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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1850
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- Deutsch
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1850.^ 549 Ruthardt: Ich will im Allgemeinen voranschicken, daß ich die Absonderung der Verleger von den Sortimentern für den Urquell der Uebelstände halte. Gerade §, 15 ist mir in sofern eigenthümlich erschienen, als er fast einzig und allein die Sorti mentshändler im Auge hat. Der Vcrlagshändler wird von diesem tz. nicht tangirt, er ist nur gegen die Sortimcntshändler gerichtet, von denen ein großer Theil, vermöge seiner Lage in kleinen Verhältnissen, es nicht an der Zeit finden kann, sich dem Börsenvercine anzuschließen. Nun scheint es mir ungerecht zu seyn, wenn man diesen einen Theil absolut zwingen will. Es scheint mir nun eine Bestimmung zu fehlen, wie es gehalten werden soll, wenn ein großer Theil der Verlagshändler sich ausschließt. Wenn man über haupt das ganze Statut weiter verfolgt, so scheint es mir indicect mehr oder weniger gegen die Sortimentshändler gerichtet zu seyn, da ihnen wol Verpflichtungen, andrerseits aber gar kein Recht und keine Sicherheit gewährt wird, hinsichtlich eines gleichartigen Ver fahrens der Vcrlagshändler.—- Es sind dies Verhältnisse, die ebenso wol zum Gedeihen und Blühen dieses Zweiges des Buchhandels beitragen, wie die angeregten Uebelstände zum Nachtheil gereichen. Dies wollte ich nur anrcgen. Wenn man ins Detail cingehen wird, werde ich später meine Meinung äußern, daß auf diese Art vorzugsweise nur Verpflichtungen für die Sortimentsbuchhändler im Auge gehalten werden, während andererseits man hinsichtlich der reinen Verlagsbuchhändler gar keine Garantie dagegen hat. G. Wigand: Meine Herren! ich werde zunächst nicht an §. 15 anknüpfen, sondern eben mehr in Bezug auf dieZweig- vercine zu sprechen mir erlauben. Herr Simion hat in der vorjährigen Cantate-Versammlung den Antrag auf Abänderung und Revision der Statuten gestellt. Er hat diesen Antrag dadurch motivirt, daß die jetzigen Statuten viele Bestimmungen enthielten, die nicht mehr zeitgemäß scyen; er hat die Beseitigung dieser und mancher Uebelstände namentlich darin gesucht, indem er die Kreisvereine mit dem Börsenvereine in eine organische Verbindung zu bringen wünscht. Nun ist auch in dem uns vorliegenden Entwürfe aus gesprochen, daß die Zwcigvereine mit dem Börsenvercine organisch verbunden werden sollen. Es ist schon an und für sich sehr schwierig, zwei Organismen mit einander so zu verbinden, daß sie in und neben einander bestehen können; aber eine Unmöglichkeit ist cs, etwas Organisches mit etwas Unorganischem zu verbinden. Die Kreisoeceine sind etwas noch nicht Organisirtcs, was erst ocgani- sirt werden soll, und schon in dieser Beziehung scheint es mir unmöglich, daß aus der Berathung dieses Statuten-Entwurfcs etwas Gedeihliches entspringen könne. Es kommt mir vor, als ob man einen Tobten und einen Lebenden zusammenbinden wolle; der Todte wird sicherlich nicht lebend werden. Wenn unser Börsenverein nicht so segensreich wirkt, wie vielleicht Mancher wünscht, so wird das noch weniger möglich seyn, wenn er, gelähmt und gebunden durch eine solche Verbindung mit den Kreisvercincn, eine schwerfällige und fast unmögliche Verwaltung bekommt. Die Krcisvereinc sind im Entstehen; soll daraus etwas Gutes werden, so ist ihnen die mög lichste Freiheit zu lasten; nur wenn sie sich frei entwickeln können, werden die Krcisvereinc auch segensreich wirken können. Secr. G. Mayer: Ich habe die Absicht, die Herrn Simion geleitet hat, und die Herr G. Wigand in seiner Rede eben kurz berührt hat, für das Wegschaffcn einiger veralteter Paragraphen aus unserm Börsenstatut mit Freuden begrüßt; allein, ich kann mich nicht mit der Ansicht vereinigen, von der die Haupt-Motive hergeleitet sind, und auf denen dieses neue Statut be ruht. Ich glaube immer, wir thäten bester, und es wäre jedenfalls vorsichtiger, uns damit zu begnügen, einige der wesentlichen Fehler des jetzigen Statuts wegzuschaffen, als uns in Neuerungen einzulasten, die jedenfalls viel weiter führen, als wir glauben. Meine Herren, ich erinnere Sie jetzt an das, was uns Hr. Ru thard t gesagt hat. Er hat sehr richtig bemerkt, daß §. 15, so zu sagen, nur nach einer Seite hin trifft, nach den SorümcntShandlungen. Es heißt darin: „Darf von den Mitgliedern des Börsen- vercins kein Ercdit gewährt werden," dies kann sich augenscheinlich nur auf die Sorlimcnter beziehen; es darf ihnen kein Credit von Seiten der Verlagsbuchhändler gegeben werden. Hr. Ruthardt hat darin eine Bevorzugung der Verlagsbuchhändler gesehen. Ich will nicht entscheiden, welcher Gesichtspunkt bei Abfassung dieses Statuts vorgeherrscht haben mag; allein ich möchte die Versammlung darauf aufmerksam machen, daß in diesem Passus eben die Unmöglichkeit durchblickt, die so verschiedenen Factorcn des Börsenvereins in einen Zwangs-§. zu bringen; cs ist der Zwang nach einer Seite hin auferlegt, er kann aber nicht nach der andern Seite hin auferlegt werden, und weil er cs nicht kann, so bin ich dafür, daß er gar nicht versucht werde. Nehmen wir den einfachen Fall, dem Sortimenter, wenn er nicht Börscnmitglied ist, soll kein Credit gewährt werden; aber der Sortimenter kann, wenn er es für zweckmäßig erachtet, von dem Verleger, der kein Mitglied des Börsenvercins ist, den Verlag holen, und er muß es thun, denn er kann den betreffenden Verlag, der auf der Idee des Monopols beruht, nur da erhalten. Sehen wir den Fall, da dieser Z. eine Ungerechtigkeit gegen den Soriimentsbuchhändler enthält, die Sortimenter versuchten, dieser Ungerechtigkeit entgegcnzutrcten und ihrerseits einen Zwang auszuführcn, so könnten sie denselben, eben des Monopols wegen, gar nicht durchführen. Wir glauben immer, wir scyen zwei einzelne Glieder. Wir sind allerdings zwei Ringe, die zusammen verbunden sind, aber diese zwei Ringe gehören einer ganzen großen Kette an, hinter den Sortimentern ist das Publicum und hinter uns die Banquicrs, Papierhändler und Drucker. Wir können nicht alle, die wir hinter uns haben, zugleich zwingen, cs ebenso zu machen wie wir. Springer: Ich glaube, wir müssen der Sache ins Gesicht sehen, wie sie liegt. Es kommt nicht darauf an, uns auf das Statut selbst einzulasten. Ich kann in dem Statutenentwurf eine bloße Reorganisation des Statuts keineswegs erkennen, son dern es ist ein auf neuen Principien beruhendes. Ich glaube, die Vorlage will eine Association der Angehörigen des Börsenvereincs, um damit den Mißbräuchen unscrs Geschäfts entgegcnzutrcten, welche vielleicht für das Einzelne, vielleicht auch für das Ganze von Gefahr werden kann. Ich glaube, das Statut benutzt namentlich nicht die Mittel einer Association, wie sic uns von andern Asso ciationen geboten wird. M. H.! ich glaube, der Hauptfehler des Statuts beruht darin, daß cs, wie der Herr Referent uns gesagt hat, einen Krieg führen will gegen Diejenigen, die uns beeinträchtigen, aber nicht durch Angriff, sondern durch Abschließung, so, daß das Wesentliche der ganzen Vorlage darin besteht, daß die Angehörigen des Börsenvereincs sich gegen Diejenigen abschließen, die sie beeinträchtigen. Darin sehe ich eine Unmöglichkeit. Ich glaube, die Verhältnisse des ganzen Buchhandels sind so weit umfassende, daß cs eine Unmöglichkeit ist, daß wir uns abschließen, gegen das Verlangen des Publikums, von dem wir leben, des Publicums, das keine Rücksichten darauf nehmen wird, ob wir uns gegen einen gewissen Theil des Buchhandels abschließcn, oder nicht. Das Publicum wird darnach nicht fragen. M. H., es kann gesagt werden, cs ist ein Versuch. Ich würde mich dem entschließen, wenn mir dargelegt wäre, daß Versuche der Art zu Etwas geführt hätten. Ich sehe aber nur Versuche in andern Geschäftskreisen, die zum Theil geglückt sind. Wir haben überall dieselben Drangsale wie im Buchhandel, überall überschwengliche Eoncurrcnz. Associa tionen, die in Bezug darauf entstanden sind, haben sich aber nicht dahin gewendet, sich abzuschließen, sich zu vermauern gegen Die-
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