/ - . > —^ ^ Freitag, den 24. März ISIS. Umschlag zu ^ 69. Das bereits in dritter, stark vermehrter und verbesserter Auflage erschienene Werk von A l>. Ernst Röthlisberger a. o. Professor der Rechte an der Universitär Bern Oer interne und der internationale SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs hat allseitig beifällige Aufnahme gesunden, da es in knapper und übersichtlicher 8orm alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: Dem deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ein unentbehr licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte, Rechtsgelehrre und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fernliegendc Rcchrsyebiet zu beherrschen, nicht weniger auch manche Auroren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment es schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nutzungswcrte entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft ll habe ich, gelegentlich Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst RSrhlis- bcrger, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Kommentierung des internationalen Urheberrechts hingewiesen. Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Klärung der schwierigen und verwickelten Materie beigerragcn; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stet» wiederkehrenden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung des Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Buch umfaßt ,n seiner neuen Form IS5 Seiten; es wird denjenigen Autoren und Verlegern, die sich für d»e Wahrung ihrer Rechte im internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richter» ein zuverlässiger Wegweiser sein, wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eines derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von Ueber- fichtsrabellen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Buch Auszüge aus den in den Rulrurftaaren geltenden Urhederrechrsgejctzen, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schutzfähig erklärten Werke behandelt, es ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze abgegrenzt, alsdann sind dir Rechtsmittel und Rechtsfolge» zusammengesteüt sodaß «an bei« Aufschlagen des betreffende» Landes sofort erkennen kann ob sich die Betretung des Rcchrswegcs überhaupt lohnt sb Verjährung eingerrcrrn ist, usw. Das Buch recht sich würdig de» vo» mir bereits besprochene» Werken ASthlioberger, an die man gar »lcht genug wegen ihrer Gründlichkeit und Klarheit rühme» kann. Geheftet M.V .— ord., M. t.S0 nett«, M. S.20 bar In Ganzleinen gebunden M. b.— ord>, M. 4.— bar wir bitten da« verebrliche Sortiment, sich für bar Werk lebhaft zu verwenden und e« allen Imeressemen vorzulegcn. Als solche kommen ln Frage: Schriftsteller, Rompsntften, bildende Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Ronsulaie, Gerichte, Professoren, Richter, Rechtsanwälte usw. Hierbei machen wir noch besonders darauf attsmerksam, daß wir da« Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgeben; beding« künnen wir jedoch nur geheftet und nur in beschränkter Anzahl liefern. Roter Bestellzettel anbei! Verlag des Lörsenveretns -er Deutschen Luchhändler zu Leipzig. MM MM WM MW MM) SD WWWMWMMWWWWWMWWMWWWWWMWWWMWM)