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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1847
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- Deutsch
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34s; ^17 26 vergreifen zu wollen, im Gegentheile würden sie mich dadurch zum innigsten Danke verpflichten. Nun zur Sache selbst. Die Nachricht beginnt wie folgt: „Stuttgart, 3. Marz 1847. In einer heute stattgefundenen General-Versammlung, welcher mit sehr wenig Ausnahmen alle Mitglieder (darunter auch die I. G. Cotta'sche Buchhandlung) beiwohnten, kam die Frage wegen .... der .... Abrcchnungszeit.... zur Becathung und Abstimmun g." 1) Der für eine Local-Versammlung etwas ungewöhnliche Aus druck: „General-Versammlung" könnte beim flüchtigen Lesen (wie dies bei ein Paar hierortigen Buchhändlern der Fall war) leicht zur Verwechslung des süddeutschen Buchhändler-Vereines mit dem „Stutt garter Vereine" Anlaß geben, welchen letztem als einen solchen die deutsche Buchhändlerwelt nicht kennt. In der Thal wäre man auch in Verlegenheit, ihn einzurcihen, nachdem schon ein süddeutscher, seine General-Versammlung abwechselnd in Stuttgart haltender Buchhänd ler-Verein besteht, es bliebe nur die Wahl, den Stuttgarter Verein als einen untergeordneten oder herrschenden Bestandtheil von jenem zu betrachten, der Stuttgarter Verein dürfte jedoch gegen die erstere, der süddeutsche gegen die letztere Annahme Widerspruch einlegen. 2) Offenbar hat also blos eine Gremial-Versammlung (oderfalls es vielleicht in Stuttgart keine Gremial-Vcrfassung gibt), eine Lo- cal-Vcrsammlung der dortigen hochverehrten Herren College» stattge funden. Nun steht es einer solchen Versammlung allerdings frei, unter sich zu beschließen, was ihr beliebt, keineswegs aber ist sie be fugt, ihre derartigen Willkühr-Acte bezüglich einer nur von der Ge- sammtheit des deutschen Buchhandels entscheidbaren, eben in Erör terung befindlichen und bereits einer bestimmten General-Versamm lung des Börsenveccincs zugewiesenen Angelegenheit im Börsenblatte zur Unzeit in einer Abfaffungsweise zu veröffentlichen, die auf den freien Entschluß vieler Mitglieder einen lähmenden Einfluß auszuüben geeignet ist und die Vermuthung, daß eS darauf abgesehen war, dürfte wahrlich Keinem verübelt werden. 3) Die Versammlung fand am dritten März Statt, sie hatte also weder gebührenderweise den „Vorläufigen Bericht" des Prüfungs- Ausschuffes abgewartet, noch kann sie dadurch entschuldigt werden, daß ibre Mitglieder vielleicht glaubten, letzterer (welcher frühestens erst am fünften März in Leipzig eintrcffen konnte), werde überhaupt nicht erscheinen, denn seine bald bevorstehende Versendung war in No. 4 des Börsenblattes vom 12. Januar 1847, S. 40, zur allgemeinen Kunde gebracht worden. Wäre er aber auch wirklich ganz unterblieben, so war dann eben so wenig irgend ein Buchhändler-Verein der Gc- sammtheit gegenüber berechtigt, dem Gcneral-Versammlungs-Beschlusse des Börsenvereines eigenmächtig vorzugreifen. Können denn die hoch verehrten Herren Stuttgarter College» in vorhinein wissen, ob nicht der Gang der Debatte vielleicht dennoch Einigen von ihnen eine gegen seitige Ueberzeugung mit dem Bedauern aufdrängt, sich voreilig gebun den und dadurch einer wahrhaft freien Willensentscheidung beraubt zu habe»? die ja nur dann möglich ist, wenn man gerechter Weise die Gründe des Gegners anhört und abwägt, nicht aber den eigenen Inter essen das ausschlicßende Stimmrecht zuerthcilt. Wozu haben wir denn einen Börsenverein? wozu halten wir denn General-Versammlungen? wenn dergleichen, aller parlamentarischen Ordnung zuwiderlausende Gewaltmaßregeln gcstattbar wären? Darin und keinesweges 4) „ in d er Ver l e gun g de s b isheri g cn Ter m i n es" läge „ein U m sturz der b estehen den Ord nung, welche die Ba sis aller bestehende» Verhält nisse bildet." Diese Phrase *) *) Eigentlich muß man sic umkebrcn, um eine logische Wahrheit hin ein zu bringen, denn eine gewisse Ordnung kann wohl den Fortbestand von bereits gegebenen Verhältnissen sichern helfen, niemals aber deren Grundlage bilden; zu entstehenden Verhältnissen gesellt sich ja erst die klingt übrigens beinahe so, als beabsichtigten die für die Abrechnungs verlegung Stimmenden nicht eine wohlgemeinte Reform, sondern ein buchhändlerisches Revolutiönchen. 5) Warum erklärte denn der „Stuttgarter Verein" in dieser Art sich nicht schon gelegentlich der General-Versammlungen der deutschen Buchhändlerschaft zur Leipziger Jubilate-Messe der Jahre 1845 und 1846. Gesetzt er habe Recht, so bleibt es ja unverantwortlich, daß er stillschweigend zwei Prüfungs-Commissionen ernennen, ein ungeheures Zeit- und Arbeits-Capital hinopfern und die Buchhändler-Gemeinde ganz unnütz in einen Zustand von Aufregung versetzen ließ! Die letzte Leipziger Jubilate-Messe war von nicht weniger als zwölf Stuttgar ter Buchhandels-Firmen beschickt, wovon sieben durch die Eigenthümer selber vertreten waren**), unter welchen letzter» der damalige hoch verehrte Herr Börsenvorsteher sich befand. Die Beschickung oder der persönliche Besuch der vorjährigen Jubilate-Messe gilt übri gens für die hier gerügte Thatsache ganz gleich. Was soll ferner der Zwischensatz: („darunter auch dieJ. G. Cotta'- sche Buchhandlung")? Sie ist groß genug, um es verschmähen zu müssen, durch ihre Größe drücken zu wollen und in gerechter Anerken nung darf ich ohne den Verdacht einer unwürdigen Schmeichelei im Namen der Sortiments-Buchhändler beifügen, daß ihre Handlungs weise gegen dieselben bisher stets eine großartige war, was wir über haupt allen unfern Großverlegern nachzurühmen verpflichtet sind. Ich kann daher nicht glauben, daß die löbliche Cotta'sche Buchhandlung um diese Benützung ihrer Firma zu einem solchen imponiren sollenden Einschiebsel gewußt habe und werde ihr Stillschweigen als eine desfall- sige, sie nur ehren könnende Ablehnung auslegen. Je bedeutender eine Firma ist, um so mehr hat sie eben eingedenk zu bleiben, daß bei Be schlüssen der buchhändlerischen Gesammtheit wohl die Gründe abgewo gen, die Stimmen dagegen nur gezählt werden. 7) Ich hoffe, bei der nachträglichen Firmcn-Veröffentlichung nicht etwa darunter auch dieJ. B. Metzler' sche Buchhandlung lesen zu müssen, vielmehr halte ich dies einstweilen für rein unmöglich, da ihr hochverehrter Chef noch die vorjährige General-Versammlung Ordnung, entweder indem sic sich gleichzeitig aus ihnen allmählig ent wickelt, oder durch eine gesetzgeberische Thätigkeit ihnen angepaßt wird. Jedenfalls werden also „die bestehenden Verhältnisse die Ba sis der bestehenden Ordnung bilden," welche letztere zu jenen sich nur wie die Form zum Inhalte darstellt. Nun besteht aber die Eigenthümlichkcit der deutschen Buchhandelsver- hältnissc einzig und allein in dem langen (bisher sechszehnmonatlichen) Ccedite, welchen der Verleger dem Sortimentshändler gewährt und in der Zurücksendbarkeit der in jeder Jahresrechnung neu erschienenen, unter dieser Bedingung verschickten Bücher. Das istdie Basis der bestehenden deutschen Buchhandels-Verhältnisse, wogegen dieser oder jener Abrechnungs-Termin nur ei» Thctl der bestehenden Ordnung, d. h. der Form ist, die ursprünglich eine ganz zufällige war und ohne Zerstö rung jener wesentlichen Grundlage abgeändert werden kann, wenn gleich nicht ohne große Schwierigkeiten und anfängliche Nachtheile, weil allerdings auch eine bloße Form, wenn sic lange bestanden hat, Lebens kraft gewinnt und dann — in Ermangelung eines eigenen Bodens — gleich einer Schmarotzerpflanze in den bestehenden Verhältnissen Wurzeln saßt. Es wird also nur darauf ankommen, genau zu untersuchen, ob das Schmarotzergcwächs allzusehr wuchert und seinen Ernährer aussaugt, oder unschädlich für den kräftigen Baum ihm vielleicht sogar zur Zierde gereicht und ohne gefährliche Beschädigung desselben überhaupt nicht cntfcrnbar ist. **) Die Messe besuchten die Principale der Firmen: Ebner K Scnbert. I. B. Mcylcr'sche Buchh. K. Göpel. Scheible, Niegcr Kt Sattler. Hallbcrgcr'schc Verlagshandlg Schmidt de Spring. Krabbe. Die Messe beschickten die Firmen: Ad. Bcchcr's Verlags- und I. G. Cotta'sche Buchh. Sortimcntshandlung. Franckh'schc Buchh. Cast'schc Buchh. S. G. Liesching.
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