Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1847
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- 09.07.1847
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- Deutsch
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825 1847.^ Beck in Nördlingen ergreift das Wort: Nicht ohne einige Schüch ternheit will ich mir erlauben, hier eine Sacke zur Sprache zu bringen, die zwar weder neu, noch — ich spreche es mit Bedauern aus -— viel leicht sehr geeignet ist, viele Sympathieen in dieser Versammlung zu erwecken. Ich möchte nämlich die Frage hier in Anregung bringen, ob Augsburg nicht auch als zeitweiser Abrechnungsort gewählt und dafür statutenmäßig bestimmt werden könnte. Ich sehe mich dazu ver anlaßt durch den Umstand, daß keine fünf bairischen Buchhandlungen hier vertreten sind, da Baiern doch gegen siebzig Buchhandlungen zählt, zudem der größte Staat in Süddeutschland ist. Das ist nicht Jndif- serentismus, sondern diesmal zum Theil prinzipielle Theilnahmlosigkeit. Ich selbst bin bei der Frage persönlich nicht betheiligt, aber ich hege die Ueberzeugung, die Verhältnisse, welche Augsburg berechtigen möchten, auf die Abrechnung Anspruch zu machen, dürften von Bedeutung sein. Ich gebe zu, daß Augsburg gegenüber von Frankfurt und Stuttgart geringer erscheint; es unterliegt aber keinem Zweifel, daß sein buchhänd lerischer Verkehr viel bedeutender ist, als es in diesem Kreise allgemein bekannt sein mag, indem der größere Theil derer, die über Augsburg verkehren, hier nicht anwesend ist. Bekanntlich hat sich Herr Himmer schon früher zu den erforderlichen Nachweisen erboten. Nun möcht' ich zunächst das erreicht sehen, daß Augsburg wenigstens alle vier Jahre auf den Sitz der Abrechnung Anspruch habe. Ueberdies werden sich die Kommunikations-Verhältnisse in Kurzem sehr zu Gunsten Augs burgs gestalten, in nicht viel mehr als einem Jahre wird die ganze Nordbahn fertig sein, und die Herren, die aus den Rheingegenden und aus Baden, Stuttgart und Frankfurt frequcntiren, werden Ändern zu lieb auch gerne nach Baiern gehen. Daher mein Vorschlag dahin geht: es möge in nächster Versamm lung auf's Neue in Erwägung gezogen werden, ob nicht Augsburg, als der für Baiern und Oesterreich am günstigsten gelegene Platz, verdiene, daß wenigstens alle vier Jahre Augsburg zum Abcechnungsplatz ge macht werde. Pr äsident. Auch ich war immer für Wahrung der Interessen der Kollegen in Baiern gestimmt und unterstütze den Antrag. Jügel. Auch ich; Herr Beck bringe seinen Antrag rechtzeitig vor der nächsten Versammlung ein. Beck von Nördlingen. Möglich, daß ich nicht an der nächsten Sitzung Theil nehme, daher ich den Vorstand bitten möchte, sich für die Sache zu interessiren. Er h a rd. Heute läßt sich nach den Statuten kein Beschluß über die Sache fassen, daher es gut sein würde, wenn eine der bairischen Buchhandlungen diesen die Statuten abändernden Vorschlag im näch sten Jahre so zeitig ankündigen wollte, daß dann die nächste Versamm lung darüber berathen und beschließen kann. Iüge l- Allerdings kann es erst in der nächsten Versammlung geschehen. Beck von Nördlingen. Ginge es denn nicht an, die Stimmung der Versammlung heute zu sondicen, um bei den bairischen Buchhand lungen einen moralischen Eindruck hervorzurufen? Iüge l. Besser, die Sache wird reiflicher überlegt. B eck in Nördlingen. Wie wär's, wenn die Herren, die für mei nen Vorschlag sind, sich erhöben? Präsident. Das finde ich unstatthaft, da es ja möglich sein könnte, daß eine solche Abstimmung in der heutigen Versammlung un günstig ausfiele, während im nächsten Jahre andere Mitglieder im ent gegengesetzten Sinne stimmen. I üge l. Die ganze Versammlung wird gerne sagen, daß sie den bairischen Buchhandlungen geneigt ist und ihnen allen Vorschub leisten will. Hoffmann. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß nach K 17 der Statuten der Antrag nicht nur einige Wochen, sondern drei Monate vor dem Abrechnungstage eingebracht werden muß. Der Gegenstand wird ohne Abstimmung verlassen. Henzel (Geschäftsführer von Palm in M.) ergreift das Wort. Ich möchte beantragen, daß jedes Jahr nur an dem Ort bezahlt werde, der zur Versammlung bestimmt ist. Bisher ist man genöthigt gewe sen , die volle Deckung der Liste mitzunehmcn, man mußte die Gelder mit Kosten einziehen und dergleichen Jnconvenicnzen inehr. Wird nun aber beliebt, daß die Vereinsmitglieder nur am Orte der Abrechnung Zahlung leisten, so kann das dem Zahlenden einerlei sein, für den Em pfänger aber ist cs von großem Nutzen. Präsi denk. Der Antrag ist den Bräuchen entschieden zuwider, da § 21 festsctzt: Die jährlichen Abrechnungen und Zahlungen sollen abwechselnd je an dem im tz 17 der Statuten dazu bestimmten Kom missionsplatze stattsinden; und tz 23: wer vorzieht, an einem andern Kommissionsplatze zu zahlen, als dem jeweiligen Abrechnungs- und Zahlungsplatz, ist gehalten, diese Zahlung vor dem 8. Juni zu leisten und bis dahin auch Anzeige an den Abrechnungsplatz einzulicfcrn. Henzel. Das wäre Alles recht, allein wir wissen nicht, was an andern Plätzen bezahlt ist, da die Nachricht nicht immer einkomml. Auch möcht' ich fragen: haben sämmtlichc Kommissionäre andrer Kom missionsplätze rechtzeitig ihren Kommittenten Anzeige davon gemacht? Könitz er. Dagegen verwahre ich mich, es ist dies ein Vor wurf, den Frankfurt sich nicht gefallen lassen kann. Die Frankfurter Kommissionäre haben die cingegangenen Zahlungen rechtzeitig angezeigt. Jügel. Daran kann nichts gerüttelt werden, der ganze Buch handel bekäme einen Stoß. Es läßt sich kein Gesetz darüber aufstel len, es wäre ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Ich bezahle, wo ich mag, aber wohl gemerkt, man bezahle rechtzeitig. Ist der Kommis sionär nicht pünktlich, so nehme man einen Andern. Die Sache kann jedenfalls als Antrag nur in der nächsten Versammlung zur Sprache kommen. H offmann. Die lebhafte Diskussion wurde durch Herrn Könitzer hervorgerufen, gegen welchen geltend geinacht wurde, die Nach richt komme nicht immer rechtzeitig ein. Das machteAuftegung, weil der Vorwurf allerdings nur Einzelne treffen mochte. Allein was Einzelne fehlen, kann natürlich keinen Schatten auf Frankfurt werfen. Könitzer. Ich bin Vorstand des dortigen Vereins und Kom missionär, und in dieser doppelten Eigenschaft hielt ich es für meine Pflicht, die Anzeige an sämmtlichc Frankfurter Kommissionäre zu ma chen, daß sie Rechnung und Berichte rechtzeitig einsenden sollen. Die Mehrzahl ist gewiß nachgekommen, und deshalb mußt' ich mich verletzt fühlen. Sind Klagen vorgekommen, so weiß Jeder, was er zu thun hat. Henzel. Mein Vorschlag wurde persönlich als ein Vorwurf gegen die Frankfurter Kommissionäre aufgefaßt, was jedoch durchaus nicht in meiner Intention lag, da ich doch nur von der Zweckmäßigkeit sprach, jedes Jahr nur an dem jeweiligen Orte der Abrechnung zu zah len , was etwas ganz Anderes ist. Hoffmann. Herr Könitzer gibt ja selbst zu, es hätten nicht Alle die Änzeige gemacht. Wie man sich gegen säumige Zahler zu be nehmen, wissen wir Alle. Sollten wirklich a l le Herren Nachrichten haben von sämmtlichen Kommissionären in Frankfurt? Gewiß nicht. Jügel. Der Antrag enthält einen zu großen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Ich für meine Person zahle, wo ich will, aber zu rechter Zeit. Warum §§. in die Statuten aufnehmen, die man nicht befolgt? Präsident. Wir wollen die Diskussion fallen lassen, dagegen wird Herr Henzel so gefällig sein, einen derartigen Antrag für die nächste Versammlung rechtzeitig zu stellen.
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