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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1845
- Sprache
- Deutsch
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834 ^ 72 entweder noch gar nicht oder erst seit Kurzem Statuten und es fehlt noch sehr viel/daß sie sich über ganz Deutschland ausgebrritet hatten. Noch fehlt ein niedersächsischer, ein kur sächsischer, ein brandenburg pommerscher, ein schlesischer, ein oft- und wcstpreußischer Verein. Erst wenn durch deren Bildung die ganze Organisation vollendet, da durch ein gewisses Gleichgewicht hergestellt wäre, und man die Wirkung mehrere Jahre beobachtet hätte, würde man im Stande sein, ein ge rechtes Urtheil über sie zu fällen. Wenn ein Paar Kreisvereine in ihren Pcincipien von einander abweichen, so ist das noch kein gefährlicher Zwiespalt, im Gegentheil ist es recht gut, wenn so im Kleinen experimentirt wird, weil man dadurch in Stand gesetzt wird, über die praktischen Vorzüge der verschiedenen Ansichten Erfahrungen zu sammeln. Wenn auch einmal ein Federkrieg im Börsenblatt entbrennt und herüber und hinüber ge platzt wird, so kostet das Niemanden das Leben, noch wird dadurch das collegialische Band zerrissen. Nach Jahr und Tag treffen sich die Börsenblattskämpfec auf der Messe, schütteln sich die Hände und sind wieder so gute Freunde, wie vorher. Nichtbuchhändlcr mögen aller dings denken, wenn sie zufällig etwas von unfern Streitigkeiten ver nehmen , wir wollten uns gegenseitig zerreißen, aber wir sollten doch wissen, daß das nur unsre hergebrachte collegialische Ausdcucksweise und daß ein Trompetenstoß noch kein Kartätschenschuß ist. Wenn also der A. v. B. das Heil in der größten Eenlralisation und absoluten Gewalt des Vorstands sucht, so finde ich es allein in möglichst allgemeiner Theilnahme aller Buchhändler an den gemein samen Angelegenheiten, die ich durch Bildung der Kreisvereine gere gelt sehen möchte. Dadurch würde die Wirksamkeit des Börsenvereins theils ergänzt, theils würde derselben vocgearbeitet. Die Gefahr, daß sich einzelne Gegenden vom Ganzen losreißen sollten, scheint mir gar nicht vorhanden, denn jeder Einzelne ist nicht nur durch sein Interesse an das Ganze gebunden, sondern steht auch in der Regel mit den ent ferntem College» in bessert» persönlichen Vernehmen, als mit den nächsten unmittelbaren Eoncurrcntcn, und nur die Noth, die jetzt wirklich vorhanden ist, kann ihn zu gemeinschaftlichem Handeln mit diesen verbinden, weßhalb auch die Kreisvereine einen nicht zu kleinen Umfang haben dürfen, wenn sie bestehen sollen. Sehr richtig ist allerdings die alte Klage des A. v. B., daß sich manche große Handlung (doch wird ihre Zahl immer geringer) von allen gemeinschaftlichen Beschlüssen und Maaßcegeln entfernt halt, um die Hände frei zu belialten, aber darin kann ich ihm nicht recht geben, daß deßwegen die s. g. Kleinen die Hände in den Schooß legen und warten sollen, bis es dieser oder jener Großen gefällt, mit ihnen gemeinschaft liche Sache zu machen. Eben weil jede Kleine einzeln nichts vermag, sollen sie sich zusammenthun und dadurch auch eine Macht werden, die den Großen Achtung abgewinnt. Es ist sowohl das Recht, als die Pflicht jedes Einzelnen, einen Theil seiner Thatigkeit der Belebung und Erhaltung der Genossenschaft, zu welcher ec gehört und von wel cher er wieder getragen wird, zu widmen. Darauf beruht alles öffent liche Leben, aber dieß war in Deutschland lange vergessen, wir Buch händler haben uns dessen zuerst wieder erinnert und sollen uns hüten, wieder in den alten Quietismus zurückzusinken. Nur, wer sich selber aufgibt, ist verloren. Darum frisch auf und Hand angelegt überall, wo es nicht schon geschehen ist! F. I. Frommann. Rechtsfälle des französ. Buchhandels. (Nach dem Französischen mitgctheilt von Ludwig Kohnen.) I. Aneignung von bereits bestehenden Titeln. Dubochet lieferte unter dem Titel: ,,0'IIlustrstion, journsl uni- versel" eine periodische Zeitschrift, welche Artikel mit Holzschnitten enthält, als Charles Warre erscheinen ließ: ^Illustration äs la jeu- nesss, zournal äss lamillss, mit jährlich 1000 Abbildungen. Du bochet ließ Warre vor das Handelsgericht laden und dasselbe war der Ansicht, daß der Titel I'IIlustraiion bei dem einm und andern Journal gleichlautend fürs Publikum sei und daß diese Aehnlichkeit dem Du bochet Nachtheil brächte. Dubochet habe zuerst seinem Journal den Namen Olllustration vor jedem andern Buchhändler Frankreichs bei- gelegt, habe daher ein Eigenthum erlangt, das ihm geschützt werden müsse. Demnach erließ das Handelsgericht ein Urtheil, worin es dem Warre untersagte, ein Journal mit dem Worte Illustration zu versehen, gleichviel ob ein Zusatzwort vorab oder hintenan angehängt werde. Gegen dieses Urtheil legte Warre Appell ein, wurde aber abge wiesen und das Urtheil des Handelsgerichts vom Appellhofe bestätigt. (Wo möchte in Deutschland ein solcher Schutz zu finden sein?) II. Buchhandel — Herabgesetzte Preise — llachthcil. Villet, Buchhändler in Paris, kaufte am 26. Sept. v. I. von dem Verlagsbuchhändler Boizard mehrere Exemplare einiger seiner Verlagswerke im Betrage von 273 Fr., worüber er einen Wechsel aus stellte, der am Verfalltage nicht eingelöst und pcotestict wurde. Von Boizard, der ihm noch zwei Monate Zeit gelassen hatte, mit gerichtlicher Verfolgung bedroht, schrieb Villet ihm folgenden Brief: „Mein Herr! Da es mir nicht möglich ist, Sie zu besuchen, so bin ich genöthigt, Sic zum letztenmal zu fragen, ob Sie nicht Geduld ha ben und mir nicht Kosten machen wollen, die doch zwecklos sein werden, weil ich, wie ich Ihne» bereits gesagt, Sie in diesem Augenblick nicht bezahlen kann! Ich muß noch einige Monate Ausstand haben, sonst muß ich Ihre, so wie allen Andern, welche keine Geduld haben wollen, ihre Verlagswerke in allen Journalen und Katalogen im Preise herabsetzcn. In diesem Augenblicke habe ich diese Arbeit vollendet, deshalb erwarte ich Ihre Entscheidung sofort, denn morgen beginne ich mit dem lournal äe la librairie, Montag mit den Debars, Dienstag mir dem Siecle u.s.w. Denken Sic darüber nach und seien Sie nicht starrköpfig um eine Maaß- regcl herbeizuführcn, welche dem Verkaufe und dem Werthe Ihrer Verlagsar tikel nur schadenbringend und nachtheilig sein könnte. „Vermeiden Sie diese Preisherabsetzung, die mit großen Buchstaben in allen Journalen abgcdruckt wird, und zu der Sie mich zwingen, wenn Sie mir Kosten machen." I. H. E. Villet. Boizard konnte seinen Augen nicht trauen, weit entfernt an die Ausführung einer so böswilligen und strafbaren Drohung zu glauben, die er nur dem Ausbruch einer Aufbrausung, die sich bald beruhigen würde, zuschrieb. Wie groß war daher seine Verwunderung als ec im Journal äs la librairis folgende Anzeige las: llabais sxtraoräinairo, a Is iVIaison äorse, I, rue Oalltte, et 12, Lvulevart des Italien». I>es rues äe Inaris. 2 Vol. gr. in-8., illustrss. Paris, Loirarä. Prix: 6 Ir. (au lieu äe 24 Ir.) Krioirous (les) äe Inaris. 1 Volume tzr. in-8., illustr^. Paris, Loi- rarä. Prix: 3 Ir. (au lieu äe 1b Ir.) Alorale (la) cn actiou. 1 vol. ^r. in-8., i llustre. Paris, Loirarä. Prix: 3 Ir. (au lieu äs 10 Ir. > /lisloire äe lVapoleou, par 1,. Ourine. 1 vol. illustrs. Paris, Loirarä. Prix 1 Ir. 25 e. (au lieu äe 5 Ir.) Histoire äe iVupoleon, par Km. IVIarco äe 8aint-Hilaire. 1 vol. illu stre. Paris, Loirarä. Prix: 5 Ir. (au lieu äe 16 Ir.)
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