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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1847
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- Deutsch
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1156 durch Beidrucken einer Auskunft des Herrn Enslin hätte bezweckt werden können? Wir raisonnirten, dem Aussender des Circulärs müße nicht viel daran liegen, Rechnung zu erhalten, sonst hätte er wohl nicht damit angefangen, Denjenigen, welchen er um Credit an geht, zuzumuthen, einen Anfcagebrief deshalb zu schreiben, und über dies siel uns bei, welche Pein es für die Hand unseres Freundes Ens lin sein müßte, ein paar hundert ähnliche Anfragen besonders zu be antworten. Statt Letzteren mit einer Antwort, und uns mit einer An frage zu bemühen, legten wir das Circulär taut simplvinent bei Seite, und nahmen uns vor, künftig in allen ähnlichen Fällen das Gleiche zu thun. Doch das Allerunpraktischestc kommt noch. Da erhalten wir neulich ein Circulär, worin sich der um Credit Bittende nicht aufBuch- handlungen, denen man den Brief doch ohne Kosten zubringen kann, sondern lediglich auf etliche Bankhäuser in Krakau bezieht. Wir wären in der Thal begierig zu erfahren, wie viele Verleger, neben der Mühe eines Briefes, auch das Porto nach und von Krakau an das Vergnügen und die Ehre gerückt haben, mit jener neuen Krakauer Buchhandlung in Verbindung zu kommen? Wir kennen übrigens letztere Handlung ebensowenig, als den oben berührten neuen Collcgen, und gegen sie und ihre Creditfahigkeit solle» also diese Zeilen keines wegs gerichtet sein. Nur aus das Unpraktische solcher Cicculäre woll ten wir sie und Andere, die sich künftig etabliren, aufmerksam machen. Ucbcr Unfug, Mißbrauche und Ncttuugö-Versuche im Buch handel. Die Nr. 81 des diesj. Börsenblattes bringt uns zwei Aufsätze, der eine von einem Anonymus über das Unwesen neuer Etablisse ments, der andere von unserem Dietze, dem Ritter im Reformen- Wesen des deutschen Buchhandels. Beide Aufsätze behandeln schon oft angeregte Gegenstände, die leider bis jetzt ohne Erfolg geblieben sind. Was die vielen neuen Etablissements betrifft, so muß man dem Vers, des Aufsatzes „Eines thut Noth" vollständig Recht geben. Es ist arg, was für Circulaire über neue Handlungen von Buch bindern, Antiquaren und sonstigen Unbefugten in die Welt gesandt werden. Betrachten wir das letzte Vierteljahr, so finden sich unter einer Menge neuer Firmen viele Neugeborne, die jede Em pfehlung bei ihrer Einführung unnö thig fanden. Nen nen wir sie hiermit: 1) E. Armand in Petersburg. 2) Carl Boldemann in Lübeck. (Derselbe sagt zwar in seinem Circulair, wie er in den geach- tetsten Handlungen gearbeitet, aber auch nicht die geringste Aus kunft über ihn giebt auch nur eine derselben.) 3) Julius Gaebel in Graudenz. 4) I. D. Grimm in Lützen. 5) Friedrich Robert Nimmer in Goldberg. 6) Louis Oeser in Neusalza. 7) C. F. Rad ant in Grimmen. 8) M. Rosenthal in Hicschberg. (Bekanntlich sind in Hirschberg, einer Stadt von 8000 Ein wohnern, bereits vier Sortimcnlshandlungcn ü!!) 9) v. Nomberg L v. Velsen in Neuß. (Diese Herren erwarben sich die zum Betriebe des Buchhandels erforderlichen Kenntnisse — sie sagen es selbst im Circulair — ; nicht aber belegen sie diese Aussage auch nur im Geringsten durch Jemand, dessen Bestätigung für den Buchhandel Werth hätte. Neuerdings zeigen sie auch noch ohne Weiteres den Kauf der Broix'schcn Handlung in diesem Blatte an!) 10) C. N. Schmidt in Stralsund. 11) W. Sulzbach in Bonn. (Bonn mit 14,000 Einwohnern hat bereits 7 Sort.-Buch handlungen !!!!) 12) Franz Tressan in Verden. 85 Also gerade ein Dutzend in einem Vierteljahre, — macht auf das ganze Jahr 50 und auf zehn Jahre 500!! — Was soll man hierzu sagen?!! , In allen Fällen ist es doch von diesen Herren ein Verstoß ge gen die deutsche Buchhändlerfamilie, der gerügt zu werden verdient; denn in keinem anderen Handelszweige eröffnet Jemand ein Ge schäft und spricht den Credit an, ohne irgend eine Empfehlung! Warum wagt man's nun im Buchhandel, wo doch das Creditgeben täglich gewagter wird?! Mittel dagegen gäbe es schon, wenn wir nur ernstlich wollten. Unter den vielen existirenden möchten wir etliche in Vorschlag brin gen. In Leipzig, dem Centralpunkte des deutschen Buchhandels, besteht z. B. eine ehrenwerthe Buchhändler - Corporation. Wenn diese nun dem auswärtigen Buchhandel von Zeit zu Zeit öffentliche Mittheilung machte, welche von den neuen Handlungen einstimmig Rechnung bei ihnen gefunden, so wäre das schon ein Schritt vor wärts. Der zweite Schritt läge bei den Herren Commissionairs, wenn sie nur von solchen Handlungen die Commission annähmen, welche die Corporation des Credits würdig erachtet hat. Bereits existiren schon viele ehrenvolle Commissions-Handlungen in Leipzig, welche nach festen Grundsätzen bei der Annahme von Commissionen verfahren und solche nicht annehmen, um sie nur zu haben. Ein dritter Schritt vorwärts läge darin, daß die Benutzung des Börsen blattes zu Inseraten w. nur solchen Handlungen gestattet würde, die Mitglieder des Börsen-Vereins sind rc. Wenn wir nur ernstlich wollen! Gehen wir nun zu dem Aufsatze des unermüdlichen Kämpfers Dietze über. Sein Vorschlag, durch eine Jmmediat-Vorstellung beim Minister oder Sr. Majestät dem Könige dem Buchhandel-Unfug in Preußen abzuhelsen, ist so übel nicht. Nur geht das nicht so leicht, wie College Dietze sich vocstellt. Wir haben es erlebt, wie vor Jahren eine Vorstellung an den verst. Post-Minister v. Nagler mir über 100 Unterschriften abschläglich beschiedcn wurde. Das könnten wir leicht wieder erleben. Nach den Gesetzen dürfen die Land- raths-Aemter und andere Behörden nicht in unser Geschäft eingreifen. Thuen sie es dennoch, so möchte eine Beschwerde des beeinträchtig ten Geschäftsmannes beim Minister dem Unwesen sofort Einhalt thun. Bringen wir aber diese Anklage in einer Vorstellung an den Minister, so wird derselbe doch nur auf das Gesetz verweisen können und höchstens ersuchen, solche Landraths-Aemter namhaft zu machen. Also zu einer Jmmediat-Vorstellung eignet sich die Sache nicht. Ebenso wird man uns nicht so leicht die Bitte erfüllen, eine Prüfungs-Commission für Buchhändler einzucichten; wenigstens nicht auf eine bloße Vorstellung hin. Es müßte dies beim richtigen Ende angesaßt werden und da schlügen wir Folgendes vor: Der Staat hat bei der Verfassung des deutschen Buchhandels kaum hinreichende Mittel gegen die Verbreitung so vieler Erzeugnisse einer schlechten Presse, die es wie bei einem Räuberhauptmann nur auf Verspottung der heiligsten Menschenrechte, auf Umsturz alles Be stehenden, auf Verwerfung aller Religion, wenn auch immer in auf geklärtester Richtung, abgesehen hat. Wir wollen dem engherzigen Verbieten hierbei gewiß nicht das Wort reden, halten aber dafür, daß so manche strenge Verbote — wenn sie auch gewöhnlich post sostum kommen — in der That begründet sind. Wenn wir nun dem Staat gegenüber treten und sagen: „wir wollen Dir helfen, hilf Du uns aber auch!" Ob er nicht darauf eingehen würde? — Wir glauben dies ganz bestimmt. Es käme nur auf die klarste Aus einandersetzung an und diese bestände darin, aufzudecken, wie gerade der Staat selbst darunter leidet, wenn er ohne Ansehen der Per son Buchhandlungs-Concessionen ertheilt, — wenn er diese in reich licher Fülle überall ausspendet, wo ein neues Etablissement gar kein
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