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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18621110
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1862
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M 139, 10. November. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2381 mentcr gern folgen werden, wie es überhaupt nach unserer Mei nung sich nie um ein Unterbieten seitens der Sortimenter han deln dürfte, sondern nur um ein Nachgeben, wo die Con- currenz es erheischt, deshalb dürften auch Handlungen, wel che Schleuder-Offerten in öffentlichen Blattern anders als im Halle der Nothwehr gegen vorhcrgegangene Anzeigen machen, zur 'Association nicht zugelafsen werden. Die Entscheidung hierüber, sowie über andere dringende An gelegenheiten , müßte einem nach Constituirung der Association zu wählenden Ausschüsse überlaffen werden, gegen dessen Ent scheidungen Appellation an die Generalversammlung ftattzufin- dcn hätte. Die letztere könnte vielleicht alljährlich zur Ostermcsse in Leipzig zusammentreten. Solide, der Schleudere! feindliche Sortimenter, welche sich für das Zustandekommen einer Sortimenter-Association intereffi- ren, werden gebeten, unter der Chiffre X. L 0. durch gef. Ver mittlung der Redaction des Börsenblattes sich mit dem Einsender dieses Vorschlages in Correspondenz zu setzen; vielleicht fühlt sich auch Einer oder der Andere veranlaßt, den Vorschlag in diesem Blatte zu besprechen. Rüge. Einer meiner Hrn. College» hat in diesem Blatte bereits früher den praktischen Vorschlag gemacht, alle Ungebührlich- keiken, wie sie hin und wieder im Buchhandel leider immer noch verkommen, derOeffentlichkeit zu übergeben, und es ist ein solcher Weg wohl auch der beste, um aus unserm brieflichen Verkehr ein gewisses Etwas zu verdrängen, welches einem Kaufmann z. B. in seiner Correspondenz kaum glaublich wäre, und das sicher eines jeden Gebildeten unwürdig ist. Ich bin heute in die Nothwendigkeit versetzt, eine derartige U ng eb ü hrl i ch ke i t i m A u s d r u ck öffentlich zur Sprache zu bringen. Ueber denSachverhalt dabei brauche ich nichts zu sagen, da er aus dem Folgenden deutlich genug hervorgcht. Ich habe wegen der schnelleren Uebersicht nur noch zu erwähnen, daß ich in dieser Ostermcsse rechtzeitig 3 Lüdccking, franz. Lesebuch, 1. Thl. an Hrn. C. G. Kunze in Mainz remilrirte, welche Bücher er mir aber mit der Bemerkung wieder zugehen ließ, daß er sic jetzt nicht mehr annehmen könne, weil inzwischen eine neue Auflage davon erschienen sei und er die alte oft genug zurückvcrlangt hätte. Ich sandle darauf das Packet nochmals nach Mainz und ließ Hrn. Kunze folgendes dazu schreiben: Ich habe diese Exemplare s. A. L cond. von Ihnen bestellt und auch so gesandt erhalten, auch sind sic Ihnen rechtzeitig zur Ostermcsse von mir rcmittirt worden; ich sehe daher durchaus keine Verpflichtung für mich, diese Bücher behalten zu müssen, wenngleich eine neue Auf lage inzwischen erschienen ist, und muß ich deren Annahme entschieden verweigern- Haben Sie auch die Rücksendung im Börsenblatte beansprucht, so geht für Sic keineswegs das Recht daraus hervor, die Rücknahme jetzt verweigern zu können- Hätten Sie bei der Uebersendung eine solche Bedingung gestellt, so wäre dies etwas anderes; da dies aber nicht der Fall, so hatten Sic eine frühere Rücksendung nur als eine Gefälligkeit meinerseits anzusehen, die sicher erfolgt wäre, hätte ich Ihren Wunsch im Börsenblatt gelesen und wären die Bücher nicht auf einem aus wärtigen Lager eines meiner Hrn- Committenten befindlich gewesen- A. Wienbrack. Ohne all' und jede Notiz finden sich diese 3 Lüdecking aber später wieder bei mir ein, und fast gleichzeitig mit ihnen kommt mir von Hrn. Kunze ein Rechnungsabschluß nebst üblicher Mah nung zu, auf welche hin ich denn die nachstehende Erklärung gab: Sie werden den Saldo, dessen sofortige Berichtigung Sie von mir verlangen, nicht nur nie empfangen, da ich Ihnen nichts schuldig bin, sondern ich verbitte mir auch hiermit Ihre ganz und gar ungerechtfer tigten Mahnungen ein für alle Mal! Die 3 Lüdecking, französisches Lesebuch müsse» Sie zurücknehmen, wie ich Ihnen dies bereits ausführlich erörtert habe. Da Sie mir die selben inzwischen zum zweiten Male und ganz stillschweigend remittirten, so stelle ich sie Ihnen hiermit ausdrücklich zu Ihrer Disposition- Lassen Sie das Packet also bei mir durch Ihren Hrn- Commissionär abfordern. A. Wienbrack. Darauf wird mir die folgende, mit C. G. Kunze Unterzeich nete Rückantwort, datirt v. 13. ds. Mts.: Wenn ich Ihnen Artikel meines Verlages bereitwillig ä cond- liefere, so haben Sie sich auch meinen Anordnungen zu fügen. Ich habe durch Inserate im Börsenblatt, Zettel, Circulare, auf meinen Rech nungsauszügen und Remittendenfacturen gedruckte Notiz den Lüdecking wiederholt zurückverlangt und dabei ausdrücklich erklärt, daß ich Remit- tenden davon nur bis October 1861 annehmen würde, später einlaufende aber unnotirt zurückgehen sollten. Wenn ich nun auf diese Weise meinerseits alles Mögliche gethan habe, um Sie vor Schaden liegen bleibender Exemplare zu wahren, so danke ich jetzt für den Verlust; denn diese von Ihnen mir zur Rücknahme zugemutheten 3 Exemplare haben jetzt nach Erscheinen der neuen Auflage nur Maculaturwerth. Auf einem von oben angedeuteten Wege haben Sie die Anzeige um Rücksendung erhalten; warum haben Sie nicht gleich rcmittirt? Daß Sie mir nun schreiben: ,,die 3 Lüdccking, französisches Lesebuch I. müssen Sie zurücknehmen", ist eine Flegelei, die um so größer ist, als Ihr Saldo so gering und unbedeutend war- Meinen Sie denn, ich wolle bei einer Geschäftsverbindung um 4 Thaler einen Thaler verlieren! Nicht ich, sondern Sie müssen dieLüdecking wieder annehmen, und Sie müssen den Betrag dafür bezahlen. C- G- Kunze. Ich unterlasse es, dies Schreiben des Hrn. Kunze zu com- mentiren oder die Streitfrage noch weiter zu erörtern, was auch nickt der eigentliche Zweck meiner Veröffentlichung sein soll. Es ist übrigens ein ähnlicher Fall — natürlich ohne „eine Flegelei" — im Börsenblatt schon einmal besprochen und verhandelt worden. Besteht unser alter buchhändlerischer Usus im Betreff des ü cond., also mir dem RechtEmpfangencn, es zur nächstenOster- meffe remittiren zu dürfen, nicht mehr vor dem Gesetz , dann — aber auch nicht eher— werde ich Hrn. Kunze 1 Lhlr. 2H N-f zahlen. Er aber wird mir jedenfalls und demnächst wegen des einzigen Wortes, das ein Buchhändler wohl noch nie vom andern gehört oder gelesen hat, vor seinem Gericht die gebührende Re chenschaft zu geben haben. Leipzig, 26. October 1862. U. Wienbrack. Zur Abwehr. In die in meinem Verlage erschienenen „Erzählungen der Königin von Navarra" und „Novellen Louis Xl. von Frank reich" sind allerdings einige Erzählungen aus dem Original her übergenommen , welche in ihrer derben und charakteristischen Behandlung mit unserer heutigen Behandlungsart sehr contra- stiren; ich gestehe es offen, daß ich dieselben ungern darin sehe, und sie wären auch weggeblieben, wenn ich mich nicht während des Drucks auf einer Reise befunden hätte. Ein von einem Anonymus gegen mich gerichteter Angriff erwähnt dieses Buches und meiner Person in äußerst verletzender Weise, und ohne Lust an Streit, zumal sich der Einsender des betreffenden Artikels verborgen hält, beschränke ich mich auf wenige Worte zur Ab wehr, in denen der unbekannte Herr keine Animosität suchen möge. Ich hege alle Achtung vor seiner Abneigung des erwähn ten Genres der Literatur, aber er thut sehr Unrecht, dies Buch in eine Kategorie zu werfen, welcher auch ich jedes literarische Motiv abspreche. Vielleicht hat er zu wenig über den Zweck der Literatur nachgedacht, und da ich weder Interesse noch Raum finde, weitläufig meinen Standpunkt zu erörtern, derselbe auch nicht einmal die Vorrede des betreffenden Buches gewürdigt hat, so möchte ich ihm denselben in einer Stelle in Bouterweck's Lite raturgeschichte andeuten, welche heißt: „Das ästhetische Interesse beruht nicht auf der Erwägung moralischer Zwecke, sondern
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