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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1845
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1845
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- Deutsch
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181 1845.^ Aber auch bei den aus der Nähe Gekommenen vermissen wir häufig die nöthige Ausrüstung zur Abrechnung. Will eine Handlung, die vielleicht mehrere Tage zur Reise nach Leipzig gebraucht und die Unkosten für das Mitnehmen der Handlungsbücher und Rechnungspa piere nicht gescheut hat, conferiren — so kann sic in vielen Fällen nicht das Conto ordnen, weil der Andere (der möglicher Weise die Strazze unter'm Arm nach Leipzig hätte mitbringen können ohne zu ermüden) nur die Transport-Angaben mitgenommen hat. Auf diese Art wird Vielen der Meßbesuch verleidet, denn um die mündliche Versicherung entgegen zu'nehmen, daß eine Differenz so gleich nach der Rückkehr in die Heimalh untersucht werden solle, geht man nicht auf mehrere Wochen von Hause fort und trägt sein Geld mit schweren Unkosten selber nach Leipzig! S. A. Eine seltene aber wahre Geschichte. Wenn die Spalten dieser Blätter auch schon manche seltsame Ge schichte aus dem Buchhandel an das Tageslicht gebracht haben, so dürfte doch kaum eine derselben der nachstehenden gleichkommen, die fast an das Unglaubliche grenzt. Derjenige, zu dessen Nachtheil sie ausgeführt wurde, verschwieg dieselbe vielleicht, weil sie ihn anwiderte, oder aus Gutmüthigkcit, doch liegt es im Interesse des Buchhandels, seine Gebrechen vor das Forum der Oeffentlichkeit zu bringen, und so sei denn auch das nachfolgende Ereigniß, welches in die gegenwärtigen nicht glänzenden Verhältnisse desselben tief eingreift, dem Urtheile der öffentlichen Meinung übergeben. Der Fall ist folgender: Seit Ostern 1844 conditionirte in der Buchhandlung von G. Köh ler in Görlitz ein Gehülfe Namens Hoffmann, der nach kurzer Zeit der intimste Freund des Geschäftsführers der Buchhandlung von Heinze L Co., Namens Auerbach, wurde. Anfang December vorigen Jahres kündigte Hoffmann, weil dieser durch seinen Freund Auerbach von Heinze ck Co. engagirt und ihm die Aussicht auf die Geschäftsführer- stelle einer neu zu begründenden Filialhandlung in Hoyerswerda eröff net worden war. Was für Mittheilungen von letzterem an crstcren während dieser Periode zum Nachtheil des Köhler'schen Geschäfts ge macht wurden, ist unbekannt, bleibt auch Nebensache, obgleich sie dem Betroffenen fühlbar genug wurden, denn bald dieser, bald jener alte Kunde von nah und fern kam herbei, zeigte Offerten mit enormen Rabattbedingungen von Heinze L Co. vor und forderte von Köhler dieselben, der natürlich aber nicht in das Schleuderhorn blies. Dies war jedoch erst das Vorspiel zu den späteren Ereignissen. Köhler hatte bald nach Begründung seines Geschäfts eine Geschäfts-Instruc tion angefertigt, welche vor dem Eintritt des Hoffmann den derzeiti gen Verhältnissen gemäß umgearbeitet worden war, damit dieser sich schnell mit den Eigenlhümlichkeiten des Geschäfts vertraut machen könne. Diese Geschäftsinstruction enthielt eine Menge bewährter Er fahrungen über den zweckmäßigen Betrieb des Geschäfts, besonders aber ein ausführliches Verzeichniß sämmtlicher Kunden nebst speciellen No tizen über den geschäftlichen Verkehr mit ihnen, Nachmessungen über Ansichts-Sendungen u. s. w., kurz einen ziemlich vollständigen Ueber- blick über die Thätigkeit des Geschäfts in Beziehung zu allen seinen Kunden. Diese Geschäfts-Instruction übergab H. aus Veranlassung des Geschäftsführers von Heinze äc Co. letzterem zur Einsicht und Abschrift!! — Jeder der Herren College» und namentlich der Sortimentsbuchhändler in kleinern Städten wird leicht begreifen, daß diese Handlungsweise nicht nur un- zuberechnende Nachthcile für Köhler's Geschäft nach sich ziehen mußte, sondern daß sie sogar den Ruin des ganzen Geschäfts veranlassen konnte, wenn sie nicht durch einen glücklichen Zufall bald entdeckt worden wäre. Ohne uns auf eine weitere Würdigung dieses Verfahrens einzulassen und zu untersuchen, ob dem Veranlaßten oder dem Veranlasser die ganze Schwere desselben trifft, bemerken wir nur, daß es höchst seltsam ist, wie die Firma Heinze <L Co. einen Geschäftsführer, der durch solche Manipulationen nicht nur die Firma Heinze 0e Co., son dern den ganzen Buchhandel herabwürdigt, nacb Entdeckung dieser As- faire nicht sofort entlassen, ihn sogar bis auf diesen Augenblick noch im Geschäfte behalten kann. Sicht dies nicht aus, als ob die Firma Heinze L Co. ein solches Spiel billigte oder gar im Einverständnisse mit dem Geschäftsführer stehe? Die Firma Heinze 8. Co-, obgleich sie erst seit 2 Jahren von der Buchdruckerci zur Buchhandlung avancicte, muß doch wohl wissen, daß sie verpflichtet ist, das unbedingt zu vertreten, was ihr Geschäftsführer in Bezug auf das Geschäft thut und daß sie folglich möglichst auszugleichcn hat, wo jener ihres Geschäf tes wegen Andere vorsätzlich benachtheiligt; diese Ausgleichung des Un rechts konnte in diesem Falle nur durch sofortige Entfernung des Ge schäftsführers geschehen, wenn die Firma Heinze L Co. makellos da stehen wollte; sie muß ferner wissen, daß nach oben erwähntem Vor fälle, da der Geschäftsführer nicht in seinem eigenen Interesse, son dern im Interesse des Geschäfts die aus Köhler's Geschäftsinstruction gezogenen Notizen benutzt hat und noch fortwährend benutzt, gerechte Zweifel über ihre Nichtwissenschaft, welche sie fortwährend behauptet (was sonderbar genug klingt), entstehen müssen und folglich ein Ein- verständniß derselben mit ihrem Geschäftsführer und eine Billigung der Handlungsweise des letzteren nothwendig präsumirt werden muß; dies dokumentict sich auch schon durch das Engagement von H. ziemlich deut lich , denn das Hecüberziehen von Gehülfen aus dem eine» in das an dere Geschäft sübrt namentlich in kleinern Städten, wo der Kunden kreis nur klein ist, immer viel Gehässiges mit sich. Dies sind alles Dinge, welche jedes Kind begreift, denn die gesunde Vernunft lehrt dieselben- Wenn Heinze 6 Co. sich aber damit zu entschuldigen glau ben, daß sie selbst nicht das Geringste vom Buchhandel verstehen, sie also genöthigt wären, ihren Geschäftsführer beizubehalten, so ist dies ein sehr naiver Entschuldigungsgrund, welcher nur beweist, daß es bes ser war, sie blieben was sie waren, denn einem dringenden Bedürfnisse in einer Stadt von 14,000 Einwohnern, wo schon 3 Buchhandlun gen sich mühsam erhielten, halfen sie durch ihr Etablissement nicht ab, zumal sie die in Görlitz bis dahin behauptete Solidität des Geschäfts betriebs durch Schleuderei und Zudringlichkeit nicht hoben, sondern durch ihre Manipulation vielmehr schmälerten. Die Frage, was von einer Firma zu halten ist, welche auf die angegebene Weise verfährt, welche kein Mittel verschmäht, um ihre Concurrenten zu drücken, und nur darauf hinzuarbeiten scheint, den Buchhandel in der öffentlichen Meinung herunterzubringen, mag jeder, der diese Geschichte liest, sich selbst beantworten. Eine solche Handlungsweise der Oeffentlichkeit zu übergeben, ist jedes Ehrenmannes Pflicht. So viel steht aber fest, daß es das größte Unrecht von Seiten der Verleger ist, wenn sie durch Un terstützung jeder neuen Firma vermittelst Crediteröffnung, Einsendung von Nova's und Inseraten w. andere College», die auf solide Weise seit Jahren für das Interesse derselben thätig gewesen sind, beeinträch tigen und dadurch der Schleudere! wie der unsoliden Handlungsweise Vorschub leisten. — E. Berger in Guben und A— *. Mit den Verhältnissen des Buchhandels in Görlitz innig ver traut und den biedern und redlichen Charakter meines ehemaligen Leh rers und Freundes innigst verehrend, fühlt sich Unterzeichneter noch be sonders veranlaßt, offen und ehrlich mit Erzählung obiger Thatsachen auszutreten, überzeugt, daß meine Herren College» meine gerechte Entrüstung über einen solchen Streich theilen werden. Ed. Berger.
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