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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1845
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- 21.03.1845
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- Deutsch
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280 »?23 mehr überhand, cs war kaum eine Handlung, die sich nicht damit be faßte, selbst Schullehrer und Zcitungscomptoire durften dergleichen öffentlich feilbieten. Wenn darüber von norddeutschen, namentlich säch sischen Buchhändlern Klage geführt ward, hielt man ihnen in Frank furt die theuren Preis« ihrer Bücher vor, welche zum Nachdruck reiz ten. Daß z. B. der 2.Theil der Chinesischen Briefe, Bogen stark, 12 Groschen kostete, fand man unerhört. Die Behörde, unter deren specieller Obhut der Buchhandel stand, sah auf ihrem höheren Stand punkt allem, was um sie her vorging, gelassen und gleichgültig zu, und den Frankfurter Buchhändlern war das nicht unlieb. Wie es zu An fang der 70r Jahre im Frankfurter Buchhandel zuging, ist in einem Briefe des dortigen Buchhändlers Fleischer mit den wenigen Worten angedeutet: „Hierauffen ist der Teufel los und gehet alles drunter und „drüber was die Handlung anlangt." Desto erfreulichere Aussichten eröffneten sich um dieselbe Zeit dem Buchhandel in Leipzig. Der Churfürst von Sachsen erließ unterm 18. December 1773 das berühmte Mandat, das die ersten energischen Maßregeln zum Schutze der rechtmäßigen, sowol in- als ausländischen Verleger gegen den Nachdruck und Nachdrucksverkauf anordnete und jedem Buche, welches der sich als solcher legilimirende Verleger in ein bei der Büchercommission in Leipzig zu haltendes Protokoll einzeichnen ließ, den gleichen Schutz wie wirklich privilegirtcn Büchern, und zwar sowol innerhalb als außerhalb der Messen, verlieh. Gleichzeitig wur den „die die Leipziger Messe bauenden Buchhändler" eingelade», eine aus drei sächsischen und sechs auswärtigen Buchhändlern zusammenge setzte Deputation zu ernennen, welche das gemeinschaftliche Beste des Buchhandels besorgen, und bei welcher in zweifelhaften Fällen die Bü chercommission mündliche oder schriftliche Gutachten einholcn sollte. Im klebrigen sollte in allen Büchersachen ohne processualische Weitläu figkeit und ohne Zeitverlust verfahren werden, „damit alles Mögliche „zu Beförderung des Buchhandels beigetragen werde." Solchen hohen Werth legte damals die sächsische Regierung auf den Besitz der Buch händlermesse in Leipzig. Dieß Mandat erregte bei seinem Erscheinen nach allen Seiten hin das größte Aufsehen. Dem Kaiserlichen Reichshofrath in Wien ent ging es nicht, daß bei Leipzigs immer zunehmender Bedeutung für den Buchhandel es bald mehr im Interesse der Buchhändler liegen müsse, den chursächsischen Schutz nachzusuchen, als Kaiserliche Privilegien, und man zog ernstlich in Ueberlegung, ob Churfürstliche Durchlaucht von Sachsen sich nicht eines Eingriffes in Kaiserliche Gerecbtsame schuldig gemacht habe. Nicht anders sah man natürlich auf dem Bücher-Com- missarial in Frankfurt die Sache an. Herr von Scheben verbarg seine Verstimmung nicht, er fuhr den Mandatar von Reich, der sich im April 1774 wegen eines Nachdruckes an ihn wandte, heftig an, wie er sich höchlich wundern müsse, daß Weidmanns Erben und Reich bei derKai- serlichenBüchercommissionHülfe suchten, da man seit der neuen Verord nung in Sachsen, die, wie er wohl wisse, von Reich hauptsächlich betrieben worden sei, diese Hülfe dort nicht mehr nöthig zu haben meine. Den Frank furter Buchhändlern aber mußte das Mandat zur willkommenen Ver anlassung dienen, einProject, an welchem schon lange im Stillen gear beitet worden, zur Ausführung zu bringen. Es wurde nämlich unter dem Schutze des Prinzen von Cassel der Versuch gemacht, in dem benachbarten Hanau eine Art Buchhändler messe zu errichten. Allgemein hielt man Hrn. Varrentrapp für den Ur heber des Projectes. Es war zugleich darauf abgesehn, dem Nachdruck noch größern Vorschub zu leisten, denn Bücher aller Art, gleichviel ob es Original-Ausgaben oder Nachdrücke seien, oder ob ein anderer ein Kaiserliches Privilegium erhalten, sollten öffentlich verkauft werden dür fen (weßhalb man auch bereits von dem neuen Algier in des Prinzen von Cassel Staaten sprach), dabei wurde Buchhändlern und Verlegern gänzliche Censurfreiheit eingecäumt. Nunmehr war endlich auch für das Kaiserliche Büchercommissariat der Zeitpunkt gekommen, die Lage der Dinge in Betrachtung zu ziehen und auf Mittel zu denken, wie dem immer bedrohlicher um sich grei fenden Unwesen gesteuert werden könne. In der Ostermesse 1775 wurden sämmtliche Frankfurter Buchhändler auf den Römer citirt und ihnen von Kaiserlicher Majestät wegen untersagt, auf den Bücher-Um- schlag nach Hanau zu gehn. Varrentrapp erklärte sogleich, es könne ihm niemand verdenken, wenn er die weite kostbare Leipziger Reise ge gen die Hanauer vertausche, jetzo ginge er zum letztenmal nach Leipzig, sein Lager dort aufzuräumen. Weder er noch seine Collegen waren gemeint, dem Verbot nachzukommen. Die Messe oder, wie sie genannt wurde, der Umschlag ward wirklich in den letzten Tagen des Juni und den ersten des Juli zu Hanau gehalten. Es erschien auch ein eigener Meßcatalog unter dem Titel: „Hanauer neuer Bücher-Umschlag. Erstes Jahr M66I.XXV. „Worinnen die von Jhro Hochfürstl. Durchlaucht gnädigst verliehene „Freiheiten, ein Vorbericht und die vollständige Anzeige von denen -,Büchern und Schriften enthalten ist, welche im Verlag von ver schiedenen Buchhändlern neuerlich zum Vorschein gekommen oder „annoch künftig zu erwarten sind." Hanau und Frankfurt am Mayn. 8. 6 Bogen. Einige Notizen über die Messe finden sich in einem Briefe des Buchhändlers Keßler an Reich <l. 6. 1. Juli 1775: „ In Hanau be finden sich auf dem Umschlag Herr Varrentrapp, Andrä, Noethen (p. p.v.Trattner), Eckebrecht, Fauche von Neufchatel mit einem schönen Sortiment von französischen Büchern, Göbhard von Bamberg —meh rere nicht. Da können Sie sich nun leichtlich vorstellen, wie groß die Geschäften alda sind. Herr Gebhard von hier ist diese Woche hinaufge fahren und den nemlichen Tag auch wieder zurückgekommen. Mor gen wollen es Herr Eßlinger und Fleischer auch so machen, ich will ih nen die Freude gern gönnen. Es scheint, Herr Brönner und meine Wenigkeit werden wol zu Hause bleiben." Ein anderer Berichtvom 3. Juli, der von keinem Buchhändler herrührt, meldet ferner: ,,Jch war in Hanau zugegen, als Varrentrapp in großer Procession den Catalogum kostbar eingebunden dem Herrn Erbprinzen überreichte. Selbiger nahm solchen sehr gnädig auf, klopfte alsdann Varrentrapp auf die Achseln, lobte sei nen Diensteifer und versprach ibm ferner allen nur möglich zu leisten den Beistand, versicherte zugleich, daß auf den schönsten und bequemsten Platz ein groß Gebäude solle aufgeführt werden, darunter 60 Läden mit nöthige n Logis, auch solle vor die Herrn Katholiken eine Capelle errichtet werden. Wie viel mag sich der stolze V. hierauf zu gute thun, in dem er sich als ssunästor, krasses, und künftigen viotalor glaubt anzu- sehn. Nur Schade, daß er nicht mit Jupiters Waffen alles zer schmettern kann, was ihn nicht fürchten und ehren will. Gestern und heut waren alle hiesigen Buchhändler in Hanau zusammen, um in ei ner ConferenzBartholomäi als künftigen Termin zu bestimmen." Aber die frevelhafte Nichtbeachtung des Kaiserlichen Verbotes be schleunigte nur die Maßregeln, welche unerwartet schnell dem Hanauer Meßjubel ein Ende machten. —- " « Unterdessen kam in Frankfurt ein Unternehmen zur Ausführung, zu welchem Herr von Scheben selbst die Veranlassung gegeben halte, nämlich die Errichtung eines Commissionslagers norddeutschen Verla ges. Schon vor Ostern hatte sich Herr v. Scheben in großer Bedräng- niß über das, was um ihn her im Buchhandel vorging, an den Buchhänd ler Reich, mit dem er trotz vorübergehenden Mißstimmungen eine lange Reihe von Jahren direclc und indirecte in Verbindung stand, in nachfol gendem Briefe gewandt:
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