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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1843
- Sprache
- Deutsch
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2259 68 2260 ?. II. Erachtet das Ober - Censurgcricht den Antrag für nicht gerechtfertigt, so hat cs den darüber gefaßten Beschluß dem Staats-Anwalt schriftlich zu eröffnen. §. 12. Hält das Ober-Censurgericht dagegen den Antrag für gerechtfertigt, so hat dasselbe die von dem Staats-Anwalt ein gereichte Klage, und zwar, wenn die Schrift im Jnlande oder in einem deutschen Bundesstaate erschienen ist, dem Verleger, sonst aber einem dem ausländischen Verleger von Amtswegen zu bestellenden Mandatar zur Gegenaussührung mitzuthcilen. §. 13. Die Gesuche, in welchen die Ertheilung der Debits- Erlaubniß nach §. II. zu 3 der Verordnung vom 23. Februar 1843 beantragt wird, sind mit den Schriften selbst dem Staats- Anwalt mitzutheilcn, um seine Erklärung abzugcbcn. Nach de ren Eingang ist der Beschluß über das Gesuch zu fassen. §. 14. Wird die Wicdcrcntzichung einer solchen Debits-Er- laubniß, wie in der Regel nur bei Zeitschriften Vorkommen kann, vom Staats-Anwalt beantragt, so ist vorder Entscheidung der jenige zu hören, auf dessen Gesuch die Debits-Erlaubniß früher erthcilt worden war. h. 15. Der Antrag des Staats-Anwalts auf Entscheidung über den Verlust des Privilegiums oder der Conccssion zu einer Zeitung oder anderen Zeitschrift, oder über die Zurücknahme der dem Rcdacteur einer Privilegirtcn Zeitung crtheilten Bestätigung, oder über die Entfernung des Redacteurs einer conccssionirten Zeitung oder Zeitschrift — §. II zu der Verordnung vom 23. Februar 1843 — muß durch eine vollständige Klageschrift be gründet werden. tz. 16. Hält das Ober-Eensurgcricht nach stattgcfundcnem schriftlichen, Verfahren (§. 2.) eine Beweisaufnahme für erfor derlich, so ist solche durch die gewöhnlichen Gerichte nach Vor schrift der für den Bereich derselben geltenden Proccßgesetze zu veranlassen. §. 17. Nach dem Abschluß der Sache wird sowohl dem Verklagten als dem Staats-Anwalt eine kurze präklusivische Frist zur Einreichung etwanigcr Rechts-Ausführungen gewährt. 18. Auf den Verlust des Rechts zum Gewerbe des Buchhan dels, oder der Buchdruckerei — §§. 5 und 11 zu 5 der Verordnung vom 23. Februar 1843 — kann nur auf den Grund einer förm lichen Untersuchung erkannt werden. h. 19. Die Eröffnung der Untersuchung gegen den Ange schuldigten hat der Staats-Anwalt bei dem Ober-Censurgericht zu beantragen. §. 20. Findet das Ober-Censurgericht den Antrag begrün det, so veranlaßt es die Führung der Untersuchung durch das in Untersuchungen gegen den Angcschuldigten überhaupt compctcnte Gericht und entscheidet nach Eingang der Akten und nach er forderter Erklärung des Staats-Anwalts. 8- 21. Soll das Verbot des Debits sämmtlichcr Verlags und Commissions-Artikel einer ausländischen Buchhandlung — §. 11 zu 6 der Verordnung vom 23. Februar 1843 — beantragt werden, so muß der Staats-Anwalt Nachweisen, daß die gesetz lich vorgeschricbene Verwarnung erfolgt sei, sowie, daß die be- thciligte Buchhandlung vor und nach der Verwarnung verwerf liche Schriften im Jnlande verbreitet habe. §. 22. Die Verfügungen und Entscheidungen des Ober-Censur- gcrichts erfolgen stets stempcl - und kostenfrei. Eben so sollen in den Fällen der §§. 15 bis 20 von den rcquirirten Gerichten für die bei ihnen aufgenommcnen Verhandlungen weder Stempcl noch Gebühren, vielmehr nur Kopialicn und andere baare Aus lagen gefordert werden. Zur Erstattung der Letzteren hat das Ober-Censurgericht den Angeklagten, falls derselbe in der Haupt sache schuldig befunden wird, zugleich zu verurtheilen- ß. 23. Sollten sich im Laufe der Zeit Ergänzungen oder Abänderungen des gegenwärtigen Reglements als wünschcnswerth oder nothwcndig ergeben, so hat das Ober - Censurgericht solche zu beantragen. Berlin, den 1. Juli 1843. Der Justiz-Minister Mühler. Werther Herr Rcdacteur! Geben Sie doch, wenn Sie es vermögen, gefälligst eine Erklärung des Wortes Garderobemetapher im Börsenblatt. Nach Herrn Neffs Behauptung in Nr. 63. d. Bl. soll in einem Aufsatz des Herrn Enslin eine solche (nämlich Garderobemethapher) gewagt worden seyn, und wird deshalb als verwegen bezeichnet. Ich könnte nun freilich bei Hrn. Nest selbst anfragen, aber dann würde ich die Antwort nur allein erhalten, und cs ist auch andern nicht verständlich, die auf diesem Wege belehrt werden können; denn vergebens habe ich Priester und Leviten, ja Hrn. Ens lin selbst darnach gefragt, der doch wissen muß was er ge sagt hat, aber durchaus keinen Aufschluß darüber geben konnte. Der Ihrige. Berlin, d. 19. July 1843. .... * * * . Gewiß ist Herr Neff am besten im Stande, die ge wünschte Erklärung zu geben, und sei derselbe hiermit freund lich darum gebeten. d. R. Fernere Bescheinigung. Für Herrn Kramer hier (vergl. No. 57. S. 1811 und No. 61. S.1958 d. Bl.) haben ferner folgende ehrcnwerthe Handlungen Beiträge, größtentheils ansehnliche, theils an Büchern, theils an Geld eingesandt: Lobl. liter.artist. Anstalt inMünchcn. (Für mehrere Herren daselbst.) Herr Aue in Dcßau. Löbl. Valz'schc Buchh. in Stuttgart. Hrn. Bauer und Dirnböck in Wien. - Baumann in Marienwcrder. Löbl.BeckscheBuchh. inNördlingen. Herr F. Beck in Wien. Löbl. Beckcr'sche Buchh. in Wesel. Herr R. Beyer in Leipzig. . Gebr. Bornträger in KönigSb. . Brockhaus in Leipzig. , DeiterS in Münster. Löbl. DrechSlcrscheB.inHeilbronn. Herr Dunst in Köln. - Enke in Erlangen. < Eßmann in Minden. . Finstcrlin in München. . Th. Fischer in Kassel. . Ernst Fleischer in Leipzig. . Fleischmann in München. . Franz in München. . Glaser in Schleusingen. , GlücksScparat-Conto inLpzg. , Graß, Barth L Co. in Leipzig. . GrooS in Heidelberg. Löbl. Grnbenmannsche B. in Chur. < GselliuS'sche Buchh. in Berlin. Herr Hartung in Leipzig. - Heckenast in Pesth. . Heinemann in Offenbach. - HcinrichShofcninMagdeburg. Nordhausen, im Juli 1843. Herr Huber L Co. in St. Gallen. Löbl. d.Zenisch. u. StagcschcBuchh. in Augsburg. Herr Kehr in Kreuznach. - Kern in Breslau. . Kittlcr in Hamburg. . Kollmann in Leipzig. (Eine bedeutende Sendung direkt an Hrn Kramer.). . König in Hanau. . Krappe in Leipzig. Löbl. Kriegerschc Buchh. in Kassel. Herr Kupferberg in Mainz. . Lamport u. Co. in Augsburg. . Licsching'SDerlagSh.inStuttg. . Mäckcnsun. in Reutlingen. . MyliuS in Berlin. - Naumann in Dresden. . Neff in Stuttgart. , Niese in Saalfeld. - SauerländerSVerlg.inAarau. Löbl.SchnuphasescheB.inAltenburg. . Schulzische Buchh. in Hamm. Herr Schumann in Greiz. - Starke in Chemnitz. < Thomc in Berlin. . Treuttelu. WürzinStraßbrg. . Beit u. Comp, in Berlin. . Voigt u. Fernau in Leipzig. - Weichardt in Leipzig. , Wesener in Paderborn. . Winiker in Brünn. B. G. H. Schmidt. Verantwortlicher Rcdacteur: I. de Marie.
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