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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1847
- Sprache
- Deutsch
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455 1847.^ Schenkungen und Vermächtnisse an den Wittwen der Geschäftsgenos sen ein gut Werk thnn wollen. Nur für den Anfang, wo erst Eine und dann mehrere Wittwen jährliche Unterstützung beziehen, würde ich Vorschlägen, jährlich 100-/? zu gewähren, und den bleibenden Uebcrschuß zu capitalisiren- Nach einer Reihe von Jahren wird sich dann von selbst ergeben, ob 100 -/? oder mehr jährlich zur Vertheilung kommen können. Anstatt der Anzahlungen oder (ca. 50 -^) jährliche Beitragszah lungen würde ich rathen, a lle Börsenmitglieder gleichmäßig zu den Beiträgen heranzuziehen, d. h. den Börsenbeitrag um etwa 5 -/? zu erhöhen. Die hieraus fließende jährliche Einnahme, verbunden mit dem bereits vom Börsenverein zugesagten Zuschuß von 1500 -/? und dem aus Schenkungen und Vermächtnissen der Anstalt Znfließenden, so wie die Zinsen von dem in den ersten Jahren capitalisirten Theile der Einkünfte — würde zur Vertheilung an die Wittwen aller derer, die diesen erhöhten Börsenbeitrag gezahlt haben, immer eine erhebliche Summe ergeben. Dann haben wir ohne großen Aufwand, ohne Ea- pitalzahlungen oder hohe Beiträge eine wahre Wohlthätigkeits- anstalt, die auch keine irgend erheblichen Verwaltungsunkosten braucht. Daß hieran gegen Zahlung des Jahresbeitrages von 5 -/? auch Gehülfen theilnehmen könnten, versteht sich von selbst. M. II. Sehr wahr hat verehrter Herr E. A. Seite 396 des B.-Bl. ge sprochen, wenn er die Art und Weise, wie man nach dem vorliegenden Entwürfe das Institut der Buchhändler-Wittwen-Casse ins Dasein stellen will, als eine ganz irrige und verfehlte bezeichnet. Schrei ber dieses hat aus eben dieser Ansicht den Entwurf ruhig bei Seite gelegt und so wenig den Fragen und Antworten, als irgend einem an dern bezüglichen Schritte Folge gegeben, wohl mit Grund verzweifelnd an der Möglichkeit einer Ausfüllung der zwischen seiner und der in dem Entwürfe waltenden Ansicht gähnenden Kluft mittelst seiner ge- wi chtlo sen Einwürfe. Man sieht es ja dem freilich sehr chrenwer- then Beginnen auf den ersten Blick an, daß es lediglich von Solchen geleitet worden ist, die gar keine Begriffe davon haben, welch ein drückendes, ja unerschwingliches Anfinnen und Opfer es für manchen Familienvater sein würde, dergleichen Beiträge jährlich b aar zu erübrigen, wie der Entwurf sie festsetzt. Die ganze dies- fällige Arbeit, wie ehrcnwerth sie im übrigen auch sein mag, und alle etwa daran gewendete Kosten sind dem eigentlichen Zwecke, der Noth und Verlassenheit mit hülfreicher Hand zu begegnen, wahrlich wenig ersprießlich gewesen, denn wer solche Beiträge jährlich cinbrin- gen kann, wird schwerlich die Seinigen in solcher Noth hinteclassen, daß sie nicht auch ohne eine kleine Pension ferner sollten cpistiren kön nen; die eigentlich Bedürftigen werden also, wenn dieses Pen sions-Institut ins Leben tritt, wie es leider im Leben fast immer der Fall ist, abermals leer ausgehen und ausgehen müssen. Um wieviel edler, um wie viel mehr der zum Grunde liegenden Humanität ent sprechend wäre es gewesen, wenn man ohne alles Nerklausuliren, ohne alle acht und dreißig Paragraphen, sowie ohne alle die stets und überall so beliebten Formalitäten und Attestverschanzungen ein Institut zur Erscheinung gebracht hätte, welches, lediglich auf Humanität und Gemeinsinn begründet, die Reichen und Wohlha benden in der Buchhändlerwelt veranlaßt hätte, von ihrem Ueber- flusse für einen Fond zur Unterstützung der Wittwen und Waisen ihrer weniger oder vielleicht trotz aller Mühsal und Arbeit und Entbeh rung vom Glück gar nicht begünstigt gewesenen Collegen beizustcucrn, ohne daß die letzteren dadurch über ihreKrä fte in Anspruch genom men, ihnen unerschwingliche Opfer zugemuthct werden müßte» —; wenn cs nach dem Tode eines solchen ärmeren und armen College» nur des Wortes bedurft hätte — „er ist gestorben, seine Wittwe, seine Familie hülflos" — und dann die Arme des Vuchhändler-Witt- wen- und Waisenfonds sich, auch ohne Klauseln und Formali täten und die widerwärtige Attest-Ausweisung Seitens der Hülfebe- dürftigen, an des Heimgegangenen Statt geöffnet hätten, sich der Verlassenen, wenn auch nur nach den vorhandenen Mit teln, anzunehmen: dann, ja dann wäre ein Institut als hell vocan- leuchtendes Beispiel ins Leben getreten, welches der Buchhändlerwelt wahrhaft zur Ehre und zum Segen gereicht hätte- So aber, wie es jetzt steht, ist nur für die Wohlhabenden gesorgt, nur eine Man dar inen-Schutzwehr und ein Institut mehr da, welches der wahren Hülfsbedürstigkeit schwerlich jemals Hülfe gewäh ren und zur Hülfe gereichen wird — und dergleichen giebts genug. IO von 8f/z, bleibt pln>« — k In Nr. 28 d. Bl. eröffnet Hr. Kern in B. einen Kreuzzug gegen „die feindlichen 25 ?h Artikel" — und sagt zu dessen Begründung: „Was bleibt dem Anfänger zuletzt für sich und seine Familie von den 25?h übrig, wenn er alle seine Auslagen für Micthe, Salair, Porto, Rabatt an Kunden, und alle schlechten Schulden abgerechnet hat?" Also „Rabatt an Kunden"! und wieviel? Vermuthlich nicht un ter 10?h. — Wie kann man aber sagen: „Meine Herren, es gilt hier, sich 8VzA> von Einem Drittel des jährlichen Umsatzes wieder zu errin gen, die Ihnen von Rechtswegen zukommen!" — wenn man dann 1<MH Rabatt davon ans Publikum abgeben will? Und was wird der Vortheil sein? 10 von 8V-, bleibt plus —? Wollte man mir einwenden: Ja, Rabatt geben; aber nicht überall: nicht an die, die gegen baares Geld kaufen, sondern nur an die, welche Bücher in Rechnung nehmen, und die erst nach I—2 Jah ren (manchmal auch gar nicht) bezahlen —; so ist doch das ein gar wunderlich Ding! Schlüßlich noch was ganz Neues: Der hohe Buchhändlerrabart von 33Vzdü hat den Kundenrabatt erzeugt und erhält ihn; der Kundenrabatt aber ist ein Uebel. M. Das großherzogl. hessischeMinisterium des Innern und derJusti; hat unterm 7. April folgende Verfügung erlassen: Da das literarische Institut zu Herisau, in der Schweiz, fortwährend sich bestrebt, aufregende Schriften seines Verlages in Deutschland zu ver breiten , so haben des Großhcrzogs königl. Hoheit sich bewogen gefunden, den Debit sämmtlicber Verlagsartikcl dieses literarischen Instituts zu He risau innerhalb des Grvßhcrzogthums, unter Androhung der Beschlagnahme und einer Polizeistrafe von 10 Fl. für jedes Exemplar, zu untersagen. Es wird dieses hierdurch mit dem Aussigen öffentlich bekannt gemacht, daß diese Verordnung vom Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt an in Wirksamkeit tritt. Der auqsb. allgcm. Zeitung wird v o m M a i n unterm 10. April ge schrieben: Die schwankende» Angaben über die in Bezug auf die deutsche P r c ß gese tzgc b u n g beim Bunde erwarteten Anträge in den öffentlichen Blättern veranlassen mich, Ihnen aus guter Quelle zu berichten, daß aller dings schon in nächster Zukunft die Stellung eines Antrags auf die fakul tative Einführung des Repressiv- an die Stelle des bisherigen Präventiv- systems in den zum deutschen Bunde gehörende» Staaten bevorsteht. Au gleicher Zeit wird auch ein Antrag auf vollständige Veröffentlichung der Bundesverbandlungcn, welche bisher nur in einigen Fällen und höchstens auszugsweise stattfand, gemacht werden. Nach früherer Unterhandlungen, welche zwischen den beiden Cabinctten von Wien und Berlin gcpflogcw wurden, war bestimmt worden, daß die erste von diesen Motionen von dem preußische» Bundcstagsgesandtcn, die zweite von dem Bundcspräsidium ausgehen solle. In der neuesten Zeit ward indessen zwischen diesen zwei Mächten das Uebereinkommen getroffen, daß sowohl der Antrag wegen Veröffentlichung der Bundesverhandlungen als auch jener wegen Einfüh rung des Repressivsnstcms in Preßsachen von dem Präsidium gemacht wer den solle. In Oesterreich scheint überhaupt ein bedeutender Umschwung in den Ueberzeugungcn über die Vorthcilc und Nachtheilc, welche mit jedem der zwei entgegengesetzten Prcßgesctzgebungösvsteme verbunden sind, einge- trcten zu sein.
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