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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 45, 24. Februar Iglli. Perjolllllnachrichlea. Gestorben: am 21. Februar infolge eines Unfalls im soeben vollendeten 78. Lebensjahre Herr Hofbnchhändler Dietrich Segelten, In haber von Ferd. Schmidt's Bnchhandlung in Oldenburg (Groß- herzogt.). Der Verstorbene übernahm am 1. Januar 1873 von Ferdinand Schmidt dessen 1846 gegründete Sortimentsbuchhandlung, die neben dem Bnch-Svrtiment noch Musikalienhandlung, Leihbibliothek und Mu- sikalienleihanstalt umfaßte. Ferdinand Schmidt gab in dem Verkaufs- Zirkular seiner Freude Ausdruck, einen so tüchtigen Nachfolger für sein Sortiment (den Verlag führte er weiter) gefunden zu haben. Die Folgezeit bewies, wie recht er gehabt hatte, denn Dietrich Segelten nahm sich des erworbenen Geschäfts mit Fleth und regem Eifer an. Gebürtig ans Varel, hatte er in Oldenburg ausgedehnte persönliche Be ziehungen, svdaß er einen erlesenen Kundenkreis besah, der sich im Lause der Jahre immer mehr ansdehnte. Zur Kundschaft Segelkens gehört auch der Oldenburger Hof, was nicht weiter verwunderlich ist, da Segelten sein Haus in einen Zwickel des Grohherzoglichen Parks gebaut und seine Buchhandlung hineinverlegt hatte. Eine Folge dieses Verkehrs war seine Ernennung zum Hofbuchhändler, die 1912 erfolgte. Mit unermüdlichem Fleih arbeitete der fast 80jährige in seinem Geschäft, unterstützt von einem Gehilfen und seinen beiden ältesten Töchtern, bis jetzt ein Unfall — er soll überfahren worden sein — seinem tä tigen Leben ein jähes Ziel setzte. Ernst Mach — Der Physiker Professor Or. Ernst Mach ist am 19. Februar ans seinem Landsitz bei München, wo er seit mehreren Jahren wegen eines körperlichen Leidens zurückgezogen lebte, 78 Jahre alt, an Herzlähmung gestorben. Mach hat nicht nur grundlegende Werke ans dem Gebiete der Physik veröffentlicht, sondern auch versucht, von den reinen Naturwissenschaften zu den Geistcswisscnschaften eine Brücke zu schlagen. Die Physiker schätzen vor allem sein Werk über die Geschichte und die Wurzel des Satzes von der Erhaltung der Arbeit, seine Darstellung der Mechanik in ihrer Entwicklung und seine Prinzipien der Wärmelehre — eines der Hauptwerke moderner Physik. In populärwissenschaftlichen Vorlesungen und in dem Werke über Erkenntnis und Irrtum hat er besonders seine Erkenntnis theorie entwickelt. Josef Klemm f. — Am 12. Februar ist nach kurzem, schwerem Leiden Kunstmaler Josef Klemm im Alter von 48 Jahren gestorben. Der Verstorbene, ein stiller, vornehmer Künstler, war ein Sohn des Buch händlers Klemm, des ehemaligen Besitzers der Wallishausserschen Buch handlung in Wien. Josef Klemm begann seine Laufbahn als Theater maler und war als solcher in Wien und Berlin tätig. Seit fast zwei Dezennien in Leipzig ansässig, hat er sich besonders durch verschiedene, mit peinlichster Sorgfalt geschaffene Anschannngsbilder für den Schul unterricht bekannt gemacht, die zumeist im Verlage von F. E. Wachs- mnth in Leipzig erschienen sind. SprechsM. Organisation. (Vgl. Nr. 33, 34, 40 u. 42.) Auch die jüngste Anregung des Herrn S. Stamm betreffend Ein heitsmaße der Rechnungen, Remittendcnfakturcn und Transportzcttel ist beherzigenswert. Ter Unterzeichnete gehört zu denjenigen Ver legern, die alle diese Anregungen mit Ausnahme des nebensächlichen Transportzetlels schon seit geraumer Zeit praktisch berücksichtigt haben. Es scheint aber in diesen Dingen im großen und ganzen immer noch der üppigste Urwald zu bestehen. Ich möchte mir deshalb, ohne heute weitläufiger zu sein, den Vorschlag erlauben, daß der Vorstand alle diese Anregungen ans die Liste der Verhandlnngsgegenstände seiner nächsten O.-M.-Tagnng setzt und zu Kantate zur Diskussion stellt, damit die dort anwesenden Herren Kollegen sich gegenseitig kurz darüber anssprechen und nach stattgefundener gegenseitiger Aussprache ans bestimmte For mate und Formen einigen und Beschluß fassen können, damit diese Sache endlich zur Ruhe komme. Gewiß wird man sich nachher gern solchen Beschlüssen und Vorschlägen, die von dieser Stelle ansgehcn, Liberal! fügen, wenn man fühlt, daß auch durch diese scheinbaren kleinen Dinge unsere ganze Organisation gehoben und die Arbeit für alle erleichtert werden kann. Eduard Erwin Meyer, Verlag, Aarau (Schweiz). Borschristswidrige Lieferung. (Bgl. Nr. M.» Von verschiedenen Seiten ist gegen die Erwiderung der Firma Th K naur N ach f. in Berlin in Nr. 39 des Bbl.: »Ich verzichte gern auf Bestellungen des Herrn K. Gries, da ich in den gegenwärtigen, durch Betriebsstörungen aller Art erschwerten Kriegszeiten nicht in der Lage bin, Anfragen und Bestellungen von Firmen, die alle drei Jahre für ./i 2.70 von mir beziehen, auf di rektem Wege zu erledigen.« Protest erhoben und der Redaktion vorgeworfen worden, daß sie zu dieser Auslassung keine Stellung genommen hat. Darauf möchten wir erstens erwidern, daß es nicht als die Auf gabe der Redaktion angesehen werden kann, sich in Streitigkeiten der Mitglieder untereinander einzumischen, und zweitens, daß hier so scharf und klar zwei Meinungen, ja, — mehr noch, zwei Weltanschauungen zun« Ausdruck kommen, daß eine Stellungnahme der Red. die Wirkung dieser Auslassungen nur hätte abschwächen können. Die eine Anschauung geht von dem genossenschaftlichen Grundgedanken aus, «vie er seinen Aus druck überall da finden sollte, «vo gemeinsame Arbeit gemeinsame Ziele erstrebt, die andere, den modernen Geschäftsgeist vertretend, läßt alle Sentimentalitäten kollegialen Verkehrs beiseite und glaubt recht zu handeln, «venu sie lediglich das Konto zu Rate zieht und nach rein geschäftlichen Beziehungen verfährt. Es ist nicht zu leugnen, daß die letztere Auffassung immer mehr an Boden gewinnt, «veil sie ihre Stütze im Gesetz und in den modernen Anschauungen findet, wonach keinen« zngemntet werden kann, mit andere«« zu »verkehren«. Es fragt sich nun, «vie «veit der genossen schaftliche Charakter des Borsenvereins imstande wäre, diese Wandlung zu beeinflussen oder aufzuhalten. In dem Prozeß Springer-Fock hat dos Gericht bekanntlich aus der Zugehörigkeit der Parteien zum Bör senverein eine Liesernngspflicht hergeleitet. Die Folge dieses Prozesses «var die Einfügung des Satzes in die Verkehrsordnnng »Ein Liefe rungszwang der Buchhändler untereinander besteht nicht« (vgl. Z 2). Damit sollte jedoch nur zum Ausdruck gebracht werden, daß die Zuge hörigkeit zum Börsenverein einen solchen Zwang nicht begründe, nicht aber, daß eine Pflicht zur Lieferung nicht bestehe. Sie wird vielmehr überall da als vorhanden angesehen werden müssen, «vo es an einem vernünftigen Grunde zu einer Weigerung fehlt. Eine andere Frage ist es freilich, und damit kommen «vir auf den Fall Grtes-Knaur, ob der Verleger verpflichtet ist, unter Kreuzband zu liefern. Eine solche Verpflichtung besteht unseres Erachtens nicht, wenn auch die Firma Gries das Recht hätte, die Annahme des Buches wegen nichtauftrag gemäßer Lieferung zu verweigern. So ivenig die ganze Stellungnahme der Firma Knaur dem Geiste des Börsenvereins entspricht, so glauben «vir doch nicht, daß er in der Lage wäre, sie zur vorschrifts- gemäßen Lieferung zu zwingen, weil auch der genossenschaftliche Cha rakter des Borsenvereins nicht als so weitgehend angesehen werden kann, um über die Satzungen und Ordnungen hinaus den Genossen den Verkehr untereinander zur Pflicht zu machen. Auch diese Auf fassung gehört einer modernen Zeit an, über deren Segnungen inan sehr verschiedener Meinung sein kann. Die Entwicklung ist aber diesen Weg gegangen, «veil mit dem Wachsen der Vereine die Beziehungen der Mitglieder untereinander sich immer mehr verflüchtigt haben, und da durch eine Auffassung vorbereitet worden ist, die in« Börsenverein we niger eine Organisation zu persönlich-geschäftlichem Ver kehr der Mitglieder untereinander sieht, als vielmehr eine beruf liche Vertretung zur Feststellung all ge «nein er Verkehrsgebräuche des Buchhandels und seiner Beziehungen zur Öffentlichkeit. Man wird diese Entwicklung beklagen, aber schwer anfhalten können, und zwar schon deswegen, «veil der Börscnverein nicht so tief in das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Firmen eingreifcn kann, n«n sie zu zwingen, mit irgend einem Vereinsmitglied in anderer Weise Verkehr zu pflegen, als dies in seinen Satzungen und Ordnungen vorgesehen ist. Hier greift vielmehr das allgemeine Handelsrecht ein, das, «vie gesagt, im vorliegenden Falle den Sortimenter berechtigen würde, die Annahme der Lieferung- als nicht vorschriftsgcmäß zu ver weigern. Zur Lieferung unter Kreuzband kann das Gesetz den Ver leger nicht zwingen, da er nicht verpflichtet ist, Firmen, mit denen er nicht in Nechnungsverkehr steht, direkt zu liefern und ihnen, wenn auch nur für kurze Zeit, Kredit zu gewähren. Wie hier Abhilfe geschaffen werden kann? Zunächst einmal wohl dadurch, daß sich Verleger und Sortimenter die persönlichen Beziehun gen, die ihnen von Vereins wegen nicht gegeben werden können, selbst schaffen, zum anderen aber, daß jeder einzelne in sich selbst wieder ctivas von diese««« genossenschaftlichen oder, sagen wir einfacher, kol legialen Geist lebendig werden läßt und in gleichem Sinne auch seine Berufsgenossen zu beeinflussen sucht. Red. Verantwortlicher Redakteur: GmtlDhomaS. — Verlag: Der Börsen r-eretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchs,ändlerhauS. Truck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2S lBuchhändlerhaus). 206
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