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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1847
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- 1847-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1847
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- Deutsch
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360 herige Ereditzeit soll noch verlängert werden um weitere 5 Monate, sofern nicht diese oder jene Sortiments-Handlung vorzieht, ungefähr ^ des Saldo schon in der Oster-Messe dem Verleger zukommen zu las sen. Wir sagen „vorzieht"; denn eine Verpflichtung des Sorti mentshändlers zu einer Zahlung des ungefähren dritten Theils des Saldo's soll, nach S. 30, VI des Berichts, überall nicht vorhan den sein. Welche Vortheile will nun der Bericht zum Ersatz für diese Nach theile den Verlegern gewähren? Er verspricht ihnen größeren Absatz ihres Verlags und pünktlichere Zahlung, als Folge des Aufschubes der Abrechnung auf die Michaeli-Messe. Haben aber nicht schon bisher die Verleger, und zwar nicht allein in Fällen, wo Novitäten spät im Jahre versendet wurden, den Sortimentshandlungen, bei welchen ange nommen werden konnte, das Uebertragen auf neue Rechnung sei nicht bloße Manipulation zur Verminderurg des Saldo, bereitwillig die Dis position der meisten Novitäten gestattet, und haben nicht schon bisher die meisten Sortimentshandlungcn sehr ausgedehnten Gebrauch davon gemacht, Und wohl auch mehrere Jahre hindurch die gleichen Bücher disponirt und wieder disponirt? Was soll ferner das Mittel sein, um solche Sortimentsbuchhandlungen, die bisher in der Ostermesse in der Erfüllung ihrer Verpflichtung nachlässig waren, künftig zu nöthigen, an Michaeli pünktlich zu zahlen? Jedoch der Bericht begnügt sich noch nicht mit dem Ansinnen an die Verleger, die Ereditzeit zu verlängern. Neben den Zinsvortheilchen sollen auch noch einige kleine Agiovortheilchen nebenbei absallen, womit der Bericht aber klugerweise erst herausrückt, nachdem ec auf 54 voraus gegangenen Quartseiten die Vortrefflichkeit seiner Vorschläge des Aus führlicheren vorgerragen hat. Die Agio-Vergütung von Vs g-s auf se einen Thaler Preuß. Eour., die bisher nur von den in der Oster- Messe geleisteten Zahlungen, also in der Regel von Vs des Saldo ge währt worden, soll künftig laut S. 55, Art. 66 des Berichts, sowohl bei der etwaigen Abschlagszahlung der Oster-Messe, als bei derMichaeli- Meß-Zahlung, fortan also beim gesammten Saldo, stattsinden. Der Bericht behauptet S. 55, „dies sei billig, da die längere Credit-Gewährung (von Seiten der Verleger) in der s Lonto-Zahlung von Vs des Saldo eine hinreichende Entschädigung finde." Wir geste hen, daß wir bei Durchlesung dieser so bestimmt hingeworfenen Behaup tung zuerst an unserer eigenen Fähigkeit, die Sache richtig aufzufassen, verzweifelten. Wir konnten nicht fassen, wie der Verleger, der bisher Vz in der Oster-Messe, das übrige Vs in der Michaeli-Messe zu empfan gen hatte, durch eine Umkehrung der Termine, nach welcher er künftig nur Vs in der Oster-Messe, dagegen Vs in der Mich.-Messe erhalten soll, „eine hinreichende Entschädigung finden" solle. Es war uns diese hinreichende Entschädigung für die längere Ereditzeit, die in der s Oonto Zahlung liegen soll, um so weniger begreiflich, da der Bericht Seite 30, VI. sogar völlig der Willkühr des Sortimentsbuchhändlers überläßt, ob er dem Verleger in der Oster-Messe ^ des Saldo oder gar nichts bezahlen wolle, so daß ein Verleger, dem in der Oster-Messe gar nichts bezahlt würde, nicht einmal darüber zu klagen berechtigt wäre. Doch eben weil uns der Verstand etwas stille stand, nahmen wir dieFeder zurHand, und rechneten und zwar zuerst, was nach der bisherigen Zahlungs weise ein Verleger, der einen Saldo von 600 -/? von einer Sortiments buchhandlung cinzunehmen hat, den Werth auf die Michaeli-Messe be rechnet, zu empfangen habe. Seine Einnahme ist: Oster-Messe Vs des Saldo, 400 -/? Buchh.- Zahlung oder abzüglich Vs g-s Agio auf 1394 -/? 16 N-s Pr. Ert. Michaeli - Messe der Uebectrag 200 „ — „ „ „ dazu gerechnetfürZinsenvon394 -^16 N-s von Ostern bis Michaeli, 5 Monate, 5 4^ 6„ 8 ,, „ „ Werth Michaeli-Messe war also bis her die Einnahme des Verlegers 600 -/S 24 N-s Pr. Ert. ^?27 Nach den Vorschlägen des Berichts dagegen würde sich's künf tig folgendermaßen gestalten: Einnahme Oster-Messe des Saldo 200 -/? Buchh.-Zhlg-, oder abzüglich des Agio von ^ g-s <uff 1 -/? 197 -/? 8 N-s Pr. Ert. Michaeli-Messe Vs des Saldo, ebenfalls ab züglich des Agio 394 „ 16 „ „ „ dazu gerechnet für Zinsen von 197-/? 8N-s vonOsternbisMichaeli,5 Monates 4Vo 3„ 4 „ „ „ Werth Michaeli-Messe wäre also die Einnahme des Verlegers nach den Vor schlägen des Berichtes 594 -/? 28 N-s Pr. Ert- Mit andern Worten: der Bericht hält für „billig" und „den Ver leger für hinreichend entschädigt," daß der Verleger neben dem Umstande, daß ihm in Zukunft derSortimentshändlcr nach bon plsisir an Ostern entweder eine oder keine Zahlung zukommen lassen kann, und daß er st Monate länger als bisher creditiren, 5 Monate später seinen Saldo anzusprechen haben soll, auch noch an jeden 100 Einnahme künftig 29V» N-f verlieren solle. Wir bitten doch den Herrn Berichterstatter uns zu sagen, ob er es ebenfalls für „billig" und „den Sortimenter für hinreichend entschädigend halte," wenn wir nun den Gegenvorschlag machen, der Sortimentshändlec solle künftig die Verleger um 5 Monate früher als bisher bezahlen, und bei Zahlung der Saldis sollen künftig 100 Preuß. Eour. von den Verlegern nur für 99 -/? Vs N-f angenom men werden? Ist der Herr Berichterstatter unparteiisch, so muß er kon sequent auch diesen Gegenvorschlag für „billig" und „den Sortiments händler hinreichend entschädigend" erklären. Doch, nach näherer Ueber- legung stoßen uns freilich einige Zweifel auf, ob die Sortimentshändler mit unserem Gegenvorschläge sich einverstanden erklären dürften, wie umgekehrt vielleicht die Verleger sich durch den Vorschlag des Berichts nicht befriedigt finden möchten. Wir sind daher selbst versucht, unfern Gegenvorschlag nicht für ganz praktisch zu halten, und will der Herr Berichterstatter seinen Vorschlag fallen lassen, so wollen wir, ihm zu lieb, auch unfern Gegenvorschlag zurücknehmen, selbst auf die Gefahr hin, die übrigens nach Durchlesung des Berichts uns viel unbedenklicher erscheint als früher, daß — Alles beim Alten bleibe. II. Die MicliacliS-Mesrfrage, in Briefen an einen jünger» Kollegen. 3. In dem ersten §. des Berichts ist nun also als Hauptsatz angeführt, daß die Abrechnungs-Verlegung nur in Verbindung mit einer Cre- ditsverlängcrung wohlthätig wirke, und die Bedenken, welche ich gegen die Eredits-Veclängerung geltend gemacht habe, würden also mich eines weitern Eingehens auf die sonstigen Gründe „Für" und „Gegen" über heben, da diese sich von keiner solchen Erheblichkeit zeigen, um noch Ge wicht zu behalten, wenn man die Zweckmäßigkeit einer Credits-Ver längerung von vorn herein in Abrede stellt. Gewiß wäre ein fester Abrechnungstecmin sehr wünschenswert!), aber er kann nicht erreicht werden, so lange sich mancherlei Gründe dafür geltend machen, die buchhändlerische Messe nicht von der des übrigen Handelsstandes zu trennen. Wären diese Gründe nicht vor handen, so würde ich der Meinung sein, als festen Termin der Ab rechnung den 15. Mai zu bestimmen. Alle günstigen Einflüsse, welche von einer Ostermeß-Abschlaqs- zahlung erwartet werden, scheinen mir deshalb auf keiner sichern Ba sis zu beruhen, weil es theils für den Sortimentshändler sehr schwer ist, dieses Dritttheil ohne genaue Kenntniß von dem Ergebniß der Rechnung zu bestimmen und wollte man diese Berechnung mit einiger Genauigkeit vornehmen, dafür Vorarbeiten nöchig sein würden, wie sie zum Thcil die definitive Abrechnung erfordert und die dennoch für
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