Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1847
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18470514
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184705140
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18470514
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1847
- Monat1847-05
- Tag1847-05-14
- Monat1847-05
- Jahr1847
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
611 1847.^ Wirklichkeit angemessener, wenn der Leipziger 10?h, der Berliner 12^?h u. s. w. erhielte und nur nach Maaßgabe der Entfernung vom Stapelplatz der Rabatt größer würde; aber praktisch ist das nicht auszusühren. — Die Entfernten dürfen und werden auch den nahe Liegenden den größeren Vortheil recht gern gönnen; in Berlin z. B. den vollen Rabatt von allem daselbst Abgesetzten auf 50 dortige Sor- limentshandlungen gleichmäßig vertheilt, so wird der Reinertrag für einen Jeden derselben zum Lebensbedarf vielleicht noch nicht ausreichen. Zu 4) Mißbrauch, als solcher, kann nicht Rechtsbestand werden und bei Gericht würde ein Debitor, der die Zahlung weigert, indem er gegen den Willen des Verkäufers auf Rabattabzug besteht, sicher nicht geschützt werden. Das Rabattgeben beruhet lediglich auf gegenseitigem Uebereinkommen. Wie sollte denn es auch nur gedenkbar sein, daß der Buchhändler Jedem Rabatt geben müßte! Gibt es doch ganze deutsche Länder und Orte, in welchen man diesen Unfug noch gar nicht einmal kennt, und an Orten, wo er cingerissen, notorisch noch Manche, die sich sehr beleidigt finden würden, wollte man am Schluß der Rechnung Ihnen Rabatt vergüten. Dem Sortimentshändler ist im Gegentheilc sogar das Recht, gangbare Bücher unter dem Ladenpreise, refp. mit Rabatt, anzu zeigen und zu verkaufen, gar nicht zuzugestehen. Der Verleger bestimmt ihm und für das ganze Publikum diesen sogenannten Ladenpreis und dieser soll überall eingehalten werden. In den meisten Fällen ist der Verleger zugleich auch Sortimentshändler; ec selbst z. B- verkauft ans Publikum seinen Verlag nicht mit Rabatt, soll er es dulden müssen, daß seine College» den Preis gleichsam herabsetzen? Unter dem Ladenpreise verkaufen ist von jeher mit dem Ausdrucke Schleuderei bezeichnet worden, und je nachdem einer sie übt, wird bei ihm Unsoli dität vorausgesetzt, die den baldigen Verfall seines Geschäfts in Aussicht stellt, sein Credit ist hin! Die musterhafte Organisation des deutschen Buchhandels kommt im Uebrigen den Wünschen des Publikums überall bereitwilligst — bis zur Belästigung — entgegen. Mit Anzeigen und neuen Catalogen, ob zwar der Sort.-Händler diese kauft, wird es unentgeltlich überschüttet, und jedem Bücherfreund ist es an die Hand gegeben, alle neuen liter. Erscheinungen ko stensrei zur prüfenden Ansicht zu beziehen. — Das Publikum gewinnt in vielfacher Hinsicht da bei, wenn der Sort.-Händler nicht schleudern darf. Die Concurrenz hat sich dann auf prompte nnd reelle Bedienung und auf eine größere Berücksichtigung der Bedürfnisse zu beschränken; durch ein wohl assortirtes, reiche Auswahl bietendes Lager wird der Buchhändler suchen müs sen, sich beim Publikum zu empfehlen. Und diese Art, sich zu empfehlen, dürfte auch den Verlegern die vortheilhafteste sein, indem cs dann wieder mehr Sitte werden würde, daß der Sort.-Händler auch gute ältere Bücher für feste Rechnung auf dem Lager behalten würde. Zu 5) Der geistige Gehalt der Buchhandelswaare und die Stellung des Buchhändlers verträgt sich nicht mit gemeiner Krämergesin nung und schnöder Gewinnsucht; und wer nur in Folge von höchsten Rabatt-Offerten Absatz erwirken kann, sollte nicht Buchhändler bleiben. Einen Vernichtungskampf Aller gegen Alle wollen wir nicht; der soll und muß aufhören, das kann er aber nur bei Festhal tung an das unumstößliche Princip der festen Ladenpreise, das ist die Grundbedingung des deutschen Buchhandels. Zu 6) Der Sortim.-Händler ist in hohem Grade Detaillist, was gar zu sehr übersehen wird. Die Aufträge zu großen und kostba ren Werken sind selten. Seine Auslagen für Hin- und Rückfracht, Emballage, Commission, Lokal, Salair rc. sind überaus bedeutend und ver schlingen oft den größten Theil des Gewinns. — Die Verluste aber, die ihn durch unvermeidliches Creditgeben treffen, sind unberechenbar, so daß der reine Gewinn eines mittleren Sortimentsgeschäfts zur Führung eines bescheidenen Haushalts kaum hinreicht. Wenn der Rabattun fug auch einmal eben so glücklich beseitigt sein wird, wie es der Nachdruck jetzt ist, so dürfen wir dennoch versichert sein, daß dem Sort.-Händ ler das goldene Zeitalter noch sehr fern liege. — Wer aber überhaupt einmal glaubt jeder unbilligen Zumuthung entsprechen zu müssen, wird seinen Abnehmern auch bei 25'jh Rabatt gewähren. Zu 7) In den meisten Ländern sind Antiquare, so viel mir bekannt, nur befugt, mit alten, das ist gebrauchten Büchern zu handeln; ihr Hauptgeschäft besteht im Ankauf ganzer Bibliotheken und in Auktionen, und im Wiederverkauf des so Erlangten. Zum eigentlichen Buchhandel ist er gesetzlich nicht befugt; der Antiquar bedarf der Regel nach einer Concession nur von der Stadtbehörde, der Buchhändler von der Regierung. Geht ersterec nun in seinem Geschäftsbetrieb zu weit, so kann er auf administrativem oder gesetzlichem Wege daran gehindert werden. Ist der Antiquar zugleich Buchhändler, so darf er zum Ressort des Buchhandels gehörige Artikel in Folge der Vereinbarung, sobald er diese unterzeichnet hat, nicht unter dem Ladenpreise verkaufen; als Antiquar aber darf ec nicht mit neuen Büchern handeln, weil ihm das gesetzlich nicht zusteht. Benutzt also ein Solcher seine Doppelstellung, um neue Bücher unter dem Preise zu verkaufen, so kann das, selbst an den größten Plätzen, nicht lange unentdeckt bleiben. Die dadurch Verletzten werden ihre Schuldigkeit zu thun wissen, und dem Central-Aus schuß den erforderlichen Nachweis liefern und >— liat suslilia! Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'sche» Buchh.) Angekommen in Leipzig am 10. u. 11. Mai 1847. Adler St Dictze in Dresden. 3409. Käuffer, I. C. R., Haus und Schule. Predigt am Sonntage Ulisericor- >Iias vom,», 1847 in der cvang. Hofkirche zu Dresden gehalten, gr. 8. ' Geh. *2-/2 BrockhauS Sc AvenariuS in Leipzig. 3410. I-amartine,!^. äe, liistoire 6e5 Oirondins. IronieIII. 8. Oeli. 1,^ 3411. — Geschichte der Girondisten. Aus d. Franz. I.Bd. 3.4. Lief. (Schluß.) 8. Geh. s H. L. Brönucr in Frankfurt a/M. 3412. Bocgner, I-, das Erdbeben und seine Erscheinungen. gr.8. Geh.*^^ Dunckcr 8 Humblot IN Berlin. 3414. Külb, PH.Hcdw-, Länder- und Völkerkunde in Biographieen. 14. Lief. gr.8. Geh. als Rest. <?ncnbart'S Vrbinn (I. T. Bagmihl) in Stettin. 3415. Mciscl, W. A., das Judenthum für seine Bekenner an die Bekenner der Tochterreligion. Predigtin dcr Sunagoge zu Srettin.gr. 8. Geh. 3N^ HUwcrt'sche Univ.-Buchh. in Marburg. 3416. Vollgrab, L.,6ie irrige unü sie >vnkre 8tellung 6er Könige von Dä- neinnrli ru rIenHerrogtkiiinern8chIeswig uns Holstein. 2ur Versöh nung. gr. 8. Oeh.U Forke in Leipzig. 3417. Lirrieiiis, 6. IVIV, 6as practiscke gemeine Oivilreclit. 2.86.: Uns Odligstionenreclit. 2. Adtk. (8ch!uss.) 1>ex.-8. 6el>.3s^,/ Deiters in Münster. 3413. Haustadt, E., katcchetischc Unterredungen über den Katechismus f. grö ßere Schüler von B. Overberg. 1. Heft. 8. Geh. * Vs Hommerich in Altona. 3418- Staats-Lexikon,hcrausg. von C. v. Rottcck u. C. Welker. Supplemente zur I.Aufl. 9. Lief. gr. 8. Geh. ^ 88 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder