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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1916
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- Deutsch
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.1» 69, 24. März 1916. Redaktioneller Teil. Schulbücherverlag) an, ihre Bücher zurückzuziehen und nur eine bestimmte kleinere Anzahl in Kommission zu liefern. Die übrigen Verleger folgten dem Beispiel, und in den erwähnten Verkehrs bestimmungen vom Jahre 1913 wurde diese Methode zum Prin zip erhoben. Danach ist der Mindestrabatt auf Schulbücher 25 7°. Bei Einkauf direkt vom Verleger erhalten Volksschul- und damit gleichgestellte Behörden höchstens 16^7» Rabatt und haben die Versendungskosten selbst zu zahlen. Jedem anderen Partieab nehmer dürfen aber nur 12117° und eine höchstens ZOtägige Zah lungsfrist gewährt werden. Frachlspesen sind von ihm selbst zu tragen. Als Partieabnehmer wird betrachtet, wer auf einmal mindestens 25 Exemplare von demselben Buche oder Bücher für zusammen mindestens 50 Kr. kauft. Ein solcher Partie- abnehmer darf beim Wiederverkauf in keinem Falle mehr als 12!47° Rabatt geben. Bei Zuwiderhandlung soll ihm sowohl von den Verlegern als auch von den Sorti mentern jeder Rabatt verweigert werden. Unter Volks schulbüchern sind Bücher, die zum Gebrauch in Volks- oder Fort bildungsschulen, höheren Gemeindeschulen oder Volksschullehrer- seminaren eingekauft werden, zu verstehen. Bei Partieverkauf von Volksschulbüchern ist es den Sortimentsbuchhändlern ge stattet, Schulbehörden, Volksschullehrern und anderen Wieder verkäufern einen Rabatt von höchstens 12-47° zu gewähren. Schul bücher, die zum Gebrauche in Volkshochschulen, Realschulen, Gymnasien, Mädchenschulen, »Samslcolor« sin Schweden oft vor kommende höhere Schulen, wo Knaben und Mädchen zusammen unterrichtet werden) oder in anderen Seminaren zur Aus bildung .von Volksfchullehrern gekauft werden, sind von den Ver legern nur an Sortimentsbuchhändler mit Rabatt zu liefern, die ihrerseits solche Bücher auch nicht mit Rabatt verkaufen dürfen. Dasselbe gilt auch für alle anderen als die genannten Schul bücher swi« z. B. Lehrbücher für Hochschulen, Fachschulen u. dgl.), wenn nicht vor dem 1. Oktober 1912 zwischen Verfasser und Ver leger eine andere Abmachung getroffen worden ist. Die Zah lung sämtlicher Schulbücher, die infolge Bestellungen im Laufe eines Kalendermonats von den Verlegern geliefert worden sind, hat vom Sortimenter bis spätestens den 15. des nächstfolgenden Monats zu erfolgen, doch darf die Zahlung der im Juli, August und September bezogenen Schulbücher bis zum nächstfolgenden 15. Oktober ausstehen. Je nach dem Vorrat, erhält der Sortimenter von den Ver- legern ein »Musterlager« von Schulbüchern; von jedem Buch jedoch in keinem Falle mehr als 3 Exemplare, auch darf bei der jährlichen Abrechnung höchstens diese Anzahl disponiert werden. Das heitzt mit anderen Worten, daß der Sortimenter von jedem Schulbuch 3 Exemplare in Kommission erhält. Den Mehrbedarf muß er bar auf Monatskonto beziehen. Doch darf von Neuerschei nungen und neuen umgearbeiteten Auflagen eine größere An zahl in Kommission geliefert werden, mit der Berechtigung, bei der Neujahrsabrechnung 3 Exemplare zu disponieren. Remis sionen müssen zweimal in Jahre gemacht werden, für die Zeit vom 1. November zum 1. April bis zum 1. Mai und für die Zeit vom 1. April zum 1. November bis zum 1. Dezember, und dürfen, soweit der Verleger für einzelne Werke nichts anderes bestimmt, nicht verweigert werden. Doch ist der Verleger berechtigt, die Nemittenden von einzelnen Werken auf 157» vom Bezug zu be schränken. Ferner darf der Verleger sowohl an Volks- und damit vergleichbare Bibliotheken und Verbände, Verfasser, andere Verleger und ihm nahestehende Personen, als auch an Lehrer für den eigenen Gebrauch seine Bücher mit Rabatt liefern. Sonst darf Rabatt weder Privatpersonen noch privaten Lesezirkeln und derartigen Vereinigungen gewährt werden. Unter Rabatt sind nicht nur ein direkter Abzug vom Verkaufspreise, sondern auch Freiexemplare und andere beim Verkauf gewährte Vorteile (je doch nicht Kredit) zu verstehen. Von diesen Bestimmungen sind ausgenommen sowohl die in dem Lehrbücherverzeichnis des Unterrichtsministeriums aufgesührtcn Bücher, als auch das Ma terial zum Zeichen« und Schreibunterricht und der Handel mit, ausländischen Firmen. Endlich muß erwähnt werden, daß einzelne Verleger ihre! Schulbücher bis zu 5 Exemplaren in Kommission liefern und die-! selbe Anzahl zu disponieren gestatten. Im großen und ganzen scheint das System sich zu bewähren, obschon in Sortimenter kreisen verschiedene Änderungen zum Vorteil des Sortiments gewünscht werden. Diese Wünsche wurden auf der vorjährigen Versammlung des Sortimentervereins ausführlich formuliert und dem Verlegerverein vorgelegt. Vielleicht bietet sich später eine Gelegenheit, darauf zurückzukommen. Kleine Mitteilungen. Post. Der Briefverkehr mit Belgien hat eine weitere Aus dehnung erfahren. Fortan sind sämtliche Orte der Provinz Brabant und der Kreise Charleroi und Namur zum Briefverkehr mit Deutsch land zugclassen. Auch die geistige Nahrung wird nunmehr teurer Unter dieser Überschrift finden wir in der »Rumbnrger Zeitung« vom 19. März nachstehende, anscheinend aus der Feder eines Berufsangehörigen stam mende Auslassung: »Durch die schon lange anhaltende und sich fort während steigernde Erhöhung aller Herstellungs- und Betriebskosten sieht sich jetzt eine große Anzahl Verleger auch gezwungen, die Preise bestimmter Verlagswerke in ganz bescheidener Weise zu steigern. Der Aufschlag bewegt sich zwischen 10 und 15°/«. Leider sind heute Bücher noch keine Bedarfsgegenstände geworden, sondern werden vielfach als überflüssiger Luxus betrachtet, weshalb sich trotz der vollständigen Berechtigung des Aufschlages daraus für den ohnehin durch den Krieg schwer leidenden Buchhandel noch ein weiterer Rückgang erwarten läßt, denn auch in den intelligentesten Kreisen herrscht heute noch öfter die Meinung, daß die Erzeugnisse der graphischen Gewerbe ja gar nicht teurer werden können, obzwar für Papier heute 150°/», für Farben bis 200°/o usw. mehr bezahlt werden müssen. Dazu kommen beim Buch handel noch die fast zur Unmöglichkeit erschwerten Bezugsverhältnisse, die durch einen vollständigen Personalmangel und oft auch noch durch sehr geringes Entgegenkommen seitens der Herren Verleger ge steigert werden.« Zur »Oulturv« der Plattheit. — »l'tiv ?udli8ti6rs' 6ireu1ur< vom 29. Jan. enthält folgendes Geschichtchen, das wohl humoristisch sein soll, aber von einem recht traurigen Tiefstand des zeitgenössischen eng lischen Humors zeugt. Daß es dem »Canadian UvokZeUsr« entnommen ist, kann vielleicht als mildernder Umstand gelten: Ein Bücheragent in Milwaukee versucht Shakespeares Werke einem reichen Deutschen zu verkaufen. Nachdem er fünf Minuten geredet hat, wird er von dem Gegenstand seiner Bemühungen unterbrochen, der ungeduldig ausruft: »Sie wollen mir etwas verkaufen - nicht wahr? — Nun, was haben Sie? »Shakespeare«, antwortet der Agent. »Will ich nicht. Ich trinke Pabsts Bier, und Schlitzs Bier und Blatzs Bier. Dies Shake's Bier kenne ich nicht und will es nicht haben.« Die Geschichte wäre glaubhafter, wenn die Ablehnung einem Eng länder in den Mund gelegt worden wäre. X. X. Die Genossenschaft Deutscher Tonsctzer hatte auf den 19. März ihre Mitglieder zu der ordentlichen Hauptversammlung in Berlin zu- sammenbcrufen. Sic fand in den Geschäftsräumen der Genossenschaft (Wilhelmstraße 57/58) statt und erfreute sich eines ungewöhnlich starken Besuches. Nach einem Bericht der »Voss. Ztg.« waren ungefähr fünfzig Mitglieder erschienen, unter ihnen vr. Richard Strauß, der Vorsteher der Genossenschaft, Hofrat l)r. Friedrich Rösch, Max von Schillings, E. N. von Reznicek, Jean Louis Nieods, Philipp Wolfrum, Max Fiedler, Georg Schumann, Philipp Scharwenka, Ernst Boche, Philipp Riifer, E. E. Taubert, Friedrich E. Koch, Hugo Kann, Hermann Bischofs und andere namhafte Tonseher. Nachdem der Vorstand und die An stalt für musikalisches Aufführungsrecht ihre Geschäftsberichte erstattet und die beantragte Entlastung erhalten hatten, wurden eingehend die bekannten Differenzen behandelt, in die die G. D. T. mit den Ver legern wegen der Verwertung der mechanischen Urheberrechte der Mit glieder geraten ist. Aus verschiedenen Punkten der Verhandlung wurde die Möglichkeit erkennbar, in absehbarer Zeit den unerquicklichen, die Kunst und die Künstler und schließlich auch die Verleger schädigenden Zwiespalt zu beseitigen und wenn auch nicht zu einem Miteinander, so doch zu einem friedlichen Nebeneinander der Tonsctzer und der Ver leger zu gelangen. Die Verhandlung schloß damit, daß auf Schillings Anregung dem Vorstand, insbesondere aber dem Hofrat Or. Rösch, ein stimmig ein Vertrauensvotum erteilt wurde. Eine Goethe- und Wagner-Bibliothek für die Stockholmer Königliche Bibli-tbek. Durch testamentarische Stiftung Wult v. Stenerns, des früheren Ehefredakteurs der Stockholmer »Dagens Nyheter«, ist eine 315
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