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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1845
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- Deutsch
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13 und auf diese Weise durch die Kanäle des Buchhandels zum Verkauf bringen ließen (Frommann ). Diese letztere Art und Weise fand seiner Zeit großen und ungctheilten Beifall; sie war eine solide, aber vielleicht gerade deshalb blieb sie nicht von langem und größerem Be stände. Es folgten bald die Verkäufe an die Groß-Antiquare: Mani pulationen, die in diesen und anderen Blättern die heftigsten Kämpfe und den bittersten Tadel hervorgerufen haben. Wir brauchen uns hier auf eine Würdigung derselben deshalb auch nicht weiter cinzulas- sen, aber leider müssen wir jenen Verkäufen an die Groß-Antiquare, wie sie frühe r sta ttfanden, noch großen Beifall zollen im Ver hältnis zu der Act und Weise, wie in der allerneuesten Zeit dieselben gemacht werden. Man beschränkte sich früher darauf, alten Ver lag auf solche Weise zu veräußern; man respeclirte den der letzten drei, vier Jahre und wo neuerer dem Groß-Antiquare verkauft wurde, geschah cs nur von unbedeutenden, von nicht sehr geachteten Firmen; es war immer eine Seltenheit! Zu unserem großen Bedauern hat sich aber auch dies geändert. Wir haben in diesem Jahre mehrfach von Verlagsverkäufen an Anti quare von Artikeln aus dem Jahre1844, ja selbst ausdem laufenden Jahre Kenntnis erhalten und dies Seitens sonst re spektabler und geachteter Firmen. So hat denn die Schleudere! der Verleger den höchsten Gipfel erreicht; cs wird Sitte werden, Artikel, die im Versendungsjahre nicht Abgang gefunden, im nächsten an den Antiquar zu liefern, der solche dann zu einem Viertheil, einem Sechstheil und noch geringer des kaum erst durch den Buchhandel publicirren Preises öffentlich ausbictet! Ja! der greise Arnold hatte Recht: „der Verlag s Handel ist von jeher, der Fluch des deutschen Buchhandels gewesen", alle Schleudereien des letzteren sind sein Werk und wenn er auch bei obigen Manipulationen sein eigen Fleisch und Blut ver zehrt und hiemic vielleicht sein großes Unrecht büßt, so kann doch der schwer dadurch verletzte und benachtheiligte Sortimentshandel ruhig dieses Verfahren nicht geschehen lasten. —- Der Sortimentshandel hat sein früheres, großes Terrain seit Jahren schon verloren. Das schnelle und rasche Fortschreilcn auf sämmtlichcn Gebieten des Wissens bringt den größeren Theil aller Er zeugnisse der Presse nach wenigen Jahren schon in Veraltung und das durch neuere Forschungen, durch weitere Entdeckungen Hervorge brachte das kürzlich vorher Gelieferte in Vergessenheit. Daher das schnelle Veralten selbst wissenschaftlichen Verlages. In diesem schnellen Veralten liegt ein Haupt-Grund des so sehr verkleinerten Marktes des eigentlichen Buchhandels; es ist letzterer eben hierdurch so zu sagen auf die „Novitäten" beschränkt. Man hat in einem anderen Blatte dem Sortimentsbuchhandel angerathcn, sich den Handel mit den von dem Großantiquaren wohlfeil ausgebotenen Büchern anzueignen. Das wird immer aber nur in sehr beschränkter und geringer Weise möglich sein. Der Sortimentsbuchhandel hat das Kauf-Publicum um sich, welches nach bestimmten Preisen zu kaufen gewohnt und sicher ist. Er hat aber durch die Schleudereien der Verleger, durch die Ausbietungen der Groß-Antiquare an diesem Publicum verloren: und dieser Verlust ist ein unbedeutender nicht. Das Novitäten kaufende, durch den eigentlichen Buchhandel be ziehende Publicum scheidet sich scharf und bestimmt von dem der An tiquare. Die En-Masse-Verkäufe an die Groß-Antiquare und die daraus entstandenen wohlfeilen Ausbietungen vor wenigen Jahren erst erschienener Bücher haben den Antiquar-Geschäften aller Orten sicher großen Vortheil gebracht und das Publicum ihnen zugewandt. Der Verleger ist Herr seines Eigenthums und der Sortiments- Händler kann seine Manipulationen nicht hindern. Man hat auch nur mit Wort und Schrift bis jetzt dagegen gestritten und, wie dieses natürlich nichts geholfen, sich darein gefügt. Wir sahen unser 74 108 Terrain geschmälert: aber es blieb uns doch noch immer ein Theil desselben. Wenn es aber erst allgemein wird, wie wir dies vorher ausgeführt, die Novitäten des kaum geschlossenen Jahres, ja selbst des laufenden en bloe durch die Antiquare zu und ^ des kaum veröffentlichten Preises auszubieten so ist durch derlei Maaß- regeln der Sortimentsbuchhandel in seinem tiefsten Herzen beschädigt und in seinen eigensten Interessen verletzt und muß hiergegen in jeder möglichen Weise sich schützen und vor Schaden und Nachtheil sich zu wahren suchen! Im Bereiche meines eigenen Geschäftes habe ich von zwei höchst ehrenwcrthcn Seiten darüber die empfindlichsten Worte hören müssen, daß Werke aus der kürzlich erst mit dem Laden-Preise von ihnen be zahlten Kundenrechnung 1844 unlängst von Antiquaren zu dem zehnten Theil dieses Laden-Preises öffentlich ausgeboten wurden, indem die betreffenden Verleger ihre kaum versandten Artikel in den ganzen Vorräthen dem Antiquare verkauft. Sicher sind viele Sorti- mcntshändler mit mir in gleichem Falle und haben gewiß ähnliche Worte wie ich von ihren Kunden hören müssen, die damit schlossen, daß man künftig die Bücher erst spätere Zeit nach dem Erscheinen kaufe» würde. Gegen diese Gefahr muß der Sortimcntshandel, wie gesagt, ent sprechende Maaßregeln ergreifen und diese bestehen darin „„die Fir men solcher Verleger nnd deren Verlag zu ächten."" Es wird dem Sortimentshändler ein Leichtes sein, sein Publicum, das Publicum des Buchhandels eben, vor dem schnellen Ankauf der Werke solcher Verleger zu warnen, die schon cinigemale Manipulatio nen der erwähnten Art gemacht haben. Es wird dies am Besten durch kleine Zettel geschehen, welche man den Artikeln solcher Firmen auf- klcbt und auf welchen kurz der Käufer darauf aufmerksam gemacht wird, wie er wohl thue mit dem Ankäufe des vorliegenden Buches, wenn er es nicht schleunig gebrauche, aus dem erwähnten Grunde zu warten. Aehnliche Zettel wird man den wöchentlichen Bibliographien beifügen und allen Katalogen, die an das Publicum des Sortiments- Handels zur Vertheilung kommen, und zwar mit Aufführung aller der Firmen, von denen Manipulationen obiger Art bekannt sind- Ein Verfahren der Art kann dem Sortimentshandel nur Vor theil bringen und er ist solches seiner Selbstcchaltung schuldig. Er entgeht dadurch den gerechten Vorwürfen seiner Kunden, er sichert sich diese desto bestimmter und hat überhaupt nicht einmal einen Nachtheil an seinem Absätze: denn abgesehen, daß er durch dieses Verfahren die Artikel der soliden Verleger beim Publicum hebt, wird dieses dem Sortimentshändler natürlich aufgeben, welche von den jenigen Artikeln es wünscht, deren wohlfeiles Ausgebot bald zu erwar ten, sobald eben dieses erfolgt ist. Wir sind nicht so kurzsichtig zu wähnen, daß, Falls das Publi cum des Buchhandels in dieser Weise von den Soctimentsbuchhänd- lern auf die Schleudereien gewisser Verleger aufmerksam gemacht würde, diese Manipulationen aufhören werden: wir glauben dies durchaus nicht, sondern sind im Gegcntheil der festen Ueberzeugung, daß diesel ben bei der übergroßen Production des deutschen Buchhandels sich noch bei weitem vermehren werden. Wir werden ohne Zweifel in ei nigen Jahren bei uns ganz das Verfahren im französischen Buchhan del erreicht sehen, von welchem ich seiner Zeit während meines Aufent haltes in Frankreich in der Süddeutschen Buchhändler-Zeitung (1839. Nr. 42 u. folgende) berichtet habe. Es ist in Frankreich der gewöhnliche Lauf eines gewöhnlichen, nicht Absatz findenden Artikels gewöhnlicher Verleger, daß letztere ihn wenige Monate nach dem Er scheinen in ganzer Auflage an Händler, die diesen Zweig besonders pflegen (— damals die Herren bobixro kröres) zum Kosten- und un ter dem Kosten-Preise, um Geld zu haben, verkaufen. Diese Händ ler lassen dann neue Titel mit ihrer Firma drucken, und bringen das
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