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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1847
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- Erscheinungsdatum
- 26.03.1847
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- Deutsch
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333 1847.) sind. Sie wird ferner die 'Solidität des Sortimentshandels nicht erhöben, denn wenn bisher die sich in den ersten Monaten des neuenJah- res für Verkauf von Artikeln aus der neuen Rechnung ergebenden baa- ren Einnahmen mit »ur Deckung der Ostermeßsaldi verwandt werden konnten, und sicher oft verwandt wurden, so wird dieß noch mehr und mit den größern Summen der Fall sein, welche eine Michaelismeßsal dirung ergiebt. Nicht verhehlen dürfen wir uns, daß die Leichtigkeit, den Credit, wenn er einmal in der vorgeschlagenen Weise im Allgemeinen gewährt wird, zu benutzen und zu misbrauchen, noch mehr Etablissements Hervor rufen wird, bei denen die „hinlänglichen Mittel" eine Chimäre oder eine Redensart sind, und gewiß wird man zugestehen, daß der Mangel an „Mitteln" sehr häufig ein mitwirkender Grund der im Buchhandel so verrufenen Schleuderei ist. Dabei ist ferner zu fürchten, daß der einzelne Sortimentshändler von jener Creditverlängerung keinen wesentlichen Nutzen spüren wird. Erstlich werden manche Privatpersonen und öffentliche Anstalten densel ben dann ebenfalls in Anspruch nehmen, zweitens wird sich die Zahl der auf alte Rechnung notirten, aber im neuen Jahre versandten Artikel, Journale, Fortsetzungen und auch anderer Sachen sehr vermehren, und der Sortimentshändler doch nicht der Nothwendigkeit überhoben werden, Bücher früher zu bezahlen, als sie ihm mit seinen Rechnun-' gen des neuen Jahres am Schlüsse desselben bezahlt werden. Will man aber etwa anführen, daß es dem Soctimentshandel im Allgemeinen an dem nöthigen Betriebscapital mangelt, oder sein kaufmännischer Cre dit von der Art sei, daß er sich die erforderlichen Mittel zur rechtzeitigen Saldirung seiner Rechnungen nur mit Schwierigkeit oder mit unverhalt- nißmäßigen Opfern verschaffen könne, so greift man damit die allgemeine kaufmännische Solidität des Sortimentshandels an und läßt einen längern Credit um so bedenklicher erscheinen. Wenn man, und mit Recht, von einem Verleger verlangt, daß er in seinen Unternehmungen nicht das durch seine Mittel gebotene rechte Verhältniß überschreite, so kann man auch von einem Sortimentshänd ler erwarten, daß er bei seinen Creditgewährungen aufseine eigenen Ver pflichtungen und Mittel Rücksicht nehme. Sehr wohl weiß ich, daß es bei der Concurrenz im Buchhandel schwer ist, Geschäfte eines bean spruchten längern Credits wegen abzuweisen und in andere Hände kom men zu sehen, aber muß nicht mancher intelligente Verleger gute Unter nehmungen zurückweisen und in andere Hände übergehen sehen, weil ihm die soliden Mittel der augenblicklichen Ausführung fehlen? Gewiß läßt sich noch manches Andere gegen die Creditverlängerung anführen, wenn man mehr ins Einzelne gehen will, aber ich verzichte darauf, denn ich will in diesen Briefen keine Abhandlungen über die gegenwärtige Lage des deutschen Buchhandels schreiben. Wenn nun weiter in dem §. 1. des Berichts angeführt wird, daß durch eine Creditsverlängerung im Buchhandel mancherlei Anlässe zu bisherigen Unregelmäßigkeiten in dem Abschließen der Rechnungen weg fallen würden, so kann ich das theils gar nicht, theils nur bedingt zugeben. Saldoreste, von denen die Rede ist, mögen denn doch wohl mei stens aus andern Gründen als aus dem zu frühen Abrechnungstermine der Ostermesse, diesennämlich an sich betrachtet, hervorgehen, also schwer lich zur Michaelismesse vermieden werden, da leider die Erfahrung ge zeigt, daß factisch auch dieser Termin als ein noch zu frühzeitiger für die Saldirung der Rechnungen von Vielen betrachtet wird. N a ch r e mi tten d en werden allerdings wohl mehr als bisher vermieden werden, aber ich bin überzeugt, daß die meisten Verleger diese sich immer noch eher als einen spätem Abschluß der Rechnungen gefallen lassen werden. Disponenda wird es auch künftig geben, da man doch wohl annehmen muß, daß ein neues Buch noch länger als nach dem zweiten Jahre seines Erscheinens verkäuflich, und es auf dem Lager zu halten wünschenswerth sei, und in solchen Fällen erscheinen sie im Interesse der Svrtimentshändler wie der Verleger. Die kritischen Anzeigen unserer Journale erfolgen und wirken in der Regel erst später, namentlich in solchen Kreisen, in denen der literarische Verkehr kein sehr lebendiger ist. Wer sich aber der Disponenda zur Verkleinerung der Saldi als Vorwand bedienen wollte, wird sich auch künftig nicht abhalten lassen, damit iloch einige Monate Zeit mehr zu gewinnen, und wird er dann gedrängt, den sich durch Nichkcemittur der disponirten Artikel ergebenden Saldorest zu zahlen, einstweilen ihn erst einmal auf neue Rechnung übertragen. Machen wir uns doch in solchen Dingen keine Illusionen! Die im Grunde eigentlich insolventen Handlungen im Sortimentshandel, auf Welche im Berichte hingedeutet wird, werden, so fern solche vorhanden sind, durch eine Creditverlängerung wahrlich nicht verschwinden. Um diese auszuscheiden müßten andere Mittel ange wandtwerden; insolvente Handlungen in Permanenz sind eine Schat tenseite der ganzen Organisation unscrs Geschäftsverkehrs, und nur mit einer Umgestaltung derselben, die mancher für solid geltenden Handlung unbequem sein würde, könnten sie beseitigt werden. Eben so wenig würden die „die Svrtimentshändler ausbeutenden Schwindler unter den Verlegern" bei einer Creditverlängerung aufhören, denn auch deren Dasein beruht, wenn es als factisch angenommen wer den soll, nicht in der etwa im Buchhandel bisher üblich gewesenen zu prompten Saldirung. Und auch damit ist es eine mißliche Sache, wie über diejenigen „Gericht unter uns gehalten werden" soll, „um sie für das Gemeinwohl unschädlich zu machen," die auch nach einer Verlegung der Abrechnung auf die Michaelismesse „unverbesserlich" bleiben." Man verhehle sich doch nicht, daß alle wirksamen Maaßregeln nur in Harmonie mit den in jedem Lande geltenden Gesetzen ergriffen werden können, und die heim lichen Gerichte selbst für den deutschen Buchhandel nicht mehr an der Zeit sind, die kühnsten Vertreter der „Oeffentlichkeit" sie aber doch nicht aufPrivatrechtsvcchältnisse ausgedehnt wissen wollen, die noch nicht vor das Forum eines legalen Gerichts gebracht wurden. —* IV. Zwei Bedenken bei der Abrechnungs-Verlegung vom practifchcn Standpunkte aus. Die Mühe und Sorgfalt des ausgegebenen vorläufigen Berichts ist eine so dankenswccthe und aufopfernde gewesen und der Wunsch nach möglichst allseitiger Prüfung und Beleuchtung ist so oft und ein dringlich darin ausgesprochen, daß die Mittheilung des Nachstehenden, dem der gleiche Wunsch zu Grunde liegt, wohl keiner besonderen Einführung oder Entschuldigung bedarf. Die Bedenken, die hiermit der allgemeinen Prüfung empfohlen werden, betreffen mehr die Ausführbarkeit der vorgeschlagenen Veränderung als ihren möglichen Nutzen oder S'chaden in Bezug auf den innern Verkehr. Das Erste möchte vor Allem einen Zweig des Buchhandels in seiner Stellung nach Außen, d. h. das Verlags geschäft als Debitor der Handelswelt, beleuchten und mehr berücksich tigt wissen. Wie sehr gerade diese Beziehung übersehen, ja gering ge schätzt wurde, besagt der §. 22 pag. 72 auf eine höchst bedauerliche Weise — anstatt den Buchhandel als das was er ist und sein muß, als einen Theil der großen Kette des civilisirten Verkehrs aufzufas sen, bemühen sich die Fürsprecher des Projects ihn, wenigstens was das Verlagsgeschäft anlangt, als einen vollkommen freistehenden, iso- lirten, nach Außen abgeschlossenen Ring hmzustellen, an dessen inne ren Einrichtungen, die doch alle mehr oder weniger äußeren Ein flüssen unterworfen sind, man nach Willkür experimentiren und ändern könne; eine Ansicht, die eben so unrichtig im Allgemeinen ist, als, um nur eine der darauf gestützten Folgerungen anzuführen, die pag. 30 No. 16, IV. ausgesprochene Behauptung, der Verleger würde
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