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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1845
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- Deutsch
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1372 I>1? 104 1 Erschienene Ncuiqkeitcn des deutschen Musikalien Handels. (Mitgetheilt von Ra r th o I f S enff.) Angekommen in Leipzig am 11. — 13. Decke. Fricdlcin 8 Hirsch in Leipzig. kloisrts Opern f. pste. »Hei», neu arrannirt v. L. A1ar«c/lncr. > 2vveise ^uü. in einem Laude. Lief. 4. 8ubscr.-?r. 1 Krigar IN Berlin. vaminns, L., Op. 14. Drei Duette s. 8opr. u. Larit. m. ?k. 20b7^ft prick, Valses de plores p. pste. 10 KKs. kauinlsoni, I,., Ire Triette p. 8opr. ossia Denare con pste. lOIVj/. Vv^eiss, 6. 6., 2vvei Lullsden v. Di. 6c,üct s. eine tiese 8t. in. ps. 1^. Schott's Löhne in Mainz. Nertini, N., Op. 160. Oie Xunst im Dacte ru spielen, dorxestellt in 25 Hebungen f. ps. ru 4 Länden. Partitur. Oompl. 30.36 kr. Sbtkeilunx 1—3. ä 1 0. 30 kr. Oruiuer, N., Potpourri p. pste. sur les IVIotiss de I'Opera la Oame ^ blanclie. 54 ler. Potpourri s. ?s. aus 6er Oper 6ie 2>vei Prinzen v.//. Disser. 54kr. ^ Nerr, N., Op. 147. Orande Pantaisis brill. p. pste. sur 6es Biotits 6e I'Opera Oucreria Lorgia. 1 0. 48 ler. Op. 148. Albuin 1846. ekrabese^ues p. pste. 4 6. Obsrtbür, 0., Op. 10. 1,>ebessebnen, Lied f. eine 8t. m. P5. 27 ler. Nosellen, N., Op. 77. Oeux Lvndeaux p. pfte. sur les IVIotis» 6u Lallet le Oiable a guatre. IVo. I, 2, a 1 L. 21 kr. Loirees 6'Niver, ^Ibum p. Pits, par p. Lc^er, D. L. Oramer, Del. l-llp-6 , D. zier-, ^/. de Lontski, 6. OsLorne, L. prudent, //. /tosetten. 3 0. 12 kr. 2itnmermann, 8. 1K., Op. 43. Oes 8sng«rs 6russ v. /ptlliöald kür eine 8timme mit Lite, (preiscomposition). 27 kr. Witzeudorf in Wien. Opernballe. 8ammlung von Potpourris aus 6en beliebtesten Opern 1. plte. Nest 1—4. a 45 kr. — — 8amml»ng von Potpourris aus den bei. Opern s. pfte. r 4 L. Nett I, 2. a I 0. 30 kr. 8cbrö6er, p., Op. 14. Orei >Iärscke s. kkte. nack Iklotiven aus 8tra- 6e»a. No. 1—3. L 15 kr. — — Op. 15. 8tra6ella-1Valrer s. pste. 45 kr. Nicht a mtll Angclcgcnheitcn der Presse. Die allg. Preuß. Zeitung enthalt folgenden Artikel aus Berlin vom 7. Der.: „Zu den Gegenständen, mit welchen sich die Presse mit besonderer Vorliebe beschäftigt, gehören, wie es auch natürlich ist, ihre eigenen Angelegenheiten- Bei der öffentlichen Besprechung derselben begegnet man indessen nur zu häufig Behauptungen, welche mit apodiktischer Gewißheit aufgestellt werben, dennoch aber, wenn man sie in ihren thatsächlichen Voraussetzungen prüft, sich als irrthümlich ergeben. Sowenig man derartige Jrcthümer über Thatsächliches der Presse zum Vorwurf zu machen geneigt sein kann, so ist doch eine Verkennung des wahren Zustandes der Dinge und die Irreleitung der öffentlichen Meinung eine eben so natürliche als bedauerliche Folge hiervon. Zu solchen als unzweifelhaft hingestellten und in mannigfacher Weise benutzten Behauptungen gehört es auch, daß die Bestimmung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 4. Oktober 1842, wonach Schriften über 20 Bogen censurfrei erscheinen dürfen, von geringem Erfolge gewesen sei, daß die Nothwcndigkeit, ein Exemplar solcher Schriften 24 Stunden vor deren Debit bei der Polizei-Behörde zu deponicen, die Benutzung jener Ecnsurfrciheit gefährlich mache, und daß eben dieser Gefahr halber dem inländischen Buchhandel derartige Schriften immer mehr entzogen würden. Gerade das Gegentheil hat die Erfahrung gelehrt. In der Pro vinz Preußen sind seit dem 1. Oktober 1843 bis zum 31. December 1844 freilich nur 4, in der Provinz Pommern seit dem 1. Okt. 1843 bis 1. Juli 1845 nur 8 und in der Provinz Posen während des letzt- gedachten Zeitraums nur 11 derartige censurfceie Schriften erschienen. Allein es ist die Geringfügigkeit dieser Zahl anscheinend lediglich der geringeren schriftstellerischen Thätigkeit beizumessen, welche in jenen Provinzen herrscht. Denn cs sind seit dem 1 Okt. 1843 bis zum 1. Juli, 1845 in der Provinz Westphalen schon 29, in der Provinz Schlesien 50, in der Rheinprovinz 81, in der Provinz Sachsen 88, und in der Provinz Brandenburg, wenn man aus das erste Quartal des laufenden Jahres, über welches Nachrichten in dieser Beziehung fehlen, 30 Werke rechnet, 296 Schriften dieser Art erschienen. Wäh- rendeines etwa siebenvierteljährigen Zeitraums sind also in der Mon archie 567 censurfreie Schriften herausgekommen, eine Zahl, die, wenn man berücksichtigt, daß Werke über 20 Bogen schon zu den sel teneren gehören, sicher eine beträchtliche genannt werden kann, und eine so beträchtliche, daß man in jener vermeintlich hemmenden Vor th t V Th eil. schrift der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 4. Okt. 1842 schwerlich ein zurückscheuchendes Hinderniß der vollen Benutzung der gewährten Eensurfreiheil wird annehmen können. Fragt man aber ferner, ob denn diese vermeintlich hemmende Vorschrift in der Thal einen irgendwie erheblichen Einfluß gehabt hat, so zeigt sich die Grundlosigkeit der vielfachen Beschwerden darüber und jener Besorgnisse noch bestimmter. Denn von allen jenen 567 cen- surfcei erschienenen Schriften sind nur vierprovisorisch inBe schlaggenommen, und alle diese Beschlagnahmen sind vom Ober-Censur-Gerichte für gerechtfertigt erachtet worden, indem dasselbe in allen jenen vier Schriften einzelne Abschnitte oder Stellen unter drückte , also die provisorische Beschlagnahme für gesetzlich anerkannte. Man urtbcile nun, ob die gewährte Eensursrciheit benutzt ist oder nicht, ob die Nothwcndigkeit, vor dem Debit ein Exemplar bei der Po lizei-Behörde niederzulegcn, von Benutzung dieser Freiheit abschrecken kann, ob die Verbote solcher Schriften die vielfach beklagte Höhe er reicht, ob die Polizei-Behörden von dem ihnen zugcstandcnen Rechte einen maßlosen und mehr als pflichtmäßigcn Gebrauch gemacht haben." Nachdruck. — In Frankreich verlegtes Werk. — Verlagsrecht für Deutschland. *) In Preußen sind in Arankreich verlegte Werke, in Ermangelung einer zwischen beide» Staate,I bestehenden Bercinbarung zur Sicherung de» literarischen EigenthnmS, wider den Nachdruck und die Berbrcituug von Nachdrucken nicht geschlitzt. Durch einen zwischen einem französische» Schriftsteller und einem deut schen Buchhändler geschlossenen Privatvertrag, wodurch der Erster« dem Letzter» das ausschließliche BcrlagSrccht eines in Frankreich er schienenen Werks für Deutschland überträgt, kann diesem Merke auch nicht indirekt in Preußen der Schutz wider den Nachdruck beschosst werden. tz 33 des Ecs. vom II. Juni 1837. Oeffeutl. Ministerium — Wengler u. Gen. Der Buchhändler I. P. Meline in Leipzig behauptete das aus schließliche Verlagsrecht des in Paris erschienenen Werks llisloire du Oonsulat et 6e iRmpiro par KI. 'kliiers, rineien President du Lonseil des Klinislres etc. von dem Verfasser für Deutschland erworben zu haben; erließ davon eine in Leipzig bei Bcockhaus gedruckte französische Ausgabe und -) Aus dem >. Hefte dis 39. BdS. dc« Archiv» für Civil, und Criminalrecht in dkr K. Preuß. Rheinfrovinz. Köln, P. Schmitz.
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