Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1845
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18450613
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184506132
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18450613
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1845
- Monat1845-06
- Tag1845-06-13
- Monat1845-06
- Jahr1845
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
596 55 Wimmer, Schmidt S» Leo in Wien. 4062. Lewis, D. L., Jacotots Lehrmethode zur Erlernung der franz. Sprache. 8. Geh.* Vs 4063. — dieselbe, engl, und deutsch. 8. Geh. * Vs 4064. —dieselbe, franz. und engl. 8. Geh.*V3>? Wimmcr, Schmitt s> Leo in Wien ferner. 4065. Salzbachcr,I., meine Reise nachNord-Amcrika.Ji>2Abth. (r-2.Abth.) gr. 8. Geh. *4^ Winekelmani, Sc Söhne in Berlin. 4066. klalld-ie äerOostiimesukkistorisolien, »ationellenunä ciiaracterist. 6runcllaxen k. <l. I'ksater, lirsg. u. mit iblrliiuterun^en begleitet v. 4,. 8chnei<!er. 3. u. 4. kiekt, gr. 4. s * 1 Nichtamtli Die Begründung einer deutschen Buchhandlung in den Verein. Staaten betreffend. Zu den laut B.-B. Nr. 52 unterm 29. Mai angezeigtcn 59 Handlungen, sind uns noch bis heute folgende Beitritts-Erklä rungen zugegangen: Brcitkopf s> Härtel hier. L. Len-, (Vcrl.-Contor) in Hamburg. Franckhsche Verl.-B. in Stuttgart. C. W. Leökc in Darmstadt. Icnt sc Gahma,IN in Solothurn. Gustav Hcckenast in Pesth. Schciblc.Nicger sc Sattler in Stuttg. H. L. Brönncr in Frankfurt a/M- Fr. Schwcizerbart - also 68 Handlungen bis heute und erlauben wir uns zu fernerer Theilnahme aufzufordern, indem wir zugleich wiederholen daß Diejenigen, welche sich um die betreffende Mission nach den Verein. Staaten bewerben wollen, auf Verlangen von dem Vorsitzenden G. Mayer, hier, das Nähere über eine von ihnen abzufassende Denkschrift*), in deutscher und englischer Sprache, erfah ren können. Leipzig, 12. Juni 1845. Die Commiffion für die Dcgründung einer deutsche» Kuchhandluiig i» den Her. Staaten. *) Nicht Druckschrift, wie in Nr. 52 irrthümlich steht. Die Verlegung der AbrechnungSzcit betreffend. Der Unterzeichnete Verein der Kopenhagener Buchhandlungen, welche schon seit Jahren darin einen Uebelstand erkannt haben, daß der Anfang der Ostermesse von dem Kalender und nicht vielmehr von einem genau aufs Datum festgesetzten Termin abhängig ist, nimmt aus den diesjährigen Erfahrungen Veranlassung, sich dem Anträge des Wiener Buchhändler-Gremiums anzuschließen, daß die Oster-Messe künftig ihren Anfang am 1. Juni nehme. Während nämlich einerseits die Remittenden aus Schweden und Norwegen bei anhaltendem strengen Winter erst MitteApcil hier ein- treffen, sind auch wir außer Stand gesetzt, dieselben zu rechter Zeit an Ort und Stelle zu schaffen, wenn die Messe früh fällt, da die Ex pedition pr. Segelschiff in dieser Jahreszeit vielen Wechselfällen unter liegt und die Dampfschiffe erst im Mai ihre Fahrten beginnen. Au ßerdem sind wir aber auch verhindert, unsere Zahlungslisten genau anzufertigen, da der Winter den Abschluß mit unfern entfernten Eom- miuenten sehr verzögert. Die Bedeutung der Ostermesse wird aber für den Buchhandel durchaus illusorisch, wenn nicht sämmtliche Rechnungen in Leipzig vollständig geordnet werden können; daß letzteres in der That nicht der cher Th eil. Fall ist, steht wohl kaum mehr in Zweifel, um so wünschenswerther ist es daher, daß diese Frage in der nächsten Generalversammlung ernstlich berathen werde. DerBuch Händler-Verein in Kopenhagen, am 24. Mai 1845. Folgen der Netto-Rechnung. Darf der Sortimentshändler die Preise für fremden Verlag bei Netto-Absatz willkürlich mit Vs oder ^ selbst machen? Nein! Nun so stelle man doch vor die Netto-Linie den Ordinair-Preis. Man will sich nicht von der Nothwendigkeit einer Maßregel überzeugen, die doch keineswegs weder mühsam noch zeitraubend ist. Schreiber dieses hat eine Factur von Novavor sich — und deren giebt es die Menge — darauf heißt es: 6 Ex. rc. ü 12 gA netto 3 ^ netto. Was hat sich der Aussteller wohl dabei gedacht? Welches ist der ordinaire Preis, 16 oder 18 gA? Eine derartige Arbeit muß doch Mangel an Wissen sein. Die sogenannte alte Schule, die von der folgenden Ge neration wegen einer etwas steifen Haltung öfter so mitleidsvoll belächelt wurde, ließ wohl derartige, ich nenne sie grobe Fehler, nicht zu; in der nun folgenden, so scheint es, hat dergleichen nichts zu bedeuten, da ist jeder von vorn herein Meister und von Schule kann wohl eigent lich fast gar nicht mehr die Rede sein. Bald genug sind wir so weit, wo es heißen wird: „Helfe sich Jeder wie er kann." A. K. Die Königl. Polizei-Direktion in Hannover hat allen Besitzern von Leihbibliotheken und Journal-Eirkeln Folgendes mitgcthcilt: „Die Inhaber der Leihbibliotheken in der K. Residenzstadt haben alle Bücher ohne Ausnahme, deren Anschaffung von ihnen beabsichtigt wird, in dem Zustande, wie sic von der Buchhandlung bezogen werden, dem Sen sor direct vorzulegen. Die auswärtigen Büchcrverlcihcr haben in der Regel jedesmal Ostern und Michaelis, oder auch während dieser Zcitfrist, wenn die Anschaffung neuer Bücher nbthig wird, ei» genaues Verzcichniß der neu aufzunehmcndcn Bücher und Zeitschriften der ihnen Vorgesetzten Polizeibe hörde einzureichcn, worauf die zulässig befundenen Bücher, nach Anleitung des censurseitig attcstirten Verzeichnisses, mit dem Polizcistempcl versehen werden. Bei Werken, welche aus mehreren Bänden bestehen, bedarf nur der erste Band des Polizeistempels, und hat der Eigenthümer dafür 1 g-f an Gebühr zu entrichten; außer den erwähnten Stcmpclgcbührcn fallen den Bctheiligtcn keinerlei sonstige Gebühren zur Last. — Alle Unternehmer öf fentlicher als ein Gewerbe betriebener Journal-Lcsccirkcl haben alljährlich ein Verzeichniß der von ihnen gehaltenen oder zu halten beabsichtigten Blät ter in Hannover dem Censor direct, an den übrigen Orten bei der betreffen den Polizeibehörde zur Beförderung an die K. Polizci-Dircction zu Han nover einzureichen. — Von denjenigen Zeitschriften, deren Zulassung zuge- standcn worden, wird das erste Heft des Jahrganges mit dem Ecnsurstcm- pcl gegen die obenerwähnte Gebühr versehen, und ist für die folgenden Hefte dann eine weitere Stempelung nicht erforderlich; coursiren in diesen Lesecirkeln auch Bücher, so werden hinsichtlich dieser die bei den Leihbiblio theken vorgeschriebenen Maßregeln Anwendung finden. — Das Ausleihen eines nicht gestempelten oder als unzulässig bezeichnten Buches oder Zeit schrift wird im ersten Uebertretungsfallc mit 10 im zweiten mit 20 ^ und im dritten mit dem Verluste der Erlaubniß zur Fortsetzung des Ge werbes bestraft."
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder