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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1862
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1862
- Sprache
- Deutsch
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gangen sind. —Das Sortimentsgeschäft ist einsehr mühsames Geschäft, aber bei dem jetzigen Creditsysteme verhältnißmäßig mit kleinen Gefahren für die bürgerliche und Familien-Existenz ver bunden. Hr. ll. II. will nun die Baarpackete mit Stumpf und Stiel ausrotten und macht sehr unpraktische praktische Vor schläge. Ec schlägt eine Sortimenter-Allianz mit einem Trium virat an der Spitze vor, dieser Gerichtshof soll das Recht haben, als einzige Instanz die Baarartikel- und andere Verleger, die nicht nach der Pfeife des Triumvirates tanzen, zu verfehmen, respec- tive inAcht und Bann zu legen. Man weiß nicht, soll man über diesen kühnen Gedanken lachen oder weinen. Wir sind sehr begierig, die Männer kennen zu lernen, die den Kceuzzug wider den Türken unternehmen, und die Männer des obersten Gerichtshofes, in deren Hand Sein oder Nichtsein liegt. Lasten Sie von solchem Unsinn, meine Hrn. Sortimen ter! publiciren Sie alle Ungebühclichkeiten des Verlegers im Börsenblalte mit Angabe der Person und Sache und überlassen Sie es der Individualität, mit unbilligen Verlegern die Rechnung zu schließen. Und nun, mein lieber Hr. K. II.! lasten Sie Ihr Rößlein zum Heerzug gegen die Baarpackete noch im Stall, Sie scheinen ein sorgfältiger und fleißiger Sortimenter zu sein; denn wenn Sie monatlich sür300Thlr. baar beziehen, so müssen Sie dieses größtentheils freiwillig thun, denn der Artikel, die nur gegen baar gegeben werden, sind, wie oben gesagt, nicht viele. Im Uebrigen nichts für ungut, an persönliche Verletzung denkt Einsender nicht, die etwas drastische Schreibweise ist seine Manier, indes sen drum keine Feindschaft nicht! Einiges über eine „Entgegnung". *) Die von Hrn. Crcdner in seiner „Entgegnung" (Bör- senbl. Nr. 130) enthaltenen Mittheilungen, insoweit sie meine Person betreffen, etwas ausführlicher zu beleuchten, was mir, als im Besitze aller darauf bezüglichen Dokumente, ein Leichtes wäre, halte ich für gänzlich überflüssig. Als ich Hrn. Credner kündigte, zeigte ich ihm an, daß ich eine vierteljährige Kündigungszeit einzuhalten gedenke (das neue Gewerbegesetz stellt diesen Zeitraum gesetzlich auf), allein Hr. Credner ging darauf nicht ein — pun gut — ich blieb daher noch ein halbesJahr in seinem Geschäfte. Hr. Credner trug mir sein Geschäft an, aber nicht imJahre 1856, damals stand er, soviel ich mich erinnere, mit jemand An- derm in Unterhandlung, sondern im Jahre 1850, zur Zeit als noch Hr. Chr. Kleinbub sein Astocie war. Damals scheiterte die Sache nicht an meiner Zahlungs-Unvermögenheit, sondern wegen ganz anderer Umstände, die Hr. Credner wohl genau wis sen wird. Eingegangcne Verbindlichkeiten habe ich nie verletzt. Was Hr. Credner mir zumuthcte, lebte nur in seiner Idee, denn die erste entscheidende Instanz gab zu, daß ich in mei nem Thun auf dem Boden des Gesetzes stehe und daß ich das Recht zur Seite habe, allein in moralischer Beziehung könne sie cs nicht für gut finden. Aber selbst gegen diese Ansicht legte ich bei der competentcn Behörde den Recurs ein und diese entschied mit Zuschrift vom 4. December 1861, tt. ll. 76015, zu meinen Gunsten. Prag, 1. November 1862. Jos. M. Schenk. *- Wir haben dem Hrn- Einsender bemerktich zu machen, daß wir uns zwar verpflichtet halten, seine Erwiderung soweit aufzunehmen, als sie zur faktischen Berichtigung dienen soll; was aber seine weiteren persönlichen Auslassungen betrifft, so können wir dieselben, zumal über ein Bdrscnmitglicd von einem Nichtmitglied im Börsenblatt unmöglich julLssig finden. Die Red- Allgemeines Bücher-Lexikon re. von WilhelmHeinsius. 13. Band. (Auch unter dem Titel: Allgemeines Deutsches Büchec-Lexi- kon. 6. Band.) Enthaltend die von 1857 bis Ende 1861 erschienenen Bücher und die Berichtigungen früherer Er scheinungen. Hecausgegeben von Robert Heumann. 1—3. Lieferung, gr-4. Leipzig, Brockhaus. Es war im Jahre 1793, als der Buchhändler Johann Wil helm Heinstus (geb. 1768, und gest. zu Gera 1817), damals Astocie seines Vaters Joh. Samuel Heinsius in Leipzig, zuerst das von ihm bearbeitete „Allgemeine Bücher-Lexikon oder voll ständiges alphabetisches Verzeichniß der von 1700 an erschienenen Bücher, welche in Deutschland und in den durch Sprache und Literatur damit verwandten Ländern gedruckt worden sind" in vier Bänden herausgab — bei der Mangelhaftigkeit und Unzu verlässigkeit der ihm zu Gebote stehenden Quellen ein riesiges Un ternehmen. 1812 ließ er eine neue umgearbeitete, verbesserte und vermehrte Auflage, fortgeführt bis zum Jahre 1810, bei Johann Friedrich Gleditsch in Leipzig erscheinen, und noch heu tigen Tages bildet dies Werk die Grundlage der deutschen Biblio graphie. Von Heinsius wurde noch der fünfte Band, enthaltend die bis Ende 18-15 erschienenen Bücher, zum Druck befördert. Nach seinem Tode sorgte der Verleger Gleditsch und seit 1831, wo des sen Verlag an die Firma F. A. Brockhaus überging, die letztere für regelmäßige Fortsetzung des Lexikons. Der vom Gründer angenommene Plan hatte sich derart bewährt, daß die ihm fol genden Bearbeiter (Christian Gottlob Kayser für den 6. und 7. Band; Otto August Schulz für den 8. und 9. Band; Ludwig Franz Albert Schiller für den 10., 11. und 12. Band) denselben fast unverändert beibehielten. Vom achten Bande an ist der Dop peltitel „Allgemeines Deutsches Bücher-Lexikon" erster Band u. folg, hinzugekommen. Daß auch der Herausgeber des gegenwärtig im Erscheinen begriffenen dreizehnten Bandes, Robert Heumann, von den bis her bewährten Prinzipien nicht abgewichen, können wir nur bil ligen, und zwar um so mehr, da cs ihm, wie aus den vorliegen den drei Lieferungen ersichtlich, gelungen ist, innerhalb des alten Schema's wesentliche Verbesserungen anzubringen. Dahin rech nen wir außer zahlreichen Nachweisen, wodurch das Aufsinden zweifelhaft gefaßter Titel erleichtert wird, besonders die genaue Inhaltsangabe der einzelnen Abtheilungen und Bände größerer Sammelwerke, ferner die beigesügte Titelübersetzung der in rus sischer und polnischer Sprache erschienenen Schriften, sowie ver schiedene dankenswerthe Notizen, die uns von dem Fleiß und der Gewissenhaftigkeit des Bearbeiters einen vortheilhaften Begriff geben. In der Ausstattung, obgleich den früheren Bänden sich an schließend, sind durch vorzügliches Papier und Schärfe des Drucks die Fortschritte der Technik repräsentirt. Wir haben nureinen Wunsch auszusprechen: den möglichst rascher Vollendung des Bandes. Je mehr sich die Reihe der Hin- richs'schen Halbjahrs-Kataloge in der Handlungsbibliothek ver längert, um so lebhafter wird das Verlangen nach einem neuen Bande des Lexikons, dessen fünf Jahre umfassendes Alphabet eine zehnfache Zeitersparniß gewährt. —n. Miscellen. Von der allbekannten Schrift Fr. v. Heyd en's: „Das Wort der Frau" ist im Brandstetter'schen Verlage soeben eine (zwölfte) Prachtausgabe (Preis 6 -/§) erschienen, deren eleganter und geschmackvoller Ausstattung sicherlich die allgemeinste Bewun- 335'
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