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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1845
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- 1845-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1845
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- Deutsch
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662 (Hss 60 des Vereins existirendcn Buchhandlungen, der Sortimenter aber damit zu trösten wissen wird, daß es ja noch andern Verlag giebt, als den der Vereinsmitgliedec (welchen man auch nötigenfalls durch den Com misstonair beziehen kann); und da bei beiden, in Rücksicht aus die be gangenen Untreuen, großes Ehr- und Zartgefühl nicht vorausgesetzt werden darf, so wird auch die beabsichtigte Verachtung der Vereins mitgliedec den besagten Herren unerheblich, wenn nicht gar lächerlich erscheinen- Noch weiter fortzufahren in der Aufzählung der Vortheile, welche eine Eentralisation der selbstgeschaffenen Macht im Buchhandel noth- wendig zur Folge haben müßte, mag unnöthig erscheinen, da nach des Einsenders bescheidener Meinung schon dies Erwähnte hinreichend sein wird, um selbst dem entschiedensten Anhänger der Privatvereine einiger Beachtung wecth zu erscheinen. Es sei indessen noch eine Frage erlaubt: Würde wohl der Streit über die Wahl der anzunehmenden Rech nungsweise zu so großer Ausdehnung gelangt sein, würde er je eine so gefährliche Spannung zwischen Süd und Nord unter uns erregt und vielleicht auch Ursache gegeben haben, in den Augen der Welt, besonders der uns geschäftsverwandten Kaufleute lächerlich zu erschei nen, wenn die ganze Angelegenheit gemeinsam in Leipzig durch ein aus süd- und norddeutschen College» zusammengesetztes Collegium ge schlichtet worden wäre? Nein! — der gestimmte Buchhandel würde sich willig einem solchen Beschluß unterworfen haben, hätte sich nun der Sieg für die eine oder andere Meinung entschieden und wir würden für die Folge der unangenehmen Nothwendigkeit überhoben sein, in unser» Büchern eine Menge verschiedener Rechnungsarten zu berück sichtigen, welche die Zahl der Differenzen noch vermehren und eine neue Schanze für saumselige Handlungen bilden werden. Schlimm fürwahr gestaltet sich die Zukunft vor den Blicken des unparthenschen, nur für das allgemeine Wohl beseelten Beobachters und Gott mag wissen, zu welchen traurigen Ereignissen noch diese un seligen Zerwürfnisse führen werden — möchte daher der Gedanke einer Eentralisation als eines sichern Remediums gegen diese traurigen Aus sichten, von andern mehr vermögenden College» aufgefaßt und in Be- rathung gezogen werden! — Dies ist der innige Wunsch des Ein senders, der bei Niedccschreibung dieser Zeilen von dem guten Willen geleitet wurde, das Wohl des Buchhandels zu fördern, übrigens ge faßt darauf ist, auf Widersprüche zu stoßen, ja selbst als Prediger in der Wüste gesprochen zu haben. * Die Spcditivnsplätzc des Buchhandels betreffend. Bekanntlich wurde in der letzten Generalversammlung beschlossen, der Königl. Sächs. Staatsregierung über die den Leipziger Commis sions- und Speditions-Buchhandel und damit zugleich den gesummten deutschen Buchhandel bedrohenden Gefahren geeignete Vorstellungen zu machen. Die zur Abfassung der betreffenden Denkschrift erwählten Ausschußmitglieder waren kürzlich für diesen Zweck in Nürnberg ver sammelt und sowohl dieser Umstand als auch die in Stuttgart vor we nigen Tagen gepflogene süddeutsche Abrechnung hat zu verschiedenen, das wahre Sachverhälcniß nicht immer genau darstellenden Zeitungs artikeln Veranlassung gegeben. So berichtet ein Artikel in der Augsb. Allg. Zeit, unterm 10. Juni Folgendes: Während der in Nürnberg versammelte Ausschuß deutscher Buchhänd ler an dem Entwurf einer Vorstellung an die kön. sächsische Regierung über die das Leipziger Commissionswcftn in neuester Zeit berührenden Ver fügungen und beziehungsweise Verlegung des norddeutschen Hauptspeditions platzes arbeitete, berichten Stuttgarter Blätter über die Vorbereitungen zur nahen ersten süddeutschen Buchhändlermcssc, welche in Stuttgart abgc- haltcn werden und deren Besuch, fast wider Erwarten, stark ausfallen wird. Der junge Verein, dessen Grundgedanke Ordnung und Consolidirung der geschäftlichen Verhältnisse in einem Thcilc von Deutschland ist, den geogra phische Lage und besonders die sich neu cröffneten Verkehrswege gebieterisch zu einer Eentralisation bestimmten, hat hauptsächlich noch durch den zahl reichen Anschluß österreichischer Buchhandlungen an intensiver Kraft und äußerlicher Abrundung gewonnen. Die Interessen des österreichischen Buch handels sind so eng verknüpft mit denen der übrigen zum Verein gehören den süddeutschen Staaten, daß binnen kurzem ein allgemeiner Beitritt von jener Seite erwartet werden darf. Den Anmeldungen in Stuttgart zufolge werden, außer Oesterreich in seinen Hauptstädten, Bayer», Württemberg, Baden, Nassau, Rheinheffcn und Frankfurt auf der ersten Messe dort ver treten sein. Um nicht in einem Verein, der auf Gegenseitigkeit basirt ist, irgend einer Stadt das Monopol der daraus entspringenden Vortheile zu geben, hat man beschlossen, die Messe abwechselnd in Stuttgart, Frankfurt und Augsburg zu halten, so daß letztere Stadt, welche schon in frühester Zeit Pflegerin der Künste und Wissenschaften war und manche ehrwürdige Druckdcnkmale aufzuweiscn hat, im Jahr 1817 das junge frische Leben ei nes aus jenen Anfängen kräftig entwickelten Geschäftes in ihren Mauern begrüßen wird. Hierauf ist in demselben Blatte von Stuttgart aus nachste hende den wahren Sachverhalt wohl am richtigsten auffassende Er wiederung vom 13. Juni erfolgt: Die von einem Ausschüsse deutscher Buchhändler vor Kurzem in Nürn berg verfaßte Denkschrift an die k. sächs. Regierung wurde allerdings her- vorgcrufen durch neuere Verfügungen dieser Regierung über das Leipziger buchhändlerische Speditionswesen, deren Durchführung mit der gcsammken Organisation des deutschen Buchhandels nicht zu vereinigen sein würde; eine Verlegung der Hauptspedition des deutschen Buchhandels von Leipzig nach einem andern Platze wird jedoch durch die Denkschrift weder in Aus sicht gestellt, noch lag eine solche in der Absicht der Buchhändlcrvcrsamm- lung der letzten Jubilatemesse zu Leipzig, von welcher jene Denkschrift beschlossen worden. Wenn ferner Ihr Korrespondent an die „Verlegung des norddeutschen Hauptspeditionsplatzcs" die erste Süddeutsche Buchhänd lermesse anknüpft, welche in der nächsten Woche in Stuttgart abgehalten wird, so könnte auch diese Zusammenstellung mißverstanden werden. Leip zig ist nicht bloß der norddeutsche, sonder» der Hauptspeditionsplatz für den gesammt en deutschen Buchhandel. Die Errichtung einer Buchhänd- lcrmcssc in Süddeutschland bezweckt auf keine Weise Leipzig einen Theil seiner buchhändleriscken Spedition zu entziehen. Die süddeutschen Buch händler werden alle Bücher, die sie bisher über Leipzig bezogen, auch ferner über Leipzig beziehen; sie werden nach wie vor die Leipziger Messe besuchen, um mit allen Handlungen, mit welchen sic bisher in Leipzig abrechnctcn, auch künftig dort abzurcchncn. Der einzige Zweck der süddeut schen Buchhändlermesse ist: die Abrechnungen der süddeutschen Buchhand lungen unter sich, die auch dis jetzt nicht in Leipzig, sondern durch Cor- respondcnz stattgcfunden, auf Einen Platz zu concentrircn und zur persönli chen Abwicklung derselben Gelegenheit, zu schaffen. Es wäre also ein völ liger Jrrthum, wenn man, wie von vielen Seiten angenommen zu werden scheint, in der Errichtung einer süddeutschen Buchhändlermesse die Absicht einer Concurrenz mit der Leipziger finden wollte. Der Besuch der süddeut schen Messe kann auch für süddeutsche Buchhändler den Besuch der Leipzi ger Messe nie überflüssig machen, da sie auf jener nur mit ihren süddeut schen Collcgen abrechncn'könne», nicht aber mit der weit größer» Zahl der übrigen deutschen und ausländischen Buchhändler, die sie nur in Leip zig finden. Auch Lein einziges Bücherpaket, das bisher über Leipzig sxc- dirt wurde, wird in Folge der süddeutschen Buchhändlermesse künftig seinen Weg über Stuttgart, Frankfurt oder Augsburg nehmen, vielmehr wird Leipzig auch künftig, trotz der süddeutschen Buchhändlermesse, der Central stapel- und Hauptspeditionsplatz des gesammten deutschen Buchhandels blei ben. Sollten aber je Verhältnisse cintreten, welche den deutschen Buch handel nbthigten, Leipzig als Hauptspeditions - und Stapelplatz zu verlas sen, so wäre schon der geographischen Lage wegen die Verlegung in eine süddeutsche Stadt unausführbar. Ein zur Hauptspcdition und zum Crn- tralstapel für den gesammten deutsche» und den ausländischen Buchhandel geeigne ter Platz könnte vielmehr nur im nördlichen Deutschland gesucht werden. Durch Erkenntniß des Obcrccnsurgerichts vom 3. Juni ist gegen das >m Verlage von Mayer in Aachen erschienene Werk „ das Geschwornengc- richt, von F. G. Leuc, Oberprokurator ain königl. Landgericht zu Ko blenz" das vorläufige Debitsverbot bestätigt und verordnet worden, daß dasselbe mit Ausnahme der freigegcbencn dritten Abtheilung „Geschichtliche Vergleichungen" vernichtet werden solle. Die Schrift von Wislicenus: „Ob Schrift? Ob Geist?" Leipzig bei O. Wigand, welche in Preußen verboten war, ist durch Spruch des Ober-Censur-Gerichts frei gegeben worden.
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