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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1847
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- Deutsch
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334 sich die Summen, die er durch den Wegfall derO.-M.-Zahlungen benö- thigte, bei dem jetzigen Zinsfuß in Deutschland, ohne Schwie rigkeit verschaffen können. In Leipzig, und vermuthlich verfolgt die Haudelswelt andrerOrte dieselben Geschäftsregeln, würde cs für den Verleger nicht allein unmöglich sein, auf die Abrech- nungsvcrlegung hin, von seinen Crediloren neue, größere Hülfsleistungen-zu erlangen, sondern die Letzteren würden höchstwahr scheinlich und mit vollem Recht die bisherigen Erleichterungen schmä lern, wenn nicht gar annulliren — mit vollem Recht, weil der Ver leger durch den verlängerten Credit, den er geben soll, seine Activa unsicherer und sich zu einem schlechteren Debitor machen würde. — Voraussetzen, daß eine solche Ausdehnung, man möchte sagen Ver zögerung des inneren Verkehrs nach Außen hin, wo der Verleger nicht als Creditor, wie dem Sortimenter gegenüber, sondern als De bitor erscheint, wo er folglich nicht Bedingungen vorzuschrciben, sondern anzunchmcn hat, in ähnlicher Weise fortgesetzt oder über tragen werden könnte, heißt die gewöhnlichsten Regeln des Handels- Verkehrs gänzlich verkennen. Das andre Bedenken betrifft die Si cherheit und Gegenseitigkeit der neuen Bedingungen zwischen Verleger und Sortimenter. — Das Project stellt Erstercm -mb 1 des Provisor. Stimmzettels als Gegenwert!) des verlängerten Credits, sei tenö des Sortimenters, den Wegfall aller Nach r cm itt en den, willkürlichen Disponendcn und Ueberträge in Aussicht. — Wo liegt aber die Sicherheit dieser Gegenleistung auf die Dauer? Doch nicht in den Ergebnissen der Erfahrung? Die jetzt bestehenden Mißbräuche, die bei der allmäligen Feststellung der gegenwärtigen Zahlungsart vom Anfang her gewiß eben so wenig gutgeheißen, als auch nur vorausgcsehcn wurden, verbieten eine solche Annahme auf das Entschiedenste, denn abgesehen von den EinzelfäUcn, wo in den Mißbräuchen des Disponircns, Remittireus und Restirens enschieden unredliche Absichten nachzuweiscn sind, unterliegt es keinem Zweifel, daß die Rückwirkungen des Verkehrs nach außen dem Sortimenter mit der Zeit eben dieselben Gründe und Vorwände zur Schmälerung sei ner Verbindlichkeiten gegen den Verleger bieten und von ihm je nach dem Grad seiner Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit, gerade wie der so wie jetzt, benützt werden würden. Wenn übrigens der Schreiber dieser Zeilen, der von dem Buch handel nur das reine Verlags-Geschäft aus unmittelbarer Erfahrung kennt, diesmal hauptsächlich die Nachthe i le, die seinem Ge schäftszweig unfehlbar durch die Neuerung erwachsen würden, berührt, so fügt er ausdrücklich, wie auch schon aus seiner Auffassung hervor geht, hinzu, daß er den Grund dieser Uebelstände nicht in einer allge mein feindseligen Absicht des Sortimentshandels gegen das Verlags- geschäft, sondern vielmehr, und dies übersehen oder nicht genug berück sichtigt zu haben ist ein Hauptirrthum des Berichts, in den unabwend baren Einflüssen, denen der Buchhandel nach beiden Seiten, dem Publikum als Debitor, der Handclswelt als Creditor, hin, ausgesetzt ist und bleiben muß, erblickt, und bemerkt schließlich, daß er sich mit voller Ueberzeugung der auf pax. 73 6. ausgesprochenen Ansicht anschließt, daß es weit klüger ist, den jetzigen, wenigsten sgesi cherten Zustand beiz u behalten, als eine sogenannteVer- besserung zu versuchen, deren Nachtheil eben so gewiß, als ihre Aus führung problematisch ist. Leipzig, März 1847. G. M. V. Die mannigfachen Umgestaltungen', denen der Buchhandel gegen wärtig durch so manche in Vorschlag gebrachteNeuerungen unterworfen wird, machen so rasche Fortschritte, daß man, rückblickend auf eine durch lebte lange Vergangenheit, oftmals nur mit Bedauern an so manchen mit unserem Geschäft so innig verzweigten Einrichtungen rütteln sieht, ^ 25 die sich so lange als praktisch bewährt habe». So war es mit der Neu groschen-Frage, die, weil sie so viele Interessen verletzte, unser so lang bestandenes Rechnungswesen nur in zwei Pactheien spalte» und die Ar beit verdoppeln und erschweren konnte, ohne daß sic jemals zu einer allgemeinen Vereinbarung führen wird, — wer sie angenommen, hat sich gefügt, aber nicht überzeugt. — So scheint es auch nun wieder mit der projectirten Verlegung der Abrechnungs-Zeit aufdieMichaelis-Messe werden zu wollen, für die sich ebenfalls Stimmen erheben, die uns mit neuer Verwirrniß bedrohen. — Ich weiß wohl, daß meine Stimme, wenn sie sich auch auf eine langjährige Erfahrung stützt, in der Sache keinen Ausschlag gebe» wird, da die Partei der Neuerungen gewohnt ist, dieselben auf ganz eigene Weise durchzusetzen; ich erhebe sie also auch nur darum, weil ich es mir schuldig bin, offen zu erklären, daß, wenn ein solches Projekt per Majora durchgesetzt und zur allgemein üblichen Usance erhoben werden sollte, damit das Aufhören meines deutschen Sortiments-Geschäfts decretirt werden würde. —Für meinen Wirkungskreis beginnt die Geschäfts-Thätig- keit mit dem Monat Mai, und dauert abnehmend bis zu Neujahr. — Während dieser Zeit, wo mein Personal durch einige Filiale getheilt ist, kann ich weder an Remittenden noch an Abrechnung denken, da es die Hauptzeit meines Absatzes ist, und mein ganzes Geschäft ist also auf das alte Herkommen basirt, wo diese Arbeiten während den vier ersten, für mich stilleren Monate des Jahres, besorgt wurden. -—Ich sehe mich also genöthigt, hiermit für mein Theil öffentlich und förmlich gegen die projektirte Neuerung der Meß-Verlegung zu protestiren —nicht weil ich etwa aus eigensinnigen Motive» nicht zustimmen wollte, sondern weil ich es aus den angeführten Gründen der Unmöglichkeit nicht kann, und ich säume daher um so weniger meine Stimme dagegen bei Zeiten zu erheben, damit die mir gleichgesinnten College», deren eS wie ich hoffe und wünsche recht viele geben wird, sich mit mir vereinen mögen, um eine solche unsere langjährig bewährte Organisation bedrohende Maaß- regel so viel wie möglich abwehren zu helfen. Carl Iügel in Frankfurt a. M. Vl. Herr Bo rrosch zu Prag hat die Güte gehabt, unter A. auch mir ein Ecemplar seines „vorläufigen Berichtes des Prüflings - Aus schusses im Betreff der Abrechnungsverlegung von der Jubilate - auf die Michaelis-Messe" zu senden und mich aufgefordert, ihm meine Meinung über denselben schriftlich mitzutheilen. Ich ziehe aus den am Schlüsse dieser Zeilen befindlichen Gründen Oeffentlichkeit vor. Allem zuvor muß der Buchhandel es Herrn Borrosch sehr Dank wissen, daß er sich der Prüfung dieser Frage mit solcher Umsicht un terzogen hat. Es wird kaum einen College» geben, der die Gründ lichkeit dieses Berichtes nicht wahrhaft bewundernswerth und völlig erschöpfend finden möchte. Trotzdem hat er aber mich und meine An sicht über diesen Gegenstand nicht wankend gemacht. Ich erkläre mich vielmehr gegen die Abrechnungs-Verlegung und zwar aus folgenden Gründen: 1) Das Rechnungsjahr schließt mit dem 31. December; am 1. Januar werden die Kunden-Rechnungen ausgeschrieben. Was von den zur Ansicht gesandten Sachen nicht zurückgeschickt ist, kommt in diese Rechnungen. Der säumige. Rücksender wird dadurch an seine Pflicht gemahnt und ziemlich sicher ist wohl anzunehmen, daß der Inhalt der Rechnungen nach Ablauf des Januar als fest abgesetzt an zusehen ist. Alles Andere sind Remittenden. Nie lassen sich diese besser sammeln, als gerade zu diesem Aeitpuncte, wo die in neuer Rechnung versandten Neuigkeiten ohne Schwierigkeit von den alten Sachen gesondert gehalten werden können.
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