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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1847
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- Deutsch
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475 1347.^ die mit dem erfüllten herrlichen Berufe der Weiblichkeit verbundene moralische Befriedigung den Leben kürzenden Aufopferungen einer bra ven Frau und Mutter nicht die Wage hält, während die gewöhnlich vorhandene moralische und körperliche Ueberreizung einer bcdauernswcr- then, die natürliche Bestimmung nicht erreicht habenden Jungfrau kein Hinderniß für ein sehr hohes Lebensalter abgibt, wie die alltägliche Erfahrung lehrt. Am Allerwenigsten kann ich aderndem hochachtbaren Dr. R. darin beistimmen, „daß auch ein grö ß eres M axi m u m zu gestatten sein dürste; „denn wenn auch Herr Or. R. daran die Bedingung knüpft, „daß vorläufig wenigstens solche Versicherungen nur auf Capitalsuß geschehen können," so vermindert dies durchaus nicht hinlänglich das für die Anstalt dabei noch immer stattfindends Risico. Schließlich knüpfe ich an das früher Gesagte nur noch die daraus fließende Be merkung , daß mein früherer auf l 50 —300 und 450 — ge lautet habender Vorschlag, nach dem ein zehn und zwanzig procentiger Zuschlag schwerlich wäre durchsetzbar gewesen, durch die im Statut- Entwurfe zur Beschlußnahme angebotenen acht Classen von 50 bis 400 für Witwen und von 25 bis 200 für Töchter oder Schwe stern eine ivohl allen vernünftigen Anforderungen an das Institut, so wie der Rücksichtnahme auf dessen Sicherstel lung entsprechende, wesentliche Verbesse rung erfahren habe. o) Der noch mehr als eine Quartseite des Börsenblattes füllende Schluß des Herrn vr. R.'schcn Gutachtens muß in Wahrheit als ein glänzendes: „i!»>s vonornt op»s" dankbar bezeichnet werden. Zuerst kommt eine äußerst übersichtliche, mühevoll auf gleichen Münzfuß und Pensions-Betrag ausgerechnete Nebencinanderstelluna der Einlagen und Leistungen bei und von sechs ähnlichen Anstalten im Vergleiche mit un serem Institute. Ich hatte denselben Gedanken gleichfalls gehabt und einen entsprechenden Ausweis über mehrere andere namhafte Institute ausgearbeitet; er lieferte im Ganzendasselbe Ergebniß, daher ich es für zwecklos erachte, ihn noch hier einzuschalten. An jene Tabelle knüpft Herr llr. R. eine so erschöpfende und beredte Darstellung der be- sondern Vortheile, welche unsere beabsichtigte Anstalt darzubieten ver mag, daß ich die im Eingänge dieses Aussatzes angekündigt gewesene Abtheilung 0. nun für überflüssig erachte und blos Folgendes noch beizufügen finde: 1) wie sehr eine solche Anstalt ein neues Band der innigem Be freundung unter uns würde, -— 2) wie sie eben um ihrer engem Begränzung willen Jedem eine genaue Einsichtnahme in den Vsrwaltungsgang und die financiellen Zustände gewährte; -— 3) wie diese lebendige Antheilnahme zu reichlichen Zuflüssen für die Unterstützungscasse durch Beiträge von Ehrenmitgliedern, Schen kungen und Vermächtnissen führen müßte; — 4) wie bei dem günstigen Umstande, daß die Mitglieder auf einen Flächcnraum von mindestens 20,000 deutschen Quadratmeilcn zerstreut wohnen, Seuchen und viele andere Landes-Unfälle im Ganzen für die Anstalt weniger empfindlich werden und wie endlich 5) durch alle diese eben aufgeführten Vortheile manche Nachtheile reichlich vergütet würden, welche bei den großen Leistungen der Anstalt und der hierfür durch geraume Zeit zu klein bleibenden Mitgliederzahl nicht ganz zu vermeiden sein dürften. 6) Sehr beherzigenswert!) ist schließlich, was Herr vr, N. über die von ihm hervorgchobenen juridischen Lücken des Statut-Entwurfes sagt. Das Geeignetste wäre wohl, zu deren zweckmäßigen Ausfüllung einen tüchtigen Ncchtsfreund beizuzichen, wie denn überhaupt die An stalt der Ausstellung eines eigenen Anwaltes sich nicht wird entziehen können, wenn sie nicht Gefahr laufen will, unversehens Schaden zu er leiden! Und nun mit meinem herzlichen Wunsche einer recht allgemeinen Thcilnahme*) unter uns für diese Anstalt auch von Seite Jenertz welche (gleich mir) keinen Nutzen von ihr zu ziehen beabsichtigen, schließe ich in der festen Ueberzeugnng, daß bei wahrhafter collegialischer Gesinnung der Meistzahl, wofür diese Anstalt ein guter Probirstein ist, ihr Gedeihen eben so wenig bezweifelt werden könne als der reiche Segen, welcher zum Wohle vieler hundert Familien ihr dann ent quellen würde! — *) Für College«, welchen dieser hochwichtige Gegenstand in seinen Einzelheiten überhaupt bis jetzt fremd geblieben ist, erlaube ich mir als das gcmeinfaßlichste Werk, und hinreichend zu vollkommener Oricntirung, anzuempfehlcn: „Litlrow, I. I., über Lebensversicherungen und andere Dersorgungsanstalten." 8. Wien 1832. (Bcck's Univer- B.) oder auch des- ! selben geistreichen, leider zu früh verewigten Gelehrlen: „Anleitung zur > Berechnung der Lebens, enten und Witwenpensioncn ohne Hülfe der Algebra." 8. Wien 1829. Hcubncr. (Trotz des Titels geht es aber darin doch ) nichr ganz ohne Algebra ab, und in der That ist das hierzu zweckdienliche ! bischen Algebra leichter erlernt, als umgangen!) DaS Eredit-Gebeu ini Buchhandel und die Verlegung der Messe von einer andern Seite. Die Leichtigkeit, mit welcher früher Jeder dem deutschen Buch handel neu Zutretcnde den allgemeinen Eredit desselben erhielt, hat sich zwar in den letzteren Jahren vielfach geändert und die Buchhändler haben angefangen, im Ereditgeben etwas vorsichtiger und bedächtiger zu sein. Aber noch immer wird es dem Neusichetablirenden im Buch handel vielfach leicht, die erbetene offene Rechnung aller Orten zu er halten, zumal wenn er viele und Gutes sagende Zeugnisse ehrenwer- ther Firmen aufzuweisen hat. Diese Leichtigkeit des Credit-Erhaltens im Buchhandel steht aller dings in direktem Zusammenhangs mit dem Gehalt der Waare, wegen welcher der Credit beansprucht wird. Der wahre Werth eines größeren Theils der erscheinenden Bücher ist ein so geringer, ein so unbedeutender für den Ereditor selbst, daß dieser immer noch zufrieden sein muß, wenn von zehn Debitores, die davon nur gebraucht, fünf wirklich zahlen, wenn auch die anderen fünf ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen. Dieser Calkül, so widersinnig er auch an sich ist, wird im Buchhandel und zumal vom Verlagshandel tagtäglich gemacht und hat den deutschen Buchhandel um eine nicht unbedeutende Anzahl Etablissements sich vermehren lassen, von welchen aber wirklich von 10 sehr bald 5 spurlos vergehen. Man muß aber gegen Grund sätze dieser Art im Buchhandel zu Felde ziehen und darf nicht dulden, daß sie die maßgebenden werden, wenn schon dies den Anschein gewinnt. Der gesunde Zustand einer Geschäfts-Branche giebt sich stets an der Art und Weise, wie in ihr und an ihren Waaren Credit gegeben wird, zu erkennen. Und das ist auch beim Buchhandel der Fall. Der Theil desselben, der nur Vortheil hat, an Jeden wer es auch sei Credit zu geben, um doch nur etwas abzusctzen, wird immer em fauler sein und eben hierdurch als ein solcher sich zu erkennen geben. Dies Creditgeben läßt sich auch deshalb nicht weiter belehren, und nicht ändern: dazu müßte eben die Waare dieser Creditoren geändert wer den — und das gehört wieder in ein ganz anderes Capitel. Wenden wir uns nun aber zu dem Creditgeben der Verleger der einen Werth habenden Bücher— und diese kommen bei dem soliden Buchhandel eigentlich nur in Betracht, — so finden wir hier, wenn auch nicht die genannte Freigebigkeit im Creditgeben anJcdermann, um nur von Einigen etwas zu bekommen, doch oft vielfach leichte, oft gar keine bestimmten Grundsätze im Creditgeben. Es wird aber bei der täglichen Ausdehnung des deutschen Buchhandels und der zuver sichtlichen Voraussicht, daß derselbe bei solcher in der jetzigen Weise nicht bestehen kann, nothwendig ganz bestimmte Grundsätze in dcmsel-
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