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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1847
- Sprache
- Deutsch
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583 1847.) Bezug auf den Zoll, nicht blos dadurch, daß der gewöhnliche Zoll noch das Zehnfache unsers Zolles beträgt, sondern es liegt auch auf Bücher», die in England bereits Gemeingut sind, ein Zoll bis 2'^ Pfund für den Centner. Während also die Engländer jedes Buch, welches nach eng lischem Gesetze Gemeingut geworden, wieder drucken und in Deutschland einführen können wenn sie wollen, können wir dieses in Deutschland nicht thun, weil dieser enorme Zoll auf der Einfuhr lastet. Wenn nun hiernach die erste Frage die sein würde: ob dieser Vertrag an und für sich gut sei, so wurde diese, wenigstens im Vorstande, verneint. Es bleibt uns nun die zweite Frag«, ob bei aller Unvollkommenheil des Vertrags es nicht rathsam wäre, daß auch die übrigen Zoll-Vereinsstaaten, und warum nicht auch Oesterreich, demselben beitreten möchten, weil jedenfalls für den Verlag der andern Staaten ein Vorlheil daraus erwächst, wenn sie es thun. Die dritte Frage ist, was etwa der Börsenverein in Be zug auf die Sache thun könne. Es schien dem Vorstand angemessen, gegen die Zeit, wo die 5 Jahre des Vertrags abgelaufen sein werden, eine Denkschrift ausarbeiten zu lassen und an die sämmtlichen Mitglieder zu vertheilen, damit sie auf diesem Wege in die Hände einflußreicher Staatsmänner gelange, und so vor dem Abschluß des neuen Vertrags mit vereinten Kräften dahin gearbeitet werde, daß die Verlängerung deS Vertrages in ihrer Abfassung unfern gerechten Anforderungen entspreche. Bis dahin hätten wir noch wenigstens zwei Jahre Zeit, aber dazu möchte ich schon jetzt aufsordern, Beispiele aus der Geschäftspraxis zu sammeln, um geeignete Unterlagen zu erhalten und die Eonsequenzen des Vertrags in Helles Licht zu bringen. Es war nicht die Absicht des Vorstandes, eine förmliche Diskussion über diesen Gegenstand zu eröffnen, sollte aber in der Versammlung eine solche gewünscht werden, so bitte ich, sich darüber auszusprechen. View eg: Ich wollte mir wenigstens den Antrag erlauben, daß wir auf den Vorschlag des Vorstandes eingehen, aber den außeror dentlichen Ausschuß, den er beantragt, nicht erst in 2 Jahren, sondern wo möglich schon jetzt wählen, damit in denjenigen Staaten, welche noch nicht beigetreten, die Buchhändler die Beruhigung gewinnen, daß auch von unserer Seite diese Angelegenheit in's Auge gefaßt wird. Ich glaube, daß, wenn dieß geschieht, wir einen wesentlichen Nutzen haben würden. En slin: Man macht aber Erfahrungen während dieser Zeit und diese sind nicht zu verachten. Vorsteher: Wird der Antrag des Hrn. Viewcg unterstützt? Hoff: Ich unterstütze ihn, weil ich ihn für gut halte, und glaube, wenn dieser Ausschuß besteht, die Sache nicht wieder in Vergessen heit geräth, derselbe vielmehr Gelegenheit haben wird, Materialien zu sammeln, wornach dann die Denkschrift leichter ausgearbeitet werden kann. Fleischer: Es hat sich allgemein jetzt schon die Erfahrung herausgcstcllt, daß der Vertrag günstig ist; ich bin in der Lage, dar über ein Urtheil fällen zu können und muß sagen, daß die Ausführung nicht so beschwerlich ist; hier in Leipzig wird es so gehalten: wenn man eine Sendung nach England zu machen hat, geht man auf's Rathhaus, diese schicken Jemand hin, der dieVersendung revidirt; vor den Schwie rigkeiten der Ausführung braucht man also nicht zu erschrecken. H. Brockhaus: Ich wollte mir über diesen Gegenstand nur einige Worte erlauben. Es ist über das Uebersetzungsmonopol vieli verhandelt worden; es scheint mir von der höchsten Wichtigkeit, daß das behauptete Recht der Uebersehung durch einen Engländer entschieden werde. Es ist bekannt, daß in ähnlicher Weise auch in Leipzig ein Uebersetzungsmonopol auf die S u e'schen Werke verlangt wurde; es ist kei neswegs durchgeführt worden; es hat sich herausgestellt, daß in Sachsen kein solches Recht durchzuführen ist. Es wäre sehr zu wünschen, daß darüber einAusspruch der höchsten Behörde in Preußen Statt fände, es sind nicht allein die preußischen Buchhändler dabei betheiiigt, wir Alle sind dabei betheiligt. Vorsteher: Was den letzten Punkt anbetrifft, so wird derselbe dem Ausschuß zu überweisen sein, dieß für Preußen durchzuführen; es steht ja in der Macht eines Jeden von uns, gegen das preußische Monopol eine Uebersehung zu drucken und dann die Sache zur gerichtlichen Entscheidung zu bringen, und übrigens kann der Vorstand dagegen nichts haben, was Hr. Vieweg beantragt hat; wählen wir diese Messe schon einen solchen Ausschuß, der die Fälle sammelt, stellen wir es dem Ausschuß anheim, nach Lage der Umstände früher oder später seinen Bericht zu erstatten, auch allenfalls Kraft der ihm zu ertheilenden Vollmacht die K. Sächsische Regierung um ihre Verwendung anzugehen. Enslin: Den Punkt, den Hr. Brock Haus einzeln angeregt hat, möchte ich auch einzeln verhandelt wissen, er ist sehr wichtig, ec greift so tief hinein in unsere bisherigen Begriffe, ich möchte also, daß wir den Vorstand beauftragten, direct bei dem Gesetzgeber anzufcagen, wie dieß zu verstehen sei. Springer: Der praktische Theil muß sehr bald zur Entscheidung kommen, bei mir selbst ist eine Eoncurrenzübersetzung von der Polizei mit Beschlag belegt worden. Es ist dann, denke ich, Aufgabe, in der vom Gesetz bestimmten Weise, diese in Beschlag genommenen Bücher als Nachdruck nachzuweisen. Es unterliegt keinem Zweifel, es wird sich dann sehr bald die Entscheidung Herausstellen. En slin: Dann werden wir immer nur einzelne Fälle haben. Vorsteher: Darauf möchte ich Hrn. En slin erwiedern, daß der Börsenverein von der preußischen Regierung nicht anerkannt ist, die Berliner Buchhandlungen stehen ihrer Regierung näher, sie mögen diese ihre Schritte selbst thun. En slin: Ich trage darauf an, daß eine Anzahl ersucht werde, diese Schritte zu thun. Deiters: Ich bin der Meinung, daß der Börsenverein seine Wünsche an den Thron bringe, so, glaubeich, finden wir einen Aus weg, ich stimme dem Antrag völlig bei, es ist soweit am sichersten. Vorsteher: Hr. En slin ist zufrieden, daß in unserm Protokoll niedergelegt wird, die heutige Versammlung habe Hr. Ensl in und seine College» aufgesordert, sich an die preußische Regierung zu wenden, wir kommen so nicht in den Fall, compromiltirt zu werden. Lassen Sie uns nun die Debatte schließen; wenn es nun auch keinen Erfolg hat, schaden kann es nicht. Jonas: Es handelt sich um eine Interpretation eines Gesetzes; hier können Sie gar nichts thun, der preußische Staat ist nicht be fugt, eine Interpretation zu geben, bevor er sich nicht mit der englischen Regierung vereint hat und ich bin ganz überzeugt, daß er uns abwei sen wird. Enslin: In Sachsen wird dieß nicht so angesehen wie in Preußen, wenn nur eine Declaration erfolgt, dann sind alle zufrieden. Jonas: Die Berliner Buchhändler würden nicht anders als Privatpersonen angesehen werden, die Regierung wird auf die Entschei dung des Gerichts verweisen und wenn ein zweites Gericht eine andere Entscheidung fallt, so wird die Regierung das Gesetz erläutern. Enslin: Schaden kann unsere Anfrage nicht, bekommen wir keine Antwort, nun was ist an einem Bogen Papier gelegen, wenn er vollgeschrieben wird? View eg: Ich wollte mir die Frage erlauben, ist darin nicht Gefahr, wenn wir eine solche Declaration fordern, die vielleicht gegen unsere Wünsche ausfäilt? Wenn wir eine richterliche Entscheidung haben, dann ist dies etwas ganz anderes. 84 *
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