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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1847
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1847
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- Deutsch
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14l . 1847.^ machte also 5330 Ferner nimmt Herr Liesching die Hälfte des Empfangenen als abgesetzt an; ich habe, ohne Hinzurechnung des Baarbezogenen, es nie höher als aufU gebracht, und wie viel von die sem Drittel fest bestellt war, konnte ich bis jetzt nicht ermitteln. Wenn meine Erfahrung für das Allgemeine gilt, so wäre das wieder die Hälfte mehr, im Ganzen also 8000 jährliche Prämie. Wenn Herr Liesching dagegen die Prämienlast der Verleger mit 10—11000-^ annimmt, so übersieht er, dem die entsprechende Prämie des Sorti menters für sein eigenes Lager gegenübcrzustellen, welches letztere bei allen Handlungen, die gebundenes Lager halten müssen, nicht unbe deutend sein kann und bei den jetzt häufiger werdenden Baargeschäften allgemein sich vergrößern wird. (Ich habe im vorigen Jahre den 6. Theil meiner Anschaffungen baar bezogen). Auch sind die oft lange liegen den Bestellungen bei allen nach auswärts gemachten Geschäften in Anschlag zu bringen. Ferner ist dabei wohl zu berücksichtigen, daß auf dem Sortimentshandel ohnedies so bedeutend größere Spesen lasten, bei mir haben die Handlungs-Unkosten immer ca. 60 ?o des Gewinnes verschlungen. Trotz dieser übernommenen Prämienlast ist dem Sortimenter aber bei weitem nicht immer ein Ersatz gesichert. In den seltensten Fallen möchte er das, was etwa bei einem Kunden zur Ansicht liegt und durch t'cwo«! „wjeur untergeht, bezahlt erhalten. Ferner haben uns mehrere Beispiele gezeigt, wie illusorisch oft die Versicherung von Gütern aus der Reise ist, wie leicht die Assecuranz-Gesellschast ein Loch findet. Wenn diese Verluste isolirt und nicht groß sind (even tuell unter 100-/?), so wird Niemand deshalb die Verleger in An spruch nehmen, aber es muß ein festes Prinzip ausgesprochen und die ses kann nach meiner Ansicht allein sein: Der Inhaber ist verpflichtet, das empfangene fremde Eigenthum für eigene Rechnung mit dersel be n SorgfaltwiefeinEigenthumzu versichern und den ihm bei eingetretenen Verlusten gewordenen Ersatz an die Verleger auszukehren. Der Sortimenlshändler kann außer diesem Versichern weitere Garantieen nicht geben, ohne Verpflichtungen zu übernehmen, die er nicht übersehen, also auch nicht die Erfüllung derselben gewissenhaft versprechen kann. Zuerst iss'zu erwägen: — daß jede Assecuranz-Gesell- schaft die Möglichkeit der Zahlungs-Unfähigkeit in sich trägt, indem ihre Berechnungen sich auf Wahrscheinlichkeiten stützen, nicht aber auf abnorme Fälle, und zu letzteren gehörte auch der Hamburger Brand von 1842, was bei Beurtheilung desselben mir nicht immer beachtet scheint. Dann können andere Eventualitäten eintreten, die menschliche Voraussicht nicht berechnen kann. Es darf aber bei Auf stellung eines Prinzipes nichts der Billigkeit und dem Wohlwollen an heim gegeben werden, es ist ebenso empfindlich als ungenügend, diese in Anspruch zu nehmen. Es scheint mir auch die wünschenswcrthe Sicherheit, soweit diese möglich, durch diese Pflicht zu versichern er reicht. Daß die nöthige Sorfalt angewendet wird, dafür bürgt der einfache bekannte Rechtssatz, daß man fremdes Eigenthum wie das eigene zu schützen habe, und gerade im Buchhandel ist dieser Schutz gar nicht zu trennen. Herr Frommann hat die Güte gehabt, mir seinen dem Ausschuß vorgelegten Entwurf einer Ucbcreinkunft mitzuthcilen. Dieser erle digt größtcntheils das von mir erhobene Bedenken, und Herr From mann würde zur Förderung der Sache gewiß sich bereit finden, diesen Entwurf im Börsenblatte abdrucken zu lassen, falls der Abdruck der vollständigen Ausschuß-Verhandlungen aufSchwierigkeiten stößt. Je denfalls ist cs für die Berichtigung und Ausgleichung der verschiedenen Ansichten wichtig, die Gründe zu erfahren, weshalb der Ausschuß den vorgelegten Entwurf gewählt hat. Endlich finde ich es noch bedenklich, daß der Beginn der Haft pflicht auf den Eingang beim Kommissionair festgcstellt ist. Träfe nun einmal mehrere große Kommissionen ein Unglück, vielleicht gar, nachdem irgend ein Umstand die Möglichkeit des Äbsendens von Leipzig verzögert, und sich Bedeutendes angesammelt hätte, so könnte das dem Sortiments-Buchhandel einen sehr empfindlichen Verlust bereite». Es kommt dazu, daß in den meisten Fällen im Falle der Vernichtung sich nichts über das Eingegangcne wird Nachweisen lassen; der einzige Ausweg dürfte der sein, daß die Kommissionaire dafür eine laufende Police halten. In der Hoffnung, durch Vorstehendes recht gründliche und er schöpfende Besprechungen zu veranlassen, vertraue ich f^t, daß dem gemeinsamen Streben die Feststellung der Maßregeln gelingen wird, die zum gedeihlichen und erfreulichen Geschäftsbetriebe des Gcsammr- buchhandels dienen werden. Hamburg, 24. Januar 1847. Eduard Nölte. R u g e. Durch wiederholte Fälle zu verschiedenen Zeiten machte ich die Er fahrung, daß die Remittenden, die nach der Messe in Leipzig einge- hen, bei vielen Eommissionären das ganze Jahr über unbeach tet liegen bleiben. Wie nachtheilig dies für die Sortimentshand- lungen und Verleger ist, wird dadurch schon erklärlich, daß es eine Menge Schreiberei, Sorgen und Vcrmulhungen veranlaßt, ehe man auf den unwahrscheinlichen Gedanken kommt, daß die Remittenden, die vor Monaten abgcsandt wurden, dennoch bei dem Cornmissionär des Empfängers uneröffnet liegen könnten und man nun den Eommis- sionär veranlaßt, deshalb Nachsehen zu lassen. Sollte man nicht vor aussetzen, daß wenigstens jeden Monat einmal die Remittenden ausgcpackt würden. Uebcrhaupt scheinen die meisten Eommissionäre Leipzigs ihre Leute zu wenig unter Kontrole zu halten, was, durch vielfache Erfahrungen bestätigt, durchaus nicht überflüssig ist. Die Leipziger Herren sollten doch bedenken, daß es den Eommit- tenten sauer genug wird, die großen Lasten, die ihnen durch das Halten eines Geschäftsführers und Lagers in Leipzig aufgelegt sind, zu tragen, und alles mögliche aufbieten, deren Vortheil zu mehren und Lasten zu mindern. Noch Etwas zum Wahlzcttel-Tlrcit. Wie jedes Ding zwei Seilen hat, so ist cs auch mit der Eoncur- renz des Manke'schen Wahlzcttels. Allerdings raubt cs Zeit, statt eines nun zwei durchsehen zu müssen, und das ist namentlich für den Sortimcntshändlec empfindlich; der Verleger jedoch hat den Vorthcil, für Insertionen nun weit weniger zu zahlen als sonst. Die Jnscr- kions-Preise zum Mauke'schen Zettel waren stets so hoch, daß man für dasselbe Geld häufig ein besonderes Eirculair hätte drucken und in die Welt senden können. Herr Mauke berechnet noch 1846 für die Zeile oder deren Raum auf dem dritten Theil eines Quartblar- tes 1 g-s, sage „ein en N e ugr osch en und drei Pfennige", ein Preis, wie ihn kaum die größten Zeitungen ansetzen! -— Herr Naumburg, der seinen Wahlzettcl brillant ausstattet, während die frühere Ausstattung des Mauke'schen tief unter den bescheidensten Ansprüchen stand, hat diesen Preis sehr ermäßigt und müssen wir daher seine Concurrenz, als eine noch dazu vom Eentralpunkt des Buchhan dels ausgehende, freudig begrüßen. Die Art und Weise, wie Herr Mauke seinen Wahlzcttel zu einem pr iv i l eg i rtcn machen will, ist naiv genug; aber was hat er denn für ein Recht dazu, sich auf Kosten dcS Buchhandels zum einzigen rechtmäßigen „W ah l z cttc l - Ve r l egcr" machen zu wollen? ? — Es ist diese pecuniäre Seite in diesen Spalten noch gar nicht besprochen worden. Wir glauben die Ansicht Vieler auszusprcchen, wenn wir er wähnen, daß man das Mauke'sche Unternehmen allgemein immer als
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