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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1845
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- 1845-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1845
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- Deutsch
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156 14 Göpel in Stuttgart. Vrplreov. VIdum k. Oesang m. pste., herausgogeden v. d. 7aA-lio/,s- -oclc. Mest 21. 36 Icr. HaSIingcr'S Wittwc 8 Sohn i„ Wie». 8trerr>88, 1., Op. 168. Willcommon-Kus«, Walrer 1. Orch. 2 6. 30 Icr. — f. 3 Violinen u. Lass. 1 ll. — s. Viol. u. pkte. 46 Icr. — 1. k'Iöte. u. kkte. 46 Icr. — 1. 1'llöte. 20 Icr. — 1. Onitarre. 30 Icr. — 1. Osslcan. 20 Icr. — f. Dito. ?.» 4 Münden. 1 6. 15 Icr. — 1. Lite. 45 Icr. — 1. pkte. im leichten 8t^I. 30 Icr. HeinrichShofcn in Magdeburg. («.!!.) Lanclc, 6., Op. 57. Vier Dieder s. eine 8timme m. psse. I7Vs IV/. Mouguet <Ie Mal, 8am,nlu»x beliebter Venne D psse. im leicbte» Ar rangement. IVo. 32. IV. /tö'rncr, Oontretänre aus 6er 8irene. IVo. 33. /V. Körner, Oalop u. 8cb»ttiscb au» der 8irene. IVo. 34. v. OautscA. Dieder-Oontretanr. a 5 IV/. llkvatal, IV X., Op. 68. Musilcalisclies Llumengärtchen, eine Meide leiebter Mnndinos, Vsr., Bagatellen ete. s. Vite. Heit 1—4. 1 «eit 5—8. 1 »eit 12. 10 IV/. Op. 71. Var. et Minale sur In Marche lav. de Oung'I: Xrie- gers Dust, k. Vite. 15 IV/. Op. 75. Da» VIpenborn v. //. IVoc/r var. 1. M5te. 10 IV/. Op. 76. Onirlnncle musicale, 6 Morceaux Ine. d'apres des 3Io- tiks sav. p. Mite. IVo. 1. kondino militnirs sur In 8irene dD/u bcr. 10 IV/. Op. 78. Kamilien-Danr-Mreuden, eine 8ammlung leiebter Vnnne f. ?5te. nu 4 Münde». IVo. 1—5. 15 IV/.; einneln n 5 IV/. Oaiumas, 2., Op. 12. 2wei Duette 5. 8oprnn u. Bariton m. ?fte. 15 IV/. Mkrliok, 6. V., Op. 26. b'iins Dieser s. eine 8timme m. Mite. 15 IV/. Op. 27. IVo. I. Belcenntniss des Mittersporns, Dieb 1. .eine 8timme m. Dlte. 5 IV/. Xirinpte, 1., Diedersammlung, enthaltend rcveistiinminige Dieder u. Oliorüle etc. num 8cknlgehranche eingerichtet. 12 IV/. Diedersammlung, entbnltend dreistimmige Dieder u. Obornle ete. num 8cb»Igebrnucbe eingerichtet. 18 14/. Oesten, V., Op. 18. Vbeme sllemnnd: Immer langsam vornn. var. p. psse. 10 IV/. Medliirg, O., Op. 4. Introd. et Vsr. p. Mkte. sur un Vbeme du Vi eisebiitn. 15 IV/. LnIIeneuve, M., Op. 35. Dieder D 4 Männerstimme». Partitur u. 8tin»nen. 15 IV/. 8arnrnlung der ansprechendsten Vdagio'», Menuetten ete. aus Il/o -art's u. //a^dn's Werben 1. plte. NU 4 Münden arr. IVo. 1. Mo-m-t, Menuett» aus 8i»lun!e IVo. 3. 5 IV/. — IVo 2. //n^dn, Menuett» ans >8int. IVo. 13. 5 IV/. — IVo. 3. //oi/dn, Menuett» aus 8int. IVo. 9. 5IV/. — IVo. 4 //«i/dn, Adagio aus 8int. IVo. 9. 7>/g IV/. — IVo. 5. //»^dn, Andante aus8int. IVo. 7. 71/2 IV/.— Ho. 7. //n^dn, Allegretto aus 8int. üo. 4. 10 H/. —- IVo. 8. //ai/dn, Menuett» ans 8int. IV». 4. 71/Z IV/. 8eelniann, A.., Op. 3. Vier Dieder t. vierstimmige» Männsrebvr. Partitur u. 8timn>en. 15 IV/. rrubn, X., Op. 64. Lin Diebes-Koman in 12 Diedern t. eine l'enor- stimme m. pkte. IVo. 1—12. 2 einneln a 5—10 IV/. Millikowöki in Lcmbcrg. MucDgaher, 1 , Op. 45. Vrvis Manures et six Ouadrilles p. ?tte. 45 Icr. Paul in Drcödc». Williners^ R.., Op. 36. pomanna elegica p. ?kte. 20 IV/. Nichtaurtlicher Theil. Gutachten der ersten Dcctio» des SachvcrständigenvcrcinS für literarisches Eigcnthnm zu Leipzig, die vom Buchhändler Kollinann l)ierselbst beantragte Beschlagnahme der in der Vofr'schen Buchhandlung in Berlin erschienenen Gedichte K. Bcck'o betreffend. ') Aus den Äctcn ergibt sich, daß K. Beck im Jahre 1841 mit dem Buchhändler Bbscnberg in Leipzig einen Contract abschloß, wonach drei Dichtungen von Beck, die ursprünglich bei W. Engclmann in Leipzig er schienen waren, nämlich: „Rächte. Gepanzerte Lieder", „Der fahrende Poet" und „Stille Lieder", Bbscnberg oder dessen Erben und Rechtsnachfolgern als alleiniges V erlagseigcnthum über wiesen wurden, dergestalt, daß solche weder als Einzcl- schriften noch in einer Gesammtausgabe in einer andern Buchhandlung erscheinen dürfen. Durch diesen Contract wurde zugleich gewissermaßen Beck's Verhältnis! zu dem ursprünglichen Verleger jener Dichtungen geordnet, denn da Beck mit Engclmann kernen Contract abgeschlossen hatte, so hätte es in Ermangelung einer positiven gesetzlichen Bestimmung wenigstens zweifelhaft erscheinen können, ob nicht Beck, nach dem Vorgänge vieler andern deutschen Dichter, nach Verlauf einer Reihe von Jahren jene Dichtungen in eine Gesammtausgabe hätte vereinigen dür fen, und ebenso wäre es wenigstens zweifelhaft gewesen, ob Beck nicht nach dem Verkaufe einer Auflage wieder in den Besitz seiner Schriften getreten wäre, insofern er keinen völlig unveränderten Abdruck veranstalten wollte. Indem diese Punkte durch den Contract mit Bbscnberg auf das bündigste ihre Erledigung fanden, da zugleich bestimmt wurde, welches Ho norar Beck für spätere Aussagen erhalten sollte, so genehmigte durch diesen Contract Beck auch stillschweigend, daß ebenso wie seine Schriften von En gelmann an Bbscnberg verkauft worden waren, Bbscnberg sie wieder an einen Andern verkaufen könne. Wenigstens scheint das Wort „Rechts nachfolger" nur auf einen ctwanigen Kauf gedeutet werden zu können, und hätte in dieser Beziehung Beck sich einen Vorbehalt der Art machen wollen, daß seine Dichtungen nicht ohne seine Zustimmung in andern Ver lag übergehen könnten, so mußte er eine ausdrückliche dcsfallsige Bestim mung in den Contract aufnchmen lassen, worauf er, wäre cs seine Absicht gewesen, um so leichter hätte kommen können, da ja schon c i n Verkauf, nämlich von Engelmann an Bbscnberg, stattgefundcn hatte. Beck kann *> Aus Nr. >r dir allg. Preßzkitung abgedruckt. deshalb sich nicht darüber beschweren, daß die allerdings allgemein eingc- führte, aber vielleicht nicht zu Recht bestehende und wol manchem Beden ken unterliegende Praxis des deutschen Buchhandels, wonach Verlagsartikel nebst dem Verlagsrecht ohne Zustimmung des Verfassers veräußert werden können, auch auf ihn angewcndet worden ist. Hiernach hat also Kollmann in Folge des zwischen ihm und Bbscnberg stattgefundenen Ge schäfts ganz dieselben Rechte erlangt, die Bösenberg gegen Beck aus ihrem beiderseitigen Contracte zustanden, und wäre Bösenberg nach diesem durch die von Beck veranstaltete, von ihm selbst als ,,Neue" durchaus um- gcarbeitete und vermehrte Ausgabe bezeichnte neue Sammlung seiner Gedichte in seinen Rechte» verletzt worden, so ist in derselben Weise jetzt Kollmann, als dcrmaligcr Besitzer, der sic ,,nebst den darauf be züglichen Verlagsrechten" erkauft hat, in seinen Rechten verletzt. Es könnte nun von Beck angeführt werden, daß die aus obigen Ein- zelschriftcn in die Gesammtausgabe aufgenommcncn Gedichte wesentlich um- gcstaltet seien, daß sic 'durch große Auslassungen, durch einzelne Einschie bungen, durch vielfache Veränderungen eine neue Form gewonnen hätten, nicht mehr dieselben wären. Diese Umgestaltungen und Änderungen sind allerdings thcilwcisc sehr bedeutend, und daß ein wörtlicher Abdruck jener Einzclschriftcn statrgefunden, kann in keiner Weise behauptet werden. So enthält, um einige Beispiele anzuführcn, das Gedicht „Der Sultan" in den „Nächten" (S. 3 sg.) 24 Strophen, dasselbe Gedicht unter derselben Ueberschrift in den „Gedichten" (S. 3 fg.) nur 13 Strophen. In dem „Fahrenden Poeten" insbesondere tritt die abweichende Anordnung der neuen Sammlung von der alten recht entschieden hervor, und überall betreffen die Abweichungen nicht etwa nur das Sprachliche und Rhvthmische, sondern häufig ist selbst der Gedankcngang ein ganz veränderter. Ebenso finden sich eine Anzahl neuer Gedichte in der Sammlung, allerdings im Vcrhält- niß zu den bereits gedruckten nur wenige. Trotz der stattgcfundcncn Acndc- rungen ist indcß das Wesentliche der alten Gedichte in die neue Samm lung übergcgangen; sic führen meist auch dieselben Uebcrschriftcn, und in dem Jnhaltsverzeichniß der „Gedichte" erscheinen selbst die drei Rubriken: „Gepanzerte Lieder", „Der fahrende Poet", „Stille Lieder". Unbedingt anzunchm.cn ist ferner, daß Jemand, der die Wahl hat, sich die drei Einzclschriftcn oder die Gesammtausgabe anzuschaffen, nach ver letzter» greifen wird, abgesehen von dem Preise, der für erstcrc 3 15 N/
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