Redaktioneller Teil. -Ä 88, 23. März 1916. Aus drm Vrrwulkungs-Ausschuh drs Druischrn Vuchhändlerhsusrs scheiden aus die Herren: Karl Franz Koehler in Leipzig. Varl Linnemann in Leipzig, Hans Emil Rcclam in Leipzig, Hofrat Horst Weber in Leipzig. Die Herren Koehler und Linnemann sind 6 Jahre im Amte und daher satzungsgemäß nicht wieder wählbar; die Herren Rcclam und Hosrat Weber sind wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Herrmann A. L. Degener in Leipzig, Hans Volckmar in Leipzig. Nus drm VrrrvLlkuugsral der Deutsche» Bücherei scheiden aus die satzungsgemäß aus ein Jahr gewählten neun Mitglieder des Börsenvereins: Herren Hofrat Or. Erich Ehlermann in Dresden, I)r. Alexander Francke in Bern, Arthur Georgi in Berlin, Robert Kröner in Stuttgart, Kommerzialrat Wilhelm Müller in Wien, Kommerzienrat Paul Oldenbourg in München, vr. Paul Siebeck in Tübingen, vr. Bernhard Tepelmann in Brau »schweig, vr. Ernst Bollert in Berlin. Herr Hofrat I)r. Ehlermann scheidet aus, weil er als Vertreter des Vorstandes des Deutschen Berlegervereins in de» Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei eintritt; sämtliche Herren sind satzungsgemäß wieder wählbar. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschlägc Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anznnehmen ist, daß sic an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verchrlichen Vorstände, die Wahlvorschläge auf den versandte» Formularen bis spätestens den 22. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Bnchhändlcrhaus, einznsenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verchrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stimmvertretnngen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß 8 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (H 17, Absatz ä) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börscnvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen, und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmvertretungsrecht durch den Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle aus der Tagesordnung der betreffende» Hauptversammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen 8 17, Absatz ä) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß Persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme über tragen dürfen; 306