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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1850
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- Ausgabe
- Band
- 1850-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1850
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- Deutsch
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550 45 jcnigen, die um sie stehen, sondern dahin, sic zu überflügeln. Darin allein erkenne ich die Möglichkeit, über das hinwegzukommen, was uns bevorsteht. Wir müssen unsere Gegner zu überflügeln suchen; wir erreichen sie aber nicht, wenn wir sie abschließen. Ich sehe in dem Statutenentwurf weiter Nichts, als eine Abgrenzung, die zu Nichts führt, die erst recht den ganzen Handel Denjenigen in die Hände treiben würde, denen wir ihn entreißen wollen. Ich erkläre mich bestimmt gegen die Principien, welche dem Entwurf zum Grunde liegen. O. Wigand: Wenige Worte. Wenn man das ganze Statut, welches hier vorliegt, betrachtet, so könnte man von Allem abstrahiren, und nur bei einem Punkte stehen bleiben. Ich glaube, daß Nichts weiter hat bewerkstelligt werden sollen, als den Deutschen Buchhandel auf seinen frühem Standpunkt zu bringen. Es liegt in diesem Gedanken etwas Beherzigenswerlhes. Es wäre zu wünschen, daß cs möglich wäre, ihn durchzuführen. Denn leugnen läßt cs sich nicht, wäre es möglich, so würde daraus eine größere Garantie für den Verlagsbuchhandel sowol, wie für den Sortimentsbuchhandel hcrvorgehen. Denn der Buchhandel ist mit keinem andern Geschäftszweige zu vergleichen. Eine ewige Wahrheit bleibt es, wir können ohne Sortimentsbuchhandel nicht bestehen, sobald wir nicht auf das unglückliche Princip des Fcanzös. Buchhandels rcducirt werden wollen. Es entsteht nun die Frage: ist das Statut durchzusühren, oder nicht? Ich wünsche, daß es durchzuführen wäre, im Interesse des gesummten Buchhandels, aber mit Bedauern muß ich hinzufügcn, ich fürchte, daß cs nicht gehen wird. Um diese Befürchtung zu belegen, führe ich den genannten §. 15 an. Was war das größte Unglück für den Sortimentsbuchhandel, als daß sich in einem Kreise, wo bereits Buchhändler zur Genüge waren, ein neuer ctablicte, der dann von dem größten Theile der Buchhändler so lange Credit bekam, bis er 10,000 Schulden hatte, diese nicht bezahlte, sich aber dadurch ein kleines Vermögen begründete. Der Credit Hörle nun allerdings auf, er weiß sich aber zu helfen, er findet irgend einen barmherzigen Freund. Inzwischen bleiben unsere Forderungen unbezahlt. In diesem Um stande ist der Untergang des Deutschen Buchhandels zu suchen. Dadurch sind die soliden Handlungen verhindert worden, sie haben ihren alten Ruf, ihre alte Solidität cingebüßt. Es entsteht die Frage: Ist es möglich, diesem Ucbelstande abzuhelfen? Ja, wenn wir nicht nur die einzelnen Verleger, die ausgenommen sind, verpflichten, sondern auch jeden Commissionair, er mag in Leipzig oder Stutt gart scyn, daß er einer Handlung, die nicht in dem Vereine ist, Credit geben solle. Dann ist die Möglichkeit gegeben, gegen jene Buchhändler und Antiquare, die nicht in unserm Kreise sind. Ich glaube, wenn dieser §. dahin ertendirt würde, daß die Commissio- naire einbegriffen werden, dann wird jene Solidität wirklich herbeizuführen scyn, und ich werde mit Vergnügen einem solchen §. die Hand reichen, wo man die schlechten Mitglieder des Deutschen Buchhandels endlich ausmärzt. (Beifall.) H. Brockhaus. Ich kann mein Bedauern nicht unterdrücken, daß unsre Commission den empfangenen Auftrag soweit ausgedehnt hat. Ich bin nicht der Ansicht, daß die vorige Generalversammlung der Meinung gewesen ist, eine Reorganisation des ge summten Deutschen Buchhandels vorzunehmen; sondern man faßte nur das Schwerfällige und Unpraktische mancher Bestimmungen unserer Statuten ins Auge und wünschte eine neue Redaction derselben. Ich will mit Hrn. Simion und Denen, die seine Ansicht lhcilen, nicht über ihre Ansichten streiten: es ist viel darüber für und wider zu sagen. Ich meinestheils bin entgegengesetzter Meinung wie Hr. Simion. Es scheint aber nicht unsere Aufgabe zu seyn, dialektisch etwas zu erörtern, wir müssen wesentlich auf den praktischen Standpunkt uns stellen. Und hier frage ich: ob das wirklich ins Leben zu führen ist, was die Deputation vorschlägt? Nach meiner Ueberzeugung ist es unmöglich. Ich erkenne die vielen Mängel in den Verhältnissen des Deutschen Buchhandels an; aber wir wollen auch das Gute desselben nicht vergessen, und ich glaube, etwas im Ganzen Besseres, als was wir jetzt haben, werden wir schwerlich finden. Idealen können wir nachstreben, werden sie aber nie realisiren. Durch das Vorgeschlagene wird etwas Bestehendes eingerissen, ohne daß man das, was darauf folgt, näher kennt. Vergegenwärtigen Sie sich die Consequenzen, die daraus hervorgehen werden, wenn §. 15 ins Leben gerufen wird! Auf dem Papier ist so etwas sehr leicht hinzustellen, aber wenn man an die Ausführung kommt, so zeigt diese sich unmöglich. Es giebt nichts Unglücklicheres, als Gesetze zu geben, ohne zugleich die Macht zur Ereculive zu besitzen. Wir wollen einen Zwang ausüben gegen diejenigen unserer Collegen, die sich den neuen Statuten nicht unterwerfen können und wollen, die dies deshalb nicht können und wollen, weil die neuen Bestimmungen gegen ihre Ueberzeugung sind, weil sie glauben, daß nach diesen Grundsätzen erst recht die Nachtheile eintceten werden, die man verhindern will; und das geht nun und nimmermehr. Ich bin hier nach der Meinung, daß wir das neue Statut, dessen Werth ich übrigens in mancher Beziehung anerkenne, in wiefern es namentlich mit großer Consequen; aus einem Principe entwickelt worden ist, nicht gebrauchen können, daß wir daher die Deputation ersuchen müs sen, mit Beibehaltung der wesentlichen Institutionen, wie wir sie jetzt haben, eine neue Redaktion der Statuten vorzunehmen. Hier auf einen Antrag zu stellen, will ich mir Vorbehalten. Avenarius: Nur wenige Worte. Ich halte es für bedenklich, dem Böcsenvereine eine Machtvollkommenheit einzuräumen, die geltend zu machen, er nimmermehr die Fähigkeit haben wird. Wenn alle Buchhändler beitreten, dann wird es so seyn, wie man es wünscht; aber ich halte es für eine Unmöglichkeit, daß alle Verleger beitreten. Ich will einen anderen Punkt berücksichtigen, der nicht genug hervorgehoben zu seyn scheint. Wie wäre es, wenn neben dem Börsenvereine sich Buchhändler fänden, die außerhalb des Börsenvereines Geschäfte machten. Wenn sich Verlagshandlungen gründen, die nicht beitreten und Buchhandlungen an andern Orten entstehen, die sich dem Statut nicht unterwerfen wollen, in welche Stellung bringen sie dann diese ? Wir können die Buchhändler nicht gliedern wie die Innungen einer einzelnen Stadt. Wenn ich die einzelnen Befugnisse des Entwurfes ins Auge fasse, so ist damit eine Regierung gebildet, deren Bestimmungen zu umgehen aufs Leichteste möglich ist. Nehmen Sie den Fall an, daß eine Collision zwischen der Landesgesetzgebung und diesem Paragraphen eintritt, wie soll dann entschieden werden? Deiters: Ich halte den H. 15 für mißverstanden, und nur von O- Wigand richtig verstanden. Es steht keineswegs da: einer Deutschen „Sortimentshandlung", sondern es heißt „Buchhandlung" im Allgemeinen. Es scheint das Mißverständniß dadurch her- vorqecufen zu seyn, daß gedruckt ist: „es solle kein Credit gegeben werden." Es sollte aber heißen: „keine Deutsche Buchhandlung :c. darf Credit geben oder nehmen." Dann wäre es richtig; dann wären Commissionaire und Verleger darin eingeschlossen; sie würden nicht thun können, was sie wollen. Ich will keinem die Freiheit unbillig beschränken; wenn aber 1000 Buchhändler sagen: wir wollen nicht also; so muß und wird der Einzelne nachgeben in seinem eigenen Interesse und im Interesse Aller. Der Rheinisch-Westphälische Verein, ein kleines Glied im großen Kreise, hat einen speciellen Fall gehabt, wo ein Verleger sich geweigert hat, beizutreten; er hat aber bald sich eines Bessern überzeug!. Ein anderer Buchhändler hatte sich aus der Mitgliedeczahl ausstreichen lassen, hat aber, die Folgen seines
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