2090 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. ^ 74. 30. März 1916. Verlag von Hermann Gesenius in Halle (Saale) Soeben ist erschienen: Für den Massenvertrieb geeignet! Versorgungsansprüche unserer verwundeten Nrieger und -er Hinterbliebenen unserer Gefallenen Anhang: Kriegersrauerwersorgung In volkstümlicher weise öargestellt von Gtto Ottsen Zn steifen Llmschlag geheftet 30 Pst ord., 21 Pst netto, 18 Pst bar. 100 Exemplare M 25. — ord., M. 15.— bar, wenn auf einmal bezogen. Keine Freiexemplare. Wie häufig mag im Laufe der letzten l >/? Jahre bei unseren verwundeten Kriegern, wie auch bei den noch unverwundeten die Frage aufgestiegen sein: Wie wird der Staat mich entschädigen, wenn ich verwundet oder gar verstümmelt werde? Wie wird für meine Hinterbliebenen gesorgt, wenn ich im fremden Lande für das teure Vaterland den Heldentod sterbe? Daß unsere Krieger und ihre Hinterbliebenen Versorgungs ansprüche stellen können, ist allgemein bekannt. Das Einzelne ist aber den meisten vollständig unklar Die folgenden Ausführungen wollen unter Ausscheidung aller schwierigen Erörterungen die für viele Krieger oder Kriegerfamilien brennendste Frage über die Löhe der gesetzlichen Ansprüche in einfacher Weise durch die Veranschaulichung an zahlreichen Beispielen lösen. Die Aufgaben sind aus dem Amgang mit Verwundeten herausgeboren. Einsicht in die hier in Betracht kommenden Stoff gebiete und volle Klarheit über die gesetzlichen Leistungen haben auch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für das Gemütsleben der Betroffenen, das gerade in dieser Zeit häufig genug zwischen Langen und Bangen schwebt. Einerseits spannt man die Hoffnung auf die aus der Staatskasse zu zahlenden Beträge zu hoch, und die nüch terne Wirklichkeit bringt dann eine herbe Enttäuschung. Anderseits unterschätzt man die vom Staate gewährte Hilfe — das ist wohl der häufigere Fall — und gibt leicht der Verzagtheit Raum. Genaue Kenntnis der Verhältnisse beugt solchem vor. Klarer Einblick wird am leichtesten durch denkende Betrachtung einfacher, dem Leben entnommener Bei spiele gewonnen: .Nur das Beispiel führt zum Licht, vieles Reden lut es nicht" sagt ein altes bekanntes Wort. Seine Wahrheit wird sich auch an der Beschäftigung mit den vorliegenden Stoffen zeigen. Die Beispiele berücksichtigen die verschiedensten Berufe, um in weitgehendstem Maße den wirklichen Lebensverhältnissen gerecht zu werden. Darum treten neben dem Landmann und dem Handwerker der land wirtschaftliche und gewerbliche Arbeiter, der Bote und der Bremser usw. auf. An 400 Zeitungen sind Besprechungsexemplare gesandt. Die Schlesische Zeitung schreibt am 26. März 1916, Nr 217, über das Büchlein: „In leicht ver ständlicher Form wird hier alles gesagt, was zu wissen für die Kriegsbeschädigte» und Kriegerhinter- laffeneu wichtig und »otwendig ist." Ich bitte zu verlangen. — Weisier Bestellzettel anbei!