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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1847
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- Erscheinungsdatum
- 17.12.1847
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- Deutsch
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1567 1847.) Zuvörderst legen wir die auf diese Angelegenheit bezügliche Beurthei- lung eines unserer geachletsten hiesigen Advokaten bei, der als gewesener Anwalt von Gläubigern der Neukirchen'schcn Verlasscnschaftsmaffa den Gegenstand dieser Erörterung nicht blos aus einem allgemein juristischen Gesichtspunkte, sondern mit genauer Kenntniß des früheren Herganges und der ihm nachgefolgten Ereignisse deurthcilen zu können, in die unangenehme Lage gesetzt war. „Beurtheilung des von Mayregg L Ko p ri wa'sch e n Circulares." 1) „Im Jahre 1841 hatte Hr. v. Mayrcgg nicht nur sein Buchhand lungsrecht, sondern auch sein gesummtes Waarcnlager an P. H. Neu kirchen nicht blos abtretcn wollen, sondern wirklich abge treten und verkauft. 2) Hr. Cajetan von Mayregg litt durch das Absterben des Ncukirchen keinen Nachtheil, denn er und seine Gattin, Elisabeth von Mayregg, erhielten die volle Bezahlung für die bei jener Abtretung von Neu kirchen ausgestellten Wechsel aus dessen Verlassenschaft. 3) Die Verlassenschaftseffecten Neukirchen's wurden nicht zu Gunsten der Erben desselben, sondern zu Gunsten der Gläubiger veräußert. Unter diesen waren Hr. von Mayregg, welcher bei Zeiten, um den übrigen Gläubigern zuvorzukommen, auf Grundlage jener Wechsel das Pfand recht auf den Nachlaß erwirkt hatte, nebst dem Hauscigenthümer, welchem das Gesetz dieses Pfandrecht zucrkennt, die einzigen, welche zur vollen Bezahlung ihrer Forderungen gelangten; die andern mit dem Pfandrechte nicht versehenen Gläubiger, worunter Hr. Carl F. Wi gand in Preßburg, Friedrich Louis Nulandt u. s. w., erhielten aus der insolventen Verlassenschaftsmassa ungefähr 8A Lh ihrer Forderungen und gingen mit dem Ucbcrrcstc leer aus, wobei zu bemerken ist, daß diese Forderungen in baaren Vorschüssen, jene des Hrn.v. Mayrcgg aber in dem zu seinem Vorthcile berechneten Kaufpreise seines alten Waa- renlagers und Buchhandlungsrechtes bestanden. Wäre übrigens, wie dies die Pflicht gebot, von dem Curator des Nachlasses, sobald die Insolvenz der Massa vorlag, der Concurs über die Reukirchen'sche Verlassenschaftsmassa eröffnet worden, so hätten die Gläubiger Neukirchen's ohne jene vorgreifende Begünstigung des Hrn. von Mayregg, der damals noch kein Pfandrecht auf seinen Wechsel erwirkt hatte, statt nur 8A LH ungefähr 50 LH erhalte». 4) Daß endlich die Ncukirchcn'sche Verlaffcnschaftsangclegenheit noch nicht beendigt und das Ergebnis; in den Händen des Curators massao befindlich sei, ist gleichfalls unwahr, da sämmtlichen Gläubigern be reits durch die am 26. Mai 1847 von dem löbl. Prager Magistrate herausgcgebcne Vertheilung des Nachlaßvermögens das traurige Re sultat dieser Angelegenheit bekannt gemacht worden ist und nach einer Quotiental-Vertheilung des Nachlasses für die Erben oder für andere Gläubiger ohnedies nichts übrig bleiben kann." Zum bessern Verständnisse des von Mayregg K Kopriwa'schen Cir- culars ist nun noch ein weiteres Eingehen auf Einiges darin nicht Be rührte nothwendig. Nach den österreichischen Gesetzen ist Buchhändlern der Verkauf ihres Waarcnlagers nebst dem Buchhandlungsrcchte, an zum Buch handel Befähigte in der Art gestattet, daß dem Käufer das allerdings nur persönliche Buchhandlungsbefugniß von der betreffenden Behörde verliehe» wird, während der Verkäufer darauf unbedingt Verzicht leistet. In dieser Weise verkaufte auch Hr. von Mayregg seine Buchhandlung an Hrn. P. H. Neukirchcn und in dem von Beiden erlassenen Circular vom Jänner 1841 kommt folgende Stelle vor: „Aus Vorstehendem wollen Sie gefälligst ersehen, daß ich die Buch end Musikalienhandlung des Hrn. von Mayregg käuflich, jedoch ohne „Acliva und Passiva, übernommen habe. Was indeß das Ordnen und Aus gleichen der letzteren bei de» Herren College» betrifft, so diene hiermit „die Erklärung, daß ich mich der Verbindlichkeit unterzogen, „diese Angelegenheit unter Mitwirkung des Hrn. von „Mayregg zu rcguliren und die rcsultirenden Saldi's zu „bezahlen, wozu mir derselbe einen Th eil der Kaufs» in me „angewiesen hat." Auch für solche College», welche den damaligen Stand der Angelegen heiten des Hrn. von Mayregg aus eigener Erfahrung nicht kennen, wird aus der bezüglichen Stelle des Neukirchcn'schen Circulars klar, in welchem Zustande jene Buchhandlung sich befand, als sie an Hrn. Neukirchcn ver kauft wurde. Durch den frühzeitig erfolgten Tod Neukirchen's wurde für dessen Ge schäftsfreunde eine Katastrophe hcrbeigcführt, die außerdem selbst im schlimmsten Falle weit später cingctrctcn wäre und bekanntlich damit endigte, daß die Buchgläubigcr gar nichts erhielten. Hr. von Mayregg dagegen wußte seine ganze Forderung vollständig einzuziehen und wurde also aus dem Erlös des verkauften EigcnthumS der Verleger befriedigt, während diesen das leere Nachsehen blieb. Besonders muß nun aber der Umstand hervorgchoben werden, daß Hr. Neukirchen nicht nur unter der Firma Mayrcgg'schc Buchhandlung, sondern auch auf das Befugniß des Hrn. von Manregg hin sein Geschäft betrieb, er war nämlich um das Buchhandlungsbefugniß bei der Behörde cingc- kommcn, erhielt es aber einiger Formfehler wegen nicht, dessenungeachtet empfing Hr. v. Mayregg den vollständigen Kaufpreis, da ihm der von Hrn. Neukirchcn nicht bezahlte Rest, wie in dem Lorstchcndcn nachgcwiesen ist, aus der Verlassenschaftsmassa bezahlt wurde. In diesem Kaufpreise war das Buchhandlungsbefugniß, wenn dies auch im Kaufkontrakte nicht aus gesprochen werden durfte, mit einbegriffen, und bildete jedenfalls den Haupt- gegenstand des Verkaufes, indem das Waarcnlager fast nur aus veraltetem Verlage bestand. Da nun überdieß Hr. von Mayrcgg seine Buchhandlung, die ja geschlossen war, und gar nicht ihm, sondern Hrn. Neukirchen's Er. den gehörte, nicht fortsctzen konnte, so hielten wir Alle nicht nur diese Firma, sondern auch dieses Buchhandlungsbefugniß für erloschen. Stach einigen Jahren fand Hr. von Mayregg für gut, an seiner Wohnung in einer wenig besuchten Gaffe eine Tafel mit der Firma „Cajetan von Mayr- egg'sche Buchhandlung" auszuhängcn und versuchte diese dadurch seiner Meinung nach wieder begründete Buchhandlung an einen jungen Mann zu verkaufen; dieser Verkauf erhielt aber nicht die Bestätigung der Behörde. Hierauf gelang es Hrn. von Mayregg, die Rehabilitation in sei» Buchhand lungsrecht zu erwirken. Kaum war dieses erreicht, so trat Hr. Kopriwa als Gesellschafter der oft erwähnten Firma auf; die frühere Firma: „Ca- jetan von Mayrcgg," die spätere „von Manregg' sehe B u ch Hand lung" (P. H. Neukirchen) und die so eben entstandene „von Mayregg L Kopriwa" beruhen also sämmtlich auf einem und demselben Be fugnisse. Es bedarf nun für jene Buchhändlcrvcreinc, welche dem Uebcrnehmer einer älter» Handlung die Zahlung der Passiva der früher» Firma zur Pflicht machen, ehe ihm Credit eröffnet wird, keine weitere Bemerkung mehr zur richtigen Classisizirung der Firma von Mayrcgg K Kopriwa. Jene Verleger aber, welche solchen Vereinen nicht angehören, werden wohl bei sich selbst eine Vergleichung anstellen, zwischen der Handlungsweise des ver storbenen Neukirchen, der die bei Ermangelung jedes eigenen Fonds frei lich schwer zu erfüllende Verpflichtung übernahm, die Passiva des Hrn. von Mayregg zu tilgen und zwischen dem hier beleuchteten Circulare, welches unvermeidlich Täuschungen hcrvorruft, wenn dies auch bei der Abfassung vielleicht nicht beabsichtigt war. Prag, 4. Dcc. 1847. Borrosch K' Andrst. I. G. Calve'sche Buchhdlg. Fr. A u g. Credncr. Friedr. Ehrlich- Kronberger L Rziwnatz. E. Schulz W e. Franz Scheibe. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. (Mitgetheilt von Wfg. Gerhard.) Englische Literatur. ^lircoi"r, 1., On Institution, its Katliolo^X anst T'reatment 6)- tlie Hvcal -Application ok uniform ancl continuoua Nest ancl I>Io!->ture. 8. Houston. 5 «. Lncic, L., -1 Preatise on tlie Cultivatlon vk tlie polargvniuin. 8. Houston. Will» colvurest illustrations ok «i-stit aeestlinx variotios, 2 8. kovxi. L.ei-nno.ea anst Court anst Cit^ Ile^iüter für Lliij-Ianst, 8cut- lanst, Irelanst, anst tlie Colonie8, for tke A'ear 1848; containin^ a Cvrrect H>8t vk tlie 16. Imperial Karliament. 12. Houston, ü 8. ; or rvilch -kppenstix, 6 8. 6 st. Cxmi-uni.1,, Hiout.-Ool. 1., Irelanst ; it8 Niütor)- Ka8t anst Pro8ent elucistatest. 8. Houston. >6 8. 6xai.n>rox, IV., TAe vlaclc propdet: a 1'al« ok Iri8li Kamine. IVitl» 8ix illu8tration8 6)- VV. Narve). Kngravest 6^ 1)iclco8. 8. Hou ston. 10 8. 6 st. Cmi.o'8 (rnn) Companion, anst Iuvenile In8tructor kor 1847. 8uper- ro^al 32. Houston. VVitlr Kroti8pieco in Laxter'a oil colour8, anst Knj-raving8. I 8. 6 st. I)Miix«i, st. K., lVIarria^e witil a I>ecea8est VVife'8 8i8ter not kordist- sten 6)- tlie Hacv ok I^ature, not sti88uastest d)' Kxpestienc^, not pro- liiditest bz- tlie 8cripture8. 8. Houston. 2 8. Kadnar 8ix«i.i;roR. tke -Vuthvr ok „Hr. Roolcwell." 3 vn>8. 1>o8t 8. Houston. 31 8. 6 st.
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