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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1847
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- Erscheinungsdatum
- 09.04.1847
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- Deutsch
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397 1847.^> entspricht er aber unfern Erwartungen? — Wir müssen leider mit Nein darauf antworten! Wir verkennen keineswegs die große Mühe und Sorgfalt, welche die verehrte Commission auf diese Angelegenheit verwendet hat, allein wir behaupten auch, daß sie von einem falschen Gesichtspunkt ausge gangen. Man hat eine Lebensversicherungsbank, eine Le benstontine vor Augen gehabt und hat dabei den eigentlichen Zweck „eine Wittwenkasse" verloren. An Instituten ersterer Art fehlt es aber nicht, es giebt deren sehr treffliche in London, Hamburg, Leipzig u- s. w., die sogar, da sie auf eine größere Mitgliederzahl basirt sind, vielleicht größere Sicherheit gewahren als ein unter uns zu bildendes derartiges Institut, das der Natur der Sache nach nur auf eine kleine Mitgliederzahl beschrankt ist. Der Zutritt zu solchen Instituten steht aber Jedem unter uns frei und cs ist daher unnöthig, ein besonderes für Buchhändler gründen zu wollen. — Allein nur wenigen vom Glück Begünstigten ist es möglich, der hohen Prämien wegen sich und die ihrigen in sol chen Anstalten zu versichern, und doch hatte man bei der vorgeschla genen Gründung einer Wittwenkasse für Buchhändler gewiß gerade unsere unbemittelten Eollegen vor Augen. Wir fragen aber, wie Vielen unter uns ist es wohl möglich, ent weder einen Beitrag von 6 bis 700 -/? auf einmal oder eine Prämie von ca. 50 -/? jährlich (wir nehmen dabei als mittleres Verhältniß ein Lebensalter von 40 Jahren des Mannes und 30 Jahren der Frau an) zu bezahlen? Wie Viele sind unter uns, die mit einem nur kleinen Betriebscapitale ihr Geschäft begründen können und die froh sind, mit Mühe, Fleiß und Sparsamkeit einen jährlichen Gewinn von 5—600-/) zu erschwingen, um sich und ihre Familie zu erhalten? Wie ist es die sen wohl möglich, einen Jahresbeitrag von 40—50-/) zu unserer Witt wenkasse zu zahlen? Und doch soll das Institut gerade den Unbemit telten unter uns zu Gute kommen, denn der Wohlhabende kann auch ohne eine Wittwenkasse für seine Hinterlassenen sorgen! — Ebenso sollen an unserer Wittwenkasse nach § 7 und Beilage V nur ganz gesunde Personen Theil nehmen können, kränkliche, schwindsüchtige u. s. w. aber ausgeschlossen —und doch dürften gerade die Angehörigen dieser oft am meisten der Unterstützung bedürfen. Warum, fragen wir nun, hat man nicht vorgezogen, eine Wittwenkasse zu gründen, wie sie bereits in mehreren Ländern als Privatvereine unter Geistlichen, Aerztcn, Schullehrern u. s. w. bestehen, wo jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag zahlt und dessen Angehörige dann ohne Unterschied Anspruch auf Pension haben? Nehmen wir nun an, daß bei unserer Wittwenkasse als Bei trag jährlich 10 festgesetzt würde, eine Summe, die auch der Un bemittelte aufwenden kann, so würden wir bei nur 600 Theilnchmern eine Einnahme von jährlich 6000-/? haben, hierzu noch die vom Ertrag des Börsenblattes bewilligten 1500-/?, so giebt dies eine Summe von 7500 -/?. Nehmen wir nun als Pensionssatz jährlich 50 -/>' einstwei len an, der aber durch Vermächtnisse und andere Zuflüsse leicht noch erhöht werden könnte, so wären wir im Stande, eine Anzahl von 150 Wittwen zu pensioniren, und kaum dürfte bei einer Zahl von 600 Mitgliedern ein solches Verhältniß zu erwarten sein und der Pen sionssatz dürfte daher leicht mit der Zeit auf 75 -/) erhöht werden kön nen. -— Nach dem Entwurf der verehrten Commission sollen die Wittwen allerdings sich einer Pension von 150 -/) erfreuen, aber unter Beiträgen, deren Höhe Viele abhalten wird, an dem so wohlthätigen Institute Theil zu nehmen. — Besser also, einen niedriger» Pcn- sionssatz angenommen — an dem aber alle unter uns Antheil nehmen können. Endlich ist noch zu berücksichtigen, daß nach dem hier gemachten Vorschläge die Kosten der Verwaltung nur höchst unbedeutend sein würden, indem alle schwierigen Berechnungen, Eontrolen u. s. w. wegfallen, die nach dem Vorschlag der Commission einen Regie-Auf wand von 1500 -/) jährlich in Anspruch nehmen. Schreiber dieser Zeilen ist weit entfernt, seinen hier ausgespro chenen Vorschlag für den zweckentsprechendsten zu halten — aber innig soll es ihn freuen, auch noch andere Ansichten darüber zu vernehmen und dadurch vielleicht ein Institut ins Leben treten zu sehen, dessen segensreiche Folgen nicht blos den Bemittelten, sondern auch den Unbemittelten unter uns zu Gute kommen. E. A. Abwehr und Rechtfertigung. In No. 25 des Börsenblattes vom 26. März 1847 S. 331 bestreitet ein Ungenannter die Rechtmäßigkeit des „Vorläufigen Be richtes in Betreff der Abrechnungs-Verlegung" und des „Provisori schen Stimmzettels" mit einer gänzlichen Nichtbeachtung dessen, was einerseits möglich und folglich ausführbar ist, andererseits aber als wesentliches Erforderniß einer vorläufigen Berichterstattung hin reicht, um sie im Namen des Prüfungsausschusses rechtsgültig ver öffentlichen zu dürfen. An dem: „0u>«gui8 prsesumitur bonu« cioneo probetiir malus" aus Gewissenspflicht auch gegen einen ungenannten, mir den Anschein von Hinterlist unterschiebenden Gegner unverbrüch lich fest haltend, will ich gern glauben, daß der Herr Einsender es wirklich wohlgemeint habe, allein dem Gemeinbesten konnte er durch seine Uebereilung wahrlich nur schaden, nicht nützen! Wer die Abrechnungs-Verlegung nur als einen kaufmännischen Eröcterungsgegenstand betrachtet, ist in großem Jrrtbume befangen, denn indem sie von dem Einen als Rettungsseil mit der blinden Hast des Selbsterhaltungstriebes ergriffen wird, während die Andern, als hätte sich plötzlich »in Abgrund zu ihren Füßen aufgethan, vor ihr bei nahe zurück schaudern, geht daraus wohl unwidersprechlich hervor, daß sie vielleicht ein verfehlter Heilungsversuch sein mag, aber keinesweges in einer thvrichten, uns Deutschen ohnehin nicht eigenthümlichen Neuerungssucht ihre Erklärung finden könne, sondern vielmehr als das untrügliche Kennzeichen eines tiefwurzelnden Erkranktseins unseres buchhändlerischen Gemeindelebens und als dringend sich geltend machen des Bedürfniß nach Abhülfe betrachtet werden müsse. Man kann ge gen die Abrechnungs-Verlegung stimmen und muß dennoch zugeben, daß sie gleichsam bloß äußerlich eine rein geschäftliche sei, während ihre geistige und selbst moralische Bedeutung keine geringere Theilnahme für sich in Anspruch nimmt. Von diesem Gesichtspunkte geht der „Vorläufige Bericht" aus und dem Sinne dieser, selbst im Falle des Jrrthums nicht schädlich, sondern nur gemeinnützig einwirken können den Auffassung entspricht auch die Form, darauf berechnet, die Leser zu jenem Grade von Leidenschaftslosigkeit zu stimmen, die sich recht wohl mit einer billigen Verthcidigung des eigenen Vortheilcs verträgt, denn eine solche wird dabei zugleich jenes höhern Interesses der Ein tracht, wodurch zuletzt auch für den Einzelnen die anfänglich gebrachten Opfer reichlich vergütet werden, eingedenk bleiben. Wohlgemerkt! das eben Gesagte gilt für beide Th eile, denn keiner hat das alleinige Recht auf seiner Seite. Doch zurück zu dem Gegenstände dieser Abwehr, wobei ich nur bedaure, ihn mit meiner Person so vermengt zu sehen, daß sich diese unmöglich ganz davon scheiden läßt, wie gern ich sie auch hinsichtlich dieser Angelegenheit als stummen Blitzableiter für sämmtliche Feuer und Flammen Sprühende hcrliehe. Man lasse nach Belieben etwai gen Partei-Unmuth den Berichterstatter entgelten, der sich dadurch we der beleidigt, noch gekränkt fühlen wird, man tadle nach Gefallen die dem Berichte anklebcnden Unvollkommenheiten, gestatte mir aber, daß ich — gleich weit entfernt von erheuchelter Bescheidenheit, wie von schmeichelhafter Selbstgefälligkeit — offen meine Ueberzeugung beken nen darf, wie gar Mancher unter uns ihn geschäftlich weit besser ab zufassen befähigt gewesen wäre, ich jedoch an aufopfernder Hingebung, gewissenhafter Unparteilichkeit und feurigem uneigennützigem Eifer für
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