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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1847
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- Erscheinungsdatum
- 26.03.1847
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- Deutsch
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332 Erklärung zurücksenden, was bliebe dem Ausschuss«, dessen Meinung die Generalversammlung vernehmen wollte, zu thun übrig, im Falle seine Meinung die entgegengesetzte wäre? Er könnte zwar der General- Versamml. erklären, die Ansichten des Ausschusses stimmen nicht mit denjenigen des Herrn Berichterstatters überein; dennoch würde aber die Frage durch die beistimmenden Stimmzettel zum Voraus für die Ansicht des Referenten so gut als entschieden sein, da voraussichtlich nur We nige ihre, wenn auch provisorische Abstimmung zurückziehen möchten *), obschon durch den abweichenden Bericht des Ausschusses selbst und die Debatten in der Versammlung ihre Ansichten eine Aenderung erlitten haben könnten. Es hätte daher im Interesse der Freiheit der Discussion und um ein reines Resultat zu gewinnen, nach der Ansicht des Einsen ders, diese Einladung zu provisorischer Abstimmung unterbleiben sollen. Die Aussendung des Berichtes an sämmtliche B.-B.-Mitglieder verdient gewiß nur Dank. Auch in früheren Fällen wurden umfassen dere Berichte schon vor der Gen.-Versamml. allgemein vertheilt, wie z. B. der Bericht des verstorbenen Fried r. Liesch ing über die Dis- ponendenfrage, der gleichfalls vor der Aussendung im Ausschüsse nicht berathen worden war. Letzterer enthielt aber aus dem Titel ausdrücklich die Angabe: „Bericht a n den zur Begutachtung u. s. w. gewählten Aus schuß," und beseitigte dadurch jeden Zweifel, ob hier die Ansichten blos des Referenten oder des ganzen Ausschusses mitgetheilt wurden. Ebenso wurde damals weder de» Beschlüssen des Ausschusses selbst über die Dispositionsfrage, noch der Behandlung der Frage durch die General- Versamml. vorgegriffcn durch eine Einladung zu provisorischer Abstim mung über denLiesching' schen Bericht. Es ist gewiß sehr zu bedauern, daß nicht der gleiche Weg, wie bei jenem Liesching 'schen Berichte, auch diesesmal eingeschlagen worden. Glaubte man wegen nicht hinreichenden Besuches der nächsten General- Versamml.nach derselben noch die Stimmen der aus der Leipziger Messe nicht anwesenden Mitglieder einfordern zu sollen, .— nun wohl, nichts wäre entgegen gestanden , nach der Messe den Schlußbericht des Aus schusses, der erst die Ansichten desselben enthalten kann, und das Proto koll der Gen.-Versamml., in welchem die Debatten über diese Frage ih ren Platz finden werden, an die Abwesenden zu senden, und nachdem sie so mit allen Ansichten, die ausgesprochen worden, vertraut geworden, sie zugleich zur Abstimmung aufzusordern. Warum also diese voreilige Einladung zu einerAbstimmuug über einen Bericht, der nur die Privat ansichten des Ausschuß-Referenten enthält, nicht aber die Ansichten des Ausschusses, der erst im Schlußberichte die Ergebnisse seiner Berathun gen mittheilen wird? So sehr nun bei der also gewählten Behandlung dieser Angele genheit die Gegner der in dem Berichte augenscheinlich empfohlenen Meßverlegung hierin ein Stratagem des Referenten zu erblicken veran laßt sein könnten, so will Einsender doch keinen Augenblick zweifeln, daß der sehr ehrenwerthe Herr Berichterstatter bei der Fassung, die er dem Titel gegeben, und bei der Einladung zur provisorischen Abstimmung eine solche Absicht nicht gehabt und entfernt nicht daran gedacht habe, wie durch diese Fassung der Bericht als das Resultat der Ansichten des Ausschusses und die Stimmeneinsammlung als von dem Ausschüsse gutgeheißen angesehen werden müsse. Da aber möglicherweise die An sichten des Ausschusses sehr verschieden von den hier niedergelegten An sichten eines einzelnen Ausschußmitgliedes sein können, so wird, bei der hohen Wichtigkeit der Meßvcrlegungsfrage, der Herr Berichterstatter selbst die Offenbarung des wirklichen Sachverhalts nicht nur nicht übel deuten, sondern ihm solche nur willkommen sein können, insofern ihm zugleich *) Die Wenigsten würden cs können, wenn sie auch wollten, da sie in der beschließenden General-Versammlung nicht anwesend sein werden, zu deren Beschluß sie sonach durch ihre provisorische Abstimmung beigetra gen haben, ohne die Ansichten Anderer über die Gründe und Gcgengründc des Berichtes haben würdigen zu können. dadurch Gelegenheit gegeben wird, jeden gehässigen Verdacht zu beseiti gen, der sonst so leicht gegen ihn aufkommen und durch unterlassene Er örterung im Stillen Wurzel fassen könnte. Um aber die Sache in das rechte Geleise, aus welchem sie durch die beiden angeführten Schritte des Herrn Berichterstatters gewichen ist, zu rückzuführen, scheint dem Einsender nur Ein Ausweg vorhanden, näm lich: denAbstimm ungen durch dieausgesendetenStimm- zettel, als aufunrichtigen Voraussetzungen beruhend, keineFolgezu geben, dagegen, sofern die General-Versamml. die Stimmgebung auch der auf nächster Leipziger Ostermesse nicht Anwesenden für angemessen halten sollte, dann n a ch der Messe unter Beifügung des Schlußberichts des Ausschusses und des Protocolls der General-Versamml. neuerdings Stimmzettel an dieübrigen Börse nverein s - M i t g lie ber auszusenden. III. Die Micha»Ii»m«s,frage, in Briefe» an einen lungern Kollegen. 2. In meinem vorigen Briese habe ich gegen Sie, mein geehrter Freund, die Bedenken ausgesprochen, welche die Abrechnungs-Verlegung auf die Michaelismesse wegen der aus einer Ereditverlängerung ent springenden länger» Ungewißheit über den Erfolg der Verlagsuntcrneh- mungen in mir hervorgerufen hat, heute will ich mir gestatten, Sie auf diejenigen aufmerksam zu machen, welche der dadurch hinausgerückte Termin der Saldirung der Rechnungen mir zu haben scheint. Diesen spätem Abschluß der Rechnungen, verbunden mit einer die sem Termine entsprechenden Saldirung der Rechnungen, betrachte ich für die Verleger ferner als nachtheilig: 1) weil sie später als bisher das Kapital ganz oder zum Theil wie der einbekommen, welches sie auf die Producirung ihres neuen Verlags verwandten, dadurch ihnen pecuniäre Kräfte entzogen werden, deren Ent behren sie nicht immer im Stande sein werden aus eigenen Mitteln oder durch Anleihen zu ersetzen, ganz abgesehen von dem ihnen durch die spätere Zahlung erwachsenden, mehr oder minder bedeutenden Zins verlust; 2) weil die Verleger bei Handlungen, welche nicht solid sind, und vielleicht nicht zur Michaelismesse saldiren, dadurch in die Lage gebracht werden, solchen unsoliden Handlungen noch einen dreivierteljährigen Cre dit bewilligt zu haben, und den Verlust ihrer aus der neuen Rechnung entspringenden Forderung in einer größer» Ausdehnung befürchten müs sen, als es gegenwärtig der Fall ist. Beide Uebelstände sind so augenscheinlich, daß ich sicher nichts zu ihrer Begründung anzuführen nöthig habe, und wollte man einwenden, daß eine Buchhandlung, welche verlege, auch die für eine solche län gere Ausdehnung des Credits erforderlichen Mittel haben, oder sich zu verschaffen wissen solle, so möchte ich das vielmehr auf die Sortiments handlungen anwcnden, denen es bei einem unbedingt viel sicherer» Geschäfte, als es das Verlagsgeschäft ist, eigentlich noch weniger schwer fallen sollte, selbst bei beschränkten eigenen Mitteln sich jenen Credit zu verschaffen, dessen sie bedürfen, um an die Verleger zu bezahlen, was sie von deren Artikeln absetzten und möglicherweise noch nicht bezahlt er hielten. Denn wo ist denn gesagt oder durch irgend ein Herkommen festge stellt, daß die Sortimentshändler erst dann ihre Rechnungen zu saldiren verpflichtet wären, wenn sie ihre Außenstände eingetrieben hätten? So wenig die Sortimentshändler dieVerleger von ihrem B a ar verkauf pro- sitiren lassen, so wenig können diese auf das Außenstehen der Forderun gen derselben Rücksicht nehmen. Eine längere Ausdehnung des Credits wird die Verleger nicht blos noch bedenklicher machen, wo es sich um Er öffnung neuer Rechnungen handelt, sie wird auch zulimitirten Cre- ditsgewährungen führen, welche für beide Theile ein großer Uebelstand
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