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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1845
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- Deutsch
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. 708 63 Sparsamkeit und Ordnung im Haushalt sind nur Palliative; die erste und hauptsächlichste Aufgabe des Staats ist es, neue Nahrungsquellen zu suchen, und solche den Angehörigen zu eröffnen. Je schwerer aber diese Pflicht der Staatsmänner ist, und je häufiger diesem Bestreben unübcr- steigliche Hindernisse im Wege stehen, desto eifriger sollte man eine Indu strie pflegen, die sich auf natürlichen Elementen aufzubaucn begonnen hat; und daher, ohne Geldopfcr von Seite des Staats, aus eigener, inwohnen- dcr Kraft immer höhere Bedeutung entwickeln und reges Leben in immer weitern Kreisen um sich her verbreiten wird. Dieses wichtige Ziel ist mit den geringsten Mitteln zu erreichen, und cs bedarf dazu keines andern Hebels als der Uebereinstimmung unserer Ge setzgebung mit andern größer» deutschen Staaten, die ohnedieß durch viele gewichtige Rücksichten, und namentlich auch durch den gerade in dieser Be ziehung mehrfach ausgesprochenen Geist der Bundesversammlung als ge boten erscheint. Es ist uns ganz unmöglich, bei den in die Augen springenden Nach theilen, die eine ungleiche und so kurze Schutzfrist nothwcndig haben muß, das Motiv in der Sorge für wohlfeile Bücher zu suchen, denn das hieße bei der durch tausend Kanäle sich verbreitenden geistigen Bildung das Noth, wendige und Gewisse gegen etwas blos Nützliches und in seinen Wirkungen sehr Problematisches, das Erstgeburtsrecht der Industrie gegen das Linsen gericht der Hoffnung zu verkaufen. Soll die Blüthe des württcmbcrgischcn Buchhandels, der so wichtig für ganz Süddeutschland ist, nicht untergraben werden, so ist cs durchaus nothwcndig, unsere Gesetzgebung hinsichtlich der Schutzfristen so bald als möglich in Uebereinstimmung mit der Gesetzgebung anderer deutschen Staa ten zu bringen, und wir bitten daher Eue r Köni g lichc Majestät in aller Untcrthänigkcit, die Einbringung eines entsprechenden Gesetzes auf diesem Landtage noch allergnädigst befehlen zu wollen. In tiefster Ehrerbietigkeit Euer Königlichen Majestät Der Ausschuß des Vereins Stuttgarter Buchhändler. Carl Hoffman». Paul Neff. I. Weise. HI. Stuttgart, den 14. Mai 1845. Der Ausschuß des Vereins der Buchhändler in Stuttgart bittet, das von ihm bei dem Königlichen Ministerium des Innern cingcrcichte Gesuch, noch auf diesem Landtage ein Gesetz wider den Nachdruck cinzubringcn, durch die ständische Verwendung zu unterstützen. Hochansehnliche Stände-Versammlung! Unsere Gesetzgebung zum Schutze des schriftstellerischen Eigenthums ist bekanntlich nur provisorisch, denn der von der Regierung unter'm 24. April 1838 vorgclcgte Gesetzes-Entwurf wurde weder auf jenem noch auf einem später» Landtage berathcn. Im Angesichte des Bundesbcschlusses vom 9. November 1837 lag aber die gebieterische Rothwcndigkeit vor, den Nachdruck zu beschränken, und so kam auf dem Landtage von 1838 in der Eile noch das Gesetz vom 17. Ok tober 1838 zu Stande, welches den Gegenstand in wenigen Sätze» abhan delt, und das Minimum der vom Bunde vorgeschriebcnen Schutzfrist fcst- setzt. Daß dieses Gesetz mit der kurzen zehnjährigen Schutzfrist dem vorzugs weise in Württemberg grassircndcn Unwesen des Nachdrucks nicht steuern konnte, ist um so erklärlicher, als es in demselben an aller Bestimmung über den Begriff des Nachdrucks fehlt, und in der Praxis dem § 7. der Verordnung vom 25. Februar 1815 eine Deutung gegeben wurde, bei wel cher die unwesentlichste Veränderung an einer Schrift die Anwendung des Gesetzes ausschließen mußte. Unser provisorisches Gesetz gewährt den vom 1. Januar 1838 an er schienenen oder künftig erscheinenden Schriften nur einen Schutz von zehn Jahren. Dicß ist aber, wie auch der Bericht der von Einer Hochanschn- lichcn Ständeversammlung nicdergesctztcn Commission (s. S. 19) nach- wcist, durchaus ungenügend, und es haben daher auch andere, namentlich die größeren deutschen Staaten, eine Schutzfrist für die Lebensdauer des Schriftstellers, und noch dreißig Jahre nach dem Tode desselben festgesetzt. Wie nachthcilig diese Ungleichheit der Gesetzgebung nicht nur für den württembcrgischen, sondern für den gesammten deutschen Buchhandel ist, geht einfach aus der Thatsache hervor, daß cs keinen ausschließlich würt tembcrgischen, sondern nur einen deutschen Buchhandel gibt. Wir haben bei jeder Veranlassung auf die Mißstände aufmerksam gemacht, und sind nun auch durch die angeschloffcnc Zuschrift des Börscn- vcreins in Leipzig vom 25. v. M. noch besonders aufgcfordcrt worden, alle Mittel aufzubieten, um Abhülfe zu erlangen. Wir haben unS nun in der in Abschrift hier anliegenden Eingabe a» das Königliche Ministerium des Innern gewendet, und in derselbe» die dringende Bitte vorgctragcn, noch auf diesem Landtage einen Gesetzcscnt- wurf vorzulcgcn, welcher den Schutz des literarischen Eigcnthums bei uns in Uebereinstimmung mit den dießfallsigen gesetzlichen Bestimmungen ande rer, namentlich der für den Buchhandel so wichtigen Staaten, Sachsen und Preußen, bringt. Der Buchhandel ist in Württemberg so wichtig, daß wir cs wohl wagen dürfen, die Thcilnahme Einer Hochanschnlichcn Ständcvcrsammlung dafür in Anspruch zu nehmen, und da der mangelhafte Zustand unserer Gesetzgebung die Blüthe desselben zu untergraben droht, wenn dem Hebel nicht bald und noch auf diesem Landtage abgcholfcn wird, so bitten wir, daß cs Einer Hochanschnlichen Ständcvcrsammlung gefallen möge, sich für unser Gesuch dringend bei der Königlichen Staatsrcgicrung zu verwenden. Ehrcrbietigst Einer Hochansehnlichen Standeversammlung -c. Der Ausschuß des Vereins Stuttgarter Buchhändler. Earl Hoffmann. Paul Ncff. I. Weise. Süddeutsche NcreinSattgelegenheilcn. In der am 16. Juni zu Stuttgart stattgefundenen Generalver sammlung des süddeutschen Buchhändlecvereins waren außer den Stutt garter Handlungen folgende auswärtige Firmen vertreten: Bacr, I., aus Frankfurt a. M. Bcekschc Buchhdlg. a. Nbrdlingen. Biiwcrnagci, C., a. Fnedbcrg. Brandcggcr, I. A., a. Ellwailgcn. Brannsche Hofbuchhdlg. a. Carlsruhe. Braun Schneider a. München. Brönner, H. L., a. Frankfurt a. M. Edlerschc Buchhdlg. a. Hanau. Cmmerlingsche Buchhdlg. (W. Meck) a. Constanz. Enszlin s>- Laielin a. Reutlingen. Ferstlsche Buchhandlung a. Grätz. Gebhardt Ls Korber a. Franks, a. M. Gottschick, A.H., a. Neustadt 0. d.H. Hccrbrandt a. UlM- Hcycr's Sohn a. GießlN. Hcycr's Verlagshdlg. a. Gießen. Hcycr's Hofbuchhdlg. a. Darmstadt. Hoff, H., a. Mannheim. Hnbcr L« Como. a. Bern. Huber Ls Comp. a. St. Gallen. Institut, Otlist. (Gntsch Ls Nupp) a. Carlsruhe. Iiigci, C., a. Frankfurt a.M. Kclletschc Buchh. a. Schwäb. Gmünd. Kollmann che Buchh. a. Augsburg. Lamport Ls Comp. a. Augsburg. Lanbherr, I. n. a. Hcilbronn. Lauppsche Buchhdlg. a. Tübingen. Lcnincr, I. I., a. München. Linpsche Buchhdlg. a. Trier. Löffler a. Mannheim. Macken Sohn a. Reutlingen. Maellot, C., a. Carlsruhe. MeiLinger, I. V., a. Franks, a. M. Mohr, I. CH. V., a. Heidelberg. MuUerscbe Hosbuchh. a. Carlsruhe. Nast, C. F, a. Ludwigsburg. Nähling, C., a. Ulm. Ostander^che Buchh. a. Tübingen. Palm, I., a. München. Nicgcrsche Buchhdlg. a. Augsburg. Roncr, E, a. München. Saucrlcindcr's Verlagshdlg. a. Aarau. Sauerlänbcr, I. D., a. Franks. a.M. Scheinst,, C. P., a. St. Gallen. Schi.'sserschc Buchhdlg. a. Augsburg. Schreiber, I. F., a. Eßlingen. Stcttner, I. Th., a. Lindau. Narrentrapp'S Svrthdlg- a- F.ank- surt a. M. Narrentrapp-o Verlagshdlg. a. Frank furt a. M. Verlags- u. Sorlbuchh. zu Belle-Vue. Winter, C. F., Vrlsgh. a. Heidelberg. Wohlersche Buchhandlung a. Ulm.
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