ifcnlmrg, Vras zu Latzcnclnliogcn, Kietz, Liegen- Hain, llidda und Schau,nliurg etc. etc. haben Uns seit Unserer siebenzehnjährigen Regierung stets bemüht, auf den Grundlagen einer monarchisch-constitutionellen Regierung das wahre Wohl Unseres geliebten Lölkes zu fordern. Wenn nun zur weiteren Be förderung desselben in den Uns von mehreren Städten überreichten Peti tionen Wünsche und Anträge kund gegeben worden sind, so wollen Wir dieselben, in Berücksichtigung der dermaligen Zeitverhältnisse, durch nach stehende Entschließungen allergnädigst gewähren: Die Censur bei der Besprechung innerer Landes-Angelegenheiten ist aufgehoben. Die den Privat-Gottesdienst der s. g. Deutsch-Katholiken und Tauf gesinnten hindernden Verfügungen sind zurückgezogen; über die Regulirung ^ 22 der sonstigen Rechtsverhältnisse dieser und anderer Dissidenten aber wird den alsbald einberufenen Landständen ein Gesetz-Entwurf vorgelegt werden. Dasselbe wird geschehen in Beziehung auf die in Gemäßheit der Ver fassung und der Bundesgesetze gegen den Mißbrauch der Presse zu gewäh renden Garantien, in Beziehung auf die Einführung des öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens, des Anklageprozesses und des Instituts der Geschwornen; in Beziehung auf die Mitwirkung der Landstände bei der Besetzung des Ober-Appellations-Gerichts, die Rechtsverhältnisse der An wälte und andere, zur Beförderung der allgemeinen Landeswohlfahrt ge reichende Gegenstände, wie es denn überhaupt Unser ernster landesväterli- chcr Wille ist, die Wohlfahrt Unserer geliebten Untcrrhanen auf jede ver nünftige, rechtlich statthafte Art soviel möglich zu befördern. Indem Wir den aufrichtigen Wunsch aussprechcn, daß die Ausfüh rung dieser Unserer allerhöchsten Entschließungen zum Wohle Unserer ge liebte» Unterthanen gereichen möge, hegen Wir zu denselben das gerechte Vertrauen, daß sie durch Ruhe und Ordnung und durch einen verständigen Gebrauch der gesetzlichen Freiheit selbst zum allgemeinen Wohle mit bei tragen und Unsere Huld durch treue Anhänglichkeit und gesetzlichen Gehor sam vergelten werden. Urkundlich Unserer allerhöchst eigenhändigen Unterschrift gegeben zu Cassel am 7. März 1848. Friedrich Wilhelm. Vt. Dörnberg. Die Ereignisse der Gegenwart und der deulsche Buchhandel. Der Blick des deutschen Buchhandels, welcher in letzter Zeit mehr auf die seiner inneren Organisation nothwendigen Verbesserun gen und Veränderungen gerichtet war, und welcher hier einstimmig große Uebel wahrnahm, ohne freilich eben so einstimmig die Vorschläge zu deren Hebung bei der Hand zu haben — dieser Blick wird sich nach den großen Ereignissen der Gegenwart und nach den in deren Folge entstandenen wichtigen politischen Veränderungen imdeutschen Vater lande, auf die hiemit veränderte politische Stellungdes deutschen Buch handels selbst bestimmtest und fest zu richten haben. Weniger wollen wir hier von den Einflüssen sprechen, welche die vor 33 Jahren feierlich verbürgte, jetzt endlich in den meisten deutschen Staaten gegebene P reßfreiheit aufGeist und Form der literarischen Productionen des Buchhandels nothwendig ausüben wird; — näher liegt uns die, durch die in den meisten deutschen Staaten erfüllte Preß freiheit gänzlich veränderte Stellung des Buchhändlers selbst, so wohl Verlegers als Sortimenters, zu den von ihm verlegten wie ver triebenen censurfteien Schriften! Diese Stellung beruhte bisher auf der Bundes-Censur-Gesetzge- bung nicht gefeierten Andenkens; diese Bundes-Eensur-Gesetzgebung hat nicht bloß durch die Preßfreiheit in den einzelnen deutschen Staaten einen Riß bekommen: — sie existirt gar nicht mehr: nicht bloß nicht mehr in den Staaten mit Preßfreiheit, sondern auch nicht mehr in denen, welche die Censur noch beibehalten haben. Und eben diese letzteren befinden sich zur Zeit in Bezug auf die Preß-Verhältnisse der andern deutschen Staaten ohne Gesetze! Denn ein für alle deutsche Staaten gegebenes Bundesgesetz hat selbstredend, nachdem der größere Theil dieser Staaten eigene Preßgesetze sich, errungen, auch für die Staaten, welche dies nicht haben, aufgehört zu existiren, da schon sein erster §. eine Unwahrheit geworden. Dieser Zustand kann von Dauer nicht sein. Der deutsche Bund hat durch seinen Erlaß vom 3. März, nach welchem er es jedem ein zelnen deutschen Staate überläßt, die Censur aufzuheben (Baden hatte dies freilich schon vor dieser Erlaubniß-Ertheilung gethan), die deutsche Preßgesetzgebung aus den Händen gegeben; aber schon die Verordqung Sr. Preußischen Majestät vom 8. März zeigt uns, daß eine neue Bun- des-Preß-Gesetzgebung, wenn auch mit Preßfreiheit, angestrebt wird. Wenn, was in einzelnen süddeutschen Staaten zugesagt, in allen andern vom Volke verlangt wird, am Bundestage auch eine Reprä sentation desVolkes statthaben wird — ein Verlangen, das zuerst Einer der Unsrigen, Bassermann, frei und offen gestellt hat —wenn
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder