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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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68, 23. März 1916. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börscnvereins-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, e) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereins-Vorstand, ä) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen Z 17, Absatz ä); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Ver zeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat.*) Leipzig, den 18. März 1916. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. I)r. Ernst Vollert. Vorsitzender. *) Dringend wird gebeten, die Vollmachten möglichst lange vor dem äußersten Termin einzureichen, da am Tage vor Kantate eine Prüfung zahlreicher Vollmachten völlig unmöglich ist KrankenkaffeDeutscherBuchhandlungs-Gehilfen, Ersahkaffe, zu Leipzig. Rechnungsabschluß für 1915. Vermögens.Übersicht am 31. Dezember 1915. Vermögen Verpflichtungen Kaffenguthaben.... 663 14 Vorausgez. Wertp. Zins. 31 25 Wertpapiere sNennivert ,Unerhobene Sterbegelder 24V MM 7552 50 Unbezahlte Arzt- u. Apo- Ausgeiauf. Wertp -Zinsen 21» theken - Rechnungen f. Sparkaffenguthaben . . 947 14 IV. Vierteil. 18,5 . . 230 »o Guthaben für Kriegs- Vermögen, Vortrag wochenhilie .... 134 50! -/il 6239.78 Guthaben b. Ortskranken. Vermögenszuwachs kaffen 225 50 ^ 2800.85 904< 63 ?8 V542 ,8 Gewinn, und Verlust.Rechnung 1915. Soll 4 Haben Arzthonorare .... 642 25 Mitglieder Beiträge . . 522S 05 Arznet und Heilmittel . Krankengelder .... Krankenhausbehandlung 519 1797 169 73 8 45 Zuweisungen von Kran kenkaffen gemäß Z 518 NV.O 1379 04 Zahnbehandlung . . . 256 50 Sterbegelder .... 360 Freiwillige Zuivendgn., Abschreibung auf Wert- v Krankenfonds über- 131 25 papiere 270 45 wiesen Unkosten 222 64 Wertp.» u. Sparkassen- Vermögenszuwachs . . 2800 zinsen 2W 48 7038 72 7V3V 72 Leipzig, am 3. März 1916. Der Vorstand Otto Carlsohn 1. Vorsitzender. Am 14., 16. und 20. d. M. haben wir die Bücher der Kasse mit den Belegen für Einnahme und Ausgabe verglichen, uns ferner vom Vorhandensein des Kassen- und Sparkassen, guthabens, sowie der Wertpapiere überzeugt und deren über- einstimmung mit den Büchern sestgestellt. Wir bestätigen daher aus Grund unserer Prüfung die Richtigkeit des Abschlusses für das Geschäftsjahr l9I5. Leipzig, 20. März 1916. Emil Krug. Alfred Ttrl. Hilfe gegen Verlegerverdienst?? »Helfferich, hilf!« überschreibt der Komponist und Musik schriftsteller Alfred Schattmann in der Allgemeinen Musikerzeitung (Nr. 8 v. 25. Febr. 1916) einen Aussatz, der dahin geht, Helfferich der Hilfreiche möge und müsse der Verleger unberechtigtes Ver dienen an gemeinfreien Werken der Staatskasse nutzbar machen, lind nicht nur das der Verleger — auch das der Bühnenleiter, kurz aller derjenigen, die Erwerbsgcwinn ziehen aus Werken, deren Schöpfer länger als 30 Jahre tot sind. Wir wollen Schattmanns Gedanken, die sich an frühere Vor schläge von Hans Sommer anlehnen und diese weiterführen, erst einmal ruhig anhören — denn man wird uns im Börsenblatt von vornherein eine objektive Stellungnahme dazu mißtrauen und es sehr verständlich finden, wenn wir pro ckomo empfinden und solche Vorschläge leicht und schnell ablehnen. Wir wollen dabei auf kurze Zeit einmal ganz vergessen, wie schwer der Verleger ringen muß, um seinen Aufgaben in der Ent deckung und Verbreitung neuer Kulturwerte gerecht zu werden, wollen auch ganz außer acht lassen, daß die Produttions- uird Arbeitsbedingungen neuerdings für den Verleger ganz außer ordentlich erschwert worden sind, daß die Erhöhung der Papier-, Leinen- und Lederpreise und der Arbeitslöhne in umfassendem Angriff auf ihn losgelassen ist, während der Preis der Bücher zum Teil garnicht, zum Teil nur schwer und in geringem Matze hinaufgesetzt werden kann. Suchen wir also zunächst dem Reformgedanken Sommer- Schattmanns gerecht zu werden. Man beginnt dort zunächst mit dem bekannten Bild, das auf mitleidige Zuschauer eingestellt wird: »Der Leidenskelch des Genies! Der Verleger, der bei Leb zeiten des Künstlers nur selten wirklich etwas wagt, erhält 39 Jahre nach dessen Tode vom Staate das Geschenk, die nunmehr — ach, wie oft! — zu einem Geschäftsobjekt ersten Ranges ge wordenen Werke billig vervielfältigen, massenhaft an den Mann bringen und sich, wie auch den Zwischenhändler, dadurch in den Besitz reichen Gewinnes setzen zu können. Welchen Wert stellen heute Schubert, Hugo Wolf, Mozart usw. im geschäftlichen Sinne dar, von anderen zu schweigen! Zu ihren Lebzeiten darbten diese Tondichter; was sie von Verlegern bekamen, steht in gar keinem Vergleich zu dem, was später aus ihren Werken geschäft lich zu erzielen war.« »Immer wieder verzehrt sich ein von heiligem Feuer erfüllter Idealist im Kampf gegen bittere Not, erst nach seinem Tode wird er ein Marktwert', und günstigen Falles haben dann seine Erben dreißig Jahre lang etwas davon, nachher aber werden sie ganz einfach von Staats wegen enteignet. Zu wessen Gunsten enteignet? Zu Gunsten des Unternehmertums. Jedem steht dann frei, die Werke für sich zu verwerten. Daß da die Verleger mit ihrer Er fahrung, oft sowieso im Besitze der Platten, in erster Linie das Geschäft zu machen imstande sind, ist die ganz natürliche Folge davon. Itom: es läßt sich nicht wegleugnen, daß im Grunde nur die Verleger den Nutzen von der Enteignung haben. In zweiter Linie der Zwischenhandel.« Es wird dann weiter wörtlich das Folgende vorgeschlagen: l. Um Werke der Tonkunst nach dem Tode des Urhebers der Allgemeinheit leicht zugänglich zu machen, enteigne man sie nach Ablauf einer Frist von 30 Jahren, während der der Ver leger, der etwas gewagt hat, Wohl auf seine Kosten gekommen sein kann und auch die Erben des Urhebers einen materiellen Gewinn gehabt haben können, zugunsten des Staates, am besten des Reichs. 307
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