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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1847
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- Deutsch
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290 1847.^> von einer oberflächlichen Durchschnittsrechnung und einem falschen Menschlichkeitsgefühle geleitet, ihren Mitgliedern weniger abforderten, als es einmal die Natur der Sache mit sich brachte. Wer sich von den Principien und Maximen, die bei solchen Be rechnungen angewendet werden, näher unterrichten will, den verweise ich auf die leichtverständlichen Schriften dieses Faches von Karsten, Littrow, Gremillet und Vierheiling, oder auf die tiefer eindringenden, aber auch mehr Vorkenntnisse erfordernden Arbeiten von Tetens, Meyer, Brune, Babbage, Bayle und Poisson (in deutscher Ueber- tragung). Zweckmäßiger noch dürfte es sein, wenn ein Buchhändler sich entschlösse, eine allgemein verständliche Schrift dieser Art, welche sich unmittelbar an die Berechnungen des Statuten-Entwurses anschlösse, zu verlegen. Was die juridische Seite des Statuts betrifft, so möchte diese, mit Statuten ähnlicher Art verglichen, der schwächste Theil der Arbeit sein. Die Pflichten und Rechte des unmittelbaren Vorstehers der Kasse, des Verwaltungsausschusses und der General-Versammlung sind keineswegs so genau und bestimmt von einander gesondert und aufgeführt, daß daraus nicht Eompetenzstreitigkeiten aller Art und am Ende zum größten Nachtheil der Anstalt entstehen könnten. Es ist nicht ausgesprochen, welcher Behörde es zustehe, im Namen der Anstalt rechtlich zu agiren, ja, es läßt sich nicht einmal daraus ersehen, wer eigentlich die Verpflichtung und das Recht hätte, ausgeliehene Ka pitalien zu kündigen und wieder einzuziehen. Schließlich bemerke ich noch, daß in der Einleitung pag. 11, pag. 12 und pag. 13 das Wort „Thaler" dreimal als Druckfehler stehen geblieben ist. Berlin, 5. März 1847. I)r. Earl Rädell. Die Michacliömcß-Frage. In Briefen an einen jünger» College». I. Sie haben, mein geehrter Freund, als Neuling im Buchhandel, meine Ansicht über die Frage der Meßverlegung zu hören gewünscht, zu deren Besprechung so eben der „Vorläufige Bericht des Prüfungs- Ausschusses in Betreff der Abrechnungs-Verlegung von der Jubilate- auf die Michaelismesse" ausgegeben ist. Wir müssen es dieser Com mission und ihrem verehrten Referenten, Herrn A- Borrosch in Prag, Dank wissen, daß sie das Ergebniß der bis jetzt Für und Gegen die Verlegung der Messe aufgestellten Gründe und Ansichten in einer be quemen Form uns vor Augen führt. Möge denn am Schluß der Debatten, bei denen es nicht an Aufregung und Spaltung der Ansich ten fehlen wird, sich ein Resultat ergeben, welches zum wahren Gedei hen des Buchhandels beiträgt. Wenn ich die Schwierigkeit der zur Discussion in der nächsten Generalversammlung vorliegenden Frage, namentlich in ihrer jetzigen Form überblicke, so wage ich kaum für sie eine Alle befriedigende Lösung zu hoffen, denn es ist ein Principien- strcit entgegengesetzter Interessen damit verbunden, die einer Vermit telung bedürfen, wenn das Votum der Majorität nicht für die Mi norität verletzend werden soll, ohne dem Ganzen zu nützen. Auch ich betrachte gern den gestimmten Buchhandel als ein Gan zes, auch ich glaube, daß die Interessen des Verlegers und Sortiments händlers in so fern Hand in Hand gehen müssen, als beide sich durch gegenseitige Billigkeit unterstützen sollen. Beiden erkenne ich eine gleichmäßige Berechtigung zu, ihnen unbillig erscheinende Zumuthun gen zurückzuweisen und es wäre nur zu wünschen, daß das, was wir im Buchhandel als recht und billig zu betrachten haben, einer allgemein anerkannten Feststellung sich zu erfreuen hätte. Die Zeit wird uns auch wohl eine solche noch bringen, wie sie schon jetzt Vereinbarungen einzelner Gegenden hervorgerufen hat. Der Buchhandel ist ein Handel, er kann sich also nicht frei ma chen von jenem allgemein kaufmännischen Geiste und muß sich von demselben durchdringen lassen, wenn er mit Ehren seinen Platz aus- süllen will. Das verträgt sich sehr gut mit dem Interesse für die Wis senschaft und höhere Bestrebungen des menschlichen Geistes. Wie man es aber auch drehen, welche Bedenklichkeit man auch von manchen Seiten darin finden mag, es auszusprechen, der Verleger ist im Buchhandel, was der Fabrikant im Waarengeschäft und, der Sorti mentshändler ist der Verkäufer der von dem erstem fabricirten Waare; daß diese Waare meist geistigen Interessen dient, ist in so fern etwas Producenten und Verkäufern Befriedigung Gewährendes, als diese selbst für geistige Interessen Theilnahme hegen. Die Interessen beider, sich in gegenwärtigerZeit immer mehr tren nenden Branchen sind oft verschieden; sic werden repräsentirt durch Ver leger und Sortimentshändler als Personen, und wo letztere beide Bran chen in sich vereinigen, wird dasjenige von beiden Interessen überwie gend sein, was in ihren Geschäften das Bedeutendere ist. Die Eollisionen beider Interessen, wie sie in der vorliegenden Frage in Meßverlegung mit Ereditsverlängerung-— denn so müssen wir nach dem angeführten „Bericht" dieselbe als gestellt be trachten— sich Herausstellen, bedürfen einer Vermittelung, sonst kann keine irgendwie zufällig zusammengesetzte Majorität einer General versammlung darüber unseres Erachtens bindend entscheiden. Diese Vermittelung ist aber in den geltend gemachten An sichten „Für und Gegen" meines Erachtens noch nicht geboten; cs ist die Sache der Discussion, sie hervorzurufen und da diese im Börsen blatt geführt werden soll, möge die Veröffentlichung dieser Briefe durch dasselbe auch ihr Scherflein dazu beitragen. Bei dieser Besprechung müssen wir namentlich die Buchhand lungen Mittlern Umfanges, sowie die kleinern im Auge haben, denn alte, lange Jahre bestehende und blühende Handlungen haben ge wöhnlich nicht mehr mit den Schwierigkeiten zu kämpfen, auf welche besondere Rücksicht zu nehmen Pflicht und Aufgabe der Gesammt- heit ist. Gehen wir nun zu dem Berichte selbst über und zwar zu dem Ab schnitte 0 („Für- und Gegen-Gründe), wo wir uns gleich „inmitten der Discussion" befinden werden und auf welche der Berichterstatter gleich diejenigen verweist, „an welchen jeder Zoll ein Geschäftsmann ist." Der geehrte Referent scheint zwar geneigt zu sein, von diesen sich keine ganz richtige Auffassung der Frage zu versprechen, aber Sie, mein geehrter Freund, der Sie mich etwas näher kennen, Sic wissen, daß ich mich wohl ohne Anmaßung jenen Buchhändlern zugesellen kann, welche in ihrer langjährigen geschäftlichen Thätigkeit nie die Sucht nach Gewinn in demEonflicte mit dem mir sehr wohl bewußten höhern Stre ben des Buchhandels die Oberhand gewinnen ließen und die historische Bedeutung und Entwickelung des deutschen Buchhandels in dem Ver bände der Gesammtheit seiner Mitglieder nie verkannten. „Wohlthätig wirkt die Abrechnungsverlegung nur in Verbindung mitCreditverlangerung," so lautet die erste These und gegen diese Ereditverlängerung will ich Ihnen zunächst mein Bedenken entwickeln. Nach der gegenwärtigen Organisation unseres Geschäfts versendet, wie Sie wissen, der Verleger die vom Januar bis zum December fer tig gewordenen Neuigkeiten seines Verlags auf laufende Rechnung; in der Ostermesse bekommt er zurück, was nicht verkauft ward, oder mit seiner erhaltenen oder vorausgesetzten Genehmigung nicht als La- qervorrath auf neue Rechnung übertragen wurde. Von dem sich dar nach ergebenden Saldo werden ihm zwei Dritttheile, wie wir es im Durchschnitt annehmen wollen, wirklich gezahlt. Dies ist der gewöhnliche Lauf der Dinge, auf Abweichungen, die als Ausnahmen zu betrachten sind, will ich vor der Hand nicht weiter eingehen. Der Verleger wird also nach der Messe, wenn er seine Re- mittenden und Disponenden geordnet hat, das Resultat genau kennen, welches für ihn das vergangene Geschäftsjahr giebt.
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