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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1847
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- Deutsch
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1566 senden Geschäften nicht möglich wurde, allein eine so große Anzahl Exemplare eines Werkes abzusetzcn, als nöthig war, um die vom Verleger an die Abnahme der festgesetzten Parrhie geknüpften Vorlhcilc zu erlangen, und cs wurde den Antiquariatshandlungcn, die sich hauptsächlich mit dem Vertriebe solcher Artikel befaßten, aus diesem Grunde sehr leicht, dem Publi kum derartige Werke zu billigern Preisen anzubieten, als sie die Sorti- mentshändlcr zu liefern im Stande waren. Es trat nach und nach zwischen dem Sortiments- und Antiquariatshandel eine Vermischung ein, die den erstem ganz aus dem Felde der ältern Literatur zu verdrängen drohte. Der Sortimcntshandcl wurde mehr und mehr auf die neuesten Erscheinun gen der Literatur angewiesen und vom Publikum nur bei solchen älteren Werken in Anspruch genommen, die von den Antiquaren zu billigern Prei se» nicht zu beziehen waren. — Wohl ist cs in der übergroßen literarischen Production jetziger Zeit und in den ganzen buchhändlcrischcn und Literatur-Verhältnissen begründet, daß ein großer Thcil älterer Werke zu dem ursprünglichen Ladenpreise keinen Absatz mehr finde» kann, und demnach ein herabgesetzter Preis statt- sindcn muß, soll das Publikum veranlaßt werden, sich Werke anzuschaffcn, die durch neuere gleichartige Erscheinungen oder aus irgend einem Grunde vom buchhändlcrischcn Markte verdrängt wurden. Die gewöhnlichen Preis herabsetzungen der Verleger werden nun zwar durch den Sortimentshandel zur öffentlichen Kunde gebracht, finden aber bei Parthicen noch besondere Vortbcile statt, wie dies oft und in reichem Maaße der Fall ist, so be mächtigen sich die Antiquare durch billigere Ankündigungen des ganzen Geschäftes, da die Sorkimcntshändler, durch ihre neuen Geschäftsbräuchen verhindert, oft nicht im Stande sind, derartigen Artikeln ihre ganze Auf merksamkeit zuzuwendcn, um durch Erlangung gleicher Vorthcile mit den Antiquaren concurrircn zu können. — Schon lange habe ich mich mit dieser Angelegenheit beschäftigt und stets darnach getrachtet, dem Sortimentshandel nach und nach jenen Ge schäftszweig wieder zu verschaffen, der ihm gehört, und der seit einer Reihe von Jahren durch den s. g. Antiquariatshandel usurpirt wurde. Mit großer Lhcilnahme las ich daher im Börscnblattc den von Herrn Jonke ausge henden Vorschlag, welcher in vieler Beziehung mit meinen Bestrebungen harmonirtc, und setzte mich sogleich mit ihm in Verbindung, um gemein schaftlich jenen Plan in Ausführung zu bringen: „durch Errichtung eines Sortimcntsbuchhändler-Vcreins den Mitgliedern desselben diejenigen Vor thcile im Einzelnen zuzuwendcn, welche sonst nur bei Abnahme von Parthicen erlangt werden können." — Indem ich mich beehre, auch Sie zur Theilnahme an diesem Vereine cinzuladcn, erlaube ich mir einliegend die von Herrn Janke und mir vorläufig festgesetzten Statuten zu überreichen und sehe Ihrer dcsfall- sigcn Erklärung bis spätestens auf unten angchängtem Zettel, welchen ich verschlossen zurückzusenden bitte, entgegen. Hochachtungsvoll ergebenst T. O. Weigel. Aus diesem Eirculairo, das der Pasquillant geflissentlich dem Buchhandel vorcnthält, geht klar die Tendenz des Vereines hervor: keineswegs die vorzügliche Verfassung des deutschen Buchhandels hinsichtlich der im Laufe des Jahres erschienenen Bücher zu verän dern , durch welche Deutschland ein solches Uebergewicht dem Auslande gegenüber besitzt, sondern 1) den Verlegern durch einen Verein von Sortimentshandlern einen Absatz derjenigen ihrer Verlagswerke zu eröffnen, welche durch neuere gleichartige Erscheinungen, oder aus irgend einem Grunde vom buchhandlerischen Markte verdrängt werden, und: 2) im Stande zu sein, nöthigcn falls Eoncurrenz durch Eon- currenz zu bekämpfen, überzeugt, daß dadurch nur dem Sortiments handel das ihm gehörige Terrain wiedergewonnen und erhalten werden kann. Alle andern Mittel werden im Handel unwirksam sich erweisen, die nicht auf Eoncurrenz, wenn einmal solche Platz gegriffen hat, begründet sind. Durch diese beiden Punkte ist das Wirken des Vereins öffentlich dargelegt. — Soll der Verein dem Verlagshandel nur einen kleinen Nutzen bringen und zu gleicher Zeit durch hohem Rabatt den Mitglie dern einen größer» Gewinn gewähren , so ist ein jährlicher Umsatz von mindestens 10,000 durchaus erforderlich. Die Provision, die ick, davon beziehe, sind nicht in Anschlag zu bringen und werden durch Druckspesen, Emballage, Lokalkosten und Halten der dazu nothwendigen ! 109 Leute gänzlich absorbirt, so daßich vorjedem andern Mitglieds des Ver eins nicht das Mindeste voraus habe. Da der Einkauf gegen baare Zah lung geschieht, wie im §. 7 der Statuten bemerkt ist, so ist es natürlich, daß auch die Beziehung von Seiten der Vereinsmitglieder ebenfalls gegen Baarzahlung staltsinden muß, die Phrase von der „gespickten Casse" also ein reiner Unsinn ist. Man sieht aus Allem, zu welchen haltlosen Berechnungen der Pasquillant seine Zuflucht nehmen mußte, um sei nen egoistischen Verdächtigungen einen Anstrich von Wahrscheinlichkeit zu geben und wie er geflissentlich dasjenige ignorirt, was nicht in sei nen „Kram" paßt. — Was den Wiederverkauf der auf dem Vereinswege bezogenen Bü cher betrifft, so kann derselbe durch den Verein ebenso wenig eine Be schränkung erleiden, als es demVerleger gestattet ist, demSortimentshänd- ler vorzuschreiben, ob er Rabatt geben solle oder nicht. Das wird der große Unbekannte hoffentlich einsehen. Daß aber die Vereinsmitglie der neuere vom Verleger noch nicht herabgesetzte Artikel, die sie durch den Verein mit höherem Rabatt bezogen, in ihrem eignen Interesse nur zum Ladenpreise verkaufen, falls sie nicht durch Eoncurrenz zu ande rem genöthigt werden, versteht sich von selbst und liegt schon in der Benennung: „Sortimentshändlec-Verein." Und dieser Sorliments- buchhändler-Verein hat sich nun constituirt und beginnt seine Wirk samkeit trotz des anonymen Sonderbunds-Verfassers, in wie weit derselbe in Bezug auf den übrigen Buchhandel ausgedehnt und welche Form er überhaupt nehmen werde, muß aus der Praxis hervorgehen, ist aber nicht meiner Entscheidung allein, sondern der Abstimmung sämmt- licher Mitglieder anheimgegeben undwird in einer Versammlung dersel ben zurSprache kommen. Es ist nicht außerAcht gelassen, demVereine eine größere Ausdehnung und damit eine größere Wirksamkeit zu geben, schon deshalb sind Zusätze und Aenderungen der Statuten zulässig, falls zwei Dritlheile dafür stimmen — es kann daher auch Alles, was sich aus der Erfahrung als nicht praktisch ergiebt, durch Besseres ersetzt werden. Ich hoffe, daß auf diesem bisher noch nicht eingeschlagenen Wege dem Verleger sowohl wie dem Sortimentshändler größere Voctheile geboten werden, als dies bisher der Fall war und muß dem falschen Vorgeben entgegen treten, daß der Verein sonderbündische Interessen verfolge, da es ja nach den Aufforderungen im Börsenblatt jedem Sortimentshändler, der sich dafür inkeressirte, frei stand, demselben beizutreten. Der Buchhan del sowohl wie jeder andere Handelszweig hat sich in seiner Weise den Bewegungen und dem Geiste der Zeit zu fügen. Es war meine Absicht, die Tendenz des Sortimentshändler-Ver- cines dem deutschen Buchhandel treu und wahr vorzulegen, weniger dem anonymen Verf. des Sonderbundes auf sein Pasquill zu antworten, durch welches er sich selbst gerichtet hat. Leipzig, am 15. Decbr. T. O. Weigel. Berichtigungen zu dem im November 1847 veröffentlichten Circular der Firma von Mayrcgg St Kopriwa in Prag. Nur mit einem peinlichen Gefühle unterziehen wir uns durch die nach stehenden Bemerkungen einer Pflichterfüllung, welche, als eine collcgialische, die Besorgniß vor möglichen Mißdeutungen überwicgen muß. Eine solche Pflicht liegt allen rechtlichen Buchhändlern, nicht blos in Bezug auf die Ehrenhaftigkeit des Buchhandlungsstandcs im Ganzen, sondern auch allen ihren auswärtigen College» gegenüber ob, so oft ein ihren kaufmännischen Credit in Anspruch nehmendes Handlungs-Circular unwahre Angaben oder Auslassungen enthält, welche der Dermuthung eines möglicherweise getäuscht werdenden Vertrauens Raum geben. Ob ein solcher Fall hicr vorliege, wird sich für Jeden bei unbefangener Prüfung des erwähnten Circulares und unserer gerichtlich erweisbaren*) Berichtigungen desselben von selbst ergeben. *) Der verehrlichen Redaktion des Börsenblattes haben wir eine beglaubigte Abschrift des Dokumentes über die vom hiesigen löbl. Magistrate rorgenommene Der- iheilung der P. H. Neukirchen'schen VerlassenschaftSmaffa zur Einsichtnahme für die Leipziger Herrin Eollegen „litgethcilt.
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