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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1845
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- Deutsch
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439 1845.^> f3034.j Wir besitzen ein Exemplar der Augsburger Allgem. Zeitung. 1798—1839. zum Lheil cartonirt, zum Lhcil geheftet, worauf wir Geboten Irnnoo cntgegcnschcn. Schaffhausen, 20. April 1845. Hnrkersche Buchhdlg. f3035.j Die Ilrnoldi'schc Buchhandlung in Dresden sucht billig: 1 Schmalz, Erfahrungen aus d. Gebiete der Landwirthschaft. 1. Bd. Gehülfenstellen, Lehrlings- stellen u. s. w. s3036.f Einem gewandten Buchhandlungs - Gc- hülfen, der besonders auch musikalische Bildung besitzen und Zeugnisse seines Wohlverhaltens bei zubringen hat, kann ein sehr gutes Placement in einer Mecklenburgischen Sortiments-Buchhandlung sofort nachaewiescn werden, durch die Ariioldische Buchhandlg. in Leipzig.' f3037.j Ein junger Mann, der seine 5 jährige Lehrzeit in einer Verlags- u. Sortimentshandlung Nocddcutschlands beendet, sucht gegen Michaelis unter bescheidenen Ansprüchen eine Stelle zu sei ner weitern Ausbildung. Offerten unter der Chiffre 6. K. wird Herr W. Engelmann in Leipzig die Güte haben zu befördern. Vermischte Anzeigen. f3038Z Vorläufige Erwiederung auf das Jul. Baedeker - Kreuzer - Eicculaire, datirt von Elberfeld zur Jubil.-Meffe u. Remscheid März 1845. Dem Herrn Jul. Baedeker in Elberfeld und seinem treuvcrbundcnen Kreuzer, denn für des Letz teren Beleidigungen muß mir nunmehr auch der Erstcre als Verbreiter dieser Injurien vor Gericht Rechenschaft geben , — gebe ich auf, die folgenden Fragen zu beantworten: 1) Wcßhalb ist diese Angelegenheit nur in Bruchstücken dem deutschen Buchhandel niitgc- theilt? warum veröffentlicht Hr. Bädekcr nicht meine mit ihm im Oktober 1844, also vor V2 Jahre, stattgcfundcne Correspondenz? 2) Warum verschweigen beide Genossen es, daß ich bereits Ende 184 1 den Verlag der ,,Kleinen Vatcrlandskunde und Ge schichte des Preuß. Staats," spcciell für die Provinz Westphalen bearbeitet, übernahm? — daß außer der Rheinprovinz bereits 3 ver schiedene Provinz-Bearbeitungen für West phalen, Brandenburg und Sachsen in meinem Verlage erschienen sind, die ich von dem unbestritten anerkannten Verfasser Voßnacke für ein jedesmaliges Honorar von 70 ,/s für 80 Seiten eines Elcmentarbuchcs, das netto 2?/,, S-k >m Parthiepreis kostet, — als unbestrittenes Verlags - Eigenthum erwarb? 3) Weßhalb übergeht man es, daß jede Ausgabe immer zu circa b5 Seiten dessel ben wörtlichen Inhaltes mit dem übri gen ist, daß nur immer 25 Seiten neue Bear beitungen mit dem enormen Honorar von 70 für drei Provinzen also mit 210 ,/s an Voß nacke von mir honorirt worden sind, daß kein Anderer als dieser mir Quittungen erthcilte, und er nur in seinem Namen mir Verlags-Rechte cingcräumt hat? Ob und welche dritte an der Sache bcthciligt, konnte mir sehr gleichgültig sein, denn Voßnacke war Verfasser und nannte mir niemals namentlich andere Bethciligte. 4) Warum spricht Hr. I. Bädekcr nur von meinem Commissions-Debit der vorher nicht in den Buchhandel gekommenen Rhcinprovinz, und schweigt von allen übrigen zu 11/ll> wörtlich g le ich laut cn d e n Ausgaben meines Verlages? 5) Wenn ich auch die 2. Auflage der Rhein provinz nur kommissionsweise dcbiticen konnte, da mir von dem Verfasser Voßnacke gemeldet wurde, das Buch sei gedruckt und die übrigen 1500 Er- könne ich für 100^ baar übernehmen, so wcißHr. Krenzer, mit dem ich zwar nie verkehrte, es doch gewiß auch aus meiner Correspondenz mit dem Verfasser, daß ich es als unbedingte Noth- wendigkeit erklärte, eine neue Auflage der Rhcinprovinz könne nur in meinem Berlage erscheinen. — Warum sagt nun aber Genannter über die Verpflichtung des Hrn. Voßnacke, mir jede Provinz, zu dem Zeitpunkte wenn ich cs wollte, für 70 ,/> Honorar zu bearbeiten, nur wenig, aber mit falschen Einschiebseln? Herr Voßnacke hat sich später im weiteren Verlauf un serer Verbindung einfach, ohne Klauseln verpflichtet, mir alle Provinzen für meinen Verlag für den stipulirten Honoraransatz zu bear beiten. Keine ist ausgeschlossen, und nichts ist selbstredend, als daß auch die Rhcinpro vinz selbstredend durch diese Verpflichtung Voß- nackcs von ihm für meinen Verlag bearbeitet werden mußte. Denn ich habe gesetzlich den Verlag der Vatcrlandskunde durch eine vielfach verbesserte Ausgabe zuerst als Provinz Westphalen erworben. Hr. Voßnacke als aner kannter Verfasser hat mir in Beziehung wei terer Provinzen Concessionen gemacht, die keine Provinz ausschließcn. Hier steht mein Verlags- Recht nach Preuß. Gesetzen fest, auch für die Rhcinprovinz. 6) Weshalb sagt keiner^ der chrenwcrthen B- öd K. es r u » d heraus, wie die Differenz ent stand, namentlich, daß der später in dieser Ange legenheit auftretende wackere Kämpe Krenzer für eine neue Auflage der Rheinprovinz, als ich Hrn. Voßnacke zur verpflichteten Bearbeitung auf forderte, 120 ,/s Baar und noch eine Summe in Büchern Namens vieler Lehrer verlangte. Diese ungerechte Forderung wies ich mit Einsendung des Kcenzer'schen drohenden Briefes an Voßnacke zurück, ohne mich weiter um den Hrn. Krenzer zu be kümmern; der Kcenzer'sche Groll datirt von da her, weil ich nie Notiz von ihm nehmen konnte u. nahm, u.mich nicht übervorthcilen lassen wollte. Wer war denn, Herr B. oder Herr K., die Vcr- lagshandlung, die eine so noble Passion für den Unterstützungs-Fonds hatte? Man hat Ihnen, Herr Bädekcr, viel, viel Ungereimtes gesagt. 7) Warum haben Sie, Hr. Krenzer, erst un gefähr 2>/z Jahr später, als die Vaterlands kunde in meinem rechtmäßigen Verlage erschie nen war, in corpore mit ihren 6 oder 7 Colle ge» einen Vertrag mit Hrn. Voßnacke gemacht, der sich auf ein früheres mündliches Abkommen, angeblich, stützen mußte? Ist dies allenfalls nicht eine sehr verdächtige Sache, welche bei dem Proceß, der aber immer noch nicht im Gang ist, erörrert werden muß? Sie räumen es cin, daß-der Vertrag nachträglich schrift lich ausgenommen worden sei; — was die Her ren mit diesem Machwerke wollten, weiß ich sehr wohl. Auf dem Gerichtsvollzieher-Act hat Herr Voßnacke seinen m i t unterschriebenen Namen, gelöscht, was dieselbe Gcrichtsperson beglau bigte. Wie? Herr Krenzer! können Sie nur so vergessen sein? — Sie sollen aber sehen, dieser Punkt bringt uns noch Licht in die Sache, und ich werde nicht ermangeln, jenen drohenden Act dem entscheidenden Gerichte auch vorzulegcn. 8) Sie wissen, Hr- B. kK, als ich im Ok tober 1844 den Hrn. Bädekcr sehr ernstlich belehrte, wie ich meine Verlags-Rechte erworben, ihm darüber 3 sehr ausführliche Briefe ge schrieben, und ihn sehr ernst abgcmahnt hatte, von dem Debit der unrechtmäßigen Ausgabe der Rhcinprovinz abzustehen, — daß dies Hr. Bä- dcker in seinem Feuereifer für den Verein nicht wollte. Nun erfolgte bei Versendung meiner Va terlandskunde jene Erklärung u. Darlegung mei ner Rechte, jedoch nur an ca. 60 das Buch em pfangende rheinische Buchhandlungen, welche Erklärung allerdings dem Hrn. Bädeker und sei nem Verfahren kein Lob spenden konnte. Herr Bädekcr wurde trotz Ihnen, ehrenwerther Herr Krenzer, aufgebracht, u. drohte mir mit Feuer u. Schwert, das heißt mit dem des Wortes und der heiligen Justitia. Ich aber nahm nichts zu rück, und forderte vielmehr Hrn. Bädeker auf, so gleich zu Felde zu ziehen. Das geschah im November 1844, seitdem sind doch schon 5 Monate verflossen, und jetzt zur Jub.-Messe l845 kommt erst ein gewiß eigenthümliches Bruch stück in der Sache. Weshalb haben Sie denn eigentlich so lange geschwiegen, Herr Bädekcr? Und warum mag ich doch so gar nichts von einer Klage von Einem, oder Beiden, oder Bielen ver nommen haben? Bis Mitte April 1845 wußte ich noch immer nichts. Diese Frage» werden die beiden Bundesge nossen schwerlich genügend und der Wahrheit ge mäß beantworten. Jeder unbefangene Buchhänd ler wird aber danach den Werth des Jul. Bä- deker-Kcenzer-Circulaircs würdigen. Um dieses, durch den Krenzcr-Nachtrag besonders auffallendes Product zu verstehen, war ein Abdruck meiner Erklärung an die rheinischen College» nothwcn- d'g. Allein das mochte den Herren wohl etwas gewagt scheinen. Herr Krenzer wird nun von Herrn Bädeker, der aus so edlen Gefühlen zu Gunsten des schweren Standes der Elementarleh- rer handelt, ein Märtyrer der edlen Sache ist, ins Schlepptau genommen. Herr Bädeker ist ruhig und fein — dagegen muß Herr Krenzer schimpfen, gleich einem — ? Mir muß cs Vorbehalten bleiben, nunmehr die ganze Angelegenheit zu veröffentlichen, so wie den Ausgang aller Prozesse, die mir an- gedroht worden. Das soll denn seiner Zeit ge schehen mit genauer Darlegung der einzelnen Facta und Data. Es sollte mir lieb sein, wenn die Sache die Aufmerksamkeit des Sortimentshan dels auf die einzelnen Ausgaben der Vater lands künde rc-, dieses so berühmt werdenden Buches lenkt, und die vier in meinem recht mäßigen Verlage erschienenen Ausgaben für Westphalen, Rheinland, Sachsen, Brandenburg, dadurch in Ruf kommen. Ich bin ferner wegen des unbestriltnen Verlags- Rechtes ganz ohne Sorgen, das kann ich durch des Verfassers brieflich gegen mich cingegangene Verpflichtungen gesetzlich beweisen, mein Recht datirt früher als der »ächträgliche Sch ein ver trag, der, um mich zu einem höher» Honorar zu zwingen, manipulirt wurde. — Den Herrn Krenzer, der mich wahcheitswidcig angreift,
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