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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1845
- Sprache
- Deutsch
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1376 ^1? 108 erst kürzlich seine Berg- und Hüttenmännische Zeitung für das deutsche ofsicielle Blatt erklärt. Ungesucht und nur in Folge seiner litcrärischcn Publikationen flogen ihm Mitgliedsdiplome der Gesellschaften zu London, Edinburgh, Paris, Petersburg, Moskau und von vielen andern zu, ja selbst als praktischer Berg- und Hüttcnmann wird I>r. H. oft in ferne Gegenden verschrieben, um bei kritischen Betriebsfällen sein Gutachten ab- zugcbcn, wie dieses erst ganz kürzlich auf mehren Werken des Königreichs Sachsen der Fall war. Selbst wenn ich nicht der Mitvcrlegcr des Hrn. vr. Hartmann wäre, so müßte cs mir nahe gehen, ja es müßte mein Gefühl für Recht und Wahrheit unangenehm berühren, einen Mann von so anerkannten und pro- fondcn Kenntnissen den elendesten Scriblern und frcchesten Plünderern bei- gcsellt zu sehen, und ich muß mich als sein Zvjähriger persönlicher Freund berufen fühlen, das Meinige zur Entfernung solcher Schmach bcizutragcn. — Ich gebe zu, daß H. manchmal die Grenzen erlaubter Compilation überschritten haben mag, ja ich will sogar gestehen, daß ich ihn selbst öfter davon abgcmahnt habe. Wie Andere, ist wohl auch er, in den Jrrsalen des Lebens hie und da auf Holzwege gcrathcn. Desto mehr Freude muß cs mir machen, daß ich mit voller Ueberzeugung die Versicherung geben kann, wie Hartmann's gegenwärtiges wissenschaftliches Streben und Forschen, wie namentlich sein literarisches Wirken, so verdienstvoll und achtbar ist, daß er cs wohl verdient, nicht länger mit manchen frühem Mißgriffen und Verirrungen noch weiter unversöhnlich*) verfolgt zu werden. Weitere Auf klärungen hierüber gehören nicht hierher, doch kann ich sic jedem Ehren mann, der Beruf hat darnach zu fragen, privatim mittheilen. Weimar, den 10. Dcc. 184b. B. F. Voigt. *) Wer auf Versöhnlichkeit Anspruch machen will, muß nicht selber unversöhn. lich sein. DaS Criminalamt ist nicht der Weg zumFrieden. Man kann durch Anrufung desselben seinem Gegner zwar Kasten machen und ihm irgend eine Strafe für eine zu un. vorsichtig geäußerte Meinung bereiten — das an sich Wahre bleibt dennoch wahr und der Kläger wird die Gegner durch solche Behandlungsweise höchstens vorsichtiger im Ausdruck machen — im übrigen sie erst recht bestimmen, ihre Behauptungen zu documentiren. Will also Hr. vr. Hartmann alle« Ernstes eine Versöhnlichkeit seiner Gegner, so möge er vor allen Dingen mit gutem Beispiel vorangehen. d.M. Zur Drcißiggroschcii-Ncchuiliig. Unter Bezugnahme auf unsere Mittheilung in No. 106 zeigen wir an, daß ferner folgende Erklärungen zu Gunsten der Dreißiglhei- lung vom 1. Januar 1846 an eingegangen sind: Dannheimerschc Buchh. in Eßlingen. Ncnncrsche Buchh. in Leipzig. Du Mont-Lckiaiibcrg in Köln Thcile in Königsberg. Nicolai in Grimmen. Zn beachten! Der in dem Circulare der österreichischen Buchhänd ler, bezüglich ihres auswärtigen Geschäftsverkehres sub F.. 4 angeführte Punkt bedarf, ehe solchem beigetreten wird, gar wohl u. vielfach der Prüfung und Erwähnung. Derselbe lauter: 4) Insbesondere wird bei den, dem Sortimcntsbuchhändler eine verzehn fachte Mühe und bedeutend höheren Spesen-Aufwand verursachenden Journalen und Taschenausgaben das nur durch Mißbrauch immer mehr geschmälerte volle Drittel wieder in Anspruch genommen. Das isteineEigenthums-,eineVermögensfrage:Die Hälfte der Journale ist nur Commissions-Eigenthum. Wer kann da und überhaupt ein für alle mal Verpflichtungen eingehen, wo nicht bloß, wie bei allen andern Punkten des obigen Circulairs, die Regelung der Geschäftsverhäitnisse, sondern ein direct er Verlust in Frage steht? Schreiber dieses ist Sortimentshändler und nähme gerne das im mer mehr geschmälerte volle Drittel wieder in Anspruch: es scheint ihm aber, dieses zu lhun, einmal eine Ungerechtigkeit u. dann geradezu eine Unbilligkeit zu sein! Zu bedauern ist noch, daß alle die, den Punctationen des Circulairs entgegenstehenden Bedenklichkeiten, von denen gesagt wird, sie seien in reifliche Erwägung gezogen, aber als nicht stichhaltig befunden, nicht d urch Mittheilung der D ebatten über selbige im für u. wider uns bekannt gemacht werden! Vielleicht haben wir dies noch zu gewärtigen und werden dann weiter sehen. 14. Verbote. In Kurhessen: Briefwechsel eines Staatsgefangenen mit seiner Befreierin. Frciligrath, Leipzigs Tobten. Dankadresse an Jtzstcin u. Hecker. Hcinzen, mehr als 20 Bogen. Jahrbücher, rheinische, zur gescllschaftl. Reform, hcrsg. v. Püttmann. 1. Bd. Schnellpost, Ncwvorker. Zeitung, Aachener. Der sämmtliche Verlag der Firma Jul. Frdbel L Co. in Zürich. Auch wurde das Verbot des Herold von Biedermann, der allgemeinen Deutschen, Kölnischen und Weser-Zeitung wiederholt. In den Marburgcr Buchhandlungen consiscirtc die Polizei No. 126 der illustrirten Zeitung, wegen eines darin enthaltenen Artikels über Jor dan, worin des Referenten des Ober.-Appcllationsgerichts Günste erwähnt wird. In Preußen: Glasbrenncr, der neue Rcinccke Fuchs. Jahrbücher, rheinische, zur gescllschaftl. Reform, Hrsg. v. Püttmann. I. Bd. Mager, Einrichtungs- u. Unterrichtsplan eines Bürger-Gymnasiums. Ortlcpp, Israels Erhebung und der ewige Jude. Ruckmich, anripapistische Lieder. Theiner, reformatorische Bestrebungen. I. Lief. Walcsrode, Königsbergcr Taschenbuch. Se. Maj. derKönig von Preußen haben in Bezug auf die Veröf fentlichung von Immediatgesuchen und Adressen folgende Cabinetsordre erlassen: Es ist seit einiger Zeit mehrfach vorgekommcn, daß an Mich gerichtete Gesuche und Adressen gleichzeitig mit der Absendung, oder noch vorher, in den öffentlichen Blättern abgedruckt wurden. Zur Beseitigung dieses Mißbrauchs bestimme Ich, daß solche Gesuche und Adressen nur gleichzei tig mit dem darauf ergangenen Bescheid abgedruckt werden dürfen, sofern im klebrigen eine solche Veröffentlichung gesetzlich statthaft ist. Das Staatsministerium hat diesen Befehl durch die Gesetzsammlung zur öffent lichen Kcnntniß zu bringen. Sanssouci, den 7. Novbr. 1845. Friedrich Wilhelm. Der Debit von Treumund Welps Wanderungen in Nor den wurde in Preußen wieder freigegebe». Kritiken, wenn cS keine Schmähschriften sind, sie mögen treffen, wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten, sollen — nicht ver boten werden, da cs jedem Wahrheitsliebenden eine Freude sein muß, wenn ihm selbe auch auf diesem Wege zukommt. Kaiser Joseph II. in einer Verordn, vom II. Juni 1781. Zur Nachricht. Bereits in meiner auf die gegen mich gerichteten Angriffe der Herren Hcinzc L Co. in Görlitz in Nr. 26 der Börsenblätter enthaltenen Er klärung habe ich mitgctheilt, daß das König!. Land- und Stadtgericht zu Görlitz gegen den Heinze'sehen Geschäftsführer Auerbach wegen des von ihm erlassenen und hier vielfach verbreiteten Circulairs mit der Aufschrift: Pflichtschuldige Erklärung zur bessern Würdigung der Buchhändler Kdhler'schcn Mittheilung an seine hochverehrten Kunden rc. ein fiScalische Untersuchung eingeleitet hatte. Mit Bezug hierauf sehe ich mich jetzt zu der Veröffentlichung veran laßt , daß dieses Circulair, welches der Verfasser als eine einfache Buch- händleranzeige angesehen wissen wollte, durch zwei gleichlautende Erkennt nisse, und zwar des Königlichen Land- und Stadtgerichts zu Görlitz vom 1. Juni d. I. und des Königl. Oberlandes-Gcrichts zu Glogau vom 6. Septbr. für ein Pasquill gegen meine Person erklärt und der rc. Auerbach rechtskräftig mit 3 Wochen Gefängniß oder 15 Rthlrn. Geldbuße unter Auflegung sämmtli- cher Kosten bestraft worden ist. Dieses Resultat der eingeleiteten Untersuchung wird einen neuen Be weis dafür liefern, mit welchen Waffen in der mcbrbesprochencn Angelegen heit gegen mich gekämpft wurde, und welche Motiven dem Auerbach'schen Circulair, das er, wie er selbst anführt: aus Pflichtgefühl gegen seine Principale, die Herren Heinze K- So., schrieb, zu Grunde gelegen haben. Görlitz, den 17. Oktober 1845. Gustav Köhler.
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