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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1850
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- Deutsch
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Die Erträge der Börse, seit 1836 an sich würden nun eine Ausloosung von 38 Actien gestattet haben und rechnet man hierzu 49 „ wegen des einen Pcocenkes des Ackiencapitals in vierzehn Jahren und 18 „ wegen obiger zugewachsenen Zinsen, so ergiebt sich, daß 105 Actien der höchste Betrag waren, der nach den Kräften des Tilgungsfonds hätte ausgeloost und zurückbe zahlt werden können. Nun sind aber wirklich 126 Actien ausgeloost beziehentlich zucückbezahlt, mithin 21 Stück zu viel, und für diese steht Herr Brockhaus, theils mit obigen nicht gelöschten Coupons, theilsmir Zinsen von nicht vorhanden gewesenen Cassenbeständen in Vorschuß. Ließ aber die Zahl der nicht verrechneten Coupons sich sofort ermitteln, so war dies nicht der Fall hinsichtlich der zu gewährenden Zinsen, für welche eine ganz neue Rechnung aufgestellt werden muß, zu deren Anfertigung Hr. B rock ha u s unter dem Erbieten, nicht nur für alle vor kommenden Ausgaben, für welche etwa der Cassenbestand nicht ausceicht, sondern auch für den ordnungsmäßigen Fortgang des Ausloosungs- geschäfles bis zur endlichen Ausgleichung vorschußweise aufkommen zu wollen, eine angemessene Frist beansprucht. Der Revisionsausschuß hatte, in Uebereinstimmung mit dem Verwaltunqsausschuß, beschlossen, bei der Generalversammlung darauf anzutragen: Herrn Brockhaus zur Aufstellung einer neuen Rechnung eine sechswöchentliche Frist zu bewilligen und ihn zu verpflichten, die Rechnung, unter Zuziehung eines Abgeordneten des Revisionsausschusses, an seinen Nachfolger im Amte des Cassirers, vor- bchältlich der spätem Prüfung und Gutheißung des Revisionsausschusses, abzulegen und im Uebrigen seine Anerbietungen anzunehmen. Der Unterzeichnete gab nun der Versammlung anheim, sich über diese Angelegenheit auszusprechen und endgültigen Beschluß zu fassen. Es erhielt in Folge dieser Aufforderung Herr Friedrich Fleischer das Wort und stellte, unter Beziehung auf die großen Ver dienste des Herrn Brockhaus um die Casse des Verwaltunqsausschusses, auf die Zweisellosigkeit des dargelegten Sachverhältnisses und auf den Umstand, daß Herr Brockkaus im Begriffe stehe ganz aus dem Buchhandel und von Leipzig zu scheiden, weshalb ihm eine vollständige Abwicklung dieser Angelegenheit nur erwünscht seyn könne, den vorgreifenden Antrag: die Bewilligung der erbetenen Frist zur Rechnungsablage in der vorgescblagenen Weise zu genehmigen, was aber das Erbieten des Herrn BrockhauS anlange, die nöthig werdenden Ausgaben vorschußweisezu bestreiten, den Börsenvorstand anzugehen, daß er, da nöthig gegen entsprechende Verzinsung, in die Verpflichtung des Herrn Bcockhaus eintrelen und demselben die bereits geleisteten Vorschüsse erstatten wolle. Ueber diesen mit großem und allgemeinem Beifall aufgenommenen Antrag entspann sich eine kurze Verhandlung in Betreff der der Frage, ob der Börsenvorstand überhaupt zu einer solchen Verfügung berechtigt und ob ec nicht über die vorräthigen Gelder bereits ver fügt habe. Beide Bedenken wurden durch den anwesenden Cassirer des Börsenvereins, Herrn Schultze aus Berlin, gehoben und hierauf der Antrag einstimmig genehmigt, auch Herr Schultze ersucht, diesen Antrag, im Auftrag der Generalversammlung, an den Böcsenvorstand bringen zu wollen, wozu sich derselbe bereitwillig verstand. Unmittelbar an diesen Beschluß knüpfte sich die Verhandlung der von Herrn Schultze selbst angeregten Frage: ob es nicht zweckmäßig erscheine, die Aufhebung des im Jahre 1844 mit dem Böcsenvorstand getroffenen Abkommens, wocnacb dem Tilgungsfonds, anstatt des nach §. 7 des über die Herausgabe des Börsenblattes geschlossenen Vertrags vom 14. Mai 1838 ihm zu gewährenden Drittheils der reinen Einkünfte des Börsenblattes, die feste Summe von 400 Thlc. überwiesen worden sey, zu beantragen, nachdem diese Einkünfte sich weit über 1200 Thlc. gehoben hätten und die Actionaire sich gegenwärtig durch die getroffene Uebereinkunft beeinträchtigt halten könnten. Es wurde auch dieser Antrag einstimmig angenommen und übernahm es der Unterzeichnete selbst, in der Cantaleversammlung des nächsten Jahres diese Angelegenheit, in Uebereinstimmung mit dem Börsenvorstand, zur Beschlußnahme zu bringen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der Vortrag des Haushaltungsplanes auf das Verwallungsjahr 1850 und 1851. Es stehen hiernach, wenn die Nutzungen der Börse nach einem zehnjährigen Durchschniltserlcag mit 400 Thlc. angenommen werden, 3082 Thlc. 5 Ngr. 3 Pf. an Einnahme 2243 „ 27 „ - „ „ Ausgabe 833 Thlc. 18 Ngr. 3 Pf. Sa. an Ueberschuß zu erwarten, und cs würde demgemäß die statutenmäßige Ausloosung von 7 Actien als gesichert anzusehen seyn. Auf den Antrag des Herrn Leopold Voß wurde inzwischen der Beschluß gefaßt, den bisherigen Satz von 200 Thlr. für die Nutzungen der Börse beizubehalten und sich für den Fall, daß dieser Betrag nicht überstiegen würde, weitere Maßregeln zur Sicherung der statutenmäßigen Ausloosung vorzube halten, da nicht außer Acht gelassen werden dürfe, daß die mehrausgeloosten Actien eigentlich in vorausgenommenen Nutzungen beständen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung wurde durch die mit allen gegen eine Stimme bewirkte Wiedererwähluug der austre tenden Mitglieder des Revisionsausschusses, des Herrn Friedrich Fleischer, so wie des Unterzeichneten erledigt, wie denn auch der Vorsitz von den anwesenden Mitgliedern des Revisionsausschusses dem Unterzeichneten von Neuem übertragen wurde. Der letzte Gegenstand der der Versammlung vorliegenden Geschäfte war die Ausloosung von sieben Actien, als der statutengemäßen Mindestzahl, wozu das eine Procent des ursprünglichen Capitals an 350 Thlr. und die zugewachsenen Zinsen an 354 Thlr. die Faktoren liefern. Herr Moritz Gerold aus Wien übernahm auf allgemeines Ersuchen, nachdem zuvor die Siegel der Büchse, worin die Actien- nummern aufbewahrt werden, so wie des besonders aufbewahrten und versiegelten Schlüssels als unverletzt anerkannt und sodann erst amt lich erbrochen waren, die Ziehung. Es gingen aus derselben die Nummern 295, 320, 223, 168, 190, 253 und 208 hervor und kom men dieselben in nächster Ostermesse 1851 zur Zahlung, wobei wiederholt in Erinnerung gebracht wird, daß die ausgeloosten Actien von dem Verfalltage an nicht mehr verzinst werden, die Coupons hingegen, welche 4 Jahre nach Verfall unerhoben bleiben, dem Tilgungsfonds Zuwachsen. Vor Schluß der Versammlung brachte der Endesunterzeichnete noch das Gesuch der Erben eines in sehr dürftigen Umständen ver storbenen Actionairs zum Vortrag, welche erst nach Verlauf mehrerer Jahre nach eingetrelenem Todesfälle eine ihrem Erblasser gehörige Actie mit acht bereits verjährten Coupons entdeckt haben und die Bitte stellten, diese Coupons unter den obwaltenden Umständen annoch zur Zah lung zuzulassen. So entschieden auch von mehreren Seiten die Rechte des Tilgungsfonds vertreten wurden, so ergab sich doch bei der Abstim- Siebzehntcr Jahrgang. 90
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