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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1845
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- Deutsch
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328 Zur Beherzigung. In keinem Stande beweisen die Glieder desselben so viel Interesse an einander, achten so auf einander oder, um einen gewöhnlichen Aus druck zu gebrauchen, bekümmern sich so um einander, als im Buch handel. — So lange diess in den gehörigen Schranken bleibt, so lange Keinem dadurch geschadet wird, so lange cs nicht geschieht, um vielleicht an Dem oder Jenem etwas zu entdecken, was man zum eignen Vor theile und zum Nachtheile des Andern ausbeuten, ihm, wie man zu sagen pflegt, damit ein Bein stellen will, — ist es gewiß nur zu loben. Wie sehr würde es dazu beitragen, das Band der Einigkeit unter Kol legen fester zu knüpfen, wenn Jeder am Wohl und Weh des Andern Theil nähme, ihn im Glücke nicht beneidete und ihm mit Rath und Thal beistände, wenn ihn Unglück trifft! —- Aber wie oft bezweckt die gegenseitige Beobachtung etwas ganz Anderes! Wie oft wird das da durch Entdeckte, wenn es nur den Anschein eines Fehlers hat „z um allgemeinen Besten," wie es heißt, und wenn es auch nicht im Geringsten damit zusammenhängt, veröffentlicht; anstatt daß man den Betreffenden ganz im Stillen und auf eine freundschaftliche Weise auf jenen wirklichen oder scheinbaren Fehler aufmerksam machen und da durch seine Abstellung oder eine genügende Aufklärung herbeiführen sollte. Mag es sein, daß dies mit daher kommt, daß kein anderer Stand die speciell für ihn bestimmten Organe hat, wie der unsrige, allein cs ist doch immer zu beklagen, daß sie so gar oft zu solchen Er örterungen benutzt werden, da man doch denselben Zweck: für's „allge meine Beste" zu wirken, auf andere, für den betreffenden weniger ver letzende Weise erreichen könnte. Gewiß hat sich schon Mancher gefragt, woher es wohl komme, daß dergleichen Angriffe so oft gegen Ehren männer gerichtet sind? — Wie das z. B. neuerdings wieder in mehre ren Blättern gegen Herrn Voigt in Weimar geschehen ist. — Diese Frage läßt sich schwer beantworten, denn man müßte dazu genau die Gesinnungen und den Eharakter des Angreifenden kennen, sonst könnte man leicht selbst einen Fehler begehen, und ihm Motive unterlegen, die nicht sehr ehrend für ihn sein würden. — Es ist indeß immer noch ein Glück, wenn solche oft unerklärliche Angriffe Männer betreffen, die all gemein geehrt und geachtet sind, weil es diesen eben deshalb leicht wird, sie zu entkräften, weil sie von den Verläumdungen oder Verdäch tigungen gleichsam nicht erreicht werden können. — Nehmen wir gleich die neuesten Fälle dieser Art: die Angriffe gegen Herrn Voigt. Ei nem Manne, der, wie er, seit einer so langen Reihe von Jahren dem Buchhandel höchst ehrenvoll angehörte, den stets die größte Ordnung und Pünktlichkeit auszeichnete, der nur durch seine enorme Thätigkeit, Umsicht und Kenntnisse auf die hohe Stufe gelangte, die er jetzt ein nimmt, der sich stets als wahrer Freund bewies gegen Alle, die ihm näher standen; der aber auch unter seinen Mitbürgern allgemeines Ver trauen u. allgemeine Achtung genießt und die ehrenvollsten Stellungen unter ihnen cinnahm und noch cinnimmt, einem solchen Manne könne» solche Angriffe unmöglich schaden, er wird durch sie weder bei seinen Eollegen noch bei seinen Mitbürgern an Achtung verlieren. Aber schmerzlich, sehr schmerzlich muß es für ihn sein, sich und sein Wirken zum Gegenstände öffentlicher Anfeindungen gemacht zu sehen! —Wer die Unternehmungen des Herrn Voigt kennt, wer da weiß, wie viele werth- und gehaltvolle Werke aus fast allen Fächern der Literatur sein Verlag enthält, wie viele tüchtige Autoren für ihn thätig waren und noch sind,wieviel Anerkennung ihm von compctentcn Richtern zu Theil geworden, dem muß cs einleuchtcn, daß solche Verdächtigungen zwar sehr kränkend, aber sonst gänzlich erfolglos sein müssen. -—- Warum sie also überhaupt erheben? Nur aus Lust am Streit und um Eollegen weh zu thun? — Wem soll damit genützt werden ? — Dem „allgemei nen Besten" doch wahrlich nicht? — Und kann es dem Buchhandel zur Ehre gereichen, wenn seine Blätter mit solchen unfruchtbaren Käm pfen gefüllt sind? — Es fehlt doch noch recht sehr der wahre collegialische Geist! — 27 Ucbcr EoiifiScntio» der verbotenen Bücher in Preußen. In Folge derin No. 17durchHerrnO-Wigand dazu gegebenen Anregung ist d.Nedaction das v. 14. Oct. 1844 datirte, an eine Buchh. d. Prov. Brandenburg gerichtete Schreiben eines mit d. Bücher-Polizei beauftragten Beamten mitgetheilt worden, worin cs u. A. heißt: „In Ansehung der Schriften, welche bei einem inländischen Buch händler entweder auf den Grund des §7 der Verordnung vom 30. Juni 1843, weil sie Acußerungen enthalten, durch welche ein von Amts wegen zu rügendes Verbrechen verübt wird, oder auf den Grund des § 9 ibill., weil ihr Inhalt für das gemeine Wohl gefährlich, von der Polizeibehörde unter Genehmigung des Ober-Präsidii vorläufig in Beschlag genommen sind, muß unterschieden werden, ob sie in einem inländischen oder in einem auswärtigen Verlage erschienen sind. Die in Beschlag genommenen Schriften inländischen Ver lags müssen bis zum Erscheinendes gerichtlichen Erkenntnisses über die beantragte Consiscation in dem Falle des § 7 l. c. resp. bis zur Entscheidung des Ober-Eensurgerichts über das beantragte Debitsver bot in dem Falle des § 9 ibicl. bei der Polizeibehörde asservirt bleiben, da, wenn die Eonsiscation und resp. das Debitsverbot demnächst ausge sprochen wird, die davon betroffenen Schriften nach dem ersten Ab sätze des §12ibid. zu vernichten sind, beziehungsweise unter der im tz 13 bemerkten Voraussetzung, gegen Entschädigung der Bctheiligten. In Beziehung auf die in Gemäßheit des § 7 oder § 9 von der Polizeibehörde vorläufig in Beschlag genommenen Schriften auswär tigen Verlags dagegen hat das demnächst ausgesprochene Confis- cationsurtel oder Debitverbot nach dem zweiten Absätze des ß 12 nur die Folge, daß deren Debit im Jnlande eingestellt, und die davon im Jnlande noch vorhandenen Exemplare binnen 3 Tagen zur Vermeidung der Vernichtung ins Ausland zurückgesendet werden müssen. Will also der inländische Buchhändler, aufdessen Lager Exemplare der vorläufig mit Beschlag belegten Schrift vorgefunden sind, dieser Folge durch Rü cksendung j ener Exemplare ins Ausland noch vor dem Erscheinen des Urtels über die Eonsiscation, resp. der Entscheidung des Ober- Eensurgerichts über das Debitsverbot sich unterwerfen, so steht dem an und für sich nichts entgegen, nur hat sich das Polizei-Direktorium, bei Wiederaushändigung der Exemplare der unverzüglichen Rücksendung derselben in das Ausland gehörig zu versichern." Neuigkeiten der ausländischen Literatur. (Mitgetheilt von Wfg. Gerhard.) Spanische Literatur. Ai-mentqui; religfoso, civil, liistorico, Usico ^ aßrlcola, psra ei »so de 1845, compuesto por don luan eie Xaknnt. bin 8. IVIadrid, tlnt- te/a Hi/o». 6 U. Aviuannr», von bluunnio vn, IVlemoria dlrixflda al xobiernv sobre Io» planes ^ vperaciones >>uestas en efecucion pars aniguilar la rede- jlnn carlista en las provincias <iel »orte de blspaüa. bln 8 ma^or. iVladrid, Ao)u ch lllonier. 14 11. vai-rssa, Lvnsranr. , Mratado sobre ei modo de lierrar caballos in- gnietos, escrito en aleman, traduoido libremente al castellano, por Ad. de tlamil. bln 8. Aladrld, vou/iart. 12 11. tlaimnii» ^ su efereito. Albun de las tro^as carlistas <Ie Aragon. Ooleceion <Ie 20 estamsias primorosamente Iltograkadas gue re>>re- sentan los dllerentes cueigios sei e)ercito gue lieg» ä organlrar aguel gsle earlista. blntratza 1. bln.. Aladrid, /lida/AM. 12 11. demeno»!.»», von vimas, Arte cle robar esplicado en beneüeio de los gue uo son latlronss, ö Manual para no ser robado. bin 8. Aladrid, voiL. 12 II. dvncarvoa, la, Ooleccion de Io mas selecto gue en x^nero jocoso bau escrito nuestrvs antiftuos poetas. bl».. Aladrid, Vibrerias calle de 8an Vogue. 40 II. Oouauis, von Ivan vonoso, verecbo politico, 10 lecciones pronuncia- das en ei Ateneo clentlkco ^ litersrio de bladrid. bln 8. IVIadrid, conmaüia tssiograüca. 22 v.
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