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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1847
- Sprache
- Deutsch
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589 1847.) schlagen, den Statutsentwurf jetzt zu discutiren, da dieß nicht Stunden, sondernTage wegnehmen würde, indem dabei nicht allein auf die sehr ausführlichen Motive, sondern auch auf sehr complicirte Berechnungen zurückgegangen werden müßte. Noch weniger aber kann es die Absicht derselben sein, Ihnen vorzuschlagen, die Arbeiten der Commission jetzt aus Mangel an Teil nahme sofort zurückzulegen, da dieß nur als ein Verlust beklagt werden könnte, indem die Arbeiten unseres Sachverständigen, des Herrn B cune, von kompetenten Männern allgemein als ein Meisterstück anerkannt worden sind. Die Commission schlagt Ihnen daher vor, „zur Prüfung unserer Arbeiten und der über dieselben eingegangenen auch entgegenstehenden Gutachten und llrthcile" einen neuen Prüfungsausschuß zu erwählen, dem die Mitglieder Ihrer jetzigen Commission mit ihren Erfahrungen gern zur Hand gehen wer den. Daß sich in diesem Prüfungsausschuß kein Mitglied Ihrer jetzigen Commission befinden dürfte, liegt in der Natur der Sache. Zu beklagen ist es, daß die Meisten der Herren, welche mit so vieler Bestimmtheit gegen das von uns verfolgte Prinzip im Börsen blatts aufgetreten sind, sich unter ihren Aufsätzen nicht genannt haben, da die Generalversammlung dadurch verhindert ist, für das Gesammk- wohl ihre Erfahrungen durch Wahl in den Ausschuß zu benutzen. Wir können nur wünschen, daß die buchhändlerische Wittwen- und Waisenversorgungsanstalt nach den Principien der Versicherung auf Gegenseitigkeit, wenn auch in anderer Form, als unsere Vorschläge sind, über kurz oder lang zu Stande kommt, und sind der Ueberzcugung, daß wenn die Errichtung und Eröffnung derselben unter Vorbehalt der genügenden Anmeldung von der Generalversammlung auf der nächsten Messe ausgesprochen wird, es so wenig an der nöthigen, als auch späterer Betheiligung in steigender Progression fehlen wird. Eben sowohl können wir aber auch nur wünschen, daß nicht allein die Statuten des bestehenden Unterstützungsvereines in Berlin eine Revision, die Anstalt selbst aber einer Reformation unterworfen werde, so daß beide Anstalten „die Wittwenkasse auf dem Prinzips reiner Versicherung aus Gegenseitigkeit" „der Unterstützungsverein auf dem Prinzips reiner Wohlthätigkeit" begründet, zwar getrennt neben einander bestehn und für das Wohl der Börsenvereinsmitglieder wirken, aber doch der Gestalt in ihrer Wirksam keit in einander greifen, daß die eine die andere ergänzt und bedingt und daß die eine da aushilft, wo die andere ihrem Prinzips nach nicht hin reichen kann, und darf. — Und hiermit übergeben wir denn unsere Arbeiten dem geehrten Vorstand zur weiteren Veranlassung. Vorsteher: Es liegen also hier Seiten des Ausschusses zwei Anträge vor- Der erste ist der, daß zur weitern Untersuchung der Sache, und wie der Ausschuß wünscht, zur Controls seiner Arbeiten ein neuer Ausschuß ernannt werde. Ich bitte also, daß die geehrten Herren sich darüber aussprechen; einmal überhaupt über die Zweckmäßigkeit der Errichtung einer Wittwenkasse auf dem Prinzip der Gegenseitig keit und zweitens darüber, ob noch ein neuer Ausschuß ernannt werden soll. A venari us: Meine Herren! Die Frage, ob wir eine Wittwen-und Waisenkasse errichten sollen, ist vielfach besprochen worden, und es haben sich darüber sehr verschiedene Ansichten kund gegeben und namentlich ein großer Theil der Stimmen, welche laut geworden sind, konnte sich mit dieser Auffassung der Frage nicht einverstanden erklären. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Auffassung nur auf die Zahl begründet werden kann. Der größte Theil unserer Collegen ist von der Ansicht ausgegangen, daß dieses Institut niemals denen zu Statten kommen werde, welche daran eigentlich einen Anspruch haben und wenn ich auf Diejenigen Rücksicht nehme, welche nicht im Stande sind, einen Beitrag von 40 bis 50 zu erschwingen, so glaube ich, wir müssen eine andere Form für Errichtung einer solchen Anstalt wählen, und diese Form, bin ich so frei, Ihnen kurz gedrängt darzulegen. Ich bin der Ansicht, daß, wenn der Börsenverein die Begründung eines solchen Instituts beabsichtigt, daß Alle für Einen und Einer für Alle wirken, und daß die Börsenvereins-Mitglieder es sich zur Ehrensache machen, daß Jeder einen mäßigen Beitrag zu einer Wittwen- und Waisencasse giebt. Es ist damit noch nicht ausgesprochen, daß dieses Institut eine Wohlthätigkeitsanstalt sei- Es mag allerdings große Schwierigkeiten haben, durch solche Beiträge allein ein genügendes Capital zu erlangen, um die Zahlung der Pensionen zu bewerkstelligen, aber eines Theils muß ich erwähnen, daß noch gar nicht ausgesprochen ist, wie hoch die Pension sein soll; also von der Eventualität dieser Beiträge muß die Pension abhängen. Es kann Mehreres dazu verwendet werden, das dem Institut ein Capital gewährt, auch kann dieAuszahlungvon Pensionen erst dann einlreten, wenn der Fond zu einerzn bestimmenden Höhe angewachsen ist. Kurz, mit einem Worte, es handelt sich um die Frage: ob man mehr dafür ist, daß durch die Beiträge aller Mitglieder des Böcsen- Vercins, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob sie davon Vortheil ziehen wollen oder nicht, der Fond gebildet werde, oder aber ob man an dem Prinzip festhalte, welches ist, daß die Wittwen- und Waisencasse sein soll, wie jede andere. M ainoni: Die letzte Cantate-Versammlung hat eine Commission ernannt zu dieser Anstalt, aber keineswegs, um eine Wohlthä- tigkeits-Anstalt zu gründen. Wir haben dies im Ausschüsse sehr reiflich erwogen und nur nach reiflicher Erwägung gingen wir zu dem gegen wärtigen Statut über; die gegenwärtige Fassung des Statuts und die Tabelle, welche die Sachverständigen entwarfen, gehört, ich kann es Ihnen aus Erfahrung sagen, zu dem Besten, was darüber in Deutschland bis jetzt existict; Sie wollten den Wittwen eine Art Pension gewähren, wir wollten aber nicht diesen Ausdruck haben, sondern ihnen eine Rente geben; die Commission ging noch weiter, wir wollten zugleich für die Wittwen sorgen in der Art, daß wir ihnen eine Art Abfindungscapital als Ausstattung zuweisen, um wieder zu einer neuen Ehe schreiten zu können. Dies ist viel besser, als wenn Sie ihnen eine Rente gewähren. Die Meinung des Ausschusses war nicht, daß sämmtliche Mitglieder beisteuern sollten; cs wäre dies sodann eine Art Zwangs-Anstalt, diese wollen wir nicht errichten, denn daß man sodann unsere Wittwen zur Wohllhätigkeits-Anstalt hinweist, wollen wir doch gewiß nicht. Ferner hat Herr Aven arius von einem Beitrag von 40—50 gesprochen, Sie entschuldigen, das ist unrichtig; angenommen, es treten 4—500 von uns als Mitglieder dieser Sache bei, so müssen wir ein Durchschnittsalter annehmen, das Durchschnittsalter ist das richtige, wenn man den Mann zu 40, die Frau zu 30 Jahren schätzt, in diesem Verhältniß ist der Beitrag 26 halbjährlich. Die Wittwe erhält, wenn sie sich wieder verheirathet, 2000 -/>, das ist ein bedeutender Gegenstand, es ist dann für die Wittwe besser gesorgt, als wenn ihr 50, 60, 70 jährlich zugewendet werden. Also ich glaube, ich kann wohl sagen, es ist unser Tarif und unsere Arbeit wohl noch nicht genügend geprüft worden und der Vorschlag der Commission, daß man eine neue Commission ernenne, ist wohl von dem Gründe ausgegangen. Wenn Sie die alte beibehalten, so kann durch eine Umarbeitung etwas Parteiliches entstehen. Diese Arbeit ist von uns; wenn wir in derDeputation bleiben, dann stehen wir nicht dafür, daß etwas Einseitiges werde. Vierzehnter Jahrgang. 85
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