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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1845
- Sprache
- Deutsch
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1046 Er hat das Recht und die Pflicht, auch unaufgefordert und für sich allein zu handeln, wenn und wo es dem Zweck des Vereins ersprieß lich ist; zur Wahrung der Rechte der Vereinsmitglieder unmittelbar thatig zu sein, wo es ihm nöthig dünkt; Gesuche einzelner Vereinsmit glieder, so wie bestehender oder sich bildender Kreis- oder Lokalvereine, wenn die Gesuche seiner Ueberzeugung nach das Interesse des Vereins berühren, zur gemeinschaftlichen Sache zu machen. Der Vorstand für sich allein beschließt durch einfache Stimmen mehrheit und der Vorsitzende hat dabei die entscheidende Stimme. Der Vorstand legt jährlich der Generalversammlung Rechen schaft ab. s 11. Jedes Jahr am dritten Montag des Juni findet je an dem be stimmten Orte (siehe tz 17) eine ordentliche Generalversammlung der Vereinsmitglieder statt; vier Wochen vor derselben kündigt der Vor stand etwa von ihm zu stellende oder ihm von andern Mitgliedern angemeldete Anträge in dem als offiziell adoptirten Blatte an. Außerordentliche Generalversammlungen beruft der Vorsteher wahrend der Abrechnungszeit, wenn es das Präsidium beschließt, oder wenn ein Drittheil der anwesenden Vereinsmitglieder einen Antrag darauf stellt. Bei der Einladung zu einer außerordentlichen Versamm lung muß den Mitgliedern der Zweck derselben schriftlich angezeigt werden. § 12. In der ordentlichen Generalversammlung werden 1) Berichte über die Geschäftsführung des Vorstandes, über den Stand der Angelegenheiten des Vereins, der Rechnungen und der Kasse erstattet; 2) die etwa nöthig werdenden außerordentlichen Umlagen ange ordnet; 3) Anträge und Vorschläge des Vorstandes oder einzelner Ver einsmitglieder , welche auf der Tagesordnung stehen (in so fern sie aber eine Abänderung der Statuten betreffen, nur nach den nähern Be stimmungen des § 14), zur Abstimmung gebracht; 4) etwaige Beschwerden über verweigerte Aufnahme berathen und entschieden; 5) über den Ausschluß von Mitgliedern beschlossen, welche eine der zur Aufnahme erforderlichen Eigenschaften verloren haben. (Siehe H 14), und 6) die Wahlen des Vorstandes vorgenommen. In außerordentlichen Versammlungen können nur Gegenstände, welche als Zweck der Einberufung genannt worden sind, vorgcbracht werden. § 13. Nur der wirkliche Ehcf oder der Procuraführer, oder der dazu schriftlich bevollmächtigte Gehülfe einer Handlung, und bei Gesell schaftshandlungen nur Ein Theilhaber haben Stimmrecht in den Generalversammlungen. Eine anderweitige Uebertragung des Stimmrechts, welches über haupt nur persönlich ausgeübt werden kann, findet nicht statt. Die betreffenden Vollmachten sind dem Vorstande am Tage vor der General versammlung einzuhändigen. § 14. Die Generalversammlung besteht aus den anwesenden Mitgliedern des Vereins. Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Generalversammlung genügt die einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden. Zur Abänderung oder Ergänzung der Statuten, so wie für den Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein ist die Mehrheit von wenig stens zwei Dcitttheilen sämmtlicher Vereinsmitglieder (und zwar so, daß auch die von Mitgliedern rechtzeitig eingesendeten Stimmzettel Geltung haben) erforderlich. — Dem Vorsitzenden kommt nur bei Stimmengleichheit eine Stimme zu. ^?88 Die Abstimmungen finden in der Regel öffentlich statt. Nur bei Wahlen, beim Ausschluß eines Mitglieds, oder wenn die Ma jorität der Generalversammlung dafür ist, wird schriftlich und geheim abgcstimmt. § 15. Ueber Anträge auf Abänderung oder Ergänzung der Statuten können in den ordentlichen Generalversammlungen nur dann, wenn solche drei Monate vorher dem Ausschüsse schriftlich angezeigt worden sind, und durch diesen in dem gewählten Vcrcinsblatte Veröffentlichung gefunden haben, Beschlüsse gefaßt werden. § 16- Ueber die Verhandlungen der Generalversammlungen wird ein Protokoll geführt, welches nach dem Schlüsse jeder Generalversamm lung durch eine Commission von fünf Mitgliedern zu redigicen, und von diesen und dem Vorstande zu beglaubigen ist. Die fünf Mitglieder so wie der Protokollführer werden von dem Präsidenten gewählt. § 17. ->) Die jährlichen Generalversammlungen und Abrechnungen sollen abwechselnd in Frankfurt und Stuttgart abgehalten werden. Der ordnungsmäßige Abrechnungs- und Saldirungstermin ist der dritte Montag des Monats Juni. Wer vorzieht, an einem andern Platze zu zahlen, ist gehalten, diese Zahlung vor dem 8- Juni zu leisten und bis dahin auch Anzeige davon an den Abrechnungsplatz einzuliefern. I>) Für den Fall, daß es den Bemühungen des Vereins gelingt, Oesterreich mit in den Verein zu ziehen, soll Augsburg als dritter Ab rechnungs - und Versammlungsplatz angenommen werden. (So zwar, daß ein Jahr Frankfurt, ein Jahr Stuttgart und ein Jahr Augsburg alterniren.) e) Für das Jahr 1845 ist Stuttgart Abrechnungs- und Ver sammlungsplatz; für das Jahr 1846 Frankfurt; ist bis dahin die Bedingung sub b erfüllt, so soll im Jahr 1847 Augsburg in die Reihe treten, wo nicht, nur zwischen Frankfurt und Stuttgart von Neuem abgewechselt werden, bis die Bedingung sub b erfüllt sein wird. § 18. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, keinem Käufer einer Handlung Rechnung zu eröffnen, ehe die Passiven seines Vorgängers getilgt sind- § 19. Der Verein erklärt vorläufig zu seinem officiellen Organe die süddeutsche Buchhändler-Zeitung. Earlsruhe, Stuttgart und Frankfurt. Das Präsidium des Süddeutschen Duchhändlcrvcrcinsi Albert Knittel. Earl Hoffinann. I. D. Sanerländcr. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgethcilt von der I. C. Hin richs scheu Buchh.) Angekommen in Leipzig am 2. — 4. Octbr. 1845. Adler S» Diese in Dresden. 7741. Schäfer, W., der Waffenstillstand zu Kötzschenbroda am 27. Aug. 164b. 8. Geh. Vs Anton in Halle. 7742. Luthers kleiner Katechismus, mit Entwickelungen, Erdrtcrungcn u.Hin- Weisungen aufdie Bibel und dasGesangbuch, als Lehrbuch bcarb. f. cvang. Volksschullehrer rc. Von W-Harnisch.2. Ausl. 12. * 7743. — derselbe, als Lern buch f. die mittlere cvang. Schuljugend, von demselben. 4.Aufl, I2.*>/i2<^ Asiicr Co. ln Berlin. 7744. Oontorte, v., über Kore Iia-Oorvt. Oenuo ellickit, dextum emenci., !n- trockuctionem,notus, inckicesuckjecitv.OasLel. 4.1846. 6el>. * 2,^
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